Förderung von Wärmepumpen (Stand: April 2026)
Die Erschließung erneuerbarer Energien kann durchaus teuer sein. Anders als bei fossilen Energieträgern ist die Energiequelle zwar kostenlos, dafür verursacht ihre Erschließung hohe Kosten. Um die notwendige Energiewende schneller voranzutreiben, wurden Anreize geschaffen, die es lohnenswert machen, regenerative Energien im Strom- und Heizbereich zu nutzen. Wärmepumpen sind in aller Munde als Alternative zu auf Verbrennung basierender Heiztechnik. Der Staat stellt Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die als „Heizungsgesetz“ bekannt wurde, wurden die Fördermittel noch einmal geändert und teils erheblich erweitert.
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Wärmepumpe sind beliebt – Absatzzahlen für Wärmepumpen, Bildquelle: Bundesverband Wärmepumpe
So fördert der Staat die Wärmepumpe

Mit dem sogenannten Heizungsgesetz wurden auch die Zuständigkeiten für staatliche Fördermittel geändert. Seit Anfang 2024 werden die Fördermittel für Wärmepumpen nicht mehr über das BAFA, sondern ausschließlich über die KfW abgewickelt. Hier mussten seit Februar 2024 die Mittel beantragt werden, dies gilt auch im Jahr 2026. Bei der KfW wurde hierfür das Zuschuss-Programm 458 aufgelegt.
Was wird gefördert
Mit dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung wurde die Förderung des Heizens mit erneuerbaren Energien neu geordnet. Wichtigste Änderung ist die Umstellung von Festbeträgen auf prozentuale Zuschüsse. Fördermittel werden nunmehr entsprechend dem Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) vergeben, in dem die BAFA- und die KfW-Förderung zusammengefasst und neu geordnet wurden.
Für Wärmepumpen ist das Programm der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) interessant. Hier werden Fördermittel für Wärmepumpen zur Verfügung gestellt, wenn diese eine alte Heizung ersetzen.
- Basisförderung 30 %: Die Basisförderung in Höhe von 30 % der Investitionskosten erhält, wer eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe installiert. (Dabei ist die Investition auf 30.000 Euro limitiert für ein Einfamilienhaus, für zusätzliche zwei bis sechs Wohnungen werden je weitere 15.000 Euro Investitionskosten anerkannt, ab der 8. Wohneinheit nur noch 8.000 Euro.)
- Klimageschwindigkeitsbonus 20 %: Den Zuschlag in Höhe von 20 % erhält jeder, der eine funktionierende Öl-, Gasetagen-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe bis Ende 2028 ersetzt, danach vermindert sich die Bonushöhe schrittweise – ab 2029 sinkt er zunächst auf 17 Prozent.
- Einkommens-Bonus 30 %: Die 30 % kann erhalten, wer über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro verfügt.
- Achtung: Die Förderhöhe ist auf 70 % von maximal 30.000 Euro Investition begrenzt.
- Effizienzbonus 5 %: Einen Bonus von 5 % kann zudem beantragen, wer eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel anschafft oder als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich nutzt. Für Mehrfamilienhäuser und Nicht-Wohngebäude gelten höhere maximale Investitionssummen abhängig von der Nettogrundfläche.
Voraussetzungen: Folgende Voraussetzungen müssen Wärmepumpen erfüllen, damit die Investition bezuschusst wird (Stand Januar 2026):
- Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3 betragen
- Die installierten Wärmepumpen müssen je nach Wärmequelle eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Effizienz (ETAs) bei 35° von 145 bis 180 % erreichen. (Bei 55° sind es 125 bis 140 %)
- Ausstattung mit offenen Kommunikationsschnittstellen (SG Ready oder VHPready)
- Die Geräuschemissionen von Luft-Wasser-WP müssen seit Januar 2026 mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der Europäischen Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 813/2013 liegen (bis Ende 2025 genügten 5 dB)
Über die KfW kann darüber hinaus ein sogenannter Ergänzungskredit beantragt werden. Die Förderkredite 358, 359 können beantragt werden, wenn ein Zuschuss durch KfW oder BAFA bereits bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Die Konditionen können auf der Website der KfW eingesehen werden.
Bei allen Anträgen müssen die beauftragten Fachunternehmen mit involviert sein.
Gefördert werden effiziente Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 Kilowatt, die folgende Aufgaben erfüllen:
- Kombination von Raumheizung und Warmwasser
- Ausschließlich für die Raumheizung, wenn die Warmwasserbereitung durch andere erneuerbare Energien erfolgt.
- Ausschließlich für die Raumheizung in Nichtwohngebäuden
- Zur Bereitstellung von Prozesswärme
- Zur Bereitstellung von Wärme fürs Wärmenetz
Außerdem müssen sie die Förderrichtlinien erfüllen beziehungsweise in der Liste des BAFA mit Prüfnachweis aufgeführt sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Luft/Luft-Wärmepumpen und andere Wärmepumpen, die ihre Wärme direkt an die Luft übertragen. Auch Wärmepumpen, die ausschließlich zur Warmwasserbereitung genutzt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch für Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt können Fördermittel beantragt werden. Sie muss dann beim BAFA als „Sonderbauform“ angegeben werden.

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Hybridheizungen
Hybridheizungen kombinieren mehrere Energiequellen miteinander. Auch hier kann eine Wärmepumpe zum Einsatz kommen. Entsprechend gelten auch hier die oben genannten Fördersätze.

Hybridheizungen
Ideal (nicht nur) für Altbauten: Hybridheizungen Eine Hybridheizung ist eigentlich nichts Neues. Sie kombiniert zwei oder mehrere Heizsysteme miteinander. In… weiterlesen
Hier gibt es weitere Förderungen für Wärmepumpenanlagen
Eine weitere Möglichkeit, nicht die gesamte Last der Investitionen auf den Schultern des Bauherrn zu belassen, bieten überdies auch einige Energielieferanten an. Viele Energieunternehmen bieten Betreibern spezielle Stromtarife für Wärmepumpen an. Daneben gibt es aber auch Energielieferanten, die ihren Kunden den Bau einer Wärmepumpenanlage durch entsprechende Anreize schmackhaft machen.
Eine gute Alternative: Der Steuerbonus
Statt des KfW-Zuschusses können Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe, die die Mindestanforderungen erfüllt, über drei Jahre und bis zu einer maximalen Höhe von 40.000 Euro von der Einkommensteuer abgezogen werden. Im Jahr der Maßnahme und im folgenden Jahr können jeweils sieben Prozent, höchstens jedoch 14.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Im dritten Jahr sind es dann noch sechs Prozent beziehungsweise maximal 12.000 Euro. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss das Haus mindestens zehn Jahre alt sein und der Eigentümer selbst darin wohnen. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist nicht möglich. Es heißt also: Entweder-oder.

Welche Förderung ist für mich die beste?
Die kurze Antwort: Das kommt darauf an. Die etwas längere: Sie sollten Ihr Projekt mit den individuell maßgeblichen Zahlen durchrechnen (lassen). In vielen Fällen sind die derzeit hohen Förderquoten der KfW lohnender. Auch der Förderzeitpunkt ist wichtig: Während Zuschüsse und Kredite während des Projekts genutzt werden können, zahlt sich der Steuerbonus sich erst mit den folgenden Steuererklärungen aus.

Ein Beispiel verdeutlicht dies:
Austausch einer alten Ölheizung durch eine neue Wärmepumpe
Angenommene Kosten: 30.000 Euro
- Option 1:
KfW-Zuschuss (Programm 458): 9.000 Euro (Grundförderung 30 %)
Verbleibende Kosten: 21.000 Euro (je nach Bonusförderung deutlich weniger – maximal sind bis zu 70 % Zuschuss möglich). - Option 2:
Steuerbonus: 6.000 Euro (entspricht 7 Prozent, also 2.100 Euro in den ersten beiden Jahren und 6 Prozent, also 1.800 Euro im dritten Jahr)
Verbleibende Kosten: 24.000 Euro
Im Vergleich: KfW-Zuschuss oder Steuerbonus?
max. 21.000 € pro Wohneinheit
7 + 7 + 6 % über 3 Jahre
Förderrechner: Wie viel Zuschuss ist drin?
Die Höhe des KfW-Zuschusses hängt von mehreren Faktoren ab: Investitionskosten, Art der alten Heizung, Haushaltseinkommen und Technologie. Der folgende Rechner zeigt auf Basis dieser vier Angaben eine grobe Orientierung für Ihre Situation – verbindlich ist später die Prüfung durch die KfW.
Was kostet Ihre Wärmepumpe nach KfW 458?
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Fazit: Jetzt den richtigen Zeitpunkt nutzen
Die Wärmepumpenförderung ist 2026 weiterhin auf hohem Niveau – wer eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzen möchte, kann durch den Klimageschwindigkeitsbonus noch bis Ende 2028 besonders hohe Fördersätze sichern. Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte die Reihenfolge einhalten: zuerst den Antrag bei der KfW stellen, erst dann den Liefervertrag unterschreiben. Ein erfahrener Fachbetrieb kennt die aktuellen Anforderungen an Effizienz und Lärmschutz und übernimmt in der Regel die nötige Bestätigung für den KfW-Antrag (BzA). Wer die genaue Förderhöhe für seine Situation wissen möchte, findet auf der Seite zur Fördermittelberatung erste Orientierung.
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