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Wärmepumpe mieten

Wärmepumpe mieten – sinnvoll oder nicht

Wärmepumpen gelten als die Heizung der Zukunft. Werden sie mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben, zählen sie zu den klimafreundlichsten Optionen, um weitgehend CO2-arm und wirtschaftlich zu heizen und warmes Wasser zu bereiten. In Neubauten nimmt der Trend zu Wärmepumpen schon seit längerem deutlich zu. Seit der Verabschiedung des sogenannten Heizungsgesetzes wollen auch immer mehr Eigenheim-Besitzer im Bestand auf eine Wärmepumpe umsteigen; eine einheitliche Vorgabe zum Anteil erneuerbarer Wärme gibt es seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz allerdings nicht mehr. Neben dem Kauf einer Wärmepumpe gibt es immer häufiger auch Angebote, eine Wärmepumpe zu mieten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Mieten zahlt man eine feste monatliche Rate statt einer hohen Anfangsinvestition; Installation, Wartung und Reparaturen sind im Rundum-sorglos-Paket meist enthalten.
  • Über die gesamte Laufzeit ist die Miete in der Regel deutlich teurer als ein geförderter Kauf.
  • Förderantrag und Fördervorteil hängen beim Mieten vom Vertragsmodell ab und sollten vorab geklärt werden.
  • Die langjährige Bindung (meist 10 bis 20 Jahre) und die Regelungen am Vertragsende sollten vor Abschluss genau geprüft werden.
Wärmepumpe macht alten Gasvertrag unnötig © Hermann, stock.adobe.com
Wärmepumpen kann man auch mieten © Hermann, stock.adobe.com
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Eine Heizung mieten? Das klingt zunächst recht ungewöhnlich und viele fragen sich, wie das funktionieren soll und warum man eine Wärmepumpe mieten sollte? Erfahren Sie hier alles Wesentliche zum Mieten von Wärmepumpen und ob die Miete einer Wärmepumpe sinnvoll ist oder ob man eher die Finger davonlassen sollte.

Wärmepumpe mieten – wie funktioniert das?

Normalerweise mietet man Wohnungen oder Häuser, aber Heizungen? Tatsächlich gibt es das Modell als sogenanntes Contracting bei Großanlagen schon länger. Im Alltag begegnet einem das Mieten von Gebrauchsgegenständen häufiger: das Leasing von Autos ist im Prinzip auch nichts anderes. Das Grundprinzip hierbei ist immer dasselbe: Der Nutzer (oder Mieter) muss keine hohe anfängliche Investition leisten. Vielmehr muss nur eine Nutzungsgebühr gezahlt werden, also die Miete. Den zum Betrieb der Wärmepumpe notwendigen Strom zahlt natürlich auch der Mieter. Die Kosten für die Wärmepumpe sowie die Installation trägt jedoch der Vermieter. Bei Miete, Leasing oder Contracting ist die Förderung nicht automatisch dem Anbieter zugeordnet: Eigentümerinnen und Eigentümer können auch einen Miet- bzw. Contractingvertrag als Nachweis einreichen; förderfähig sind dann die vereinbarten Raten anteilig für bis zu zehn Jahre, nicht aber Strom, Wartung und laufender Betrieb. Wer den Antrag stellt und wie ein Fördervorteil in die Rate einfließt, sollte vor Vertragsabschluss schriftlich geklärt werden – einen aktuellen Überblick bietet der Fördermittel-Ratgeber. In einigen Miet-Angeboten sind Service und die Wartung der Wärmepumpe inbegriffen, manche Anbieter bieten dies als zusätzliches Paket an.

Wartungsvertrag: Damit ist die Wartung vertraglich vereinbart
Rundum-Sorglos-Pakete beim Mieten von Wärmepumpen

Die Laufzeiten der Verträge variieren. Üblich sind Laufzeiten zwischen rund 10 und 20 Jahren, wobei 15 Jahre ein häufiger Referenzwert sind.

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Was passiert am Ende des Vertragslaufzeit?

Hier gibt es je nach Vermieter verschiedene Optionen. Oft besteht die Möglichkeit für den Mieter, die Wärmepumpe am Ende der Vertragslaufzeit zu übernehmen und sie dann weiter zu betreiben. Gut gewartete Wärmepumpen können durchaus auch 25 Jahre lang ihren Dienst tun. Im Vertrag kann aber auch festgelegt werden, dass der Vermieter nach Beendigung des Vertrags die Wärmepumpe deinstalliert und sich der Mieter dann um eine andere/neue Heizung kümmert.

Wie hoch sind die Kosten beim Wärmepumpe mieten?

Die Angebote der verschiedenen Anbieter von Mietmodellen für Wärmepumpen unterscheiden sich teils erheblich. Exakte Preise finden sich nicht, zumal diese von den individuellen Gegebenheiten abhängen, d.h. Größe der Wärmepumpe, notwendige Bauarbeiten, Aufstelloptionen etc.

Es gibt Anbieter, die mit Preisen von unter 100 Euro Miete pro Monat werben, dies sind allerdings dann die reinen Kosten für die Miete einer Wärmepumpe. Servicepakete müssen dann extra abgeschlossen und bezahlt werden. Komplett-Angebote mit Wartung und Service starten als grobe Orientierung häufig bei rund 200 Euro pro Monat; je nach Anbieter, Wärmepumpentyp, Region und Leistungsumfang können auch etwa 300 Euro pro Monat oder mehr aufgerufen werden. Die genaue Höhe hängt vom Wärmepumpentyp, der Leistung und dem Leistungsumfang ab und kann sich im Zeitverlauf ändern. Hinzu kommen natürlich immer die jeweiligen Stromkosten, es wird ja nur die Wärmepumpe selbst gemietet, die Betriebskosten gehen selbstverständlich zu Lasten des Nutzers, also des Mieters.

Die gemietete Wärmepumpe
Die gemietete Wärmepumpe

Welche Vorteile bietet es, eine Wärmepumpe zu mieten?

Wer sich für die Miete einer Wärmepumpe entscheidet, der profitiert vor allem von folgenden Vorteilen:

  • Keine Anfangsinvestition notwendig – die hohen Investitionskosten für Wärmepumpen liegen je nach Gebäude und Leistungsumfang häufig im mittleren fünfstelligen Bereich – eine Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ergab Spannen von rund 20.000 bis 63.000 Euro für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Das stellt für einige Hausbesitzer trotz der staatlichen Förderung des Heizungstauschs eine hohe Hürde dar. Wer dagegen eine Wärmepumpe mietet, der umgeht diese Investitionskosten und zahlt anstatt dessen eine monatliche Miete für seine Wärmepumpe.
  • Schneller Umstieg auf umweltfreundliches Heizen – Einige Anbieter werben mit kurzen Projekt- und Lieferzeiten, was den Umstieg erleichtern kann; ein Angebots- und Eignungscheck ist dennoch sinnvoll. Klimafreundlich arbeitet die Wärmepumpe vor allem dann, wenn sie effizient geplant ist und möglichst viel erneuerbaren Strom nutzt.
  • Rundum-Sorglos-Pakete können entlasten – Wenn Wartung, Reparaturen und Störungsdienst ausdrücklich im Vertrag enthalten sind, übernimmt der Anbieter viele Betreiberaufgaben. Ratsam ist, vorab genau zu prüfen, welche Leistungen, Reaktionszeiten und möglichen Ausschlüsse der Vertrag vorsieht.
  • Mögliche Übernahme nach Vertragslaufzeit – Je nach Art des Mietvertrags besteht die Möglichkeit für den Mieter, die Wärmepumpe am Ende der Vertragslaufzeit zu übernehmen. Die Modalitäten für eine Übernahmen sind dabei von Anbieter zu Anbieter verschieden, von einem festgelegten Betrag über Sachwert-Lösungen bis zur kostenlosen Übernahme gibt es unterschiedliche Lösungen.
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Was sind die Nachteile der Miete von Wärmepumpen?

Diese vielen Vorteile klingen zunächst überzeugend, aber natürlich gibt es auch einige Nachteile bei der Miete von Wärmepumpen.

  • Förderung und Antragsteller klären – Beim Miet- bzw. Contracting-Modell hängt der Förderweg vom Vertragsmodell ab: Teils kann die Eigentümerin oder der Eigentümer die staatliche Förderung selbst beantragen (mit dem Vertrag als Nachweis), teils läuft sie über den Anbieter. Wichtig ist, vor Abschluss schriftlich zu klären, wer den Antrag stellt, welche Raten förderfähig sind und ob ein Fördervorteil die monatliche Rate senkt.
  • Langjährige vertragliche Bindung an Vermieter – Eine Vertragslaufzeit von mindestens 15 Jahren findet sich bei den meisten Anbietern. Wer eine Wärmepumpe mietet, bindet sich also sehr lange an ein Unternehmen. Was passiert aber, wenn das Unternehmen insolvent wird oder man selbst zum Beispiel das Haus verkaufen möchte? Diese Unwägbarkeiten sollte man abschätzen, wenn man mit dem Gedanken spielt, eine Wärmepumpe zu mieten.
  • Unklare Situation am Ende der Vertragslaufzeit – Wenn im Vertrag nicht ganz genau geklärt ist, was am Ende der Vertragslaufzeit mit der Wärmepumpe passiert, dann können böse Überraschungen drohen. Deshalb sollten Übernahmeoptionen, Kosten für den evtl. Ausbau der Wärmepumpe oder auch die Kosten für die Übernahme im Vertrag geregelt sein.
  • Hohe Gesamtkosten im Vergleich zum Kauf – Der wohl am schwersten wiegende Nachteil beim Mieten von Wärmepumpen sind die im Vergleich zum Kauf deutlich höheren Kosten. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Kauf liegen Komplettangebote je nach Gebäude und Umfang weit auseinander; eine Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fand Spannen von rund 20.000 bis 63.000 Euro. Hinzu kommen jährliche Wartungskosten von einigen hundert Euro. Von den Investitionskosten lässt sich beim Kauf zudem die staatliche Heizungsförderung abziehen, sodass der Eigenanteil deutlich sinkt. Werden dem Eigenanteil samt Wartung über die Laufzeit die monatlichen Mietraten gegenübergestellt, summiert sich die Miete – je nach Rate – auf einen deutlich höheren Betrag; hinzu kommt am Vertragsende häufig noch eine Gebühr für die Übernahme der Wärmepumpe. Über die gesamte Laufzeit gerechnet ist die Miete daher in der Regel spürbar teurer als ein geförderter Kauf.
Tipp: Auf der Webseite des Anbieters Vamo können Sie sich ein kostenfreies Angebot für eine Wärmepumpe beziehungsweise deren Finanzierung machen lassen. (Anzeige)

Beispielrechnung: Mieten oder kaufen über 15 Jahre

Miete: rund 200 €/Monat über 15 Jahrerund 36.000 €
+
ggf. Übernahmegebühr am Laufzeitendekommt hinzu
Kauf: Anschaffung (Beispielwert)rund 25.000 €
staatliche Heizungsförderung (anteilig)senkt den Eigenanteil deutlich
+
Wartung über 15 Jahreeinige tausend €
Tendenz über die LaufzeitKauf meist deutlich günstiger
Annahmen Eigenes Rechenbeispiel heizsparer.de – Annahme: Miete rund 200 €/Monat, Kauf-Anschaffung rund 25.000 € vor Förderung. Strom-/Betriebskosten fallen bei beiden Modellen an und bleiben hier außen vor. Reale Werte hängen von Angebot, Förderung und Übernahme ab.
Eigenes Rechenbeispiel heizsparer.de; Marktspannen nach Verbraucherzentrale
Wärmepumpe mieten:  Prüfen Sie den Mietvertrag genau
Wärmepumpe mieten: Prüfen Sie den Mietvertrag genau

Mietvertrag genau prüfen: Worauf es ankommt

Weil man sich beim Mieten einer Wärmepumpe über viele Jahre an einen Anbieter bindet, entscheidet vor allem die Qualität des Vertrags darüber, ob sich das Modell im Einzelfall lohnt. Vieles, was später teuer oder ärgerlich werden kann, lässt sich an den Vertragsbedingungen schon vor der Unterschrift erkennen. Eine unabhängige Beratung dazu bieten die Verbraucherzentralen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Punkte vorab geklärt sein sollten.

Mietvertrag prüfen: Diese Punkte sollten geklärt sein

Laufzeit und Kündigung Wie lange läuft der Vertrag, und welche Kündigungs- oder Ausstiegsmöglichkeiten gibt es?
Höhe und Anpassung der Rate Ist die monatliche Rate fest, oder kann sie über eine Index- bzw. Preisanpassungsklausel steigen?
Wartung und Reparaturen Sind alle Wartungen und Reparaturen über die gesamte Laufzeit im Preis enthalten – auch ein Austausch bei Defekt?
Regelung am Laufzeitende Was passiert nach Vertragsende: Übernahme, Rückbau oder Verlängerung – und zu welchen Kosten?
Förderung und Antragsteller Wer beantragt die staatliche Förderung, welche Raten sind förderfähig und ist der Vorteil in der Rate berücksichtigt?
Hausverkauf Lässt sich der Vertrag bei einem Verkauf übertragen, oder fällt eine Ablösesumme an?
Quelle: Verbraucherzentrale

Fazit

Immer mehr Unternehmen bieten sogenannte Mietmodelle für Wärmepumpen an. Bekannt sind ähnliche Modelle aus dem Photovoltaik-Markt oder auch für Großanlagen, hier finden sich ähnlich funktionierende Contracting-Modelle. Für Hausbesitzer kann das Mieten einer Wärmepumpe durchaus attraktiv sein: Man zahlt eine feste monatliche Gebühr und kann sofort auf eine umweltfreundliche Wärmepumpen-Heizung umsteigen.

Mit Rundum-Sorglos-Paketen, die Wartung, Service und Garantie umfassen, kann der Aufwand deutlich sinken; entscheidend ist aber, welche Leistungen und Ausschlüsse im Vertrag stehen. Dem gegenüber ist es langfristig häufig preiswerter, eine Wärmepumpe zu kaufen, wobei man sich als Eigentümer um mehr Planung, Förderung und Wartung kümmern muss. Letztlich hängt es von den individuellen Präferenzen, dem Gebäude und dem konkreten Angebot ab – das zunehmende Angebot zeigt, dass es potenzielle Kunden für Miet- und Contractingmodelle gibt.

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Wärmepumpe Förderung

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