Förderung von Wärmepumpen (Stand 2022)
Erneuerbare Energien können teuer sein! Anders als bei fossilen Energieträgern ist die Energiequelle zwar kostenlos, dafür verursacht ihre Erschließung hohe Kosten. Um Erdreich, Grundwasser oder Luft anzuzapfen, ist eine spezielle Technik nötig. Klimaschutz und Umweltaspekte fordern jedoch ein Umdenken in Sachen Energieversorgung. Ein Gedankenwandel, der angesichts der schwindenden Reserven fossiler Energieträger nicht nur sinnvoll ist, sondern auch gefördert wird. Die Regierung hat dazu Anreize geschaffen, die es lohnenswert machen, regenerative Energien im Strom- und Heizbereich zu forcieren. Die staatliche Förderung im Bereich der Wärmepumpentechnik ist dabei nur eine Möglichkeit, die hohen Investitionskosten für den Bauherren attraktiver zu gestalten. Auch andere Geldquellen lassen sich nutzen und machen Wärmepumpen dabei zu einer interessanten Alternative.

Wärmepumpe sind beliebt – Absatzzahlen für Wärmepumpen, Bildquelle: Bundesverband Wärmepumpe
So fördert der Staat die Wärmepumpe

Seit dem 1. Januar 2018 muss eine Förderung beim BAFA (ausschließlich online) beantragt werden, bevor der Vertrag mit dem Installateur geschlossen beziehungsweise die Maßnahme umgesetzt wird.
Was wird gefördert
Mit dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung wurde die Förderung des Heizens mit erneuerbaren Energien neu geordnet. Wichtigste Änderung ist die Umstellung von Festbeträgen auf prozentuale Zuschüsse. So werden Wärmepumpenanlagen im Gebäudebestand seit 2020 mit 35 Prozent der Investitionskosten gefördert. Wird gleichzeitig eine alte Ölheizung ersetzt, steigt der Satz auf 45 Prozent. Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, kommen noch einmal fünf Prozentpunkte dazu. Diese Neuerung ist Teil des Bundesprogramms für effiziente Gebäude (BEG), in dem die BAFA- und die KfW-Förderung im Jahr 2021 zusammengefasst und neu geordnet wurden.
Gefördert werden effiziente Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 Kilowatt, die folgende Aufgaben erfüllen:
- Kombination von Raumheizung und Warmwasser
- Ausschließlich für die Raumheizung, wenn die Warmwasserbereitung durch andere erneuerbare Energien erfolgt.
- Ausschließlich für die Raumheizung in Nichtwohngebäuden
- Zur Bereitstellung von Prozesswärme
- Zur Bereitstellung von Wärme fürs Wärmenetz
Außerdem müssen sie die Förderrichtlinien erfüllen beziehungsweise in der Liste des BAFA mit Prüfnachweis aufgeführt sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Luft/Luft-Wärmepumpen und andere Wärmepumpen, die ihre Wärme direkt an die Luft übertragen. Auch Wärmepumpen, die ausschließlich zur Warmwasserbereitung genutzt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch für Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt können Fördermittel beantragt werden. Sie muss dann beim BAFA als „Sonderbauform“ angegeben werden.

Technische Voraussetzungen
Um eine Förderung in Wohngebäuden beantragen zu können, war bislang vor allem die Jahresarbeitszahl maßgeblich. Mittlerweile wurde diese Kenngröße durch die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETA) ersetzt. Sie muss bei 35 beziehungsweise 55 Grad Celsius mindestens folgende Werte erreichen:
- Wärmequelle Luft: 135 Prozent bei 35 Grad und 120 Prozent bei 55 Grad
- Wärmequelle Erdwärme oder Wasser sowie sonstige Wärmequellen wie etwa Solarwärme: 150 Prozent bei 35 Grad und 135 Prozent bei 55 Grad
- Gasbetriebene Wärmepumpen: 126 Prozent bei 35 Grad und 111 Prozent bei 55 Grad
Niedertemperatur-Wärmepumpen müssen lediglich die Anforderungen bei 35 Grad erfüllen. Die Einzelförderung für Wärmepumpen im Neubau ist dagegen entfallen.
TIPP
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Hybridheizungen
Hybridheizungen kombinieren mehrere Energiequellen miteinander. Auch hier kann eine Wärmepumpe zum Einsatz kommen, doch sind einige Besonderheiten zu beachten. Arbeitet sie mit einer regenerativen Energiequelle, wird sie als Erneuerbare-Energie-Hybridheizung (EE-Hybridheizung) eingestuft. Entsprechend gilt auch hier ein Fördersatz von 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einer Gas-Hybridheizung ist eine maximale Förderung von 30 Prozent möglich, sofern die Wärmepumpe mindestens 25 Prozent der Heizlast übernimmt. Wird eine alte Ölheizung durch eine neue Hybridheizung ersetzt, kommen zehn Prozent zusätzlicher Bonus dazu. Bei EE-Hybridheizungen wären das folglich maximal 45 Prozent, bei Gas-Hybridheizungen 40 Prozent.


Hybridheizungen
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Hier gibt es weitere Förderungen für Wärmepumpenanlagen
Darüber hinaus lassen sich weitere Quellen anzapfen, die zusätzlich zur Basisförderung der BAFA den Einbau einer Wärmepumpenanlage forcieren. Allen voran die Förderprogramme der KfW-Bank. Für Modernisierung und Sanierung an Bestandsbauten kommen ebenfalls zinsgünstige Kreditvergaben durch die KfW-Bank zum Tragen. Je nach Art und Umfang des Vorhabens kann zusätzlich noch ein Zuschuss für das geplante Vorhaben beantragt werden. Zahlreiche KfW-Förderprogramme sind allerdings derzeit gestoppt. Ob und wann sie wieder aufgenommen werden, ist noch unklar.
Eine weitere Möglichkeit, nicht die gesamte Last der Investitionen auf den Schultern des Bauherren zu belassen, bieten überdies auch einige Energielieferanten an. Viele Energieunternehmen bieten Betreibern spezielle Stromtarife für Wärmepumpen an. Daneben gibt es aber auch Energielieferanten, die ihren Kunden den Bau einer Wärmepumpenanlage durch entsprechende Anreize schmackhaft machen.
Eine gute Alternative: Der Steuerbonus
Statt der BAFA- beziehungsweise der KfW-Förderung können Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe, die die Mindestanforderungen erfüllt, über drei Jahre und bis zu einer maximalen Höhe von 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr der Maßnahme und im folgenden können jeweils sieben Prozent, höchstens jedoch 14.000 Euro geltend gemacht werden. Im dritten Jahr sind es dann noch sechs Prozent beziehungsweise 12.000 Euro. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss das Haus mindestens zehn Jahre alt sein und der Eigentümer selbst darin wohnen. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist nicht möglich. Es heißt also: Entweder-oder.

Welche Förderung ist für mich die beste?
Die kurze Antwort: Das kommt darauf an. Die etwas längere: Sie sollten Ihr Projekt mit den individuell maßgeblichen Zahlen durchrechnen (lassen). In vielen Fällen sind die derzeit hohen Förderquoten der BAFA und die günstigen Konditionen der KfW, sofern die Förderprogramme noch angeboten werden, lohnender. Auch der Förderzeitpunkt ist wichtig: Während Zuschüsse und Kredite während des Projekts genutzt werden können, zahlt sich der Steuerbonus erst mit den folgenden Steuererklärungen aus. Wer die Voraussetzungen für die Förderungen aber beispielsweise nicht erfüllt, wird froh sein, mit der Steuerbonus-Alternative trotzdem viel Geld sparen zu können.

Ein Beispiel verdeutlicht dies:
Austausch einer alten Ölheizung durch eine neue Gas-Hybridheizung mit Wärmepumpe
Angenommene Kosten: 15.000 Euro
- Option 1:
BAFA-Zuschuss: 6.000 Euro (Fördersatz von 40 Prozent: 30 Prozent Gas-Hybridheizung mit Wärmepumpe, zusätzlich 10 Prozent für den Austausch der Ölheizung)
Verbleibende Kosten: 9.000 Euro. Für sie kann bei Bedarf ein sehr zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW (Programm 261/262, derzeit ausgesetzt) aufgenommen werden. - Option 2:
Steuerbonus: 3.000 Euro (entspricht 7 Prozent, also 1.050 Euro in den ersten beiden Jahren und 6 Prozent, also 900 Euro im dritten Jahr)
Verbleibende Kosten: 12.000 Euro

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