Diese Heizungen müssen ersetzt werden

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Diese Heizungen müssen 2023 ersetzt werden

Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sieht vor, dass bestimmte Heizungen nach 30 Jahren Betriebszeit erneuert werden müssen. Im Jahr 2022 traf es Heizungen aus dem Jahr 1992, 2023 müssen dann Heizungen aus 1993 ersetzt werden.

Viele Hausbesitzer müssen deshalb 2023 in eine neue Heizung investieren. Die alten Heizkessel arbeiten nicht mehr effizient und auch im Zuge der Energiewende ist es an der Zeit, moderne Technik einzusetzen und möglichst mit erneuerbaren Energien zu heizen.

Alter Heizkoerper © Animaflora PicsStock, stock.adobe.com
Alter Heizkoerper und Heizungen müssen in einigen Fällen ausgetauscht werden © Animaflora PicsStock, stock.adobe.com
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Wer nun tatsächlich von der Austauschpflicht alter Heizungen betroffen ist und warum sich ein Austausch auch schöner früher rechnen kann, erfahren Sie hier.

Alte Heizungen verbrauchen viel Energie
Alte Heizungen verbrauchen viel Energie

Diese Heizungen unterliegen der gesetzlichen Austauschpflicht

Im GEG werden die energetischen Standards nicht nur der Haushülle – also des Standards der Wärmedämmung, sondern auch der technischen Ausstattung – sprich der Heizungstechnik, geregelt. In die Jahre gekommene Öl- und Gasheizungen müssen spätestens dann ersetzt werden, wenn sie älter als 30 Jahre alt sind.

Die Vorgaben aus dem Gebäude-Energie-Gesetz müssen beachtet werden
Die Vorgaben aus dem Gebäude-Energie-Gesetz müssen beachtet werden

Mit den im GEG vorgeschriebenen Maßnahmen wird dem energiepolitischen Ziel einer starken Reduzierung der CO2-Emissionen Rechnung getragen. Betroffen sind vor allem Konstanttemperaturkessel mit einer Heizleistung von vier bis 400 Kilowatt und einem Alter von über 30 Jahren.

Ausgenommen sind Brennwert- und Niedertemperaturgeräte, die es aus diesen Jahren allerdings kaum gibt. Wer unsicher ist, um welchen Heizkessel es sich im eigenen Haus handelt, der erhält entweder bei seinem Heizungsbauer oder dem Schornsteinfeger die entsprechende Auskunft.

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Alter der Heizung entscheidend

Ob eine Heizung ausgetauscht werden muss oder nicht, hängt in erster Linie vom Alter ab. In der Regel entspricht das Alter der Heizung dem Alter des Heizkessels. Es ist dem Typenschild an der Heizungsanlage zu entnehmen.

Auch wenn Teile der Heizungsanlage wie beispielsweise der Brenner bereits ausgetauscht wurden, gilt die Austauschpflicht trotzdem. Dadurch sollen die besonders ineffizienten Konstanttemperaturkessel, die mit gleichmäßig hohen Temperaturen arbeiten und dadurch sehr viel Energie verbrauchen, durch eine effizient arbeitende Technik ersetzt werden.

Alte Heizungsanlage © Tinafortunata, stock.adobe.com
Alte Heizungsanlage: Hier ist es Zeit für einen Austausch © Tinafortunata, stock.adobe.com

Wer am Typenschild das Baujahr nicht mehr deutlich erkennen kann, hat die Möglichkeit, das Alter der Heizung in den Bauunterlagen, der Rechnung oder Datenblättern sowie im Schornsteinfegerprotokoll herauszufinden.

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Heizung ausgetauscht werden muss, sprechen Sie einen Heizungsfachmann an. Dieser kann das Alter der Heizung bestimmen sowie Auskunft über den Zustand der Heizungsanlage geben.

Private Hausbesitzer sind ausgenommen

Nicht nur die oben genannten Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Auch private Eigentümer in Wohnhäusern mit ein oder zwei Wohneinheiten sind davon befreit, wenn sie seit dem 1. Februar 2002 selbst in dem Gebäude leben.

Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, für den gilt eine Frist für den Heizungsaustausch von zwei Jahren nach Eigentumsübergang.

Eine Ausnahmeregelung wird ebenfalls gewährt, wenn der Heizungsaustausch als unwirtschaftlich nachgewiesen werden kann. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn das Gebäude in absehbarer Zeit abgerissen werden soll oder es nur zeitweise genutzt wird.

Achten Sie beim Hauskauf auf das Alter der Heizung
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Neue Heizung – dann aber richtig

Wer über einen neuen Heizkessel nachdenkt, sollte sich überlegen, ob es nicht besser ist, gleich die gesamte Heizungsanlage zu erneuern. Auch die Heizungspumpe, die Heizkörper und Thermostate kommen in die Jahre und arbeiten nicht mehr optimal. Zudem gibt es zahlreiche neue Techniken und Standards, die deutlich effizienter arbeiten und auch mehr Komfort versprechen.

Ihr Sparschwein freut sich über eine moderne Heizung
Ihr Sparschwein freut sich über eine moderne Heizung
Neue Heizung: Dank niedrigerem Verbrauch sind Energiepreissteigerungen halb so wild
Neue Heizung: Dank niedrigerem Verbrauch sind Energiepreissteigerungen halb so wild

Es ist auf jeden Fall ratsam, einen qualifizierten Fachmann oder Berater vor der Investition in eine neue Heizungsanlage hinzuzuziehen, um alle Faktoren zu beachten.

Tipp: Einige Bundesländer schreiben beim Heizungsaustausch im Bestand einen Anteil an erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung von 15 Prozent vor.

In vielen Fällen kann nach einem Heizungstausch der Brennstoff weiter genutzt werden. Ob das das jedoch sinnvoll ist, muss langfristig betrachtet werden. Inzwischen zeigt die Entwicklung der Preise für fossile Energien, dass der Umstieg auf moderne Wärmepumpen oder Hybridheizungen der sinnvollste Weg ist. Damit wird ein Heizungssystem zukunftsfähig und schließlich sollten auch die Fördermöglichkeiten nicht vergessen werden.

Förderung nur für erneuerbare Energien

Seit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung werden keine reinen Brennwertheizungen mit Fördergeldern mehr unterstützt.

Für sparsame Heizungen gibt es Fördermittel
Für sparsame Heizungen gibt es Fördermittel

Anspruch auf Fördergelder und auch auf steuerliche Vergünstigungen haben nur noch Maßnahmen, die erneuerbare Energien in der Heiztechnik verwenden. Dies sind beispielsweise Solarthermie, Wärmepumpen oder auch Brennstoffzellenheizungen.

Wichtig zu wissen: Wer seine Heizung austauscht, weil sie 30 Jahre alt ist und ausgetauscht werden muss, hat keinen Anspruch auf Fördergelder.

Fazit

Heizungen in Mehrfamilienhäusern, die 30 Jahre alt sind, müssen nach dem GEG ausgetauscht werden. Ein- und Zweifamilienhäuser, die vom Eigentümer seit 2002 durchgehend bewohnt werden, sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Jeder, der seine Heizungsanlage erneuert, sollte auf die Zukunftsfähigkeit der neuen Anlage achten und auf moderne, effiziente Technik setzen mit möglichst wenig Einsatz fossiler Energien.

Alte Heizungsanlage © Tinafortunata, stock.adobe.com
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