Ratgeber Heiznebenkosten

Die Abrechnung der Mietnebenkosten ist mit einem hohen Fehlerpotential verbunden. Auch wenn die Vermieter dies nicht mit Absicht machen, so ist doch jede 2te Abrechnung fehlerhaft. Dabei gehen sicherlich nicht alle Fehler auf die Kosten des Mieters, aber dennoch die meisten. Passiert dies unwissentlich, weil der Vermieter kein Experte in den vielen Vorschriften und Gesetzen ist, so lässt sich das Missverständnis oftmals leicht ausräumen.
Es gibt jedoch auch schwarze Schafe, die absichtlich mehr Kosten auf den Mieter umwälzen wollen, als es tatsächlich gestattet ist. Dabei sollte der Mieter zu allererst auf den Zeitpunkt der Übergabe achten. Wird die Mietnebenkostenabrechnung nicht innerhalb von einem Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode beim Mieter vorgelegt.
Sollte eine Nachzahlung fällig werden, hat der Mieter die Möglichkeit diese innerhalb von vier Wochen zu begleichen. Sollte ein Fehler in der Nebenkostenabrechnung vorhanden sein, kann dieser ganze 12 Monate reklamiert werden.
Auch mit Vertrauen zum Vermieter und dem Wissen eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung vorliegen zu haben, kann dennoch eingespart werden. Nachfolgend werden die einzelnen Punkte vorgestellt, wo Potential vorhanden ist.
1. Sind Umlagen bei der Nebenkostenabrechnung zulässig?
Ob mit Absicht oder nicht, der Vermieter legt oftmals viele Kosten auf die Mieter um, die gar nicht umlagefähig sind. Hierbei ist zu beachten, dass die Kosten wirtschaftlich waren. Außerdem müssen diese tatsächlich stattgefunden haben. Dies sollten die Mieter nachvollziehen können.
Auch Kosten für Wartung müssen vom Vermieter belegt werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass Reparaturkosten nicht umlagefähig sind. Im Allgemeinen ergibt sich aus dem Mietvertrag, welche Kosten auf die Mieter umgelegt werden können.

Der Vermieter stößt beim Mietvertrag jedoch an die Grenzen der Betriebskostenverordnung. Diese ist höher zu gewichten als der Mietvertrag und beinhaltet ebenfalls diesbezügliche Vorschriften.
2. Berechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten
Zunächst einmal ist zu prüfen, ob der Zeitraum der Abrechnung an den letzten angrenzt. Weiterhin sollte dieser immer 12 Monate umfassen (Ausnahme: Mieterwechsel). Es ist wichtig, dass diese Kosten verbrauchsabhängig berechnet werden.
Die Heizkostenverordnung stellt dem Mieter einige Regeln auf, die er zu befolgen hat und die der Mieter nachvollziehen kann. Ein Einkauf von Brennstoffen darf natürlich auf den Mieter umgelegt werden. Dieser sollte aber wirtschaftlich stattgefunden haben. Oftmals sind durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter Kosten einzusparen.
Sogar die Verbrauchsanalyse darf seit 2009 vom Vermieter an die Mieter weitergegeben werden. Dies macht auch durchaus Sinn, da dadurch die Kosten genau aufgeschlüsselt werden. Ziel ist es den Mietern die Augen zu öffnen und diese zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit Energie zu verleiten.
Heizkostenverteiler messen in der Regel den Verbrauch für jedes Mietverhältnis. Der Vermieter hat das Recht maximal 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Die restlichen Kosten werden als Grundkosten verbucht und werden entsprechend auf die Wohnfläche aufgeteilt. Die prozentuale Verteilung wird bereits im Mietvertrag geregelt und ist nachträglich nicht mehr zu ändern.
3. Betriebsstrom überprüfen
Vom Betriebsstrom wird gesprochen, wenn damit die Anlage der Heizung betrieben wird. Betroffen sein können davon der Brennmotor, diverse Regelungsanlagen, der Brennkessel, der Kompressor, Zeitschaltuhren und insbesondere auch die Heizungspumpen.

Diverse Heizungsanlagen verfügen über einen eigenen Zähler, welcher den Verbrauch darstellt. Ansonsten muss dieser jedoch geschätzt werden. Die Kosten können mit ca. 4% der Kosten für den Brennstoff, dies sollte ungefähr 30 Euro betragen.
4. Eine Wartung spart Geld
Bei einer Wartung handelt es sich um die Kontrolle der Heizungsanlage. Dies sollte nicht mit einer Reparatur verwechselt werden. Denn eine Wartung ist umlagefähig, eine Reparatur nicht. Bei der Wartung wird eine genaue Einstellung überprüft, ebenso die Sicherheit und den Verbrauch der Anlage.

Auch die Wartungskosten werden mit ungefähr 4% der Kosten für den Brennstoff veranschlagt. Weiterhin ist eine Wartung ein notwendiger Prozess. Sollte diese vergessen werden und die Anlage nimmt dadurch Schaden, ist dies in der Regel teurer.
5. Das Ablesen der Heizkörper
In jeder Wohnung sind an den Heizkörpern entsprechende Geräte angebracht, die dafür bestimmt sind den Verbrauch in der Wohnung zu messen. Diese gibt es inzwischen schon in unterschiedlichen Varianten.
Manche müssen abgelesen werden, andere funktionieren elektrisch. Wichtig ist jedoch, dass der Verbrauch wenn möglich vom Mieter vorm Ablesen kontrolliert und mit den Ergebnissen der Dienstleister abgeglichen wird.

Abschließendes zur Nebenkostenabrechnung
In regelmäßigen Abständen wird ein Heiz- und Nebenkostenspiegel vom deutschen Mieterbund veröffentlicht. Dort wurden zahlreiche Abrechnungen ausgewertet und es werden durchschnittliche Preise abgebildet. Dies kann dem Mieter als Überblick dienen, wo er noch Potential zum Einsparen hat.
Dabei ist natürlich zu beachten, dass die Gegebenheiten der eigenen Wohnung mit einem konkreten Beispiel aus dem Preisspiegel verglichen werden. Wer bei seiner Nebenkostenabrechnung unsicher ist, der sollte vielleicht einen Experten um Rat fragen. Jemand der sich schon einmal eingehend mit dem Thema beschäftigt hat, der wird schnell erkennen, wie genau es der Vermieter mit seinen Kosten nimmt.
Eine Überprüfung der Heizkostenabrechnung wird meistens bereits für 20 Euro angeboten. Um dies durchführen zu lassen, sollte eine Verbraucherberatung kontaktiert werden. Da derzeit von einer 50 prozentigen Fehlerquote bei diesen Abrechnungen ausgegangen wird, liegen die Chancen nicht schlecht, dass diese 20 Euro gut investiert sein werden.