Hier gibt es Unterstützung bei der Heizungsmodernisierung: Förderung und Finanzierung
Eine Heizungsmodernisierung lohnt sich in vielen Fällen, ob nun unter finanziellen oder ökologischen Gesichtspunkten. Allerdings sind dafür mitunter größere Investitionen nötig. Werden gleichzeitig weitere Umbaumaßnahmen wie eine Renovierung oder eine Dämmung in Angriff genommen, kann das das Budget so mancher Haushaltskasse weit übersteigen. Glücklicherweise bieten vor allem der Staat, aber auch private Unternehmen und Institutionen Fördermittel und Unterstützung bei der Finanzierung an. Wer in ihren Genuss kommen will, muss dafür aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das Wichtigste in Kürze
- Den Heizungstausch auf erneuerbare Energien fördert die KfW (Produkt 458), Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle die BAFA.
- Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von kombinierbaren Boni ab — Grundförderung plus möglichem Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus.
- Wichtig: bedingten Liefer-/Leistungsvertrag schließen, dann Antrag stellen — und Förderung oder Steuerbonus, nicht beides je Maßnahme.
- Die genauen Sätze ändern sich häufig; aktuelle Konditionen im Fördermittel-Ratgeber sowie bei KfW und BAFA prüfen.

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Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung
Derzeit befindet sich einiges im Wandel. Einige der bisherigen Fördermöglichkeiten wurden gestoppt, andere sind nach wie vor gültig. Viele neue Regeln wurden verabschiedet, die sukzessive eingeführt wurden bzw. werden sollen.
Der gebäuderechtliche Rahmen hat sich im Sommer 2026 grundlegend geändert: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226) und gilt im Kern seit dem 29. Juli 2026. Die frühere einheitliche 65-%-EE-Anforderung und die daran gekoppelten Wärmeplanungs-Fristen sind damit entfallen – Eigentümer können bei der neuen Heizung wieder frei zwischen den zulässigen Optionen wählen, ein pauschales Einbauverbot für Öl- oder Gasheizungen gibt es nicht. Für nach dem 29. Juli 2026 in Bestandsgebäude eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen gilt allerdings ein steigender Mindestanteil klimafreundlicherer Brennstoffe (§ 43 GModG: 10 Prozent ab 2029 bis 60 Prozent ab 2040). Die Förderprogramme laufen weiter; die Konditionen der KfW-Heizungsförderung wurden jedoch zum 21. Juli 2026 angepasst.
Die nach Diskussionen geändert verabschiedete Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die unter dem Stichwort Heizungsgesetz bekannt wurde, führte zu weiteren Veränderungen in der Förderlandschaft.
Bereits umgesetzt sind steuerliche Erleichterungen bei energetischen Sanierungen. Für jedes selbst genutzte, bei Durchführung der Maßnahme mehr als zehn Jahre alte Wohnobjekt können 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre von der Einkommensteuer abgezogen werden – höchstens 40.000 Euro je Objekt, was begünstigten Aufwendungen von 200.000 Euro entspricht. Interessenten müssen sich zwischen einer anderweitigen Förderung oder dem Steuervorteil entscheiden, beides zusammen geht nicht. Es lohnt sich also, die individuell lohnendere Option zu berechnen.

Die Förderprogramme der KfW und des BAFA wurden 2021 unter dem Titel Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengeführt. Für Einzelmaßnahmen (BEG EM) außer dem Heizungstausch können Förderungen bei der BAFA beantragt werden.
Heizungsmodernisierung: Förderungen des BAFA und der KfW
Das BEG hat schon 2021 das Marktanreizprogramm der Bundesregierung abgelöst, mit dem Zuschüsse für die Heizungsmodernisierung, die Installation von Solarthermie-Anlagen und den Einbau moderner Heizungen gefördert wurden.
Den Heizungstausch (BEG-EM Nummer 5.3, etwa Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasseheizung) wickelt überwiegend die KfW ab. BAFA-Anträge bleiben unter anderem für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung, Emissionsminderung von Biomasseheizungen sowie Gebäudenetze relevant. Beim BAFA liegen Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung bei 15 Prozent Grundförderung; der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit dem 21. Juli 2026 nur noch für den Kostenanteil oberhalb der regulären Höchstgrenze und setzt ein Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro brutto voraus. Für die Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Zuschuss 50 Prozent; der iSFP-Bonus gilt dafür nicht.
Für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung gelten in Wohngebäuden nach Wohneinheiten gestaffelte Höchstbeträge: 30.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Wichtig: Die BAFA-Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung ist auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten begrenzt.
Wer seine Heizung modernisiert oder tauscht, erhält die Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung in der Regel über die KfW (Heizungsförderung). Zuschüsse für viele andere Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung laufen weiterhin über das BAFA.

Heizungsmodernisierung: Förderungen der KfW-Bankengruppe

Seit der BEG-Neuordnung laufen Zuschüsse für den Heizungstausch im Wohngebäude überwiegend über die KfW; einzelne BEG-EM-Bausteine wie Heizungsoptimierung, Emissionsminderung von Biomasseheizungen oder Gebäudenetze bleiben BAFA-relevant.
Es werden danach folgende Anlagen für die Wärmeerzeugung durch die KfW gefördert:
- Biomasseheizungen (z. B. die Pelletheizung)
- Solarthermie-Anlagen einschließlich Speicher und Leitungen
- Wärmepumpen (elektrisch angetrieben)
- Brennstoffzellenheizungen, wenn sie mit grünem oder blauem Wasserstoff bzw. Biomethan betrieben werden
- Wasserstofffähige Heizungen – gefördert werden die Investitionsmehrkosten
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, sofern die technischen Förderbedingungen erfüllt sind
Wer also etwa eine Gasheizung hat, kann diese durch eine Solarthermie-Anlage ergänzen und erhält dann einen Zuschuss, ggf. auch für den Speicher und die Leitungen.
Für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien ist eine „Grundförderung“ in Höhe von 30 % vorgesehen. Hinzu kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein „Klimageschwindigkeitsbonus“, der nur selbst nutzenden Eigentümern zusteht – seit dem 21. Juli 2026 beträgt er 16 %. Erstmals zum 1. Februar 2027 sinkt er um vier Prozentpunkte, danach halbjährlich weiter; für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er. Der Einkommensbonus für Selbstnutzer ist seither nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen gestaffelt: 40 % (bis 30.000 Euro), 30 % (bis 40.000 Euro) oder 10 % (bis 50.000 Euro); mit mindestens einem minderjährigen kindergeldberechtigten Kind erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten für Wärmepumpen ist entfallen. Die Förderbausteine können kumuliert werden; insgesamt sind in der Regel höchstens 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich, nur bei sehr niedrigen Einkommen bis zu 80 %. Dabei sind für ein Einfamilienhaus seit dem 21. Juli 2026 maximal 28.000 Euro förderfähig. Bei Mehrfamilienhäusern erhöhen sich die förderfähigen Kosten für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils um 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils um 8.000 Euro.
Für die zeitliche Planung wichtig: Die Konditionen werden schrittweise zurückgefahren. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro, der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um vier Prozentpunkte. Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte, gebaute oder zusammengebaute Wärmepumpen angekündigt: Dann soll die Grundförderung für Geräte außerhalb der EU auf 15 Prozent sinken; für EU-Geräte bleibt sie mit Bonus bei 30 Prozent. Wer eine Modernisierung ohnehin plant, fährt mit einer früheren Antragstellung daher in der Regel besser.
Im August 2026 ist die KfW-Heizungsförderung weiterhin beantragbar. Da Förderprogramme und Rahmenbedingungen angepasst werden können, empfiehlt es sich, vor der Planung die jeweils aktuellen Konditionen bei der KfW zu prüfen.
In fünf Schritten zur Förderung
Wichtig: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Welche Förderung passt am besten zu meinem Vorhaben?
BAFA, Steuerbonus oder die Förderungen durch die KfW: Das Angebot an Unterstützungen ist groß, kann dadurch aber auf den ersten Blick auch verwirrend wirken. Der folgende Wegweiser zeigt Ihnen, welche Programme und Boni für Ihr Vorhaben grundsätzlich in Frage kommen. Die konkreten Sätze, Höchstbeträge und Fristen ändern sich allerdings immer wieder — die jeweils aktuellen Konditionen stehen gebündelt im Fördermittel-Ratgeber sowie direkt bei KfW und BAFA.

Welcher Weg der richtige ist, hängt vor allem davon ab, ob Sie die Wärmeerzeugung tauschen oder Effizienzmaßnahmen umsetzen, ob Sie selbst im Gebäude wohnen und welche Boni sich kombinieren lassen. Wichtig ist in beiden Fällen: Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderzusage-Bedingung vorliegen; Förderung und Steuerbonus lassen sich nicht zugleich für dieselbe Maßnahme nutzen.
Welche Heizungs-Förderung kommt für Sie in Frage?
1Was möchten Sie fördern lassen?
2Bewohnen Sie das bestehende Gebäude selbst?
3Was trifft auf Ihren Heizungstausch zu?
Empfehlung
KfW-Förderung: höchste Stufe möglich
Grundförderung plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus — die höchste Förderstufe. Die Boni sind bis zu einer Obergrenze kombinierbar. Konkrete Sätze und Höchstbetrag stehen im Fördermittel-Ratgeber.
Naechste Schritte
- Liefer-/Leistungsvertrag mit Förder-Vorbehalt schließen
- Antrag im KfW-Kundenportal (Produkt 458) stellen, bevor die Arbeiten beginnen
- Sätze & Boni im Fördermittel-Ratgeber prüfen
Empfehlung
KfW-Förderung: Grund- + Geschwindigkeitsbonus
Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch einer alten, ineffizienten Heizung (Öl, Kohle, Gas-Etagen-/Nachtspeicher- oder über 20 Jahre alte Gas-/Biomasseheizung). Liegt das Haushaltseinkommen unter der Förder-Grenze, kommt zusätzlich der Einkommensbonus in Frage. Höhe der Boni: Fördermittel-Ratgeber.
Naechste Schritte
- Vertrag mit Förder-Vorbehalt schließen, dann KfW-Antrag (Produkt 458)
- Boni-Höhe im Fördermittel-Ratgeber prüfen
Empfehlung
KfW-Förderung: Grund- + Einkommensbonus
Grundförderung plus Einkommensbonus, weil das Haushaltseinkommen unter der Förder-Grenze liegt. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es zusätzlich nur beim Austausch alter, ineffizienter Heizungen. Genaue Grenze und Höhe: Fördermittel-Ratgeber.
Naechste Schritte
- Steuerbescheide als Einkommensnachweis bereithalten
- Vertrag mit Förder-Vorbehalt, dann KfW-Antrag (Produkt 458)
- Förderhöhe im Fördermittel-Ratgeber prüfen
Empfehlung
KfW-Förderung: Grundförderung
Als Selbstnutzer kommt die Grundförderung in Frage. Die Zusatzboni (Klimageschwindigkeit, Einkommen) greifen bei Ihnen nicht. Die genaue Förderhöhe steht im Fördermittel-Ratgeber.
Naechste Schritte
- Vertrag mit Förder-Vorbehalt schließen, dann KfW-Antrag (Produkt 458)
- Förderhöhe im Fördermittel-Ratgeber prüfen
Empfehlung
BAFA: Förderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen
Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung laufen über die BAFA (BEG Einzelmaßnahmen). Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Zusatzbonus möglich. Sätze und Bedingungen: Fördermittel-Ratgeber.
Naechste Schritte
- Maßnahme + Fachunternehmen festlegen
- Ggf. Energieberatung / iSFP
- Antrag stellen, bevor die Arbeiten beginnen
Bitte prüfen
KfW-Grundförderung oder andere Förderwege prüfen
Für vermietete Bestandsgebäude kann die KfW-Grundförderung in Frage kommen; Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus sind an die Selbstnutzung gebunden. Neubauten sind vom KfW-Produkt 458 ausgenommen. Überblick: Fördermittel-Ratgeber.
Naechste Schritte
- Programme für Vermieter/Neubau im Fördermittel-Ratgeber prüfen
- Ggf. Energieberatung einholen

Wie hoch fällt Ihre Förderung aus?
Wie viel Zuschuss am Ende zusammenkommt, hängt von Ihrer Ausgangslage ab — Gebäudetyp, Selbstnutzung, der ersetzten Altheizung und dem Haushaltseinkommen. Unser Förderrechner schätzt unverbindlich, welche Förderung für Ihren Heizungstausch oder Ihre Effizienzmaßnahme realistisch ist — als KfW- oder BAFA-Zuschuss oder im Vergleich dazu als Steuerbonus nach § 35c EStG. Maßgeblich bleiben KfW bzw. BAFA, das Finanzamt und Ihr Fachbetrieb.
Weitere Anlaufstellen
Darüber hinaus gibt es weitere, zum Teil regionale oder zeitlich begrenzte Fördermaßnahmen und Finanzierungshilfen. Um sich einen Überblick über die aktuellen Angebote zu verschaffen, bietet sich die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums an. Auch eine Anfrage bei der heimischen Kommune kann weitere Alternativen eröffnen. Durch den persönlichen Kontakt ist es außerdem meist möglich, mehr über die vor Ort ansässigen Fachunternehmen oder bereits in der Nachbarschaft durchgeführte Maßnahmen zu erfahren.
Fördermittel 2026 für Heizungen und Solaranlagen Für Heizungen bietet der Bund seit Jahren Fördermittel an. Der Erhalt der Fördermittel hängt… weiterlesen




