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Ölheizung Förderung

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Förderungsmöglichkeiten für Ölheizungen

Langfristig ist die Zeit von Ölheizungen wohl vorbei – und es gibt viele klimafreundlichere und auf Dauer preiswertere Alternativen. Das bildet sich auch bei den Fördermitteln ab: Die staatlichen Förderungen für den Einbau einer Ölheizung sind mittlerweile passé. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Einbau verboten wäre.

Zumindest noch nicht: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) koppelt die strengeren Vorgaben für neu eingebaute Heizungen an die kommunale Wärmeplanung (Großstädte bis Ende Juni 2026, kleinere Kommunen bis Ende Juni 2028). Bis dahin gelten Übergangsregelungen. Erst danach müssten neu eingebaute Heizungen in vielen Fällen die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien erfüllen – reine Öl-Brennwertheizungen wären dann in der Regel keine zukunftsfähige Lösung, hybride Systeme könnten jedoch weiterhin eine Option sein.

Wichtig zu wissen: Diese 65-Prozent-Vorgabe steht derzeit auf dem Prüfstand. Im Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das Heizungsgesetz ablösen und die starre 65-Prozent-Pflicht streichen soll. Am 11. Juni 2026 fand dazu die erste Lesung im Bundestag statt; der Entwurf wird nun in den Ausschüssen beraten. Das parlamentarische Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen – der Gesetzentwurf ist noch kein geltendes Recht, und bis dahin gilt das GEG weiter. An der Förderlage ändert der Entwurf derzeit nichts: Der Einbau einer fossilen Öl- oder Gasheizung bleibt von der staatlichen Heizungsförderung ausgenommen.

Die Frage, ob das sinnvoll ist, muss man sich jedoch stellen: Andere Heizsysteme sind klimafreundlicher und werden nach wie vor, teilweise sogar mehr denn je, finanziell gefördert. Zudem schwanken die Preise für Heizöl mitunter signifikant, was eine gewisse Planungsunsicherheit für die Haushaltskasse bedeutet. Außerdem wird durch die steigende CO2-Abgabe Heizöl zunehmend teurer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der fossile Öl-Anteil wird nicht gefördert; bei Hybridlösungen zählt nur der erneuerbare Wärmeerzeuger.
  • Gefördert wird nur der Umstieg auf erneuerbare Wärme (z. B. Wärmepumpe) über die KfW – bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
  • Der CO₂-Preis verteuert Heizöl 2026 je nach Zertifikatspreis um etwa 17 bis 21 Cent pro Liter inkl. USt.
Fördermittel nutzen © DOC RABE MEDIA, stock.adobe.com
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Der Rechtsrahmen für neue Heizungen ist also gerade im Umbruch. Die folgende Übersicht ordnet ein, was heute schon gilt und was noch geplant ist.

Rechtsrahmen für neue Heizungen: Stand und Ausblick

  1. seit 2024
    Keine Bundesförderung mehr für den Einbau fossiler Öl- und Gasheizungen; gefördert wird nur erneuerbare Wärme.
  2. Mai 2026
    Das Bundeskabinett beschließt den GModG-Gesetzentwurf, der das Gebäudeenergiegesetz ändern soll – die starre 65-%-Erneuerbare-Pflicht soll entfallen.
  3. 11. Juni 2026
    Erste Lesung des GModG-Entwurfs im Bundestag; anschließend Beratung in den Ausschüssen. Der Entwurf ist damit noch kein geltendes Recht.
  4. 2. Halbjahr 2026
    Weiteres parlamentarisches Verfahren; der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch offen. Bis dahin gilt das GEG mit den Übergangsregeln weiter.
  5. ab 2029
    Nach dem GModG-Entwurf sollen neue fossile Heizungen schrittweise einen wachsenden Anteil grüner Brennstoffe (z. B. Biomethan, bio-Heizöl) nutzen.
Quelle: BMWE / energiewechsel.de, GEG (gesetze-im-internet.de) – Stand: Juni 2026, GModG im Gesetzgebungsverfahren

Es gibt einen weiteren Grund, sich die Wahl einer neuen Heizung gut zu überlegen. Das Gebäudeenergiegesetz sieht für viele alte Öl- und Gas-Standardkessel, mit Ausnahmen etwa für Niedertemperatur- und Brennwertkessel, eine Austauschpflicht nach 30 Jahren vor. Muss der Heizkessel nach dieser Verordnung notgedrungen raus, gibt es für den Ersatz durch eine fossile Heizung keine Förderung. Wer schon vorher aktiv wird und auf umweltfreundlichere und effizientere Varianten umsteigt, kann dagegen in den Genuss einer Förderung kommen.

Auch sparsame Brennwert-Ölheizungen werden nicht mehr gefördert
Auch sparsame Brennwert-Ölheizungen werden nicht mehr gefördert

Fördermittel über die KfW

Die KfW hat ihre Förderprogramme aufgrund des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung angepasst. Die fossile Ressource Öl als Brennstoff für Heizungen wird damit nicht mehr gefördert – ob es sich um reine Ölheizungen oder Hybridheizungen handelt, die Öl mit regenerativen Heiztechniken verbinden. Förderfähig ist über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) ausschließlich der erneuerbare Wärmeerzeuger – etwa eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder eine Solarthermieanlage.

Statt der Ölheizung wird der erneuerbare Wärmeerzeuger gefördert. Welcher Förderweg sich für Ihren Umstieg lohnt – KfW-Zuschuss oder Steuerbonus nach § 35c EStG –, schätzen Sie mit dem Förderrechner in wenigen Schritten ab.

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Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Fördermittel BAFA

Auch von der BAFA gibt es keine Unterstützung mehr für den Einbau einer Ölheizung. Umso mehr sollte ein Umstieg auf klimafreundlichere Technologien in Betracht gezogen werden. Mit der Novelle des GEG ist die Förderlandschaft grundsätzlich überarbeitet worden. Die Förderung für den Heizungstausch („Anlagen zur Wärmeerzeugung“) läuft seit 2024 über die KfW, während Einzelmaßnahmen wie die Heizungsoptimierung weiterhin über das BAFA abgewickelt werden. Es wird in bestehenden Gebäuden eine Vielzahl klimafreundlicher Systeme wie etwa effiziente Wärmepumpenanlagen gefördert. Der Fördersatz für neue, klimafreundliche Heizungsanlagen inklusive dem Austausch einer Ölheizung kann damit auf bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten steigen.

Hinweis: Diese hohen Fördersätze gelten für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Anschluss an ein Wärmenetz) – nicht für den Einbau neuer Ölheizungen.

Wer seine bestehende Ölheizung, die älter als zwei Jahre und nicht älter als 20 Jahre ist, jedoch optimieren will, der kann für einige Maßnahmen der Heizungsoptimierung Fördermittel beantragen.

So wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ebenso gefördert wie der Einbau einer Hocheffizienzpumpe oder auch die Einstellung der Heizkurve. Hierfür und für weitere kleinere Maßnahmen können Zuschüsse in Höhe von 15 % beantragt werden.

Welche Maßnahmen und Leistungen genau gefördert werden, ist auf der Website des BAFA einsehbar. Eine kompakte Übersicht über alle aktuellen Programme und Konditionen finden Sie außerdem in unserem zentralen Ratgeber zu Heizungs-Fördermitteln. Gefördert werden bei der Heizungsoptimierung Investitionen ab 300 Euro brutto mit 15 % Zuschuss; fossile Heizungsanlagen müssen älter als zwei Jahre und dürfen nicht älter als 20 Jahre sein.

Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden
Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden

Grundsätzlich gelten alternativ steuerliche Erleichterungen bei energetischen Sanierungen als Alternative zur direkten Förderung. Für jedes Wohnobjekt kann damit ein Förderbetrag von 20 Prozent der Aufwendungen im Laufe von drei Jahren von der Steuer abgesetzt werden – bei einer maximalen Steuerermäßigung von 40.000 Euro je Objekt. Interessenten müssen sich zwischen der Förderung oder der steuerlichen Erleichterung entscheiden, beides zusammen geht nicht. Es lohnt sich also, die individuell lohnendere Option zu berechnen. Auch beim Steuerbonus gilt: Für den Einbau einer Ölheizung oder den Wechsel hin zu einer Gasbrennwertanlage ist er nicht nutzbar, aber für Optimierungsmaßnahmen an einer bestehenden fossilen Heizung.

Was wird statt der Ölheizung gefördert?

MaßnahmeFörderwegGrößenordnung
Umstieg auf erneuerbare Wärme (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz)KfW-Heizungsförderung 458 (Zuschuss)bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (mit Boni)
Heizungsoptimierung an bestehender Anlage (hydraulischer Abgleich, Hocheffizienzpumpe)BAFA BEG EM (Zuschuss)15 % der förderfähigen Kosten
Energetische Sanierung ohne Zuschuss (Selbstnutzer)Steuerbonus § 35c EStG20 % über drei Jahre, max. 40.000 € je Objekt
Fossiler Öl-Anteil einer neuen Öl- oder Öl-Hybridheizungnicht förderfähigErneuerbarer Anteil separat prüfen
Quelle: BEG (KfW/BAFA), § 35c EStG – Stand: Juni 2026. Konkrete Sätze und Fristen: Fördermittel-Ratgeber.

CO₂-Preis: Warum Heizöl zusätzlich teurer wird

Selbst wenn der Einbau einer Ölheizung weiterhin erlaubt ist, spricht die Kostenentwicklung gegen den fossilen Brennstoff. Auf Heizöl und Erdgas wird seit 2021 ein nationaler CO₂-Preis erhoben, der jedes Jahr steigt. 2026 liegt er in einem gesetzlich festgelegten Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ – das entspricht bei Heizöl je nach Zertifikatspreis etwa 17 bis 21 Cent Aufschlag je Liter inklusive Umsatzsteuer. Für einen durchschnittlichen Haushalt summiert sich das auf einen dreistelligen Betrag im Jahr, Tendenz weiter steigend, denn ab 2027 wird der Preis am freien Markt gebildet. Wer heute in eine neue Ölheizung investiert, bindet sich für 20 Jahre oder länger an diesen Kostentrend – ein Faktor, der bei der Entscheidung schwerer wiegt als der einmalige Anschaffungspreis.

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