Heizleistung berechnen

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Heizleistung berechnen: So kommt mein Haus auf die richtige Temperatur

Die Kernfrage bei der Anschaffung einer neuen Heizungsanlage ist: „Welche Heizleistung muss meine Heizung bringen, um mein Haus auf die gewünschte Wohntemperatur zu bringen?“ Für die Berechnung spielen sehr viele Faktoren eine Rolle. Experten ziehen zur Berechnung der Heizleistung die DIN EN 12831 zu Rate. Wir arbeiten hier mit einer vereinfachten Berechnung, die beispielsweise keine Wärmebrücken, keinen Luftaustausch durch Lüften oder den inneren Wärmedurchgangswiderstand berücksichtigt. Das ist laut neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Berechnung der tatsächlichen Heizleistung unzulässig und ergibt nur eine Überschlagsrechnung als erste Orientierung. Zur Berechnung der Heizleistung ist ein Heizungsfachmann hinzuzuziehen, der die Berechnung dokumentieren muss.

Heizung wird nicht warm © Budimir Jevtic, stock.adobe.com
Wenn die Heizleistung nicht ausreicht kann es kalt werden © Budimir Jevtic, stock.adobe.com
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Formel

Q = Wohnfläche in m² x U-Wert in W/(m²·K) x Temperaturdifferenz in K = Heizleistung in Watt.

Um die abzugebende Wärme (Q) der Heizungsanlage berechnen zu können, muss man zuerst einmal wissen, welche Wohnfläche das zu beheizende Haus hat.

Danach muss ermittelt werden, wie gut das Haus isoliert ist. In der alten Energieeinsparverordnung waren Höchstwerte angegeben, die bestimmte Haustypen und Bauteile hinsichtlich des U-Wertes erreichen dürfen. Der U-Wert gibt nämlich den Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes an. Er ist das Maß für den Wärmedurchgang durch die Außenwände, das Dach sowie der Fenster und Türen des Hauses und wird mit Watt pro Quadratmeter und Kelvin [W/(m²∙K)] angegeben. Nach dem neuen GEG sind diese Werte nach der DIN EN 12831 inklusive Beiblatt 1 genaustens zu berechnen. Unsere Berechnung mit den Richtwerten ergibt lediglich eine Überschlagsrechnung der Heizleistung.

Die Berechnung der Heizleistung sollte ein Profil übernehmen
Die Berechnung der Heizleistung sollte ein Profil übernehmen

Der Wert (U) ist im Energieausweis unter „Energetische Qualität der Gebäudehülle“ angegeben. Wer den Wert nicht zur Hand hat oder keinen Wärmepass besitzt, kann auf folgende grobe Durchschnittswerte zurückgreifen: (Die folgenden Daten wurden nach den Richtwerten der DIN EN 15378 und den Berechnungen des Ingenieurbüros IBS, Dipl. Ing. Michael Schreiber, berechnet.)

Gebäude U-Wert (W/(m²K)
Passivhaus 0,1
Niedrigenergiehaus 0,15
Gebäude mit Außenhülle nach EnEV 2016 0,35
Gebäude mit Außenhülle nach EnEV 2009 1,09
Gebäude mit Außenhülle nach EnEV 2002 1,29
Gebäude mit Außenhülle nach WSchV 1995 1,91
Gebäude mit Außenhülle nach DIN 4701 – 4. Auflage 2,83
Altbau 1977 – 1983 3,1
Altbau 1970 – 1976 4,29
Altbau ab 1969 4,66
Altbau ab 1959 5,06
Altbau vor 1949 (Lehm-Holzfachwerk) 5
Altbau vor 1949 (Ziegelvollmauerwerk) 5,24

Jetzt stellt sich die Frage: „Wie warm will ich es in meinem Haus haben?“ Dabei ist immer von der höchsten Temperatur, die in einem Raum erreicht werden soll, auszugehen. In der Regel wird im Bad stets eine höhere Temperatur gewünscht, wie in allen anderen Räumen des Hauses. Die Mindest-Raumtemperaturen sind folgendermaßen festgelegt: In den Wohnräumen und in der Küche muss die Raumtemperatur mindestens 20° Celsius betragen. Im Badezimmer oder auf der Toilette sind mindestens 22° Celsius vorgeschrieben. Auf den Fluren und im Schlafzimmer müssen mindestens 18° Celsius erreicht werden.

Heizkosten sparen © Digitalpress, fotolia.com
Heizleistung richtig berechnen © Digitalpress, fotolia.com

Danach stellt sich die Frage: „Wie ist die Außentemperatur?“ Hierbei ist von der Norm-Außentemperatur in meiner Stadt oder Region auszugehen. Um die Temperaturdifferenz in Kelvin [K] zu ermitteln, wird die Raumtemperatur von der Außentemperatur abgezogen. Die Umrechnung des Celsiuswertes [°C] in Kelvin [K] erfolgt nach der Formel Celsiuswert + 273 = Kelvinwert.

Die Norm-Außentemperatur in Deutschland
Die Norm-Außentemperatur in Deutschland

Die ermittelten Werte werden nun miteinander multipliziert und man erhält die Heizleistung.

WICHTIG: Bei der Berechnung der Heizleistung von Heizungsanlagen muss nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Heizlastberechnung gemäß der Norm DIN EN 12831 inklusive Beiblatt 1 durchgeführt werden. Das sogenannte vereinfachte Verfahren für die Heizlastberechnung ist nicht mehr zulässig!
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Beispielrechnung

Annahmen:

  • Mein Haus hat eine Wohnfläche von 200 m².
  • Mein Haus ist ein Neubau und hat dementsprechend eine gute Isolierung.
  • U-Wert = 0,35 W/(m² x K)
  • Die höchste Temperatur, die ich in meinem Haus erreichen möchte, sind 25°C. Die Norm-Außentemperatur meiner Region beträgt -10°C.

Erste Berechnungen:

  • 25°C + 273 = 298
  • -10°C + 273 = 263 K
  • 298 K – 263 K = 35 K

Daraus folgt:

  • 200 m² x 0,35 W/(m² x K) x 35 K = 2.450 W
  • 2.450 W/1.000 = 2,45 kW

Auf Basis dieser Berechnung sollte meine Heizungsanlage also mindestens 2,45 Kilowatt Heizleistung erbringen.

Da es sich um eine einfache Multiplikation handelt, kann man folgende Feststellung treffen: Die Heizleitung erhöht sich,

  • je mehr Wohnfläche erwärmt werden muss,
  • je größer der U-Wert ist, also je weniger Dämmung eingebaut wurde,
  • je höher die Temperaturdifferenz ist, also je kühler es draußen ist oder wärmer man es innen haben möchte.
Info: Um wirklich alle Faktoren zu berücksichtigen, halten sich Experten zur Berechnung der Heizleistung an die Vorgaben der DIN EN 12831. Die Norm trägt den Namen „Energetische Bewertung von Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast“.
So wird die Heizleistung definiert
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Die benötigte Heizleistung hängt von verschiedenen Faktoren ab
Die benötigte Heizleistung hängt von verschiedenen Faktoren ab

Überschlagsrechnung mit Richtwerten

Wer sich nicht mit der Formel für die Heizleistung beschäftigen möchte und wem eine Überschlagsrechnung ausreicht, kann die Heizleistung auch mit Richtwerten nach DIN EN 15378 berechnen. Diese Werte richten sich nach dem Baujahr des Hauses.

Baujahr Heizleistung pro Quadratmeter Wohnfläche
vor 1959 180 W/m²
ab 1959 177 W/m² (nach DIN 4701 – 3. Auflage)
ab 1969 163 W/m²
ab 1978 115 W/m²
ab 1984 99 W/m² (nach DIN 4701 – 4. Auflage)
ab 1995 67 W/m² (Wärmeschutzverordnung 1995)
ab 2002 45 W/m² (EnEV 2002)
ab 2009 38 W/m² (EnEV 2009)
ab 2020 10 W/m² (GEG – Gebäudeenergiegesetz/Passivhausstandard)
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