Heizkosten ermitteln

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Heizkosten in einer Mietwohnung: So schätzen Sie Ihren Verbrauch

Die hohen Gas- und Ölpreise bereiten viele Mietern Sorgen. Wer gerade in einer Mietwohnung neu eingezogen ist, kann seine voraussichtlichen Heizkosten oft nur schwer abschätzen. Wir erklären, wo Sie als Mieter Hinweise finden und wie Sie korrekt rechnen.

Die Wasserrechnung© M. Schuppich, stock.adobe.com
In der jährlichen Heizkostenabrechnung sind sowohl die verbrauchten Wärmeeinheiten als auch die flächenabhängig berechneten Kosten aufgelistet © M. Schuppich, stock.adobe.com
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Wie ermittle ich aus der Nebenkostenabrechnung meine Heizkosten?

Die wenigsten Mieter lesen sich die jährliche Nebenkostenabrechnung genau durch. Dabei ist sie die zuverlässigste Art, um die voraussichtlichen Heizkosten abzuschätzen. Grundsätzlich ergeben sich die Heizkosten nicht nur aus Ihrem Verbrauch.

Bis zu 50 Prozent der Heizkosten eines Gebäudes darf der Vermieter als sogenannte Grundkosten flächenabhängig berechnen. Das begründet der Gesetzgeber damit, dass zwischen den einzelnen Wohneinheiten immer eine Wärmeübertragung stattfindet. So profitieren manche Mieter davon, dass entlang ihrer Wände Heizungsrohre verlaufen, oder dass Ihr Nachbar viel heizt.

In der Regel beträgt die Verteilung 70 Prozent verbrauchsabhängige und 30 Prozent Grundkosten. Genaue Angaben dazu finden Sie in Ihrer Heizkostenabrechnung, die der Vermieter der Nebenkostenabrechnung beilegen muss.

Hinweis: Die in der Nebenkostenabrechnung angegebenen Einheiten sind nicht gleich den verbrauchten Kilowattstunden. Der Umrechnungsparameter unterscheidet je nach Gerät. Die richtigen Werte erfahren Sie von Ihrem Versorger beziehungsweise von der Ablesefirma.
Diese Faktoren bestimmen die Höhe der Grundkosten
Diese Faktoren bestimmen die Höhe der Grundkosten

Wie berechne ich meine voraussichtlichen Heizkosten pro Quadratmeter?

Sind Sie gerade neu in eine Wohnung oder in ein Haus eingezogen und haben Sie noch keine Nebenkostenabrechnung, können Sie trotzdem Ihre voraussichtlichen Heizkosten abschätzen.

Am zuverlässigsten geht das mit dem Energieausweis Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung, der den Wärmebedarf pro Jahr und Quadratmeter angibt. Dabei unterscheidet man zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis. Letzterer beschreibt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes, während ersterer basierend auf dem Energieverbrauch der vorherigen Bewohner über drei Heizperioden berechnet wird. Weiter sind im Verbrauchsausweis bei Mehrfamilienhäusern nur Angaben über das ganze Haus und nicht über einzelne Wohnungen möglich.

Energieausweis © Alexander Raths, stock.adobe.com
Zu den Kategorien A und B (grün) zählen Gebäude, die die Kriterien der GEG erfüllen © Alexander Raths, stock.adobe.com
Der Bedarfsausweis gibt den theoretischen Energieverbrauch an
Der Bedarfsausweis gibt den theoretischen Energieverbrauch an
Der Verbrauchsausweis gibt den tatsächlichen Energieverbrauch an
Der Verbrauchsausweis gibt den tatsächlichen Energieverbrauch an

Als Mieter ist die Angabe Endenergiebedarf relevant. Der Wert beschreibt, wie viel Energie pro Jahr und Quadratmeter Sie voraussichtlich verbrauchen werden. Der Primärenergiebedarf zeigt dagegen an, wie viel Energie insgesamt notwendig ist, um die Wärme bereitzustellen.

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Bei Fernwärme finden Sie beispielsweise mit diesem Wert heraus, wie viel Energie das Kraftwerk braucht, um ein Kilowatt Wärme bereitzustellen. Das ist aber nur wichtig, wenn Sie sich beispielsweise für den CO2-Fußabdruck Ihrer Heizung interessieren.

Hinweis: Bei einer Neuvermietung muss der Vermieter laut Gebäudeenergiegesetz auf Verlangen des Mieters bereits bei der Besichtigung einen Energieausweis vorlegen. Beim Abschluss des Mietvertrags hat der Mieter zudem das Recht auf eine Kopie. Bei bereits bestehenden Mietverträgen ist er dagegen nicht dazu verpflichtet, nachträglich den Energieausweis zu zeigen. Wer also länger in einer Wohnung legt, kann nur auf Kulanz hoffen.

Beispielrechnung: Heizkosten in einer Mietwohnung mit dem Energieausweis schätzen

Eine 80-Quadratmeter-Mietwohnung ist im Verbrauchsausweis als Kategorie C eingestuft und hat einen Bedarf von 90 KWh/qm. Der voraussichtliche Wärmebedarf pro Jahr beträgt dann:

90 KWh/m2 * 80 m2 * 1,2 = 8.640 KWh

Der Parameter 1,2 drückt die Tatsache aus, dass immer auch Gemeinschaftsflächen wie Treppen mitgeheizt werden, da immer Wärmeverluste stattfinden.

Heizen Sie mit Gas, müssen Sie zur Ermittlung der gesamten Heizkosten den Preis pro Kilowattstunde herausfinden. Diese Angabe finden Sie in Ihrem Gasvertrag. Zahlen Sie beispielsweise 20 Cent pro Kilowattstunde, summiert sich das im Jahr zu:

8.640 KWh * 0,20 €/kWh= 1.728 €

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Neuer Energieausweis © Engineer, stock.adobe.com
Den Energieausweis dürfen nur qualifizierte Fachkräfte ausstellen © Engineer, stock.adobe.com

Heizkosten mit dem Heizspiegel abschätzen

Legt der Vermieter keinen Energieausweis vor, können Sie Ihre Heizkosten mit dem Heizspiegel des Deutschen Mieterbunds abschätzen, der jährlich anhand von Verbraucherangaben und eigenen Messungen veröffentlicht wird.

In der Tabelle auf Seite vier finden Sie den Wärmebedarf pro Quadratmeter abhängig vom Energieträger, von der Wohnfläche und vom Zustand des Gebäudes. Bei unsanierten Altbauten sollten Sie dabei von einem erhöhten Wärmeverbrauch ausgehen (dritte Spalte), bei einem Neubau ab Baujahr 2000 von einem niedrigen (erste Spalte).

Mit dem Heizspiegel lassen sich die Heizkosten schätzen
Mit dem Heizspiegel lassen sich die Heizkosten schätzen

Beispielrechnung: Heizkosten in einer Mietwohnung mit dem Energieausweis berechnen

Die Fläche Ihres Gebäudes beträgt über 1000 Quadratmeter (relevant ist die Gesamtfläche und nicht die Ihrer Wohnung). Sie heizen mit Gas, lüften korrekt und halten eine Raumtemperatur von 20 Grad in den Wohnräumen sowie 18 Grad in der Küche und 22 Grad im Bad. Das Haus ist nach der zweiten Wärmeschutzverordnung 1982 saniert worden. Ihr Verbrauch ist demnach mittel. Pro Kilowattstunde Gas zahlen Sie laut Vertrag 25 Cent.

Für Ihre 80-Quadratmeter-Wohnung ergibt sich:

133 KWh/m2 * 80 m2 * 0,25 €/kWh = 2.660 €

Hinweis: Da die Rohstoffpreise derzeit stark schwanken, ist die linke Tabelle (Verbrauch) aussagekräftiger als die rechte (Kosten), weil der Verbrauch sich im Gegensatz zu den Tarifen der Energieanbieter nicht ändert.

Wie kann ich meine Heizkosten optimieren?

Als Mieter haben Sie keinen Einfluss auf den Zustand der Fassaden- und Dachdämmung. Das bedeutet nicht, dass Sie den Preisschwankungen im Energiesektor ausgeliefert sind. Die Temperatur Ihrer Räume beeinflusst die Endrechnung mindestens genauso stark wie der Zustand.

Für jeden Grad weniger an Raumtemperatur sparen Sie zirka 7 Prozent an Heizkosten. Jedoch soll es in keinem Raum kälter als 15 Grad sein, damit kein Schimmel gedeiht. Diese Maßnahmen helfen, die Kosten in Grenzen zu halten:

  • Stoßlüften statt Fenster kippen – wer immer das Fenster in Kippstellung lässt, heizt buchstäblich aus dem Fenster. Je nach Jahreszeit reichen fünf bis zehn Minuten bei offenem Fenster und ausgeschalteten Heizkörpern, noch effizienter geht es mit Querlüften.
  • Heizungsrohre dämmen – verlaufen die Heizungsrohre ungedämmt auf Putz, verschwenden Sie bis zu 10 Prozent Ihrer Wärme. Auch einfache Isolierungen aus Schaumstoff reichen.
  • Türen und Fenster abdichten – als Mieter können Sie weder Fenster austauschen noch neue Türen einbauen. Wenn Sie jedoch die Ritzen mit Dichtungsband abdichten, minimieren Sie Wärmeverluste.
  • Heizung entlüften – gluckert es in den Rohren, werden die Heizkörper nicht richtig warm und die Heizkosten steigen um bis zu 15 Prozent. Lassen Sie daher zu Beginn der Heizsaison die Luft aus den Leitungen raus. Das gelingt auch Laien mit einem Entlüftungsschlüssel in wenigen Minuten.
Heizkosten minimieren in einer Mietwohnung
Heizkosten minimieren in einer Mietwohnung
Die Heizperiode geht los © Tamara, stock.adobe.com
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