Förderung von Wärmepumpen (Stand 2023)
Die Erschließung erneuerbare Energien kann durchaus teuer sein. Anders als bei fossilen Energieträgern ist die Energiequelle zwar kostenlos, dafür verursacht ihre Erschließung hohe Kosten Um die notwendige Energiewende schneller voranzutrieben, wurden Anreize geschaffen, die es lohnenswert machen, regenerative Energien im Strom- und Heizbereich zu nutzen. Wärmepumpen sind in aller Munde als Alternative zu auf Verbrennung basierender Heiztechnik. Der Staat stellt Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung.

Wärmepumpe sind beliebt – Absatzzahlen für Wärmepumpen, Bildquelle: Bundesverband Wärmepumpe
So fördert der Staat die Wärmepumpe

Seit dem 1. Januar 2018 muss eine Förderung beim BAFA (ausschließlich online) beantragt werden, bevor der Vertrag mit dem Installateur geschlossen beziehungsweise die Maßnahme umgesetzt wird.
Was wird gefördert
Mit dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung wurde die Förderung des Heizens mit erneuerbaren Energien neu geordnet. Wichtigste Änderung ist die Umstellung von Festbeträgen auf prozentuale Zuschüsse.
Fördermittel werden nunmehr entsprechend des Bundesprogramms für effiziente Gebäude (BEG) vergeben, in dem die BAFA- und die KfW-Förderung zusammengefasst und neu geordnet wurden.
Für Wärmepumpen ist das Programm der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) interessant. Hier werden Fördermittel für Wärmepumpen zur Verfügung gestellt:
- Basisförderung 25 %: Die Basisförderung in Höhe von 25 % der Investitionskosten (bis 60.000 Euro) erhält, wer eine Wärmepumpe installiert.
- Bonus 5 %: Den Zuschlag in Höhe von 5 % erhält jeder, der als Wärmequelle Grund- oder Abwasser sowie Erdwärme nutzt. Hier erhöht sich die Förderung also auf 30 %.
- Heizungstausch-Bonus 10 %: Wer mit der Wärmepumpe eine alte, noch funktionstüchtige, Ölheizung, Gasheizung oder Nachtspeicherheizung ersetzt, kann weitere 10 % Heizungstausch-Bonus beantragen. Die Gesamtförderung kann sich damit auf 40 % erhöhen.
- Umweltfreundliches Kältemittel 5 %: Ein Bonus von 5 % kann zudem beantragen, wer eine Wärmepumpe mit einem umweltfreundlichen Kältemittel anschafft. Dies betrifft vor allem Luft-Wärmepumpen, die damit auch eine Gesamtförderung von 40 % erzielen können.
Voraussetzungen: Folgende Voraussetzungen müssen Wärmepumpen erfüllen, damit die Investition bezuschusst wird (Stand 2023):
- Jahresarbeitszahl mindestes 2,7
- Ausstattung mit offenen Kommunikationsschnittstellen (SG Ready oder VHPready)
Ab 2024 sind weitere Voraussetzungen geplant, die zum Beispiel geringere Geräuschemissionen umfassen, aber auch eine Steigerung der Jahresarbeitszahl.
Gefördert werden effiziente Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 Kilowatt, die folgende Aufgaben erfüllen:
- Kombination von Raumheizung und Warmwasser
- Ausschließlich für die Raumheizung, wenn die Warmwasserbereitung durch andere erneuerbare Energien erfolgt.
- Ausschließlich für die Raumheizung in Nichtwohngebäuden
- Zur Bereitstellung von Prozesswärme
- Zur Bereitstellung von Wärme fürs Wärmenetz
Außerdem müssen sie die Förderrichtlinien erfüllen beziehungsweise in der Liste des BAFA mit Prüfnachweis aufgeführt sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Luft/Luft-Wärmepumpen und andere Wärmepumpen, die ihre Wärme direkt an die Luft übertragen. Auch Wärmepumpen, die ausschließlich zur Warmwasserbereitung genutzt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch für Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt können Fördermittel beantragt werden. Sie muss dann beim BAFA als „Sonderbauform“ angegeben werden.

TIPP
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Hybridheizungen
Hybridheizungen kombinieren mehrere Energiequellen miteinander. Auch hier kann eine Wärmepumpe zum Einsatz kommen. Entsprechend gilt auch hier ein Fördersatz von maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Gashybridheizungen werden nicht mehr gefördert.


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Hier gibt es weitere Förderungen für Wärmepumpenanlagen
Eine weitere Möglichkeit, nicht die gesamte Last der Investitionen auf den Schultern des Bauherren zu belassen, bieten überdies auch einige Energielieferanten an. Viele Energieunternehmen bieten Betreibern spezielle Stromtarife für Wärmepumpen an. Daneben gibt es aber auch Energielieferanten, die ihren Kunden den Bau einer Wärmepumpenanlage durch entsprechende Anreize schmackhaft machen.
Eine gute Alternative: Der Steuerbonus
Statt der BAFA-Förderung können Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe, die die Mindestanforderungen erfüllt, über drei Jahre und bis zu einer maximalen Höhe von 40.000 Euro von der Einkommensteuer abgezogen werden. Im Jahr der Maßnahme und im folgenden Jahr können jeweils sieben Prozent, höchstens jedoch 14.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Im dritten Jahr sind es dann noch sechs Prozent beziehungsweise maximal 12.000 Euro. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss das Haus mindestens zehn Jahre alt sein und der Eigentümer selbst darin wohnen. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist nicht möglich. Es heißt also: Entweder-oder.

Welche Förderung ist für mich die beste?
Die kurze Antwort: Das kommt darauf an. Die etwas längere: Sie sollten Ihr Projekt mit den individuell maßgeblichen Zahlen durchrechnen (lassen). In vielen Fällen sind die derzeit hohen Förderquoten der BAFA lohnender. Auch der Förderzeitpunkt ist wichtig: Während Zuschüsse und Kredite während des Projekts genutzt werden können, zahlt sich der Steuerbonus sich erst mit den folgenden Steuererklärungen aus.

Ein Beispiel verdeutlicht dies:
Austausch einer alten Ölheizung durch eine neue Wärmepumpe
Angenommene Kosten: 30.000 Euro
- Option 1:
BAFA-Zuschuss: 12.000 Euro (Fördersatz von 40 Prozent)
Verbleibende Kosten: 18.000 Euro. - Option 2:
Steuerbonus: 6.000 Euro (entspricht 7 Prozent, also 2.100 Euro in den ersten beiden Jahren und 6 Prozent, also 1.800 Euro im dritten Jahr)
Verbleibende Kosten: 24.000 Euro

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