Verbot von Ölheizungen: Fragen und Antworten

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Verbot von Ölheizungen: Die wichtigsten Antworten für Hausbesitzer

Betreiben Sie eine der rund 4,6 Millionen Ölheizungen in Deutschland? Und sind Sie inzwischen verunsichert, weil in der Presse und der Öffentlichkeit immer öfter von einem Verbot für Ölheizungen gesprochen oder geschrieben wird? Wir versuchen die häufigsten Fragen zum Thema leicht verständlich zu beantworten.

Häufige Fragen und Antworten © Zerbor, stock.adobe.com
Häufige Fragen und Antworten zum Verbot von Ölheizungen © Zerbor, stock.adobe.com
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Wichtiges Regelwerk: Das von der Bundesregierung verabschiedete Klimapaket

Im Herbst 2019 hat die Bundesregierung das überarbeitete „Klimapaket“ verabschiedet. Dabei handelt es sich um ein Bündel an gesetzlichen Maßnahmen, um den Ausstoß an klimaschädlichem CO2 zu verringern und die von der EU vorgegebenen Klimaziele einzuhalten. Nachdem allerdings das Bundesverfassungsgericht Kritikern Recht gegeben hat, die die vorgesehenen Maßnahmen als nicht ausreichend betrachteten, musste das geplante Klimaschutzgesetz verschärft werden. Die Novelle des Gesetzes sieht verschärfte Klimaziele vor und wurde im Juni 2021 verabschiedet. Als mittelfristiges Ziel wurde entschieden, die klimaschädlichen Emissionen bis zum Jahr 2030 nicht nur um 55 Prozent zu senken, sondern um 65 Prozent gegenüber 1990.

Klimaziele: Mit alten Heizungen nicht zu erreichen
Klimaziele: Mit alten Heizungen nicht zu erreichen

Bei der Diskussion um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, das sogenannte Heizungsgesetz, fiel auch immer der Begriff Heizungsverbot. Tatsächlich gibt es bereits Vorschriften, die bestimmte Ölheizungen verbieten.

Welche konkreten Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, was nun geplant ist und was das für Verbraucher bedeutet, wird im Folgenden genauer beleuchtet.

Ist ein konkretes Verbot für Ölheizungen vorgesehen?

Wenn von einem Verbot für Ölheizungen gesprochen wird, muss man genau unterscheiden zwischen Kauf und Betrieb.

Ab 2026 dürfen Ölheizungen nicht mehr verkauft werden. Allerdings gilt das Verbot nur für reine Ölheizungen. Hybrid-Systeme, also Ölbrennwertheizungen in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpen sind weiterhin möglich.

Die Ölheizung wird langfristig keine Rolle mehr spielen
Die Ölheizung wird langfristig keine Rolle mehr spielen

Wer eine Ölheizung in Betrieb hat, darf diese auch nach 2024 nutzen.

Öl-Brennwertgerät © IWO
Bestehende Ölheizungen dürfen auch nach 2024 weiter betrieben werden © IWO

Ein Beispiel: Ein Hausbesitzer lässt sich 2023 eine neue Ölbrennwertheizung einbauen. Diese kann er dann ohne Auflagen auch über 2024 hinaus weiterverwenden. Eine Umrüstung auf moderne Öl-Brennwerttechnik kann sich somit auch bis 2024 noch lohnen. Immerhin sind Energieeinsparungen von bis zu 30 Prozent gegenüber alten Kesseln möglich.

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Gibt es Ausnahmen vom Ölheizungsverbot?

Ja, das Verbot für Ölheizungen bietet Hausbesitzern auch Ausnahmen. So sieht die Regelung vor, dass Gebäude vom Verbot ausgenommen werden, in welchen eine Umrüstung auf alternative Energieerzeuger nicht möglich ist oder damit nicht ausreichend Wärme erzeugt werden kann. Das ist z.B. der Fall, wenn Solarmodule oder Wärmepumpen oder ein Anschluss an das Fernwärmenetz technisch nicht umgesetzt werden können.

Beispiele für Ausnahmen:

  • Die Kollektorfläche reicht nicht aus, um Solarthermie sinnvoll zu betreiben.
  • Eine Wärmepumpe kann aus baulichen Gegebenheiten nicht installiert werden.

Auch das Heizungsgesetz sieht Härtefälle vor, bei denen Eigentümer von der Pflicht zu 65 % erneuerbare Energien ausgenommen werden.

Muss ich als Eigenheimbesitzer meine Ölheizung nach 2024 austauschen?

Nein, es gibt für bestehende Ölheizungen keine Pflicht zum Austausch oder zur Stilllegung nach 2024. Allerdings gilt nach wie vor die Austauschpflicht für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind. Grundlage dafür liefert das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG).

Kann ich beim Umstieg auf Öl-Brennwerttechnik noch staatliche Förderung bekommen?

Die Förderung für Ölheizungen ist seit dem 01.01.2020 mit Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes nicht mehr möglich. Das gilt auch für moderne Ölbrennwertgeräte sowie für Öl-Hybrid-Heizungen.

Heizungsförderung
Eine neue Heizung kann nur noch staatlich über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden, wenn sie Energie mit alternativen Energieerzeugern produziert. Somit werden z.B. nur Wärmepumpen, Solarthermie, Pelletkessel oder Hackschnitzelanlagen gefördert. Die Förderung von Gas-Brennwerttechnik ist nur in Kombination mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie möglich, als sogenannte Gas-Hybrid-Heizungen.
Auch sparsame Brennwert-Ölheizungen werden nicht mehr gefördert
Auch sparsame Brennwert-Ölheizungen werden nicht mehr gefördert

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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich aktuell eine Ölheizung nutze?

  • Sie verwenden Ihre Ölheizung wie bisher. Wenn die Anlage technisch einwandfrei funktioniert, ist der Betrieb auch nach 2024 möglich.
  • Sie steigen auf Öl-Brennwerttechnik um. Für diese Variante bekommen Sie zwar keine staatliche Förderung mehr. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent an Ölkosten einzusparen, wenn Sie mit Brennwerttechnik heizen. Kombinieren Sie diese Technik (später) mit Solarthermie, sinkt der Ölverbrauch nochmals deutlich.
  • Sie steigen auf Heizen mit der Wärmepumpe um. Mit der Wärmepumpe besteht die Möglichkeit, dass Sie letztlich nur den Strom für die Wärmepumpe bezahlen, aber keine Brennstoffe mehr benötigen. Hierfür können nach der Novelle des GEG hohe Fördermittel beantragt werden. Wer eine über 20 Jahre alte Ölheizung beseitzt und diese innerhalb der nächsten Jahre ersetzt, erhält noch einen zusätzlichen Speed-Bonus.
  • Sie steigen auf Pellettechnik um. Pelletheizungen werden nach wie vor gefördert. Gleichzeitig sorgen Sie mit der Verbrennung von Holzpellets dafür, dass weniger CO2-Emissionen freigesetzt werden. Ein weiteres Plus: Der Preis für Pellets pro kWh ist niedriger als die Kosten für Gas oder Öl.

Fazit: Trotz drohendem Verbot von Ölheizungen nichts überstürzen, sondern durchrechnen und beraten lassen

Nutzen Sie aktuell noch eine Öl-Brennwertheizung, die erst wenige Jahre alt ist, sollten Sie Ruhe bewahren. Ölheizungen haben eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren.

Hatten Sie ohnehin vor, Ihre alte Heizung gegen eine neue auszutauschen, sollten Sie genau überlegen. Aktuell ist der Umstieg von Öl auf eine andere Energieform beim Heizen durch die hohe staatliche Förderung sehr attraktiv für Hausbesitzer.

Dennoch sollten Sie einen Wechsel sehr genau planen. Denn für die Wahl des geeigneten neuen Heizsystems spielt auch der energetische Zustand des Gebäudes eine wichtige Rolle. So könnte es z.B. sinnvoll sein, erst einmal das Haus zu dämmen und danach eine neue Heizungsanlage auszuwählen. Denn durch die Dämmung ist eine geringere Heizlast erforderlich, was sich wiederum auf die Dimensionierung der Heizungsanlage auswirkt.

Das sind passende Alternativen für die Ölheizung
Das sind passende Alternativen für die Ölheizung

Empfehlenswert ist es, sich den Rat eines Energieberaters einzuholen oder die Beratung eines Heizungsbauers einzuholen, um langfristig von einer Heizungssanierung zu profitieren. Wer Fördermittel beantragen möchte, für den ist die Begleitung durch einen Energieberater Pflicht.

Heizkörper mit Thermostat © Ruta Saulyte, stock.adobe.com
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