Heizkostenabrechnung: So erkennen Sie häufige Fehler in der Abrechnung
Man mag es kaum glauben, aber sehr viele Heizkostenabrechnungen sind fehlerhaft. Das zeigt eine Untersuchung der Verbraucherzentralen, bei der über 6 Jahre rund 1000 Abrechnungen überprüft wurden.
Angesichts explodierender Energiekosten sollte jeder Verbraucher seine Heizkostenabrechnung genau prüfen. Es besteht unter Umständen nicht nur ein Recht darauf, die Nachforderungen um 3 % zu kürzen, wenn nicht alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Außerdem müssen zu hohe Forderungen gar nicht bezahlt werden. Mieter haben dann ein Recht auf Zurückzahlung.
Wichtig: Wer Widerspruch einlegen will, der kann den Widerspruch innerhalb einer Frist von 12 Monaten einlegen. Damit hat jeder also genug Zeit, um die Heizkostenabrechnung zu prüfen oder auch prüfen zu lassen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Aber: Auch wer Widerspruch einlegt, muss zunächst die Rechnung begleichen. Allerdings sollte dann die Zahlung unter Vorbehalt erfolgen.
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Wie sollte eine Heizkostenabrechnung aussehen?
Wer Fehler in seiner Heizkostenabrechnung erkennen will, muss natürlich zunächst genau wissen, welche Informationen in die Abrechnung hineingehören. Die Grundlage hierfür legt die Heizkostenverordnung.
Seit dem 1.12.2021 ist die Novellierung der Heizkostenverordnung in Kraft. Danach müssen laut § 6a der Heizkostenverordnung folgende Punkte unbedingt in der Heizkostenabrechnung enthalten sein:
- Aufschlüsselung über den Anteil der genutzten Energieträger
- die jährlichen Treibhausgasemissionen
- die tatsächlich entstandenen Energiepreise
- die gesamten Energiekosten
- Steuern, Abgaben und Zölle
- Kosten für die Verbrauchserfassung
- Vergleich zum Verbrauch des Nutzers gegenüber dem Vorjahr
- Vergleich des individuellen Verbrauchs mit einem vergleichbaren „Durchschnittsnutzer“
- Kontaktdaten zu Verbraucherorganisationen oder ähnlichem für Informationseinholung
Weitere Anforderungen an die Heizkostenabrechnung
Auf jeden Fall muss aus der Heizkostenabrechnung auch der Verteilschlüssel hervorgehen, die genaue Abrechnungsperiode (die sich exakt an die alte anschließen muss) und eine Aufteilung der Warmwasserkosten und die Heiznebenkosten ersichtlich sein.
Oben sind die inhaltlichen Anforderungen genannt, die eine Heizkostenabrechnung erfüllen muss. Formale Anforderungen an die Heizkosten sind definiert durch die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit durch die Mieter.
Meist steht an oberster Stelle der Heizkostenabrechnung neben dem Abrechnungszeitraum die gesamten Kosten und die bereits gezahlten Beträge sowie ein sich daraus ergebendes Guthaben oder eine Nachzahlung durch den Mieter.
Wo verstecken sich häufig Fehler?
Leider sind sehr viele Heizkostenabrechnung fehlerhaft. Jeder sollte die Heizkostenabrechnung deshalb sorgfältig prüfen.
Am sinnvollsten ist es, auf die Punkte mit den häufigsten Fehlern genau zu achten:
- Abrechnungszeitraum: Dieser muss korrekt sein und 1 Jahr (nicht Kalenderjahr!) betragen sowie übergangslos an den vorigen Zeitraum angrenzen.
- Abrechnungsfrist: Die Heizkostenabrechnung muss spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden.
- Verteilschlüssel: Der Verteilschlüssel steht im Mietvertrag. Er kann variieren: Zwischen 50 und 70 % gehen nach Verbrauch, der Rest – also zwischen 30 und 50 % werden anteilig entsprechend der Wohnfläche umgelegt. Es lohnt sich, einen Blick auf die Anteile an den Gesamtkosten zu werfen. Haben die sich gegenüber dem Vorjahr erheblich geändert, so muss genauer geschaut werden: Ist tatsächlich mehr Energie verbraucht worden (z.B. weil mehr Personen im Haushalt wohnen oder weil besonders viel Homeoffice gemacht wurde)? Wenn nicht: Nachfragen!
- Einkaufskosten für Energie: Sind die Kosten plausibel? Gerade dieser Punkt ist schwer zu kontrollieren, zumal gerade in 2022 die Preise extrem steigen und von Tag zu Tag schwanken.
- Vorauszahlungen korrekt angegeben: Sind alle Vorauszahlungen richtig berücksichtigt? Hier lohnt ein Blick und das Nachrechnen.
- Keine Reparaturkosten bei den Heiznebenkosten: Heiznebenkosten sind als besonderer Posten in der Heizkostenabrechnung aufgeführt. Hier dürfen keine Reparaturkosten aufgeführt sein, diese gehen zu Lasten des Vermieters.
- Leerstehende Wohnung: Sollte im Gebäude eine Wohnung – auch nur für wenige Wochen – leer stehen, so dürfen Vermieter die darauf entfallenden Kosten nicht auf die anderen Mieter umlegen, sondern müssen sie selbst tragen.
- Verbrauchswerte okay? Es ist empfehlenswert, die Werte auf den Wärmemengenzählern oder den Heizkostenverteilern monatlich zu notieren. Damit kann nicht nur nachempfunden werden, wie der Verbrauch sich in den einzelnen Monaten entwickelt, man hat auch Kontrollwerte zur Hand, falls die Abrechnung fehlerhaft erscheint. Dies geht natürlich immer nur im Voraus.
Fazit
Die Heizkostenabrechnung kommt jährlich und ist mit allen Informationen sehr umfangreich. Manche Heizkostenabrechnung enthalten jedoch Fehler. Deshalb sollte jeder Mieter sich ein wenig Zeit nehmen und die Heizkostenabrechnung überprüfen. Wichtig dabei ist: Enthält die Heizkostenabrechnung alle notwendigen Informationen und stimmen die Zahlen?
Außerdem gilt immer: Bei Unklarheiten am besten das Gespräch mit dem Vermieter suchen und, wenn das nicht hilft, sich gegebenenfalls an einen Mieterverein oder die Verbraucherzentralen wenden.
Heizkostenabrechnung FAQ
Heizkostenabrechnung - Häufige Fragen Viele Mieter in Mehrfamilienhäusern erhalten einmal jährlich eine Heizkostenabrechnung, mit der der die Kosten für Warmwasser… weiterlesen