Heizungs-Check

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Der Heizungs-Check

Beim Heizungs-Check handelt es sich um ein Prüfverfahren, das das Energiesparpotential insbesondere älterer Heizungsanlagen aufzeigen soll. Entwickelt wurde es von der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. (VdZ). Grundlage des freiwilligen Verfahrens ist die DIN EN 15378-1:2017-09 (Energetische Bewertung von Gebäuden – Heizungsanlagen und Trinkwassererwärmung in Gebäuden – Teil 1: Inspektion von Kesseln, Heizungsanlagen und Trinkwassererwärmung) in Verbindung mit der DIN SPEC 15378:2018-08 als nationaler Ergänzung; die ältere DIN EN 15378:2008-07 wurde durch DIN EN 15378-1 ersetzt. Das praxisorientierte, standardisierte Verfahren ermöglicht es Installateuren und Fachhandwerkern, eine neutrale und nachvollziehbare Bewertung der Vor- und Nachteile einer Heizungsanlage vorzunehmen.

Heizungs-Check: das Wichtigste in Kürze

  • Der Heizungs-Check (nach DIN EN 15378) deckt mit 13 Prüfpunkten die Energie-Schwachstellen einer Heizung auf.
  • Die EnSimiMaV-Pflicht für Gasheizungen lief 2024 aus; seit Oktober 2024 regelt § 60b GEG die Heizungsprüfung für ältere wassergeführte Anlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten; Wärmepumpen sind gesondert geregelt.
  • Kosten grob 150 bis 250 €; ob sich die anschließenden Maßnahmen rechnen, hängt von Anlage, Heizkosten und Umfang der Optimierung ab.
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Mit dem Heizungs-Check Heizkosten sparen © Shockfactor, stock.adobe.com
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Was untersucht der Heizungs-Check?

Das VdZ-Prüfverfahren ist als freiwilliger, standardisierter Check vor allem für ältere Anlagen gedacht; rechtliche Pflichten ergeben sich heute aus dem GEG und hängen unter anderem von Gebäudegröße, Anlagentyp und Einbaujahr ab. Über die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) war ein Heizungs-Check von 2022 an für Immobilien mit Gasheizung sogar Pflicht. Diese Verordnung ist allerdings am 30. September 2024 ausgelaufen: Seit dem 1. Oktober 2024 stehen die Prüf- und Optimierungspflichten in § 60b Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie gelten nicht pauschal für jedes Ein- oder Zweifamilienhaus, sondern für ältere Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten; Wärmepumpen sind von § 60b ausgenommen. Anlagen vor dem 1. Oktober 2009 sind bis 30. September 2027 zu prüfen, jüngere Anlagen innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Betriebsjahren. Zeigt die Prüfung Optimierungsbedarf, sind die betreffenden Maßnahmen innerhalb eines Jahres umzusetzen und schriftlich festzuhalten. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung ist weniger umfangreich als der vollständige VdZ-Heizungs-Check. Oftmals empfiehlt es sich aber, Nägel mit Köpfen zu machen und freiwillig den umfangreicheren Check durchführen zu lassen.

Hintergrund dieser Regelungen ist die nach wie vor weite Verbreitung älterer Heizungen sowie deren großes Einsparpotential. Insbesondere der Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung und die Wärmeübergabe werden in den Blick genommen. Der Check wurde mehrmals aktualisiert und ist ganzheitlich konzipiert: Er nimmt mittlerweile die gesamte Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage mitsamt ihrer Komponenten wie Kessel oder Ventile in den Blick.

Pflichtcheck

Heizungsprüfung: Was ist Pflicht?

EnSimiMaV (2022–2024): Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ verpflichtete Betreiber erdgasbetriebener Heizungsanlagen zur Heizungsprüfung und gegebenenfalls zur Optimierung. Der hydraulische Abgleich war nur für größere zentrale Gasheizungssysteme vorgeschrieben; die Verordnung ist am 30. September 2024 ausgelaufen.

Seit 1. Oktober 2024 (§ 60b GEG): Die Pflicht gilt für ältere Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten; Wärmepumpen sind von § 60b ausgenommen und werden gesondert in § 60a GEG geregelt.

Fristen: Anlagen vor dem 1. Oktober 2009 müssen bis 30. September 2027 geprüft und optimiert werden; jüngere Anlagen innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Betriebsjahren.

Folge der Prüfung: Wird Optimierungsbedarf festgestellt, sind die betreffenden Maßnahmen innerhalb eines Jahres umzusetzen und schriftlich festzuhalten.

Grundlage des freiwilligen VdZ-Verfahrens: DIN EN 15378-1 mit nationaler Ergänzung DIN SPEC 15378.

Quelle: §§ 60a/60b GEG, DIN EN 15378-1 · Stand 2026
Der Heizungs-Check ist der erste Schritt zur sparsamen Heizung
Der Heizungs-Check ist der erste Schritt zur sparsamen Heizung

Konkret beinhaltet die Untersuchung 13 Schritte:

  1. Der Abgasverlust des Energieerzeugers wird untersucht.
  2. Mittels Oberflächentemperaturfühler wird der Oberflächenverlust des Heizkessels beziehungsweise des Energieerzeugers errechnet.
  3. Der Wärmeverlust im Abgassystem nach Abschalten des Brenners, der sogenannte Ventilationsverlust, wird gemessen.
  4. Der Energieerzeuger wird mittels Sichtprüfung auf seine Brennwertnutzung hin begutachtet.
  5. Entspricht der Heizkessel der Heizlast oder ist er überdimensioniert?
  6. Existieren Regelungseinrichtungen am Heizkessel?
  7. Mittels Sichtkontrolle wird geprüft, ob das Trinkwasser mithilfe des Heizungssystems oder unabhängig davon erwärmt wird.
  8. Wurde ein hydraulischer Abgleich durchgeführt?
  9. Geprüft wird auch, wie viel Strom die Heizungspumpe verbraucht und ob sie optimal eingestellt und dimensioniert ist.
  10. Ist das Rohrleitungsnetz gedämmt? Hier werden vor allem ungeheizte Räume wie etwa Keller geprüft.
  11. Des Weiteren wird die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf gemessen – also vom Heizkessel zu den Heizflächen und zurück. Gesucht wird der Betriebspunkt, an dem die Anlage die maximale Leistung erreichen kann.
  12. Die Wärmeübergabe wird untersucht, indem Heizkörperventile beziehungsweise Raumregler inspiziert werden.
  13. Schließlich gibt es Bonuspunkte für die Nutzung erneuerbarer Energien. Auch wenn sie bereits im Einsatz sind, kann trotzdem auch hier weiteres Optimierungspotenzial bestehen.

Diese 13 Punkte, die auf energetische Schwachstellen einer Heizungsanlage hinweisen können, werden nacheinander untersucht und bewertet. Dafür wurde eigens ein standardisiertes Heizungs-Check-Formular erstellt, welches der Installateur oder die Heizungsfachfrau begleitend zur Untersuchung ausfüllt. Es berücksichtigt sowohl die Wärmeerzeugung als auch die Wärmeverteilung und die Wärmeübergabe. Die einzelnen Messungen und Begutachtungen werden mit sogenannten Malus-Punkten bewertet.

Je höher die Malus-Punktzahl, desto größer ist der unnötige Energieverbrauch der Heizungsanlage. So bringen beispielsweise nicht isolierte Heizungsrohre im Keller eine höhere Punktzahl als nur mäßig isolierte, während Rohre mit einer Dämmung nach dem Gebäude-Energie-Gesetz energiesparend sind und damit mit 0 Punkten zu Buche schlagen.

Die Gesamtpunktzahl fließt in eine abschließende, grafisch dargestellte Heizanlagen-Bewertung. Insgesamt sind maximal 100 Punkte zu vergeben – was der Punktzahl einer absolut sanierungsbedürftigen, weil energieverschwendenden Heizungsanlage entspräche.

Vergleich

Pflicht-Heizungsprüfung (GEG) vs. freiwilliger VdZ-Heizungs-Check

Pflicht-Prüfung nach GEGFreiwilliger VdZ-Heizungs-Check
UmfangBasis-Prüfung und Optimierung der Heizungumfassend: 13 Prüfpunkte mit Malus-Bewertung
Für wenGebäude mit mindestens sechs Wohnungen/sonstigen Nutzungseinheiten: ältere wassergeführte Heizungen; Wärmepumpen gesondert nach § 60a GEGfreiwillig, vor allem bei älteren oder auffällig ineffizienten Anlagen
ErgebnisHinweise zur Optimierunggrafische Gesamtbewertung (max. 100 Punkte) + Sanierungsvorschläge
Kostenmöglichst im Rahmen ohnehin anstehender Wartung/Inspektiongrob 150 bis 250 €

Die GEG-Pflichtprüfung ist die Mindestanforderung; der freiwillige VdZ-Check geht deutlich tiefer und lohnt sich oft, wenn ohnehin über eine Modernisierung nachgedacht wird.

Quelle: Gebäudeenergiegesetz; VdZ — Heizungs-Check nach DIN EN 15378 · Stand 2026
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Heizungs-Check: Kosten und Nutzen

Der Heizungs-Check zeigt auf, dass nicht nur, aber insbesondere ältere Heizungen großes Einsparpotential besitzen. Laut VdZ dauert der freiwillige Check in Summe meist nicht länger als eine Stunde; die Kosten liegen grob bei 150 bis 250 Euro. Ob sich der Check finanziell lohnt, hängt anschließend davon ab, welche Optimierungsmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und wie hoch Ihre Heizkosten sind.

Viele Punkte beim Heizungs-Check: Dann ist es Zeit für eine Modernisierung
Viele Punkte beim Heizungs-Check: Dann ist es Zeit für eine Modernisierung

So wissen Hausbesitzer nach dem Heizungs-Check nicht nur um die Schwachstellen ihrer Wärmeversorgung, auch werden ihnen gleich konkrete Vorschläge zur Sanierung unterbreitet. Ob es sich um einen hydraulischen Abgleich, eine hocheffiziente Heizungspumpe oder neue Thermostate handelt: Modernisierte Heizungen sind bares Geld wert, denn sie sparen viel unnötige Energie ein.

Viele kleinere Optimierungen – etwa Pumpentausch, passende Regelung oder Dämmung zugänglicher Heizungsrohre – können sich vergleichsweise schnell bezahlt machen. Bei größeren Sanierungen sollten Sie Angebot, Förderung, erwartete Einsparung und Restlebensdauer der Heizung separat bewerten. Gleichzeitig kann ein geringerer Energieverbrauch den CO₂-Ausstoß senken.

Bei dem Heizungs-Check handelt es sich um ein einfaches, aber sehr aussagekräftiges Bewertungsverfahren, um die Energiesparpotentiale einer Heizungsanlage aufzudecken.

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