Ölheizung Förderung

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Förderungsmöglichkeiten für Ölheizungen (Stand 2025)

Langfristig ist die Zeit von Ölheizungen wohl vorbei – und es gibt viele klimafreundlichere und auf Dauer preiswertere Alternativen. Das bildet sich auch bei den Fördermitteln ab: Die staatlichen Förderungen für Ölheizungen sind mittlerweile passé. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Einbau verboten wäre. Zumindest noch nicht: Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (also bis Mitte 2026 in Städten über 100.000 Einwohnern und spätestens Mitte 2028 in Kommunen unter 100.000 Einwohnern) dürfen Ölheizungen mit Brennwerttechnik weiter eingebaut werden. Die Frage, ob das sinnvoll ist, muss man sich jedoch stellen: Andere Heizsysteme sind klimafreundlicher und werden nach wie vor, teilweise sogar mehr denn je, finanziell gefördert. Zudem schwanken die Preise für Heizöl mitunter signifikant, was eine gewisse Planungsunsicherheit für die Haushaltskasse bedeutet. Außerdem wird durch die steigende CO2-Abgabe Heizöl zunehmend teurer.

Fördermittel nutzen © DOC RABE MEDIA, stock.adobe.com
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Es gibt einen weiteren Grund, sich die Wahl einer neuen Heizung gut zu überlegen. Das Gebäude-Energie-Gesetz sieht, mit wenigen Ausnahmen, eine Austauschpflicht für Heizkessel vor, die älter als 30 Jahre sind. Muss der Heizkessel nach dieser Verordnung notgedrungen raus, gibt es keine Förderung. Wer schon vorher aktiv wird und auf umweltfreundlichere und effizientere Varianten umsteigt, kann dagegen in den Genuss einer Förderung kommen.

Auch sparsame Brennwert-Ölheizungen werden nicht mehr gefördert
Auch sparsame Brennwert-Ölheizungen werden nicht mehr gefördert

Fördermittel über die KfW

Die KfW hat ihre Förderprogramme aufgrund des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung angepasst. Die fossile Ressource Öl als Brennstoff für Heizungen wird damit nicht mehr gefördert – ob es sich um reine Ölheizungen oder Hybridheizungen handelt, die Öl mit regenerativen Heiztechniken verbinden.

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Modernes Öl-Brennwertgerät: Fördermittel sind in der Regel für Ölheizungen nicht mehr verfügbar © IWO
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Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Fördermittel BAFA

Auch von der BAFA gibt es keine Unterstützung mehr für den Einbau einer Ölheizung. Umso mehr sollte ein Umstieg auf klimafreundlichere Technologien in Betracht gezogen werden. Mit der Novelle des GEG ist die Förderlandschaft grundsätzlich überarbeitet worden. Förderungen für Heizungen laufen seit 2024 größtenteils über die KfW. Es wird in bestehenden Gebäuden eine Vielzahl weiterer Systeme wie etwa effiziente Wärmepumpenanlagen oder Hybridheizungen gefördert. Der Fördersatz für neue, klimafreundliche Heizungsanlagen inklusive dem Austausch einer Ölheizung kann damit auf bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten steigen.

Wer seine bestehende Ölheizung, die nicht älter als 20 Jahre ist, jedoch optimieren will, der kann für einige Maßnahmen der Heizungsoptimierung Fördermittel beantragen.

So wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ebenso gefördert wie der Einbau einer Hocheffizienzpumpe oder auch die Erstellung einer Heizkurve. Hierfür und weitere kleinere Maßnahmen können Förderungen in Höhe von 15 % beantragt werden.

Welche Maßnahmen und Leistungen genau gefördert werden ist auf der Website des BAFA einsehbar. Unter anderem wird zum Beispiel die Aufrüstung von Niedertemperaturkesseln zu Brennstoffkesseln oder auch der Einbau von Niedertemperatur-Heizkörpern gefördert. Dabei darf die Heizungsanlage nicht älter als 20 Jahre sein. Gefördert werden Investitionen in einer Höhe von mindestens 300 Euro mit 15 % Zuschuss.

Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden
Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden

Grundsätzlich gelten alternativ steuerliche Erleichterungen bei energetischen Sanierungen als Alternative zur direkten Förderung. Für jedes Wohnobjekt kann damit ein Förderbetrag von 20 Prozent der Aufwendungen im Laufe von drei Jahren von der Steuer abgesetzt werden – bei maximalen Investitionskosten von 40.000 Euro. Interessenten müssen sich zwischen der Förderung oder der steuerlichen Erleichterung entscheiden, beides zusammen geht nicht. Es lohnt sich also, die individuell lohnendere Option zu berechnen. Auch beim Steuerbonus gilt: Für Ölheizungen oder den Austausch hin zu einer Gasbrennwertanlage ist er nicht nutzbar, aber für Optimierungsmaßnahmen an einer bestehenden fossilen Heizung.

Öl-Brennwertgerät © IWO
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