In Deutschland stammen rund 60 Prozent der Wohngebäude aus Baujahren vor 1979. Erst Ende 1977 trat die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft, die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Neubauten stellte – etwa an Außenwände und Fenster. Aber trotz immer neuer Verordnungen besteht bei sehr vielen Häusern nach wie vor ein Bedarf an Sanierungsmaßnahmen.
Die hohen Energiepreise machen die energetische Sanierung von Häusern zunehmend finanziell attraktiv. Hinzu kommt die Notwendigkeit, angesichts der Klimakrise Häuser fit für die Zukunft zu machen und wo immer es möglich ist, den Energieverbrauch zu senken.
Das Wichtigste in Kürze
- Rund 60 Prozent der Wohngebäude stammen aus Baujahren vor 1979 – hier ist das Einsparpotenzial einer Sanierung am größten.
- Als Faustregel wird von außen nach innen saniert: erst Dach und Keller, dann Fenster, Fassade und zuletzt die Heizung.
- Nachrüstpflichten aus dem GEG greifen vor allem nach einem Eigentümerwechsel – mit zwei Jahren Zeit für die Umsetzung.
- Ein Energieeffizienz-Experte ist bei vielen Förderungen Voraussetzung und hilft, die Maßnahmen sinnvoll zu staffeln.

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Welche Maßnahmen gehören zur energetischen Sanierung eines Hauses?
Von energetischer Sanierung spricht man, wenn bei einem bestehenden Gebäude Modernisierungsmaßnahmen mit dem Ziel durchgeführt werden, den Energieverbrauch zu senken.
Das können folgende Maßnahmen sein:
- Dämmung Dach
- Dämmung oberste Geschossdecke
- Dämmung Fassade
- Dämmung Innenwände
- Dämmung Kellerdecke
- Perimeterdämmung
- Fensteraustausch
- Austausch der Haustür
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Installation einer Solarthermieanlage
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Einbau einer Lüftungsanlage

Gibt es eine Pflicht zur energetischen Sanierung?
Bei Mehrfamilienhäusern schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schon seit längerem einige Sanierungsmaßnahmen vor, so etwa den Austausch bestimmter veralteter Heizkessel, die Dämmung von Heizungsrohren oder auch die Dämmung der obersten Geschossdecke.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen der Eigentümer schon am 1. Februar 2002 selbst gewohnt hat, greifen diese Nachrüstpflichten in der Regel erst nach einem Eigentümerwechsel (§ 47 Abs. 3 und § 73 GEG).
Bei einem Eigentümerwechsel gelten die Nachrüstpflichten laut GEG dann aber doch: Der neue Eigentümer hat für die Umsetzung zwei Jahre ab dem Eigentumsübergang Zeit.

Sanierungspflichten: Was bedeutet das für mein Zuhause? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt energetische Standards für Gebäude vor, die Eigentümer einhalten müssen.… weiterlesen
Muss die energetische Sanierung in einem Schritt erfolgen?
Eine energetische Sanierung kann auch nach und nach umgesetzt werden. Das kommt vielen Hausbesitzern entgegen, stehen doch bei einer kompletten Sanierung schnell 150.000 Euro oder mehr als Investitionskosten an.
Allerdings ist es sehr sinnvoll, die energetische Sanierung eines Hauses genau Schritt für Schritt zu planen und eine sinnvolle Reihenfolge einzuhalten.
Hilfreich ist es, hierfür die Unterstützung eines Energieberaters zu suchen. Bei den meisten Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten ohnehin Voraussetzung, wenn Fördermittel beantragt werden sollen.
Auch hinsichtlich der Fördermittel lohnt sich dieser Schritt: Wer einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen kann, erhält bei vielen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle einen zusätzlichen Förderbonus und höhere anrechenbare Kosten (gilt nicht für den Heizungstausch).
Förderung: Antrag vor Baubeginn stellen
Für die zeitliche Planung wichtig: Nach den im Juni 2026 geltenden BEG-Regeln müssen Förderanträge gestellt werden, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen. Dafür ist häufig bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage nötig. Die dafür nötige Bestätigung erstellt je nach Fördersegment ein Energieeffizienz-Experte oder beim reinen Heizungstausch auch das Fachunternehmen. Gut zu wissen für alle, die schrittweise sanieren: Für unterschiedliche Einzelmaßnahmen lassen sich separate Anträge stellen, solange die jeweiligen Förderbedingungen und Höchstgrenzen eingehalten werden.

Welche Reihenfolge wird bei der energetischen Sanierung empfohlen?
Grundsätzlich ist ein Gesamtkonzept bei einer geplanten kompletten energetischen Sanierung notwendig, sodass die Maßnahmen aufeinander aufbauen.
Man kann sich vorstellen: Wird das gesamte Haus energetisch auf Vordermann gebracht, als erstes aber zum Beispiel die Heizung erneuert, könnte diese für das sanierte Haus komplett überdimensioniert sein. Das eine Beispiel ließe sich fortführen, macht aber deutlich: Eine ordentliche Planung der energetischen Sanierung spart bares Geld.
Eine Faustformel für eine umfassende Sanierung lautet:
Die Sanierungs-Maßnahmen sollte man grundsätzlich von außen nach innen umsetzen.
Danach würde die Planung einer sinnvollen Sanierung die Maßnahmen in folgender Reihenfolge vorsehen – immer mithilfe eines unabhängigen Energieberaters:
- Schritt 1: Bestandsaufnahme Ist-Zustand und Darstellung der notwendigen Maßnahmen
- Schritt 2: Fördermöglichkeiten erfassen und Finanzierung darauf aufbauend planen
- Schritt 3: detaillierten Fahrplan für Sanierungsmaßnahmen planen
Werden, etwa aus finanziellen Gründen, nicht sofort alle Maßnahmen umgesetzt, dann ist folgende Reihenfolge sinnvoll:
- Dach und Keller dämmen
- Fenster und Haustür erneuern
- Fassade dämmen
- Heizung erneuern
Welcher Sanierungs-Typ sind Sie?
Drei typische Ausgangslagen – und was jeweils zuerst ansteht.
WennHaus gerade gekauft oder geerbt
Dann Zuerst Nachrüstpflichten klären
Nach dem Eigentumsübergang sind unter anderem die oberste Geschossdecke und zugängliche Heizungsrohre nachzurüsten – die Frist beträgt zwei Jahre.
WennBudget begrenzt – schrittweise sanieren
Dann Von außen nach innen vorgehen
Erst Dach und Keller dämmen, dann Fenster und Haustür erneuern, danach die Fassade – die Heizung kommt zum Schluss.
WennKomplettsanierung geplant
Dann Gesamtkonzept mit Energieberater erstellen
Ein individueller Sanierungsfahrplan stimmt alle Maßnahmen aufeinander ab – so wird die neue Heizung nicht für das unsanierte Haus überdimensioniert.



Fazit
Bei der Planung einer energetischen Sanierung ist es sinnvoll, einen unabhängigen Energieberater hinzuzuziehen, der auch die passende Reihenfolge von Sanierungsmaßnahmen im Blick hat. Werden nur einzelne Maßnahmen durchgeführt gilt: Am besten von außen nach innen sanieren.
Dabei müssen immer die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) berücksichtigt werden. Hierdurch könnte sich zum Beispiel wegen der Austauschpflicht von alten Heizungen eine andere Reihenfolge für die Durchführung der Maßnahmen ergeben.
Sanierungsplanung: daran denken

Fachkundiger Rat beim Thema Energiesparen und der energetischen Sanierung sind nicht immer einfach und kostenlos zu erhalten. Angesichts der aktuellen… weiterlesen




