Hier gibt es Unterstützung bei der Heizungsmodernisierung: Förderung und Finanzierung (Stand 2025)
Eine Heizungsmodernisierung lohnt sich in vielen Fällen, ob nun unter finanziellen oder ökologischen Gesichtspunkten. Allerdings sind dafür mitunter größere Investitionen nötig. Werden gleichzeitig weitere Umbaumaßnahmen wie eine Renovierung oder eine Dämmung in Angriff genommen, kann das das Budget so mancher Haushaltskasse weit übersteigen. Glücklicherweise bieten vor allem der Staat, aber auch private Unternehmen und Institutionen Fördermittel und Unterstützung bei der Finanzierung an. Wer in ihren Genuss kommen will, muss dafür aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung
Derzeit befindet sich einiges im Wandel. Einige der bisherigen Fördermöglichkeiten wurden gestoppt, andere sind nach wie vor gültig. Viele neue Regeln wurden verabschiedet, die sukzessive eingeführt wurden bzw. werden sollen.
Dazu zählt etwa ein Verbot von Ölheizungen, die von 2026 an nicht mehr eingebaut werden dürfen, wenn in den Gebäuden eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist.
Die nach Diskussionen geändert verabschiedete Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die unter dem Stichwort Heizungsgesetz bekannt wurde, führte zu weiteren Veränderungen in der Förderlandschaft.
Bereits umgesetzt sind steuerliche Erleichterungen bei energetischen Sanierungen. Für jedes Wohnobjekt kann damit ein Förderbetrag von 20 Prozent der Aufwendungen im Laufe von drei Jahren von der Steuer abgesetzt werden – maximal bis zu 40.000 Euro, was einer Investition von 200000 Euro entspricht. Interessenten müssen sich zwischen einer anderweitigen Förderung oder dem Steuervorteil entscheiden, beides zusammen geht nicht. Es lohnt sich also, die individuell lohnendere Option zu berechnen.
Die Förderprogramme der KfW und des BAFA wurden 2021 unter dem Titel Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengeführt. Für Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Förderungen bei der BAFA beantragt werden.
Heizungsmodernisierung: Förderungen des BAFA und der KfW
Das BEG hat schon 2021 das Marktanreizprogramm der Bundesregierung abgelöst, mit dem Zuschüsse für die Heizungsmodernisierung, die Installation von Solarthermie-Anlagen und den Einbau moderner Heizungen gefördert wurden.
Das BAFA fördert im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (BEG EM) seit 2024 keine Maßnahmen zur Heizungstechnik mehr. Diese werden ab 2024 über die KfW abgewickelt und können nur noch dort beantragt werden. Die Förderung der Einzelmaßnahmen über die BAFA bezieht sich etwa auf die Emissionsreduzierung von Biomasseheizungen oder die Anlagentechnik außer Heizung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz. Die Förderhöhe beträgt dafür nach wie vor 15 %, erfolgen die Maßnahmen im Rahmen eines „individuellen Sanierungsfahrplans“, (iSFP) der von einem Energieberater erstellt wurde, kann ein weiterer Zuschuss in Höhe von 5% beantragt werden.
Maximal werden 60.000 Euro an Investitionen gefördert, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, sonst ist die förderfähige Investition auf eine Höhe von 30.000 Euro gedeckelt.
Wer sich für eine Modernisierung seiner bestehenden Heizung entscheidet, der erhält Fördermittel nur noch durch die KfW.
Heizungsmodernisierung: Förderungen der KfW-Bankengruppe
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde die komplette Förderung von Heizungen im Rahmen des „Heizungsgesetzes“ an die KfW übertragen.
Es werden danach folgende Anlagen für die Wärmeerzeugung durch die KfW gefördert:
- Biomasseheizungen
- Solarthermie-Anlagen einschließlich Speicher und Leitungen
- Wärmepumpen (elektrisch angetrieben)
- Brennstoffzellenheizungen (wenn sie mit grünem Wasserstoff betrieben werden)
- Wasserstofffähige Heizungen
- Anschluss an ein Wärmenetz (gilt nicht, wenn dies mit Gas betrieben wird)
Wer also etwa eine Gasheizung hat, kann diese durch eine Solarthermie-Anlage ergänzen und erhält dann einen Zuschuss, ggf. auch für den Speicher und die Leitungen.
Für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien ist eine „Grundförderung“ in Höhe von 30 % vorgesehen. Hinzu kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein „Geschwindigkeits-Bonus“ in Höhe von weiteren 20 % (der nur selbst nutzenden Eigentümern zusteht). Außerdem können Eigentümer mit einem maximalen zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro einen weiteren Zuschuss in Höhe von 30 % erhalten. Diese drei Förderbausteine können kumuliert werden, sodass eine maximale Förderhöhe von 70 % der Investition erreicht werden kann. Dabei sind maximale Investitionen von 30.000 Euro förderfähig. Bei Mehrfamilienhäusern kommen pro Wohneinheit 15.000 Euro hinzu (ab der siebten Wohnung nur noch 8.000 Euro).
Derzeit (Mitte Januar 2025) können die Mittel noch beantragt werden. Wie es mit den Förderungen unter einer neuen Bundesregierung in 2025 weitergeht, ist noch ungewiss.
Wichtig: Die Fördermittel können nur gewährt werden, solange noch genügend Fördermittel vorhanden sind.
TIPP
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Welche Förderung passt am besten zu meinem Vorhaben?
BAFA, Steuerbonus oder die Förderungen durch die KfW: Das Angebot an Unterstützungen ist groß, kann dadurch aber auf den ersten Blick auch verwirrend wirken. Wir bringen anhand einer Beispielrechnung Licht ins Dunkel. Sie kann aber nur exemplarisch sein, da die individuellen Faktoren jeder einzelnen Modernisierungsmaßnahme berücksichtigt werden müssen.
Angenommen, Max Mustermann möchte seine alte und ineffiziente Heizungsanlage mit Unterstützung des Staates gegen eine neue und klimafreundliche Holzpellet-Anlage austauschen. Er entscheidet sich für ein modernes Modell, das allerdings mit 20.000 Euro zu Buche schlägt. So viel Geld steht ihm zwar nicht zur Verfügung. Trotzdem kann er sich seinen Wunsch erfüllen, beispielsweise
durch KfW-Förderung:
Kosten: 20.000 Euro abzüglich eines KfW-Zuschusses von 30 Prozent (= 6.000 Euro), da eine alte Ölheizung durch eine moderne Biomasse-Anlage ersetzt wird abzüglich ggf. Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent (= 4.000 Euro)
Ergebnis: Verbleibender Eigenanteil: 10.000 Euro (bei einem maximalen Einkommen von 40.000 Euro verringert sich der Eigenanteil um weitere 4.000 Euro auf 6.000 Euro)
durch Steuerbonus:
Kosten: 20.000 Euro abzüglich des Steuerbonus von 20 Prozent über drei Jahre, also 4.000 Euro
Ergebnis: Verbleibender Eigenanteil: 16.000 Euro
Weitere Anlaufstellen
Darüber hinaus gibt es weitere, zum Teil regionale oder zeitlich begrenzte Fördermaßnahmen und Finanzierungshilfen. Um sich einen Überblick über die aktuellen Angebote zu verschaffen, bietet sich die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums an. Auch eine Anfrage bei der heimischen Kommune kann weitere Alternativen eröffnen. Durch den persönlichen Kontakt ist es außerdem meist möglich, mehr über die vor Ort ansässigen Fachunternehmen oder bereits in der Nachbarschaft durchgeführte Maßnahmen zu erfahren.
Fördermittel
Fördermittel 2025 für Heizungen und Solaranlagen Für Heizungen bieten seit Jahren sowohl KfW als auch BAFA Fördermittel an. Der Erhalt… weiterlesen