Heizungsmodernisierung: Die Bestandsaufnahme

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Am Anfang steht die Bestandsaufnahme

Ein kompletter Austausch der Heizungsanlage kann schnell einige Tausend Euro kosten. Bei einer alten, ineffizienten Anlage kann sich diese Investition trotzdem schnell auszahlen. Unter Umständen reicht es jedoch auch, einzelne Komponenten zu ersetzen oder das Gesamtsystem zu optimieren. Diese Lösungen sind kostengünstiger, können aber ebenso zu signifikanten Einsparungen führen.

Um beurteilen zu können, ob ein Komplettaustausch sinnvoll und lohnend ist, führt zunächst kein Weg an einer Bestandsaufnahme vorbei. Je mehr Informationen man im Vorfeld zusammenträgt, desto geringer ist das Risiko, später unnötig viel Geld ausgeben zu müssen. Wir stellen in diesem Beitrag einige Möglichkeiten vor, mit denen Informationen über das Leistungsvermögen der Heizungsanlage und der aktuellen Kosten aufgestellt werden können. Die aufgeführten Vorgehensweisen lassen sich auch kombinieren und bieten somit im Ergebnis einen noch besseren Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erst messen, dann investieren: Abrechnungen, Energieausweis und Verbrauchsdaten liefern die Entscheidungsgrundlage.
  • Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist telefonisch und online kostenfrei; Vor-Ort-Termine kosten maximal 40 Euro.
  • Der Heizungs-Check nach DIN EN 15378 deckt Schwachstellen im Gesamtsystem systematisch auf.
Heizkosten Abrechnung © M Schuppich, stock.adobe.com
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Pi mal Daumen: Die Überschlagsvariante

Der einfachste Weg führt über den Vergleich mit anderen Häusern gleicher Bauart und ähnlicher Größe, die etwa zur gleichen Zeit wie die eigene Immobilie oder Wohnung gebaut wurden. Es gibt zahlreiche Tabellen, anhand derer man ablesen kann, wie hoch die ungefähren Heizkosten pro Quadratmeter im Durchschnitt sind.

Die Methode beruht auf der Darstellung verschiedener Standards, die in den vergangenen Jahrzehnten jeweils durch Gesetze und Verordnungen eingeführt wurden. Grundsätzlich zeigt sich, dass der Verbrauch umso höher liegt, je älter die Anlage und die Immobilie ist. Darüber hinaus gilt die Faustregel, dass sich ein Austausch bei Anlagen, die mehr als 20 Jahre alt sind, meistens lohnt. Das Überschlags-Verfahren hat jedoch einen großen Haken, denn es lässt zwischenzeitliche Umbaumaßnahmen wie etwa Wärmedämmungen oder eine Modernisierung der Wohnung außer Acht. Damit sind die Schätzwerte als alleinige Entscheidungsgrundlage nicht geeignet.

Aus der Vergangenheit lernen: Die Heizkostenabrechnung und das Heizgutachten

Heizkostenabrechnung © M. Schuppich, stock.adobe.com
Heizkostenabrechnung“ © M. Schuppich, stock.adobe.com

Eine bessere Übersicht geben die Heizkostenabrechnungen der vergangenen Jahre, an denen sich der individuelle Energieverbrauch präzise ablesen lässt. Mithilfe des Heizspiegels, für den jedes Jahr bundesweit eine Vielzahl an Daten über das Heizverhalten und die Kosten gesammelt werden, lassen sich die eigenen Heizwerte schnell mit den üblichen Durchschnittswerten vergleichen.

Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online erstellt neben verschiedenen Übersichten für das gesamte Bundesgebiet auch kommunale Heizspiegel, die im Internet abrufbar sind. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft die Möglichkeit, die eigene Abrechnung mit einem Heizcheck zu prüfen. Dieser Check zeigt, ob die eigenen Heizkosten zu hoch sind und gibt Tipps, wo Einsparpotenziale liegen.

Diese Unterlagen für die Bestandsaufnahme bereitlegen

Heizkostenabrechnungen Idealerweise der letzten drei bis fünf Jahre — zeigt Verbrauchstrend und Kosten.
Typenschild-Daten Hersteller, Leistung und Baujahr von Kessel und Pumpe notieren oder fotografieren.
Energieausweis Falls vorhanden — gibt erste Hinweise auf Schwachstellen und wird oft für Förderanträge verlangt.
Schornsteinfegerprotokolle Enthalten Abgaswerte und oft das Anlagenalter.
Unterlagen zu Umbauten Dämmung, Fenstertausch oder Anbauten verändern den Wärmebedarf spürbar.
Ein Heizgutachten analysiert Ihren Verbrauch per Ferndiagnose
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Die Papiere, bitte: Der Energieausweis

Energieausweis © S-Motiv, stock.adobe.com
Energieausweis © S-Motiv, stock.adobe.com

Bei Neubauten sowie bei bestimmten Änderungen an bestehenden Gebäuden ist ein Energieausweis auszustellen; bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ist ein gültiger Energieausweis ebenfalls erforderlich – so regeln es §§ 79 und 80 GEG. Liegt ein solcher Ausweis bereits für die eigene Immobilie vor, lohnt es sich, das Dokument einmal zur Hand zu nehmen. Zwar sind die darin verzeichneten Werte nicht ausreichend präzise, um aus ihnen allein Empfehlungen für die Modernisierung abzuleiten. Das liegt unter anderem daran, dass die Daten auf der Grundlage verschiedener Normwerte ermittelt werden. Im Einzelfall kann das Heizverhalten erheblich davon abweichen. Trotzdem kann ein Energieausweis nach Angaben der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft Hinweise darauf geben, wo eventuelle Schwachstellen der Heizungsanlage liegen. Darüber hinaus wird für die Beantragung von Fördermitteln oftmals ein solcher Ausweis verlangt.

Energieausweis © S-Motiv, stock.adobe.com
Energieausweis

Ausweispflicht Ein Energieausweis ist in Deutschland bereits seit 2009 erforderlich. Seit 2020 sind im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) die Grundlagen, alles zur Verwendung… weiterlesen

Der Fachmann im eigenen Haus: Die Energieberatung

Energieberatung © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
Energieberatung © Doc Rabe Media, stock.adobe.com

Die eindeutigsten und aussagekräftigsten Informationen erhält man, wenn ein erfahrener Fachmann ins Haus kommt, die Heizungsanlage analysiert und auf einen potenziellen Optimierungs- oder Modernisierungsbedarf hin überprüft. Die Kosten für eine Energieberatung lohnen sich und amortisieren angesichts der enormen Einsparmöglichkeiten schnell. Für Förderanträge ist je nach Maßnahme ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise ein Energieeffizienz-Experte einzubinden; eine vollständige Energieberatung ist dafür nicht pauschal Voraussetzung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband bietet verschiedene Energieberatungen online, telefonisch oder auch in ihren Filialen an, die unter anderem auf den baulichen Wärmeschutz und die Heizungs- und Regelungstechnik eingehen. Sollte dabei festgestellt werden, dass ein Besuch vor Ort erforderlich ist, kommen die Berater auch ins Haus. Da diese Beratung vom Bund gefördert wird, sind Telefon- und Online-Beratungen kostenfrei; für erforderliche Vor-Ort-Termine fällt nach Angaben der Verbraucherzentrale ein Eigenanteil von maximal 40 Euro an.

Vorsicht ist bei selbsternannten Energieberatern geboten. Die Berufsbezeichnung ist weder geschützt noch geregelt, jeder kann sich selbst zu einem solchen Berater ernennen. Achten Sie auf die Seriosität der Energieberatung und lassen Sie sich entsprechende Referenzen vorweisen, bevor Sie ein Angebot annehmen. Qualifizierte Energieeffizienz-Experten für Bundesförderprogramme finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste, die von der dena koordiniert wird; BAFA und KfW nutzen beziehungsweise verweisen auf diese Liste.

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Vom Befund zum Plan: der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Wer die Bestandsaufnahme ohnehin mit einem Energieberater macht, kann sie direkt in einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) münden lassen. Der iSFP ordnet alle sinnvollen Maßnahmen — von der Heizung über die Dämmung bis zu den Fenstern — in eine wirtschaftlich abgestimmte Reihenfolge und zeigt, welche Schritte sich gegenseitig beeinflussen. Die Erstellung wird über die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ bezuschusst: 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten kann innerhalb von 15 Jahren für bestimmte BEG-Einzelmaßnahmen gelten, etwa Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung; für den reinen Heizungstausch als Wärmeerzeuger gilt er nicht. So wird aus der reinen Bestandsaufnahme eine belastbare Modernisierungsstrategie für die nächsten Jahre.

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Das volle Programm: Der Heizungscheck

Handwerker repariert Gastherme © Tomasz Zajda, stock.adobe.com
Handwerker checkt Gastherme © Tomasz Zajda, stock.adobe.com

Noch einen Schritt weiter geht der Heizungs-Check nach DIN EN 15378-1:2017-09 in Verbindung mit der DIN SPEC 15378:2018-08. Er wird unter anderem von vielen Heizungs- und Sanitärfachbetrieben sowie Schornsteinfegern angeboten; Dauer und Preis hängen vom Umfang und vom Anbieter ab, daher sollte vorab ein konkretes Angebot eingeholt werden. Auch diese Investition rentiert sich schnell, wenn es um die Entscheidung für oder gegen eine Heizungsmodernisierung geht. Für wassergeführte Heizungsanlagen, die keine Wärmepumpen sind und in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben werden, schreibt § 60b GEG eine Heizungsprüfung und Optimierung vor; Anlagen mit Einbau vor dem 1. Oktober 2009 müssen spätestens bis zum 30. September 2027 geprüft sein. Bei Wärmepumpen gelten Sonderregeln nach § 60a GEG. Das gesamte System wird nach einem vorgegebenen und standardisierten Verfahren geprüft.

Die Inspektion umfasst sowohl die Komponenten zur Wärmeerzeugung als auch die Wärmeverteilung und die Wärmeübergabe an die einzelnen Heizkörper. Die Ergebnisse fließen nach einem festen Punktesystem in die Endanalyse ein. Das normierte Verfahren hilft, typische energetische Schwachstellen systematisch sichtbar zu machen: Nach der Inspektion wird schnell klar, ob eine Optimierung reicht oder der Austausch einzelner oder aller Komponenten sinnvoll ist. Das Verfahren deckt außerdem Fehler im Gesamtsystem auf, die bei der separaten Betrachtung der einzelnen Komponenten möglicherweise nicht auffallen würden.

Fazit

Vor der Modernisierung der Heizungsanlage oder einzelner Komponenten ist es notwendig, eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Dabei können die alten Heizkostenabrechnungen oder der Energieausweis einen ersten Überblick geben. Bessere Informationen erhält, wer einen Fachmann hinzuzieht und in eine Energieberatung investiert. Entscheidende Informationen bietet auch ein Heizungs-Check, der vom Heizungsbauer oder Schornsteinfeger durchgeführt wird.

Vier Wege zur Bestandsaufnahme im Vergleich

MethodeAufwandKostenAussagekraft
Überschlag per Vergleichstabellensehr geringkostenlosgrobe Orientierung, ohne Umbauten
Heizkostenabrechnung + Heizspiegelgeringkostenlosguter individueller Verbrauchsvergleich
Energieberatungmittelkostenfrei bis ca. 40 €*fundierte Analyse samt Empfehlungen
Heizungs-Check (DIN EN 15378-1 / DIN SPEC 15378)mittelAngebot einholensystematische energetische Prüfung des Gesamtsystems
Quelle: Verbraucherzentrale; DIN EN 15378-1/DIN SPEC 15378. *Beratungsangebot der Verbraucherzentrale, gefördert durch den Bund
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Heizungs-Check

Der Heizungs-Check Beim Heizungs-Check handelt es sich um ein Prüfverfahren, das das Energiesparpotential insbesondere älterer Heizungsanlagen aufzeigen soll. Entwickelt wurde… weiterlesen

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