Heizkostenverordnung

Teilen:

Heizkostenverordnung als Basis der Heizkostenabrechnung

Das sollten Sie über die Heizkostenverordnung wissen, um Ihre Heizkostenabrechnung richtig prüfen zu können

Die Heizkostenverordnung (abgekürzt HKVO oder HeizkostenV) regelt, in welcher Form die Abrechnung von Warmwasser- und Heizkosten in Miet- aber auch Wohnungseigentümerverhältnissen zu erfolgen hat. Damit ist die HeizkostenV die Grundlage für die Heizkostenabrechnung, die in der Regel jeder Wohnungsmieter in einem Mehrfamilienhaus einmal im Jahr erhält. Aus der Heizkostenabrechnung ergibt sich, wie viel ein Mieter im vergangenen Jahr für die bereitgestellte und verbrauchte Menge an Heizungsleistungen (für Warmwasser und Heizung) bezahlen muss. Allerdings sind Heizkostenabrechnungen immer wieder fehlerhaft. Daher ist es für Mieter durchaus sinnvoll, sich mit dem Thema Heizkostenverordnung zu beschäftigen, um die nächste Heizkostenabrechnung auch hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften überprüfen zu können.

Heizkostenverordnung © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
Heizkostenverordnung © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
Heizung-Konfigurator:
 

Jetzt Ihre individuelle Heizung konfigurieren und Angebote erhalten!

Heizung-Konfigurator
Heizkostenabrechnung © M. Schuppich, stock.adobe.com
Die Heizkostenabrechnung gibt Aufschluss über die verbrauchte Heizenergie in einer Mietimmobilie © M. Schuppich, stock.adobe.com

Hintergrund: Worum geht es in der Heizkostenverordnung?

Die Heizkostenverordnung ist grundsätzlich die Grundlage jeder Heizkostenabrechnung. Die Verordnung gilt seit dem Jahr 1981 als deutsche Rechtsverordnung, die die Abrechnung von Warmwasser sowie Heizkosten sowohl in Miet- als auch Wohnungseigentumsverhältnissen mit Zentralheizung regelt. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Form von Zentralheizung es sich handelt.

Die Heizkostenverordnung ist für Mieter und Vermieter relevant
Die Heizkostenverordnung ist für Mieter und Vermieter relevant

Es gibt aber dennoch einige Fälle, in denen die Heizkostenverordnung nicht anwendbar ist:

  • Wohnt in einem Zweifamilienhaus neben dem Mieter der Vermieter selbst, ist die HKVO nicht anzuwenden. Wird die zweite Wohneinheit durch einen weiteren Mieter bewohnt, so ist die Heizkostenverordnung gültig.
  • Für vermietete Einfamilienhäuser gilt die HKVO auch nicht.
  • Auch in Mehrfamilienhäusern, in denen die Wohnungen durch Gasetagenheizungen beheizt werden, kommt die HeizkostenV nicht zum Tragen.
  • Passivhäuser, also Häuser mit einem Heizwärmebedarf von weniger als 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter, fallen ebenfalls nicht in den Geltungsbereich der Heizkostenverordnung. Hier stünde der Aufwand der Erstellung der verbrauchsabhängigen Abrechnung in keinem Verhältnis zu den Heizkosten.
  • Wenn technische Schwierigkeiten bestehen: Das ist dann der Fall, wenn eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung technisch nicht umsetzbar oder unwirtschaftlich ist.
  • Zudem sind Häuser vom Geltungsbereich der Heizkostenverordnung ausgenommen, die vor dem 1. Juli 1981 erbaut wurden und
    • in denen die Heizung nicht reguliert werden kann
    • oder wenn energiesparende Heizungsanlagen vorhanden sind.
Im Passivhaus ist die Heizkostenabrechnung überflüssig
Im Passivhaus ist die Heizkostenabrechnung überflüssig

Was sind die Inhalte der Heizkostenverordnung?

Die Heizkostenverordnung umfasst insgesamt 14 Paragrafen. Diese regeln, in welchen Fällen die Heizkostenverordnung anzuwenden ist und in welcher Form eine Heizkostenabrechnung erstellt werden muss.

Zur leichteren Orientierung finden Sie hier einen Überblick über den Aufbau der Heizkostenverordnung:

  • § 2 Heizkostenverordnung: Vorrangklausel
    Dies bedeutet, dass die Heizkostenverordnung – außer in den aufgeführten Ausnahmen – stets anzuwenden ist. Es ist also gerade nicht möglich, durch mietvertragliche Klauseln die Anwendung der Heizkostenverordnung auszuschließen.
  • §§ 7 – 9 Heizkostenverordnung: Verteilung der Kosten
    In diesen Paragrafen finden sich Regelungen, in welcher Form die Heizkosten auf die unterschiedlichen Nutzer/Mieter verteilt werden müssen beziehungsweise können. Zudem ist geregelt, welche Kosten auf die unterschiedlichen Parteien umgelegt werden können.
Heizkostenabrechnung: Die Abrechnung zu prüfen kann sich lohnen
Heizkostenabrechnung: Die Abrechnung zu prüfen kann sich lohnen
bis zu 30% sparen

Heizung Fachbetriebe:
Preise vergleichen und sparen

  • Bundesweit
  • Unverbindlich
  • Qualifizierte Anbieter
  • Top Preise
Tipp: Günstigste Fachbetriebe finden für Solaranlagen und Heizungen.

Heizkostenabrechnung: Was sind die grundsätzlichen Anforderungen an Form und Inhalt der Heizkostenabrechnung?

Laut Verbraucherzentrale zeigt eine Marktwächter-Untersuchung, dass rund zwei Drittel aller Heizkostenabrechnungen fehlerhaft erstelltwerden. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese für den Mieter nachteilig erstellt wurden oder dass der Mieter einen (höheren) Rückerstattungsanspruch hat, als dies aus der Heizkostenabrechnung hervorgeht. Es bedeutet jedoch, dass es Sinn macht, die Heizkostenabrechnung zu überprüfen.

Hier erfahren Sie, welche grundsätzlichen Anforderungen an Form und Inhalt bei der Erstellung einer Heizkostenabrechnung gelten:

  • Zwei Abschnitte: Eine Heizkostenabrechnung besteht in der Regel aus zwei Abschnitten. Im ersten werden die Heizkosten aufgeführt, die für das gesamte Wohngebäude im Abrechnungszeitraum angefallen sind. Im zweiten Abschnitt findet sich eine Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Wohnungen, die nach einem festen Schlüssel verteilt werden.
  • Transparenz: Die Heizkostenabrechnung muss in Textform abgefasst werden. Zudem ist diese so zu gestalten, dass daraus klar der tatsächliche Verbrauch der jeweiligen Mietwohnung hervorgeht. Denn eine Heizkostenabrechnung erfolgt auch den Zweck, den Mieter zu einem sparsamen Verbrauch anzuhalten.

Welche Posten können über die Heizkostenabrechnung vom Vermieter an den Mieter umgelegt werden?

Damit die oben genannten Anforderungen an die Transparenz erfüllt werden können, muss eine Heizkostenabrechnung eine Vielzahl von Inhalten enthalten. Aus diesen lässt sich dann ablesen, wie hoch der Verbrauch in der Gesamtimmobilie sowie in der konkreten Wohneinheit war und warum der einzelne Mieter welchen Anteil übernehmen muss. Laut Heizkostenverordnung dürfen folgende Kosten auf die Mieter umgelegt werden:

  • Kosten für Rohstoff, also Heizöl, Gas, Pellets etc.
  • Kosten für Strom, der für den Betrieb der Heizung notwendig ist
  • Kosten für regelmäßige Messungen durch Schornsteinfeger
  • Kosten für Pflege, Bedienung und Monitoring der Heizungsanlage

Nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen aber die Kosten für die Reparatur einer Heizungsanlage. Diese Kosten muss der Vermieter tragen und kann sie gerade nicht an die Mieter weitergeben.

Diese Posten gehören laut Heizkostenverordnung zu den Heizkosten
Diese Posten gehören laut Heizkostenverordnung zu den Heizkosten
Heizkostenabrechnung: Nicht alle Kosten sind umlagefähig
Heizkostenabrechnung: Nicht alle Kosten sind umlagefähig

TIPP

Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice: Preise von Heizungs-Fachbetrieben vergleichen und bis zu 30 Prozent sparen

Anhand welcher Kriterien lässt sich die Heizkostenabrechnung auf Fehler überprüfen?

Hier noch eine Auflistung der wichtigsten Punkte, bei denen sich häufig Fehler in die Heizkostenabrechnung einschleichen. Nicht alle Punkte sind für den juristischen und/oder kaufmännischen Laien immer ganz nachvollziehbar. Daher sollte im Zweifelsfall ein Fachanwalt oder ein Mieterschutzverein zu Rate gezogen werden.

Vergleichswerte der Vorjahre nutzen

Einen ersten Anhaltspunkt können die Heizkostenabrechnungen aus den Vorjahren bieten. Wenn sich an der Art der Nutzung der Wohnung nichts geändert hat und die Energiepreise sich nicht übermäßig stark verändert haben, sollten die Heizkosten in etwa vergleichbar sein. Wenn nicht, lohnt sich ein genauerer Blick auf die Abrechnung.

Jährlichen Abrechnungszeitraum überprüfen

Heizkostenabrechnungen müssen sich jeweils auf ein komplettes Jahr beziehen. Aufeinander folgende Heizkostenabrechnungen vom gleichen Vermieter müssen nahtlos sein. Das bedeutet, sie dürfen sich weder überlappen, noch eine Lücke aufweisen. Wichtig: Wer eine Wohnung in der laufenden Abrechnungsperiode bezogen hat, der bekommt zwei Heizkostenabrechnungen: Eine vom alten Vermieter (bis zum Zeitpunkt des Mietvertragsendes) und eine vom neuen Vermieter (ab dem Zeitpunkt des Mietvertrages).

Einhaltung der 12-Monats-Abrechnungsfrist überprüfen

Der Vermieter hat für die Erstellung der Heizkostenabrechnung ab dem Ende der Heizperiode 12 Monate Zeit. Doch Vorsicht: Auch, wenn die Heizkostenabrechnung Ihnen danach zugeht, dürfen Sie eine etwaige Nachzahlung nicht automatisch unterlassen.

Überprüfung der Differenz zwischen Vorauszahlung und Jahresabrechnung

In den meisten Fällen leisten Mieter eine Heizkostenvorauszahlung, die zusammen mit der Miete monatlich entrichtet wird. Aus der Heizkostenabrechnung muss eindeutig ersichtlich sein:

  • wie viel Sie an Vorauszahlungen geleistet haben,
  • wie hoch die Differenz zwischen Vorauszahlung und tatsächlich geschuldeten Kosten für das Heizen ist
  • und wie hoch eine etwaige Rück- oder Nachzahlung ausfällt.

Energiekosten überprüfen

Aus der Heizkostenabrechnung muss hervorgehen, welcher Rohstoff zum Heizen verwendet wird. Zudem müssen die konkreten Preise für diesen Rohstoff angegeben werden. Hier gibt es zahlreiche sehr komplexe Spezialregeln, die meist nur von Fachleuten überprüft werden können. Hierzu zählen insbesondere:

– First in – First out-Regel: Wird etwa ein Öltank in einer Heizperiode mehrfach befüllt, so erfolgt das Nachfüllen in der Regel nicht erst, wenn der Tank komplett leer ist. Bei der Berechnung muss dies aber unterstellt werden. Daher muss für die Heizkostenabrechnung zunächst die komplette Menge an Heizöl (zu den tatsächlichen Einkaufskosten) zugrunde gelegt werden, danach die zweite Befüllung und so weiter. Es darf kein Mittelwert der Heizölpreise zugrunde gelegt werden.

Verteilerschlüssel überprüfen

Heizkosten dürfen nicht einfach pauschal auf mehrere Mieter umgelegt werden. Die Heizkostenabrechnung enthält klare Vorgaben dazu, nach welchem Verteilschlüssel die Kosten den jeweiligen Mietparteien zuzuweisen sind. Danach gilt:

  • 50 bis 70 Prozent der Heizkostenabrechnung müssen sich nach dem individuellen Wärmeverbrauch der jeweiligen Wohneinheit richten
  • nur 30 bis 50 Prozent dürfen anteilig nach Wohn- und Nutzfläche beziehungsweise umbautem Raum zugewiesen werden

Umlage der Kosten für leerstehende Mietwohnungen prüfen

Steht in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung leer, so darf der Vermieter die Heizkosten für diese Wohneinheit nicht einfach auf die anderen Mieter umlegen. Vielmehr muss der Mieter diese Kosten selbst tragen, denn er ist für diesen Zeitraum der Nutzer der Mietwohnung.

Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: Welche Rechte und Möglichkeiten hat der Mieter?

Wenn eine Heizkostenabrechnung eine Unklarheit oder einen Fehler enthält, so hat der Mieter mehrere Möglichkeiten, gegen die fehlerhafte Abrechnung vorzugehen. Zunächst empfiehlt es sich, den Vermieter anzusprechen. Vielleicht handelt es sich lediglich um ein Versehen und die Heizkostenabrechnung wird einfach berichtigt. Sollte der Mieter dies nicht wollen oder der Vermieter reagiert nicht auf die Beanstandung, so hat der Mieter weiterrechende Möglichkeiten. Grundsätzlich gilt:

  • Wiederspruch: Innerhalb eines Jahres (12 Monate) nach Zugang der Heizkostenabrechnung können Mieter Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung einlegen.
  • Rückzahlungsanspruch/Anspruch auf Minderung der Nachzahlung: Enthält die Heizkostenabrechnung Fehler, die dazu führen, dass die Rückzahlung zu gering oder eine Nachzahlung zu hoch ausfällt, so hat der Mieter einen Anspruch auf die volle Rückzahlung beziehungsweise muss die zu hohe Nachzahlung nicht entrichten. Allerdings sollten Mieter sich für eine korrigierte Berechnung der Heizkostenabrechnung fachkompetente Hilfe holen.

Novellierung der Heizkostenverordnung

Nach Verabschiedung der EU Energieeffizienzrichtlinie war eine Novellierung der Heizkostenverordnung notwendig. Mit der neuen HKVO sollte neben einer besseren Kontrolle des Energieverbrauchs den Mietern auch Anreize zum Energiesparen gegeben werden.
Folgende Punkte sind in der Novelle enthalten:

  • Fernablesbarkeit der Messgeräte – Alle neu installierten Messgeräte müssen fernablesbar sein und alte Geräte müssen bis 2026 nachgerüstet werden.
  • Mieterinformation – Sind fernablesbare Geräte installiert, müssen Vermieter ihre Mieter seit 1.1.2022 monatlich über ihren Verbrauch informieren.

Auch müssen seit der Novelle mehr Informationen in der Heizkostenabrechnung enthalten sein:

  • Brennstoffmix
  • Steuern
  • Abgaben
  • tatsächliche Energiepreise
  • Gesamtenergiekosten
  • CO2-Emissionen
  • Kontaktstellen für Beratungsstellen zum Energiesparen.

Erfüllen Vermieter die Vorgaben nicht, dürfen Mieter die Kosten für ihren Anteil um 3 Prozent kürzen.

Fazit

Die Heizkostenverordnung ist die Basis der Heizkostenabrechnung. Die Heizkostenabrechnung regelt,

  • Wie eine Heizkostenabrechnung zu erfolgen hat
  • Für welche Mietverhältnisse sie gilt
  • Welche Kosten rund um das Heizen auf den Mieter umgelegt werden dürfen
  • Wie die Gesamtheizkosten für ein Wohnhaus auf die einzelnen Parteien um gelegt werden

Mieter sollten ihre Heizkostenabrechnung überprüfen. Denn: Rund zwei Drittel aller Heizkostenabrechnungen sind fehlerhaft.

Heizkosten sparen © Digitalpress, fotolia.com
Heizkostenabrechnung

Ratgeber Heizkostenabrechnung Für Mieter fallen neben der eigentlichen Miete auch Nebenkosten an. Diese Nebenkosten wiederum werden weiter unterteilt in Nebenkosten… weiterlesen

bis zu 30% sparen

Heizung Fachbetriebe
Kauf / Einbau / Reparatur

Unverbindlich
Qualifizierte Anbieter
Kostenlos

Artikel teilen: