Förderungsmöglichkeiten für Ölheizungen (Stand 2023)
Langfristig ist die Zeit von Ölheizungen wohl vorbei – zu viele klimafreundlichere Alternativen gibt es mittlerweile am Markt. Das zeigt sich auch an den finanziellen Rahmenbedingungen: Die staatlichen Förderungen für Ölheizungen sind mittlerweile passé. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Einbau verboten wäre. Zumindest noch nicht: Bis Ende 2025 dürfen Ölheizungen mit Brennwerttechnik weiter eingebaut werden. Die Frage, ob man das tun sollte, muss man sich jedoch stellen: Andere Heizsysteme sind klimafreundlicher und werden nach wie vor, teilweise sogar mehr denn je, finanziell gefördert. Zudem schwanken die Preise für Heizöl mitunter signifikant, was eine gewisse Planungsunsicherheit für die Haushaltskasse bedeutet.

Es gibt einen weiteren Grund, sich die Wahl einer neuen Heizung gut zu überlegen. Das Gebäude-Energie-Gesetz sieht, mit wenigen Ausnahmen, eine Austauschpflicht für Heizkessel vor, die älter als 30 Jahre sind. Muss er nach dieser Verordnung notgedrungen raus, gibt es keine Förderung. Wer schon vorher aktiv wird und auf umweltfreundlichere und effizientere Varianten umsteigt, kann dagegen in den Genuss einer Förderung on bis zu 40 % kommen.

Fördermittel über die KfW
Die KfW hat ihre Förderprogramme aufgrund des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung angepasst. Die fossile Ressource Öl als Heizstoff wird damit nicht mehr gefördert – ob es sich um reine Ölheizungen oder solche handelt, die Öl mit regenerativen Heiztechniken verbinden.

Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Auch von der BAFA gibt es keine Unterstützung mehr für den Einbau neuer Ölheizungen. Umso mehr sollte ein Umstieg auf klimafreundlichere Technologien in Betracht gezogen werden. So werden Solarkollektoranlagen in Neubauten mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, wenn sie bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. In bestehenden Gebäuden werden eine Vielzahl weiterer Systeme wie etwa effiziente Wärmepumpenanlagen oder Hybridheizungen gefördert. Der Fördersatz für neue, klimafreundliche Heizungsanlagen inklusive dem Austausch einer Ölheizung kann damit auf bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten steigen.
Wer seine bestehende Ölheizung, die nicht älter als 20 Jahre ist, jedoch optimieren will, der kann für einige Maßnahmen Fördermittel beantragen.
So wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ebenso gefördert wie der Einbau einer Hocheffizienzpumpe oder auch die Erstellung einer Heizkurve. Hierfür und weitere kleinere Maßnahmen können Förderungen von 15 % beantragt werden.
Hinzu kommen steuerliche Erleichterungen bei energetischen Sanierungen als Alternative zur direkten Förderung. Für jedes Wohnobjekt kann damit ein Förderbetrag von 20 Prozent der Aufwendungen im Laufe von drei Jahren von der Steuer abgesetzt werden – bei maximalen Investitionskosten von 40.000 Euro. Interessenten müssen sich zwischen der Förderung oder der steuerlichen Erleichterung entscheiden, beides zusammen geht nicht. Es lohnt sich also, die individuell lohnendere Option zu berechnen. Auch beim Steuerbonus gilt: Für Ölheizungen oder den Austausch hin zu einer Gasbrennwertanlage ist er nicht nutzbar, aber für Optimierungsmaßnahmen an einer bestehenden fossilen Heizung.

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