Wärmepumpe Förderung

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Förderung von Wärmepumpen (Stand 2024)

Die Erschließung erneuerbare Energien kann durchaus teuer sein. Anders als bei fossilen Energieträgern ist die Energiequelle zwar kostenlos, dafür verursacht ihre Erschließung hohe Kosten. Um die notwendige Energiewende schneller voranzutreiben, wurden Anreize geschaffen, die es lohnenswert machen, regenerative Energien im Strom- und Heizbereich zu nutzen. Wärmepumpen sind in aller Munde als Alternative zu auf Verbrennung basierender Heiztechnik. Der Staat stellt Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung.

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die als „Heizungsgesetz“ bekannt wurde, wurden die Fördermittel noch einmal geändert und teils erweitert.

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Fördermittel nutzen © DOC RABE MEDIA, stock.adobe.com
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So fördert der Staat die Wärmepumpe

Die Wärmepumpentechnik wird vom Staat gefördert
Die Wärmepumpentechnik wird vom Staat gefördert

Fördermittel BAFASeit dem 1. Januar 2018 musste eine Förderung beim BAFA (ausschließlich online) beantragt werden, bevor der Vertrag mit dem Installateur geschlossen beziehungsweise die Maßnahme umgesetzt wird.
Seit Anfang 2024 werden die Fördermittel für Wärmepumpen über die KfW abgewickelt. Hier müssen die Mittel beantragt werden, was voraussichtlich ab Ende Februar 2024 möglich sein wird.

Was wird gefördert

Mit dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung wurde die Förderung des Heizens mit erneuerbaren Energien neu geordnet. Wichtigste Änderung ist die Umstellung von Festbeträgen auf prozentuale Zuschüsse.

Fördermittel werden nunmehr entsprechend des Bundesprogramms für effiziente Gebäude (BEG) vergeben, in dem die BAFA- und die KfW-Förderung zusammengefasst und neu geordnet wurden.

Für Wärmepumpen ist das Programm der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) interessant. Hier werden Fördermittel für Wärmepumpen zur Verfügung gestellt, wenn diese eine alte Heizung ersetzen

  • Basisförderung 30 %: Die Basisförderung in Höhe von 30 % der Investitionskosten (bis 30.000 Euro) erhält, wer eine Wärmepumpe installiert.
  • Geschwindigkeits-Bonus 20 %: Den Zuschlag in Höhe von 20 % erhält jeder, der eine funktionierende Öl-, Gasetagen-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe bis Ende 2028 ersetzt, danach vermindert sich die Bonushöhe.
  • Einkommens-Bonus 30 %: Die 30 % kann erhalten, wer über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommenvon maximal 40.000 Euro verfügt.
  • Achtung: Die Förderhöhe ist auf 70 % von maximal 30.000 Euro Investition begrenzt.
  • Effizienzbonus 5 %: Einen Bonus von 5 % kann zudem beantragen, wer eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel anschafft oder als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich nutzt. Für Mehrfamilienhäuser und Nicht-Wohngebäude gelten höhere maximale Investitionssummen abhängig von der Nettogrundfläche.

Voraussetzungen: Folgende Voraussetzungen müssen Wärmepumpen erfüllen, damit die Investition bezuschusst wird (Stand 2024):

  • Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3 betragen
  • Die installierten Wärmepumpen müssen je nach Wärmequelle eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Effizienz (ETAs) bei 35° von 145 bis 180 % erreichen. (Bei 55° sind es 125 bis 140 %)
  • Ausstattung mit offenen Kommunikationsschnittstellen (SG Ready oder VHPready)
  • Die Geräuschemissionen von Luft-Wasser-WP müssen bestimmte Grenzwerte einhalten (5 % unter den Werten, die in der europäischen Ökodesign-Verordnung von 2013 genannt sind)

Über die KfW kann darüberhinaus ein sogenanngter Ergänzungskredit beantragt werden. Die genaue Ausgestaltung ist Mitte Januar noch nicht veröffentlicht.

Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss gestellt werden, bevor ein entsprechender Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen wird. Lediglich Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. (Für 2024 sind Anträge erst ab Ende Februar möglich, für Wärmepumpen, die bis Ende August in Auftrag gegeben wurden, können Förderanträge ausnahmsweise bis November im Nachhinein gestellt werden).

Bei allen Anträgen müssen die beauftragten Fachunternehmen mit involviert sein.

Gefördert werden effiziente Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 Kilowatt, die folgende Aufgaben erfüllen:

  • Kombination von Raumheizung und Warmwasser
  • Ausschließlich für die Raumheizung, wenn die Warmwasserbereitung durch andere erneuerbare Energien erfolgt.
  • Ausschließlich für die Raumheizung in Nichtwohngebäuden
  • Zur Bereitstellung von Prozesswärme
  • Zur Bereitstellung von Wärme fürs Wärmenetz

Außerdem müssen sie die Förderrichtlinien erfüllen beziehungsweise in der Liste des BAFA mit Prüfnachweis aufgeführt sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Luft/Luft-Wärmepumpen und andere Wärmepumpen, die ihre Wärme direkt an die Luft übertragen. Auch Wärmepumpen, die ausschließlich zur Warmwasserbereitung genutzt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch für Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt können Fördermittel beantragt werden. Sie muss dann beim BAFA als „Sonderbauform“ angegeben werden.

Für sparsame Heizungen gibt es Fördermittel
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Hybridheizungen

Hybridheizungen kombinieren mehrere Energiequellen miteinander. Auch hier kann eine Wärmepumpe zum Einsatz kommen. Entsprechend gelten auch hier die oben genannten Fördersätze.

Tipp: Die vollständige Übersicht der aktuellen, seit 2024 geltenden BAFA-Förderung finden Sie auf der BAFA-Webseite.
Wärmepumpen: Informieren Sie sich vor Anschaffung einer WP über die Förderung
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Hier gibt es weitere Förderungen für Wärmepumpenanlagen

Eine weitere Möglichkeit, nicht die gesamte Last der Investitionen auf den Schultern des Bauherren zu belassen, bieten überdies auch einige Energielieferanten an. Viele Energieunternehmen bieten Betreibern spezielle Stromtarife für Wärmepumpen an. Daneben gibt es aber auch Energielieferanten, die ihren Kunden den Bau einer Wärmepumpenanlage durch entsprechende Anreize schmackhaft machen.

Eine gute Alternative: Der Steuerbonus

Statt der BAFA-Förderung können Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe, die die Mindestanforderungen erfüllt, über drei Jahre und bis zu einer maximalen Höhe von 40.000 Euro von der Einkommensteuer abgezogen werden. Im Jahr der Maßnahme und im folgenden Jahr können jeweils sieben Prozent, höchstens jedoch 14.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Im dritten Jahr sind es dann noch sechs Prozent beziehungsweise maximal 12.000 Euro. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss das Haus mindestens zehn Jahre alt sein und der Eigentümer selbst darin wohnen. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist nicht möglich. Es heißt also: Entweder-oder.

Beim Einbau einer Wärmepumpe können Steuervorteile eine gute Option sein
Beim Einbau einer Wärmepumpe können Steuervorteile eine gute Option sein
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Welche Förderung ist für mich die beste?

Die kurze Antwort: Das kommt darauf an. Die etwas längere: Sie sollten Ihr Projekt mit den individuell maßgeblichen Zahlen durchrechnen (lassen). In vielen Fällen sind die derzeit hohen Förderquoten der KfW lohnender. Auch der Förderzeitpunkt ist wichtig: Während Zuschüsse und Kredite während des Projekts genutzt werden können, zahlt sich der Steuerbonus sich erst mit den folgenden Steuererklärungen aus.

Förderung für Heizungen: Günstige Kredite oder Steuervorteil
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Ein Beispiel verdeutlicht dies:

Austausch einer alten Ölheizung durch eine neue Wärmepumpe
Angenommene Kosten: 30.000 Euro

  • Option 1:
    BAFA-Zuschuss: 9.000 Euro (Grundförderung 30 %)
    Verbleibende Kosten: 21.000 Euro. (je nach Bonus-Förderung deutlich weniger)
  • Option 2:
    Steuerbonus: 6.000 Euro (entspricht 7 Prozent, also 2.100 Euro in den ersten beiden Jahren und 6 Prozent, also 1.800 Euro im dritten Jahr)
    Verbleibende Kosten: 24.000 Euro
Wärmepumpe: Die Betriebskosten sind hauptsächlich Stromkosten
Wärmepumpe: Stromverbrauch und Betriebskosten

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