Förderung und Zuschüsse für Pelletheizungen (Stand 2025)
Pelletheizungen gehören zu den Biomasse-Heizungen und profitieren damit von der Umweltfreundlichkeit des Brennstoffs. Aus diesem Grund werden auch nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weiterhin für Pelletheizungen Fördermittel gewährt.
Es stehen Fördermittel und Anreizprogramme für Pelletheizungen zur Verfügung, die Bauherrn finanziell entlasten können. Die vielen, manchmal nicht ganz durchsichtigen, Änderungen in der Förderlandschaft machen es allerdings nicht leicht, herauszufiltern, wie und unter welchen Umständen eine Pelletheizung überhaupt und vor allem von wem gefördert wird.

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Staatliche Förderung von Pelletheizungen
Die verschiedenen Anreizprogramme und Fördermöglichkeiten sind in dem Programm BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) zusammengefasst. Die BEG ist aufgeteilt in die drei Bereiche Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Fördermittel, die im Rahmen BEG WG und BEG NWG beantragt werden können, liefen bis Ende 2023 komplett über das BAFA.
Ab Januar 2024 wurden einige Umfänge aus den BEG EM an die KfW übertragen, die die Fördermittel nunmehr vergibt. Fördermittel für neue Heizungen werden seit Januar 2024 über die KfW abgewickelt, bei Heizungsmodernisierungen ist nach wie vor das BAFA zuständig.
Pelletheizungen erfüllen die Vorgabe des GEG, wonach ab Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien gespeist werden muss. Wer nun also in eine neue Pelletheizung investieren will, für den ist die KfW der Ansprechpartner, wobei die Mittel nach wie vor an gewisse Voraussetzungen gebunden sind, ohne die eine Förderung nicht möglich ist. Vor allem hinsichtlich der Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen dürfen festgelegte Maximalwerte nicht überschritten werden.
Werden die Voraussetzungen eingehalten, dann können Stand Januar 2025 für Biomasse-Heizungen (zu denen die Pelletheizungen zählen) Fördermittel von mindestens 30 % (in bestimmten Fällen bis zu 70 %) gewährt werden.
Außerdem gibt es für Biomasseheizungen, die bestimmte Grenzwerte bei der Staubemission einhalten, weitere 2.500 Euro Förderung.


Eine gute Alternative: Der Steuerbonus
Alternativ können die Kosten für eine Umrüstung oder den Einbau einer neuen Pelletheizung über drei Jahre und bis zu einer maximalen Höhe von 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr der Maßnahme und im folgenden Jahr können jeweils sieben Prozent, höchstens jedoch 14.000 Euro geltend gemacht werden. Im dritten Jahr sind es dann noch sechs Prozent beziehungsweise 12.000 Euro. Die Beiträge werden von der Steuerschuld abgezogen. Ist der Abzugsbetrag höher als die Einkommensteuer-Schuld, dann verfallen die restlichen Beträge. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss das Haus mindestens zehn Jahre alt sein und der Eigentümer selbst darin wohnen.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.

Welche Förderung ist für mich die beste?
Die kurze Antwort: Das kommt darauf an. Die etwas längere: Sie sollten Ihr Projekt mit den individuell maßgeblichen Zahlen durchrechnen (lassen). Der Förderzeitpunkt ist wichtig: Während Zuschüsse und Kredite während des Projekts genutzt werden können, zahlt sich der Steuerbonus erst mit den folgenden Steuererklärungen aus. Wer die komplizierte Antragstellung beim BAFA oder der KfW umgehen möchte, der kann mit dem Steuerbonus gut beraten sein.
Ein Beispiel verdeutlicht, dass sich die Mittel wegen der aktuell hohen Förderung (Stand 2025) deutlich unterscheiden:
Austausch einer alten Ölheizung durch eine neue Pelletheizung
Angenommene Kosten: 25.000 Euro
- Option 1:
Förderung durch KfW: 7.500 Euro (Fördersatz von 30 Prozent, ggf. + 20 % Geschwindigkeitsbonus, weitere 5.000 Euro)
Verbleibende Kosten: 12.500 Euro. - Option 2:
Steuerbonus: 5.000 Euro (entspricht 7 Prozent, also 1.750 Euro in den ersten beiden Jahren und 6 Prozent, also 1.500 Euro im dritten Jahr)
Verbleibende Kosten: 20.000 Euro


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