Fördermittel 2026 für Heizungen und Solaranlagen
Für Heizungen bietet der Bund seit Jahren Fördermittel an. Der Erhalt der Fördermittel hängt allerdings von verschiedenen Voraussetzungen und Faktoren ab, und die Bedingungen ändern sich häufig. Auch unterscheidet sich die Art der Förderung von Fall zu Fall. So gibt es neben Krediten auch nicht rückzahlbare Zuschüsse oder Steuervorteile.
Nicht nur bei Neubauten können Hausbauer günstige Kredite erhalten. Insbesondere die energetische Sanierung und der Heizungstausch bei Altbauten werden finanziell gefördert. Neben den Bundesprogrammen können je nach Bundesland und Kommune zusätzliche Förderprogramme verfügbar sein. Wir haben ausführliche Informationen für Sie zusammengestellt.
So ist die Heizungsförderung 2026 aufgebaut
Den Heizungstausch – etwa den Wechsel auf eine Wärmepumpe – fördert die KfW mit ihrem Heizungs-Zuschuss (Programm 458). Auf eine Grundförderung von 30 Prozent kommen je nach Fall Boni: der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 Prozent für den zügigen Austausch einer berechtigten Altheizung und ein nach Einkommen gestaffelter Bonus von 10 bis 40 Prozent für Selbstnutzer. In der Summe sind höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, nur Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen erreichen 80 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind beim Einfamilienhaus seit dem 21. Juli 2026 auf 28.000 Euro gedeckelt, der Zuschuss beträgt damit maximal 22.400 Euro.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung oder neue Fenster sowie das Optimieren der vorhandenen Heizung – etwa der hydraulische Abgleich – fördert das BAFA mit 15 Prozent. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt seit Juli 2026 nur noch bei größeren Vorhaben ab 30.000 Euro Investitionsvolumen einen Vorteil: Er erhöht die anrechenbaren Höchstkosten, und der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt allein für den Kostenanteil oberhalb der regulären Grenze. Wer für ein selbst genutztes, mindestens zehn Jahre altes Gebäude keine öffentliche Förderung nutzt, kann Kosten alternativ über § 35c EStG steuerlich absetzen – 20 Prozent verteilt über drei Jahre, bis zu 40.000 Euro je Wohnobjekt. Hinzu kommen oft regionale Programme der Länder und Kommunen.
Welches Förderprogramm passt zu Ihrem Vorhaben?
1. Tauschen Sie Ihren alten Kessel gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. eine Wärmepumpe)?
2. Modernisieren Sie die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) oder optimieren die vorhandene Heizung?
3. Haben Sie schon einen Auftrag erteilt oder Geräte gekauft?
Förderreform: Das gilt seit dem 21. Juli 2026
Mit der reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Konditionen: Der Einkommensbonus ist gestaffelt – 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro; Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind dürfen zusätzlich 10.000 Euro vom anrechenbaren Einkommen abziehen. Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro sind entfallen. Wichtig für die Planung: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte – von aktuell 16 Prozent auf 12 Prozent ab Februar 2027 – und entfällt für Anträge ab August 2028 vollständig; auch die förderfähigen Höchstkosten sinken halbjährlich. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, stellt den Antrag deshalb besser früher als später.
Rechtlicher Rahmen ist seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ändert und in GModG umbenennt (verkündet am 28. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226). Die frühere Vorgabe, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist damit entfallen – Eigentümer wählen wieder frei zwischen den Heizungsarten; für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt künftig ein steigender Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe. Einzelheiten haben wir im Ratgeber zum Gebäudeenergiegesetz zusammengefasst. Bei der Antragstellung selbst kommt es vor allem auf die richtige Reihenfolge an.
In wenigen Schritten zur Förderung
Beratung und Angebot
Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb oder Energieberater beraten und holen Sie ein Angebot ein. Für viele BAFA-Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben.
Antrag vor Vorhabenbeginn
Schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag nur unter dem Vorbehalt der Förderzusage und stellen Sie den Förderantrag bei KfW oder BAFA, bevor die Arbeiten beginnen – das ist die häufigste Stolperfalle.
Maßnahme umsetzen
Bei KfW-Vorhaben starten Sie erst nach der Zuschusszusage; beim BAFA ist ein Start nach Antragstellung grundsätzlich möglich, aber vor Bescheid auf eigenes Risiko. Die Förderzusage-Bedingung muss bereits im Liefer- oder Leistungsvertrag stehen.
Nachweise einreichen
Reichen Sie nach Abschluss die Nachweise ein: bei der KfW die Bestätigung nach Durchführung, beim BAFA den Verwendungsnachweis mit technischem Projektnachweis und Rechnungen. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
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