Heizung ablesen – Das sollten Verbraucher beachten
Wer zur Miete wohnt, kennt das regelmäßige, meist jährliche Ablesen der Heizung. Mit den so ermittelten Verbrauchsdaten werden die Heizkosten bestimmt. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Heizung ablesen und wie die Messung funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Mieter dürfen Sie Ihre Heizung selbst ablesen — die offizielle Abrechnung erstellt aber ein Messdienstleister.
- Überschreiten Ablese- und Abrechnungskosten etwa 15 % der Heizkosten, kann das ein Indiz für Unwirtschaftlichkeit sein.
- Seit der Heizkostenverordnung 2021 werden fernablesbare Zähler Pflicht — bis Ende 2026 müssen alle umgerüstet sein.

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Welche Vorteile hat es, wenn ich Heizkosten selbst ablese?
Auch wenn das Ablesen der Wärmezähler automatisch durch Dienstleister oder den Vermieter erfolgt, hat es Vorteile, wenn Sie die Daten selbst ablesen:
- Sie können mögliche Fehler beim Datenerfassen korrigieren lassen.
- Sie haben die Möglichkeit, die ermittelten Messwerte mit Ihrer Heizkostenabrechnung abzugleichen.
- Sie können Ihren Verbrauch z. B. mit dem Vorjahr vergleichen und daraus mögliche Energiesparmaßnahmen zum Heizkostensparen ableiten.

Wie werden die abgelesenen Verbrauchsdaten in Heizkosten überführt?
Bei der Heizungsablesung werden von einem Messdienstleister Verbrauchsdaten erfasst. Allerdings sagen diese noch nicht 1:1 aus, wie hoch die Heizkosten ausfallen. Um die Kosten zu ermitteln, werden die gemessenen Verbrauchseinheiten der einzelnen Wohnung ins Verhältnis zu den Gesamtkosten und den Verbrauchswerten des Gebäudes gesetzt. Neben den Wärmemengendaten spielt darüber hinaus auch die Wohnfläche der Mietwohnung beim Ermitteln der Kosten eine Rolle. Damit sollen mögliche Wärmeverluste beim Transport der Heizwärme über das Rohrnetz einberechnet werden.
Die abgelesenen Verbrauchswerte bestimmen demnach 50 bis 70 Prozent der Heizkosten. Der übrige Anteil (30 bis 50 Prozent) wird über die Wohnfläche des Mietobjekts bestimmt. Diese Aufteilung schreibt die Heizkostenverordnung vor (§ 7).
Die gängigsten Methoden zum Ablesen der Heizung
Für das Ermitteln des Wärmeverbrauchs gibt es unterschiedliche Arten von Wärmezählern, die in Mietwohnungen zum Einsatz kommen. Diese Geräte, auch Heizkostenverteiler genannt, befinden sich in der Regel an den Heizkörpern. Sie messen die erzeugte Wärme somit indirekt. Andere Messgeräte sind im Heizwasserkreislauf montiert. Diese Wärme- bzw. Warmwasserzähler können den Wärmeverbrauch so noch exakter ermitteln.
Die drei Messmethoden im Vergleich
| Messgerät | Messprinzip | Genauigkeit | Eichung / Wechsel |
|---|---|---|---|
| Heizkostenverteiler (Verdunstung) | verdunstende Flüssigkeit im Glasröhrchen am Heizkörper | indirekt, am ungenauesten — Flüssigkeit verdunstet auch ohne Heizbetrieb | keine Eichpflicht; Röhrchen jährlich tauschen (Farbwechsel pro Jahr) |
| Elektronischer Heizkostenverteiler | zwei Sensoren messen Heizkörper- und Raumtemperatur | deutlich genauer; oft mit Funkmodul fernablesbar | keine Eichpflicht; Lebensdauer der fest verbauten Batterie meist rund 10 Jahre |
| Wärmemengenzähler | misst Durchfluss und Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur im Heizrohr | am genauesten — direkte Messung in Kilowattstunden | Eichfrist 6 Jahre (Warmwasserzähler ebenfalls 6 Jahre) |
Ablese-Tipp: Lesen Sie die Skala immer im rechten Winkel ab und halten Sie den Wert mit einem Foto fest. Beim elektronischen Verteiler laufen die Werte auf Knopfdruck in einer Schleife durch — neben dem aktuellen Verbrauch erscheinen Vorjahreswert, Stichtag und eine Prüfzahl zur Kontrolle.

Heizkostenverteiler mit Verdunstungsprinzip
Die am häufigsten eingesetzten Messgeräte zur Ermittlung der Heizkosten funktionieren bis heute nach dem Verdunstungsprinzip. Hierfür werden am Heizkörper kleine „Kästchen“ angebracht. Sie enthalten ein mit einer gefärbten Flüssigkeit gefülltes Glasröhrchen, an welchem sich eine Messskala befindet. Sobald der Heizkörper in Betrieb ist und sich erwärmt, verdunstet ein kleiner Teil der Flüssigkeit. Beim Ablesen der Heizung kann schließlich anhand der verbliebenen Flüssigkeitsmenge im Röhrchen bestimmt werden, wie viel Wärme verbraucht wurde. Dazu wird ein zuvor definierter Faktor angesetzt, der mit dem abgelesenen Wert auf der Skala verrechnet wird.
In der Regel werden die Messröhrchen einmal jährlich ausgetauscht. Um Fehler beim Austausch zu verhindern, hat die Flüssigkeit im Verdunstungsröhrchen jedes Jahr eine andere Farbe.

Der Heizkostenverteiler mit Verdunstungsprinzip hat den großen Vorteil, dass die Messampullen ohne großen Aufwand an den Heizkörpern befestigt werden können und die Messmethode vergleichsweise günstig ist.
Ein Nachteil dieser Messgeräte besteht jedoch darin, dass die in den Röhrchen enthaltene Flüssigkeit auch dann verdampft, wenn kein Heizkörper eingeschaltet ist. Die Messung der verbrauchten Wärmemenge ist somit nicht ganz präzise.
Damit das Verdunstungsprinzip möglichst korrekt funktioniert, ist die Position des Heizkostenverteilers wichtig. Er sollte im oberen Drittel des Heizkörpers mittig und senkrecht angebracht werden. Darüber hinaus sollte der Zähler keiner direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt sein. Sonst verdunstet die Flüssigkeit noch schneller, ohne dass der Heizkörper in Betrieb gewesen sein muss.
So lässt sich der Heizungsverteiler mit Verdunstungsprinzip richtig ablesen:
- Achten Sie darauf, dass der Verteiler immer im rechten Winkel abgelesen wird.
- Lesen Sie die Werte auf der Skala genau ab. Es kann sich lohnen, ein Foto mit dem Smartphone zu machen.
Elektronische Heizkostenverteiler
Um den Wärmeverbrauch genauer und somit fairer zu ermitteln, setzen viele Vermieter auf elektronische Messgeräte. Diese enthalten zwei Sensoren. Ein Sensor misst die Temperatur des Heizkörpers, der andere die Raumtemperatur. Im elektronischen Heizkostenverteiler ist ein kleiner Rechner verbaut, der die ermittelten Temperaturwerte in Bezug zum Wärmeverbrauch setzt.

Je nach Modell sind elektrisch funktionierende Wärmezähler zusätzlich mit einem Funkmodul ausgestattet. Das ermöglicht es Messdienstleistern die Heizungsdaten abzulesen, ohne dass sie eine Wohnung betreten müssen.
Solche fernablesbaren Geräte sind inzwischen vorgeschrieben: Die 2021 novellierte Heizkostenverordnung setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie um und verlangt, dass neu eingebaute Zähler fernablesbar sind. Bereits vorhandene, nicht fernablesbare Geräte müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden; Ausnahmen sind möglich, wenn dies technisch nicht machbar ist, unverhältnismäßigen Aufwand verursacht oder eine unbillige Härte wäre. Außerdem müssen Vermieter bei fernablesbaren Zählern ihre Mieter seit 2022 monatlich über den Verbrauch informieren (unterjährige Verbrauchsinformation), damit sich der Heizverbrauch früher im Jahr erkennen lässt.
Häufig werden elektronische Heizkostenverteiler so eingestellt, dass sie die Werte an einem bestimmten Tag auslesen. Das ist dann der Stichtag zum Ablesen der Heizung für die Heizkostenabrechnung.

Im Vergleich zum Heizkostenverteiler mit Verdunstungsprinzip messen die elektronischen Geräte viel genauer. Darüber hinaus ist es für Verbraucher einfacher, die Zahlen abzulesen. Je nach Gerät wird meist ein dimensionsloser Verbrauchswert angezeigt; Kilowattstunden zeigen in der Regel Wärmemengenzähler, nicht Heizkostenverteiler. Der Messwert muss dann mit einem bestimmten Schlüssel verrechnet werden. Welcher Schlüssel angewandt wird, hängt vom verwendeten Heizkörper ab.
So lässt sich der elektronische Heizkostenverteiler ablesen:
Die Werte bei einem elektronischen Verteiler laufen in der Regel in Schleife durch, sobald ein Knopf gedrückt wird. Zuerst wird der aktuelle Verbrauchswert im Vergleich zum letzten Stichtag angezeigt. Danach folgen Buchstaben, je nach Gerät M oder C. Sie zeigen Ihnen, dass das Messgerät funktionstüchtig ist. Der dritte Anzeigenwert gibt das Datum des Stichtags für das Ablesen an, der vierte Wert zeigt Ihnen den Verbrauch bis zum vorangegangenen Stichtag. Zum Schluss erscheint eine Prüfzahl im Display. Sie hilft dabei, die Richtigkeit der Zahlen zu überprüfen.
Wärmemengenzähler
Ein Wärmemengenzähler gilt als sehr präzise, wenn es um das Bestimmen des Heizwärmeverbrauchs geht. Die Geräte messen in den Heizungsrohren, wie viel Heizungswasser durchströmt. Dabei ermitteln sie die Differenz zwischen der Temperatur des Vor- und Rücklaufs.
Um die Messung korrekt durchzuführen, müssen Wärmemengenzähler nach Ablauf der Eichfrist von sechs Jahren neu geeicht oder ausgetauscht werden.
Wie andere Zähler auch rechnen Wärmemengenzähler die ermittelten Daten u.a. in Kilowattstunden um. Diese Kennzahlen werden dann verwendet, um die Heizkosten zu berechnen.
Wird Warmwasser zentral über die Heizungsanlage bereitgestellt, kommen neben Wärmemengenzählern auch Warmwasserzähler zum Einsatz. Diese sind im Rohrsystem neben dem zentralen Wasserzähler eingebaut. Für Warmwasserzähler gilt ebenfalls eine Eichfrist von sechs Jahren.

Heizkostenverordnung als Grundlage zur Ermittlung der Heizkosten
Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Heizkosten auf der Basis der verbrauchten Wärme fürs Heizen oder Warmwasser anteilig zu bestimmen. Die gesetzliche Grundlage liefert die Heizkostenverordnung. Welche geeigneten Messgeräte eingesetzt werden, hängt vom Heizsystem ab; bei neu eingebauten oder auszutauschenden Geräten sind seit der Novelle zur Heizkostenverordnung die Vorgaben zur Fernablesbarkeit zu beachten. Vorhandene Verteiler mit Verdunstungsröhrchen können nur im Rahmen der Übergangs- und Ausnahmevorschriften weiterlaufen.

Kosten fürs Heizungsablesen sind nur anteilig auf die Miete umlegbar
Vermieter dürfen die Kosten für das Ablesen der Heizung und die Abrechnung auf ihre Mieter umlegen. Als Richtwert gilt jedoch: Übersteigen die Kosten für Erfassung und Abrechnung 15 Prozent der gesamten Heizkosten, gelten sie als unwirtschaftlich. Maßgeblich ist also das Verhältnis zu den Heizkosten insgesamt — nicht nur zu den reinen Brennstoffkosten. Wenn Ihre Heizkosten beispielsweise 1.000 Euro betragen, sind Ablese- und Abrechnungskosten von mehr als rund 150 Euro im Jahr ein deutliches Warnsignal.
Die 15-Prozent-Marke steht so nicht ausdrücklich in der Heizkostenverordnung, sondern leitet sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 BGB) und der Rechtsprechung ab. Wird sie überschritten, sollten Sie Belegeinsicht verlangen und die Wirtschaftlichkeit der Mess- und Abrechnungskosten prüfen lassen; eine automatische Umstellung auf reine Wohnflächenabrechnung folgt daraus nicht.
Heizung ablesen: Ihre Rechte als Mieter
Fazit: Heizung ablesen – behalten Sie als Mieter zusätzlich die Kontrolle
Wenn die jährliche Heizkostenabrechnung kommt, erfahren Mieter, ob sie im Vergleich zum Vorjahr mehr oder weniger bezahlen müssen. Das Ablesen der Werte und die Berechnung der Heizkosten übernimmt zwar ein Dienstleister. Dennoch ist es sinnvoll, sich als Mieter selbst die ermittelten Verbrauchswerte anhand der Heizkostenverteiler oder Wärmezähler zu notieren. Damit lassen sich in der Regel zwar die Heizkosten nicht selbst berechnen, aber zumindest können Mieter dann prüfen, ob die Messwerte korrekt erfasst wurden. Bei möglichen Fehlern ist dann ein Einspruch möglich.
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