Hier gibt es Unterstützung bei der Heizungsmodernisierung: Förderung und Finanzierung
Eine Heizungsmodernisierung lohnt sich in vielen Fällen, ob nun unter finanziellen oder ökologischen Gesichtspunkten. Allerdings sind dafür mitunter größere Investitionen nötig. Werden gleichzeitig weitere Umbaumaßnahmen wie eine Renovierung oder eine Dämmung in Angriff genommen, kann das das Budget so mancher Haushaltskasse weit übersteigen. Glücklicherweise bieten vor allem der Staat, aber auch private Unternehmen und Institutionen Fördermittel und Unterstützung bei der Finanzierung an. Wer in ihren Genuss kommen will, muss dafür aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das Wichtigste in Kürze
- Den Heizungstausch auf erneuerbare Energien fördert die KfW (Produkt 458), Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle die BAFA.
- Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von kombinierbaren Boni ab — Grundförderung plus möglichem Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus.
- Wichtig: bedingten Liefer-/Leistungsvertrag schließen, dann Antrag stellen — und Förderung oder Steuerbonus, nicht beides je Maßnahme.
- Die genauen Sätze ändern sich häufig; aktuelle Konditionen im Fördermittel-Ratgeber sowie bei KfW und BAFA prüfen.

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Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung
Derzeit befindet sich einiges im Wandel. Einige der bisherigen Fördermöglichkeiten wurden gestoppt, andere sind nach wie vor gültig. Viele neue Regeln wurden verabschiedet, die sukzessive eingeführt wurden bzw. werden sollen.
Dazu zählen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes für neue Heizungen: Nach geltendem GEG greift die 65-%-EE-Anforderung im Bestand an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt; ein pauschales Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 gibt es so nicht. Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett zudem einen Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, der diese Vorgaben ändern soll.
Die nach Diskussionen geändert verabschiedete Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die unter dem Stichwort Heizungsgesetz bekannt wurde, führte zu weiteren Veränderungen in der Förderlandschaft.
Bereits umgesetzt sind steuerliche Erleichterungen bei energetischen Sanierungen. Für jedes selbst genutzte, bei Durchführung der Maßnahme mehr als zehn Jahre alte Wohnobjekt können 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre von der Einkommensteuer abgezogen werden – höchstens 40.000 Euro je Objekt, was begünstigten Aufwendungen von 200.000 Euro entspricht. Interessenten müssen sich zwischen einer anderweitigen Förderung oder dem Steuervorteil entscheiden, beides zusammen geht nicht. Es lohnt sich also, die individuell lohnendere Option zu berechnen.

Die Förderprogramme der KfW und des BAFA wurden 2021 unter dem Titel Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengeführt. Für Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Förderungen bei der BAFA beantragt werden.
Heizungsmodernisierung: Förderungen des BAFA und der KfW
Das BEG hat schon 2021 das Marktanreizprogramm der Bundesregierung abgelöst, mit dem Zuschüsse für die Heizungsmodernisierung, die Installation von Solarthermie-Anlagen und den Einbau moderner Heizungen gefördert wurden.
Den Heizungstausch (BEG-EM Nummer 5.3, etwa Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasseheizung) wickelt überwiegend die KfW ab. BAFA-Anträge bleiben unter anderem für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung, Emissionsminderung von Biomasseheizungen sowie Gebäudenetze relevant. Beim BAFA liegen Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung bei 15 Prozent Grundförderung; mit iSFP-Bonus kommen 5 Prozentpunkte hinzu. Für die Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Zuschuss 50 Prozent; der iSFP-Bonus gilt dafür nicht.
Für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung sind in Wohngebäuden 30.000 Euro je Wohneinheit förderfähig; mit iSFP-Bonus erhöht sich die Grenze auf 60.000 Euro je Wohneinheit.
Wer seine Heizung modernisiert oder tauscht, erhält die Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung in der Regel über die KfW (Heizungsförderung). Zuschüsse für viele andere Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung laufen weiterhin über das BAFA.

Heizungsmodernisierung: Förderungen der KfW-Bankengruppe

Seit der BEG-Neuordnung laufen Zuschüsse für den Heizungstausch im Wohngebäude überwiegend über die KfW; einzelne BEG-EM-Bausteine wie Heizungsoptimierung, Emissionsminderung von Biomasseheizungen oder Gebäudenetze bleiben BAFA-relevant.
Es werden danach folgende Anlagen für die Wärmeerzeugung durch die KfW gefördert:
- Biomasseheizungen (z. B. die Pelletheizung)
- Solarthermie-Anlagen einschließlich Speicher und Leitungen
- Wärmepumpen (elektrisch angetrieben)
- Brennstoffzellenheizungen, wenn sie mit grünem oder blauem Wasserstoff bzw. Biomethan betrieben werden
- Wasserstofffähige Heizungen – gefördert werden die Investitionsmehrkosten
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, sofern die technischen Förderbedingungen erfüllt sind
Wer also etwa eine Gasheizung hat, kann diese durch eine Solarthermie-Anlage ergänzen und erhält dann einen Zuschuss, ggf. auch für den Speicher und die Leitungen.
Für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien ist eine „Grundförderung“ in Höhe von 30 % vorgesehen. Hinzu kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein „Klimageschwindigkeitsbonus“ in Höhe von weiteren 20 % (der nur selbst nutzenden Eigentümern zusteht). Außerdem können Eigentümer mit einem maximalen zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro einen weiteren Zuschuss in Höhe von 30 % erhalten. Diese drei Förderbausteine können kumuliert werden, sodass eine maximale Förderhöhe von 70 % der Investition erreicht werden kann. Dabei sind für ein Einfamilienhaus maximal 30.000 Euro förderfähig. Bei Mehrfamilienhäusern erhöhen sich die förderfähigen Kosten für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils um 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils um 8.000 Euro.
Im Juni 2026 ist die KfW-Heizungsförderung weiterhin beantragbar. Da Förderprogramme und Rahmenbedingungen angepasst werden können, empfiehlt es sich, vor der Planung die jeweils aktuellen Konditionen bei der KfW zu prüfen.
In fünf Schritten zur Förderung
Wichtig: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
TIPP
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Welche Förderung passt am besten zu meinem Vorhaben?
BAFA, Steuerbonus oder die Förderungen durch die KfW: Das Angebot an Unterstützungen ist groß, kann dadurch aber auf den ersten Blick auch verwirrend wirken. Der folgende Wegweiser zeigt Ihnen, welche Programme und Boni für Ihr Vorhaben grundsätzlich in Frage kommen. Die konkreten Sätze, Höchstbeträge und Fristen ändern sich allerdings immer wieder — die jeweils aktuellen Konditionen stehen gebündelt im Fördermittel-Ratgeber sowie direkt bei KfW und BAFA.

Welcher Weg der richtige ist, hängt vor allem davon ab, ob Sie die Wärmeerzeugung tauschen oder Effizienzmaßnahmen umsetzen, ob Sie selbst im Gebäude wohnen und welche Boni sich kombinieren lassen. Wichtig ist in beiden Fällen: Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderzusage-Bedingung vorliegen; Förderung und Steuerbonus lassen sich nicht zugleich für dieselbe Maßnahme nutzen.
Welche Heizungs-Förderung kommt für Sie in Frage?
1Was möchten Sie fördern lassen?
2Bewohnen Sie das bestehende Gebäude selbst?
3Was trifft auf Ihren Heizungstausch zu?
Empfehlung
KfW-Förderung: höchste Stufe möglich
Grundförderung plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus — die höchste Förderstufe. Die Boni sind bis zu einer Obergrenze kombinierbar. Konkrete Sätze und Höchstbetrag stehen im Fördermittel-Ratgeber.
Naechste Schritte
- Liefer-/Leistungsvertrag mit Förder-Vorbehalt schließen
- Antrag im KfW-Kundenportal (Produkt 458) stellen, bevor die Arbeiten beginnen
- Sätze & Boni im Fördermittel-Ratgeber prüfen
Empfehlung
KfW-Förderung: Grund- + Geschwindigkeitsbonus
Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch einer alten, ineffizienten Heizung (Öl, Kohle, Gas-Etagen-/Nachtspeicher- oder über 20 Jahre alte Gas-/Biomasseheizung). Liegt das Haushaltseinkommen unter der Förder-Grenze, kommt zusätzlich der Einkommensbonus in Frage. Höhe der Boni: Fördermittel-Ratgeber.
Naechste Schritte
- Vertrag mit Förder-Vorbehalt schließen, dann KfW-Antrag (Produkt 458)
- Boni-Höhe im Fördermittel-Ratgeber prüfen
Empfehlung
KfW-Förderung: Grund- + Einkommensbonus
Grundförderung plus Einkommensbonus, weil das Haushaltseinkommen unter der Förder-Grenze liegt. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es zusätzlich nur beim Austausch alter, ineffizienter Heizungen. Genaue Grenze und Höhe: Fördermittel-Ratgeber.
Naechste Schritte
- Steuerbescheide als Einkommensnachweis bereithalten
- Vertrag mit Förder-Vorbehalt, dann KfW-Antrag (Produkt 458)
- Förderhöhe im Fördermittel-Ratgeber prüfen
Empfehlung
KfW-Förderung: Grundförderung
Als Selbstnutzer kommt die Grundförderung in Frage. Die Zusatzboni (Klimageschwindigkeit, Einkommen) greifen bei Ihnen nicht. Die genaue Förderhöhe steht im Fördermittel-Ratgeber.
Naechste Schritte
- Vertrag mit Förder-Vorbehalt schließen, dann KfW-Antrag (Produkt 458)
- Förderhöhe im Fördermittel-Ratgeber prüfen
Empfehlung
BAFA: Förderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen
Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung laufen über die BAFA (BEG Einzelmaßnahmen). Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Zusatzbonus möglich. Sätze und Bedingungen: Fördermittel-Ratgeber.
Naechste Schritte
- Maßnahme + Fachunternehmen festlegen
- Ggf. Energieberatung / iSFP
- Antrag stellen, bevor die Arbeiten beginnen
Bitte prüfen
KfW-Grundförderung oder andere Förderwege prüfen
Für vermietete Bestandsgebäude kann die KfW-Grundförderung in Frage kommen; Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus sind an die Selbstnutzung gebunden. Neubauten sind vom KfW-Produkt 458 ausgenommen. Überblick: Fördermittel-Ratgeber.
Naechste Schritte
- Programme für Vermieter/Neubau im Fördermittel-Ratgeber prüfen
- Ggf. Energieberatung einholen

Wie hoch fällt Ihre Förderung aus?
Wie viel Zuschuss am Ende zusammenkommt, hängt von Ihrer Ausgangslage ab — Gebäudetyp, Selbstnutzung, der ersetzten Altheizung und dem Haushaltseinkommen. Der folgende Rechner schätzt unverbindlich, welche Förderung für Ihren Heizungstausch oder Ihre Effizienzmaßnahme realistisch ist — als KfW- oder BAFA-Zuschuss oder im Vergleich dazu als Steuerbonus nach § 35c EStG. Maßgeblich bleiben KfW bzw. BAFA, das Finanzamt und Ihr Fachbetrieb.
Förderrechner: Heizungstausch, Effizienz & Steuerbonus
Schätzen Sie unverbindlich, wie viel Zuschuss KfW oder BAFA übernehmen könnten — und ob sich für Sie stattdessen der Steuerbonus nach § 35c EStG mehr lohnt.
Beispiel: EFH, alte Ölheizung ersetzt, Einkommen bis 40.000 €
Ihre geschätzte Förderung
21.000 €
unverbindliche Schätzung
Boni zusammen 80 % → auf den Höchstsatz 70 % gedeckelt.
Nächste Schritte3 Schritte
- Fachunternehmen bzw. Energie-Effizienz-Experten einbinden und die Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen
- Liefer-/Leistungsvertrag mit Fördervorbehalt (aufschiebend oder auflösend bedingt) schließen
- KfW-Antrag (Produkt 458) VOR Vorhabenbeginn stellen — als Vorhabenbeginn gilt bereits ein verbindlicher Vertrag ohne Fördervorbehalt, nicht erst der Baustart.
Beispiel: Dämmung für 20.000 €, ohne iSFP, 1 Wohneinheit
Ihre geschätzte Förderung
3.000 €
unverbindliche Schätzung
Nächste Schritte3 Schritte
- Energieeffizienz-Experten einbinden (bei Heizungsoptimierung genügt auch das Fachunternehmen)
- Liefer-/Leistungsvertrag mit Fördervorbehalt schließen und Antrag VOR Vorhabenbeginn beim BAFA stellen
- Nach Umsetzung Nachweise einreichen — Auszahlung durch das BAFA
Beispiel: Heizungstausch für 40.000 €, KfW Grundförderung (30 %)
Zuschuss vs. Steuerbonus
Zuschuss (KfW/BAFA)
9.000 €
30 % von max. 30.000 €
Steuerbonus § 35c
8.000 €
20 % über 3 Steuerjahre
Vorteil Zuschuss: +1.000 €
Entweder-oder: Der Steuerbonus ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen genutzt wird. Der Höchstbetrag von 40.000 € gilt insgesamt je Objekt.
Voraussetzungen § 35c EStG7 Punkte
- Objekt älter als zehn Jahre (maßgebend: Beginn der Herstellung)
- Im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt
- Maßnahme nach dem 31.12.2019 begonnen und nach aktueller Rechtslage vor dem 1.1.2030 abgeschlossen (§ 52 Abs. 35a EStG)
- Nur begünstigte Maßnahmen nach § 35c EStG/ESanMV unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
- Ausführung durch ein Fachunternehmen + Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster
- Rechnung in deutscher Sprache und unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers
- Entweder-oder: keine Kombination mit steuerfreien Zuschüssen (KfW/BAFA) oder zinsverbilligten Darlehen für dieselbe Maßnahme
Unverbindliche Schätzung, kein Rechtsanspruch. Maßgeblich sind KfW bzw. BAFA, die Bestätigung zum Antrag (BzA), das ausführende Fachunternehmen und beim Steuerbonus das Finanzamt. Stand der Förderwerte: Juni 2026.
Weitere Anlaufstellen
Darüber hinaus gibt es weitere, zum Teil regionale oder zeitlich begrenzte Fördermaßnahmen und Finanzierungshilfen. Um sich einen Überblick über die aktuellen Angebote zu verschaffen, bietet sich die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums an. Auch eine Anfrage bei der heimischen Kommune kann weitere Alternativen eröffnen. Durch den persönlichen Kontakt ist es außerdem meist möglich, mehr über die vor Ort ansässigen Fachunternehmen oder bereits in der Nachbarschaft durchgeführte Maßnahmen zu erfahren.
Fördermittel
Fördermittel 2026 für Heizungen und Solaranlagen Für Heizungen bietet der Bund seit Jahren Fördermittel an. Der Erhalt der Fördermittel hängt… weiterlesen










