Wartungskosten der Heizung

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Wartung der Heizungsanlage

Heizungsanlagen sind komplexe technische Anlagen mit Verschleißteilen, von denen wir alle wollen, dass sie sparsam und umweltfreundlich heizen und ohne Unterbrechung funktionieren, Dazu ist allerdings in regelmäßigen Abständen eine Wartung der Heizung notwendig. Die Kosten hierfür dürfen auch auf die Mieter umgelegt werden.

Handwerker repariert Gastherme © Tomasz Zajda, stock.adobe.com
Handwerker wartet Gastherme © Tomasz Zajda, stock.adobe.com
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Immerhin handelt es sich hierbei um eine Ausgabe, die den reibungslosen Betrieb einer Maschine gewährleistet, welche dafür sorgt, dass es die Mieter bequemer haben. Weiterhin kann durch eine regelmäßige Wartung und Pflege auch gespart werden. Denn nicht nur die Haltbarkeit wird verlängert, auch der Energieverbrauch kann um immerhin 10 Prozent reduziert werden, wenn alles richtig eingestellt ist.

Die Wartung liegt also auch im Interesse der Mietparteien. Vermieter sind für die Beauftragung des Wartungsdienstes zuständig und auch für die Überwachung. Am Ende der Abrechnungsperiode tauchen die Kosten für die Wartung dann in der Heizkostenabrechnung auf.

Heizungswartung: Der Mieter zahlt die Wartung der Heizung
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Wieso sind die Wartungs-Kosten so hoch?

Wenn Mieter sich über die hohen Wartungskosten wundern, so kann dies an der Bequemlichkeit des Vermieters liegen. In vielen Fällen wird einfach die Firma mit der Wartung beauftragt, welche damals auch den Einbau übernommen hat. Dass diese über die notwendige Fachkenntnisse verfügt, ist unzweifelhaft. Es ist aber nicht gesagt, dass dieses Unternehmen auch das günstigste ist.

Heizung: Die regelmäßige Wartung optimiert die Heizleistung
Heizung: Die regelmäßige Wartung optimiert die Heizleistung

Hier kann allerdings das Gebot der Wirtschaftlichkeit greifen. Bei den Kosten, die auf die Mieter umgelegt werden dürfen, besteht eine Pflicht, diese Dienstleistungen möglichst günstig zu beauftragen. Unnötig hohe Kosten, dazu zählen eben auch überbezahlte Wartungskosten, müssen vermieden werden. (BGB § 556 Abs. 3 Satz 1) Dennoch haben Vermieter einen gewissen Freiheitsgrad bei der Auswahl, solange es wirtschaftlich ist, es muss nicht der billigste Anbieter beauftragt werden.

Ein zweiter Punkt – und hier muss Mieter genau aufpassen und kontrollieren – ist, dass häufig zusätzlich zu der Wartung auch noch Kosten für Reparaturen anfallen. Es ist jedoch nicht zulässig, Reparaturkosten auf die umzulegen. Die Kosten hierfür müssen vielmehr vom Vermieter getragen werden.

Wie kann festgestellt werden, ob die Kosten zu hoch sind?

Mieter sollten zunächst die Wartungskosten mit denen der Vorjahre vergleichen. Sind die Kosten über den normalen Rahmen hinaus angestiegen, so könnte dies durchaus an Reparaturkosten liegen. Dann sollte man beim Vermieter eine Belegeinsicht verlangen. Dies gibt schnell Aufschluss darüber, ob auch Kosten geltend gemacht wurden, die nicht umgelegt werden dürfen.

Wartungsvertrag: Damit ist die Wartung vertraglich vereinbart
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