Förderung und Zuschüsse für Pelletheizungen (Stand 2023)
Pelletheizungen gehören zu den Biomasse-Heizungen und profitieren von ihrer Umweltfreundlichkeit. Aus diesem Grund werden auch für Pelletheizungen 2023 Fördermittel gewährt.
Dabei stehen Fördermittel und Anreizprogramme für Pelletheizungen zur Verfügung, die Bauherrn finanziell entlasten können. Die vielen, manchmal nicht ganz durchsichtigen, Änderungen in der Förderlandschaft machen es allerdings nicht leicht, herauszufiltern, wie und unter welchen Umständen eine Pelletheizung überhaupt und vor allem von wem gefördert wird.


Staatliche Förderung von Pelletheizungen
Die verschiedenen Anreizprogramme und Fördermöglichkeiten wurden von der Bundesregierung in dem Programm BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) zusammengefasst. Die BEG ist aufgeteilt in die drei Bereiche Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Fördermittel, die im Rahmen BEG WG und BEG NWG beantragt werden können, laufen über das BAFA.
Wer nun also in eine Pelletheizung investieren will, für den ist das Programm BEG WG das richtige, wobeisin die Mittel an gewisse Voraussetzungen gebunden sind, ohne die eine Förderung nicht möglich ist. Vor allem hinsichtlich der der auf Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen dürfen festgelegte Maximalwerte nicht überschritten werden. Außerdem müssen die Pelletheizungen zwingend entweder mit Solarthermie-Anlagen oder Wärmepumpen kombiniert werden, die entweder zur Warmwasserbereitung oder auch zur Heizungsunterstützung eingesetzt werden.
Weitere Fördervoraussetzungen sind neben einer jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) von mindestens 81 % sowie maximal Emissionswerte bei Staub von 2,5 mg/m.³
Werden die Voraussetzungen eingehalten, dann können Stand Januar 2023 für Biomasse-Heizungen (zu denen die Pelletheizungen zählen) so gewährt das BAFA Fördermittel in Höhe von 10 % der Kosten. Wird eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicher-Heizung ausgetauscht, kommt ein Heizungs-Tausch-Bonus von weiteren 10 % hinzu.
Die neue Pelletheizung wird pro Wohneinheit mit maximal 6000 Euro gefördert (10 % von maximal 60000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr bzw. 600.000 Euro pro Gebäude).


Weitere Fördermöglichkeiten für Pelletheizungen
Auch die KfW-Bankengruppe fördert noch den Einbau von Pelletheizungen. Infrage kommt hier:
- Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)
Im Rahmen des Programms wird auch „Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien“ gefördert.Allerdings: Voraussetzung zum Erhalt der Fördermittel ist, dass ein Teil der erzeugten Wärme eingespeist oder verkauft wird. Daher ist dieses Förderprogramm für die meisten Privatpersonen kaum nicht relevant.
Eine gute Alternative: Der Steuerbonus
Alternativ können die Kosten für eine Umrüstung oder den Einbau einer neuen Pelletheizung über drei Jahre und bis zu einer maximalen Höhe von 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr der Maßnahme und im folgenden Jahr können jeweils sieben Prozent, höchstens jedoch 14.000 Euro geltend gemacht werden. Im dritten Jahr sind es dann noch sechs Prozent beziehungsweise 12.000 Euro. Die Beiträge werden von der Steuerschuld abgezogen. Ist der Abzugsbetrag höher als die Einkommensteuer-Schuld, dann verfallen die restlichen Beträge. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss das Haus mindestens zehn Jahre alt sein und der Eigentümer selbst darin wohnen.
Interessant kann der Steuerbonus vor allem werden, weil die Holzheizung in diesem Fall nicht mit einer Solarthermie- oder Wärmepumpe kombiniert werden muss.
Eine Kombination mit anderen Förderungen ist nicht möglich.

Welche Förderung ist für mich die beste?
Die kurze Antwort: Das kommt darauf an. Die etwas längere: Sie sollten Ihr Projekt mit den individuell maßgeblichen Zahlen durchrechnen (lassen). Der Förderzeitpunkt ist wichtig: Während Zuschüsse und Kredite während des Projekts genutzt werden können, zahlt sich der Steuerbonus erst mit den folgenden Steuererklärungen aus. Wer die komplizierte Antragstellung beim BAFA umgehen möchte, der kann mit dem Steuerbonus gut beraten sein.
Ein Beispiel verdeutlicht, dass sich die Mittel nicht groß unterscheiden:
Austausch einer alten Ölheizung durch eine neue Pelletheizung
Angenommene Kosten: 25.000 Euro
- Option 1:
BAFA-Zuschuss: 5.000 Euro (Fördersatz von 20 Prozent statt 10 Prozent, da die Ölheizung ausgetauscht wird)
Verbleibende Kosten: 20.000 Euro. - Option 2:
Steuerbonus: 5.000 Euro (entspricht 7 Prozent, also 1.750 Euro in den ersten beiden Jahren und 6 Prozent, also 1.500 Euro im dritten Jahr)
Verbleibende Kosten: 20.000 Euro


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