Messdienstleister: Sind die Kosten fürs Heizung Ablesen zu hoch?

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Viele Mieter in Deutschland kennen das Prozedere: Normalerweise einmal jährlich kommt der Messdienstleister in die eigene Wohnung und liest den Wärmeverbrauch ab. Zunehmend kommen allerdings fernablesbare Messgeräte zum Einsatz, sodass dieser jährliche Besuch entfällt. Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass ab 2027 nur noch fernablesbare Messgeräte vorhanden sind.

Unabhängig davon, wie die Messgeräte abgelesen werden, dürfen Vermieter die Kosten fürs Ablesen der Heizung in der Heizkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Oft haben Mieter das Gefühl, dass die Kosten, die die Unternehmen fürs Ablesen der Heizung und die Erstellung der Abrechnung veranschlagen, zu hoch sind.

Heizkostenverteiler ablesen © Kzenon, fotolia.com
Das jährliche Ablesen der Heizung kann teuer werden © Kzenon, fotolia.com
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Kosten für Ablesen der Heizung zählen zu den Betriebskosten

In Deutschland regelt die Verordnung über Heizkostenabrechnung wie die Kosten bei zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen in Häusern mit mehreren Mietwohnungen oder bei Eigentümergemeinschaften abgerechnet werden müssen. Nach § 5 der Heizkostenverordnung muss der Verbrauch durch geeignete Erfassungsgeräte ermittelt werden und regelmäßig abgelesen werden. In Deutschland wird diese Aufgabe meist an sogenannte Messdienstleister übertragen. Die Kosten für diese Dienstleistung müssen die Mieter von Wohnungen tragen. Es gibt einige große, bekannte Messdienstleister, aber es tummeln sich auch einige kleinere Anbieter auf dem Markt. Große Immobilienfirmen haben teilweise sogar eigene Messdienstleistungsunternehmen gegründet.

Wie hoch dürfen die Kosten fürs Ablesen sein?

Seit 2017 hat der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen den Marktwächter Energie installiert, bei dem u.a. auch die Kosten für das Ablesen der Heizung beobachtet werden. Eine genauere Analyse hat beim Vergleich von fast 1700 Abrechnungen nicht nur gezeigt, dass die Kosten sehr unterschiedlich hoch angesetzt werden. Bei den untersuchten Abrechnungen lagen die Kosten fürs Ablesen bei mehr als 50 % der Betroffenen bei 10 % der gesamten Heizkosten, aber bei 25 % waren es sogar 15 % und mehr. Einige Heizkostenabrechnungen wiesen Kosten für den Ablesedienst von mehr als 50 % auf.

Gesetzlich geregelt ist in der oben erwähnten Heizkostenverordnung, dass die Abrechnung nach Verbrauch keine unverhältnismäßig hohen Kosten verursachen darf. Laut Verordnung sollten die Kosten fürs Ablesen nicht mehr als 15 % der Heizkosten betragen.

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Wie können Mieter erfahren, ob ihr Anteil für die Messung zu teuer ist?

Für Mieter ist es schwierig, genau festzustellen, ob die Kosten für den Messdienstleister, die in der Heizkostenabrechnung enthalten sind, zu hoch ausfallen oder noch den Vorschriften entsprechen. Als Mieter muss man zunächst vom Vermieter Einsicht in die Originalunterlagen verlangen, denn aus diesen gehen die genauen Kosten fürs Ablesen der Heizung hervor. Allerdings sollten Mieter innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Heizkostenabrechnung den Wunsch, die Unterlagen einzusehen, beim Vermieter geltend machen. Es gibt zur Überprüfung der Heizkostenabrechnung sowohl Tools im Internet als auch die Möglichkeit, diese über den Mieterbund überprüfen zu lassen.

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Was können Mieter bei zu hohen Kosten für den Messdienstleister tun?

Haben Mieter den Verdacht, dass die angefallenen Kosten fürs Ablesen der Heizung zu hoch sind, dann sollten sie das zunächst über einen genauen Blick auf die Unterlagen verifizieren. Bestätigt sich dann, dass die Ausgaben für den Messdienstleister bei über 15 % der Heizkosten liegen, dann ist der erst Schritt, den Vermieter direkt oder eben die Hausverwaltung zu kontaktieren und auf die überhöhten Kosten hinzuweisen.

Am besten ist es, sich mit den Nachbarn abzusprechen, denn auch die sind ja von den überhöhten Kosten für Ablesen der Heizung betroffen. Vermieter haben eine Pflicht, wirtschaftlich zu handeln. Das betrifft durchaus auch die Auswahl des Messdienstleisters. Wenn alle Mieter gemeinsam auf einen Wechsel drängen, dann kann dies eher zum Erfolg führen.

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Mit den Nachbarn gemeinsam den Vermieter ansprechen

Allerdings ist auch ein Wechsel des Messdienstleisters nicht unbedingt einfach oder preiswert. Oft binden sich Vermieter mit den Verträgen langfristig an die jeweiligen Unternehmen. Gleichzeitig ist tatsächlich ein Vergleich der Kosten nicht immer einfach. Unterschiedliche Unternehmen bieten verschiedene Paketpreise und Dienstleistungen an, sodass Vermieter auch nicht genau abschätzen können, wieviel zu hoch die Kosten sind.

Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung
Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung

Wieso sind die Kosten für die Messdienstleister so hoch?

Die Gründe für zu hohe Kosten fürs Ablesen der Heizung sind vielfältig. Einfach gesagt: Der Markt gibt es her. Es gibt sogar eine Analyse des Bundeskartellamts über Ablesedienste. Diese ist zwar aus dem Jahr 2017, aber die gewonnen Einsichten gelten fast alle immer noch.

  • So wird der Markt von einigen großen Unternehmen beherrscht, fünf Unternehmen teilen sich 70 % des Marktes, die beiden größten beherrschen die Hälfte des gesamten Marktes.
  • Durch lange Vertragslaufzeiten versuchen die Unternehmen, Vermieter langfristig an sich zu binden und einen Wechsel zu erschweren.
  • Die üblichen sogenannten „Dreiecksverhältnisse“ erschweren zusätzlich eine Einflussnahme durch die Mieter. Der Vertrag wird zwischen Dienstleister und Vermieter geschlossen, Mieter zahlen jedoch die Dienstleistung. Für Vermieter sind die anfallenden Kosten dementsprechend nicht das wichtigste Argument bei der Wahl des Messdienstleisters.
Heizung ablesen: Ablesedienst sind teuer und beständig
Der Messdienstleister muss nicht zu teuer sein, es gibt Konkurrenz
  • Mit den ab 2027 verpflichtend zu installierenden Funkablesern könnte eine Verbesserung für Mieter eintreten. Dann müssen nicht bei einem Wechsel des Messdienstleisters auch neue Messgeräte installiert werden, da die Verordnung eine Interoperabilität der Geräte vorsieht.
  • Andererseits befürchten Verbraucher- und Mietervertretungen, dass durch die Pflicht, Mieter monatlich über ihre Verbräuche zu informieren, die Kosten für die jeweiligen Messdienstleister weiter steigen. Diese Pflicht gilt seit Anfang 2022, genauere Evaluationen über die Entwicklung der Kosten liegen noch nicht vor.
  • Die bestehenden Messdienstleistungs-Unternehmen sind in ihrem Bestand kaum durch neue Player im Markt gefährdet. Messdienstleister benötigen ein hohes Startkapital für einen Markteintritt, wobei sich die Kosten erst über die Jahre amortisieren.

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Fazit

Häufig zahlen Mieter zu hohe Kosten fürs Ablesen der Heizung. Jahrelang konnten Messdienstleister durch lange Vertragslaufzeiten, eigene Messgeräte und komplizierte Vertragsgestaltung relativ frei walten und Mietern und Vermietern einen Wechsel des Messdienstleisters schwer machen. Sowohl die Verbraucherzentralen als auch Mietervereinigungen hoffen nunmehr, dass durch die seit 2022 in Kraft getretene neue Heizkostenverordnung und die Pflicht zur Fernablese mehr Transparenz geschaffen wird.

Durch die Interoperabilität der Messgeräte sollte zumindest ein Wechsel des Anbieters einfacher und kostengünstiger möglich sein. Gleichzeitig wird durch die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation ein Anstieg der Kosten für Mieter befürchtet. In der Verordnung ist vorgesehen, nach drei Jahren zu überprüfen, ob höhere Kosten für Mieter entstanden sind und wie diese gedeckelt werden können.

Bis dahin bleibt für Mieter, die das Gefühl haben, zu hohe Kosten fürs Ablesen der Heizung zu zahlen, die Kontrolle der Heizkostenabrechnung und der Hinweis auf eine Pflicht zur Wirtschaftlichkeit für Vermieter.

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