Ratgeber Heiznebenkosten
Die Abrechnung der Mietnebenkosten ist mit einem hohen Fehlerpotential verbunden. Auch wenn Vermieter dies nicht mit Absicht machen, so ist doch mehr als jede zweite Abrechnung fehlerhaft. Dabei gehen sicherlich nicht alle Fehler auf die Konten des Vermieters, aber dennoch die meisten.
Passiert dies unwissentlich, weil der Vermieter kein Experte in den vielen Vorschriften und Gesetzen ist, so lässt sich das Missverständnis oftmals leicht ausräumen.
Sollte eine Nachzahlung fällig werden, haben Mieter die Möglichkeit, diese innerhalb von vier Wochen zu begleichen. Sollte ein Fehler in der Nebenkostenabrechnung vorhanden sein, kann diese ganze 12 Monate reklamiert werden.
Auch mit Vertrauen zum Vermieter und dem Wissen, eine nachvollziehbare Heizkostenabrechnung vorliegen zu haben, kann dennoch eingespart werden. Nachfolgend werden die einzelnen Punkte vorgestellt, wo Potential vorhanden ist.
1. Sind Umlagen bei der Heizkostenabrechnung zulässig?
Ob mit Absicht oder nicht, Vermieter legen ofts viele Kosten auf die Mieter um, die gar nicht umlagefähig sind. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Kosten wirtschaftlich waren. Außerdem müssen sie tatsächlich im Abrechnungsjahr angefallen sein. Dies sollten Mieter auch nachvollziehen können.
Auch Kosten für Wartung müssen vom Vermieter belegt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass Reparaturkosten nicht umlagefähig sind. In der Heizkostenverordnung ist auch festgelegt, welche Heiznebenkosten umgelegt werden dürfen.
2. Berechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten
Zunächst einmal ist zu prüfen, ob der Zeitraum der Abrechnung an den letzten angrenzt. Weiterhin sollte dieser immer 12 Monate umfassen (Ausnahme: Mieterwechsel). Die Kosten werden zu 50 bis 70 % nach dem tatsächlichen Verbrauch individuell auf die einzelnen Mietparteien aufgeteilt. Die restlichen 30 bis 70 % wiederum werden nach Wohnfläche pauschal aufgeteilt. Laut Heizkostenverordnung dürfen die Kosten für die Brennstofe komplett umgelegt werden. Dieser Einkauf sollte aber wirtschaftlich stattgefunden haben. Oft könnten durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter Kosten eingespart werden.
Auch die Kosten für die Verbrauchsanalyse werden seit 2009 an die Mieter weitergegeben. Dies macht auch durchaus Sinn, da dadurch die Kosten genau aufgeschlüsselt werden. Ziel ist es, die Mietern zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit Energie anzuregen.
Mit der Novelle der Heizkostenverordnung 2021 ist vorgeschrieben, dass in Häusern, in denen bereits fernablesbare Messgeräte installiert sind, Mieter monatlich eine Verbrauchsinformation erhalten müssen. Hier gibt es auch klare rechtliche Vorgaben zum Umfang dieser Informationen.
3. Betriebsstrom überprüfen
Vom Betriebsstrom wird gesprochen, wenn damit die Anlage der Heizung betrieben wird. Betroffen sein können davon der Brennmotor, diverse Regelungsanlagen, der Brennkessel, der Kompressor, Zeitschaltuhren und insbesondere auch die Heizungspumpen.
Diverse Heizungsanlagen verfügen über einen eigenen Zähler, welcher den Verbrauch darstellt. Ansonsten muss dieser jedoch geschätzt werden. Die Kosten können mit ca. 4% der Kosten für den Brennstoff abgerechnet werden.
4. Eine Wartung spart Geld
Bei einer Wartung handelt es sich um die Kontrolle der Heizungsanlage. Dies sollte nicht mit einer Reparatur verwechselt werden. Denn eine Wartung ist umlagefähig, eine Reparatur nicht. Bei der Wartung werden die Einstellungen überprüft, ebenso die Sicherheit und es werden ggf. auch Verschleißteile augetauscht.
Auch die Wartungskosten werden mit ungefähr 4% der Kosten für den Brennstoff veranschlagt.
5. Das Ablesen der Heizkörper
In jeder Wohnung sind an den Heizkörpern entsprechende Geräte angebracht, die dafür bestimmt sind, den Verbrauch in der Wohnung zu messen. Diese gibt es in unterschiedlichen Varianten.
Manche müssen noch abgelesen werden, andere funktionieren per Fernablesung. Die Kosten hierfür können umgelegt werden.
Abschließendes zur Heizungs-Nebenkostenabrechnung
In regelmäßigen Abständen wird ein Heiz- und Nebenkostenspiegel vom deutschen Mieterbund veröffentlicht. Dort wurden zahlreiche Abrechnungen ausgewertet und es werden durchschnittliche Preise abgebildet. Dies kann Mietern als Anhaltspunkt dienen, wo er noch Potential zum Einsparen hat.
Dabei ist natürlich zu beachten, dass die Gegebenheiten der eigenen Wohnung mit einem konkreten Beispiel aus dem Preisspiegel verglichen werden. Wer bei seiner Heizkostenabrechnung unsicher ist, der sollte ggf. einfach einen Experten um Rat fragen. Eine Überprüfung der Heizkostenabrechnung kann bei einer Verbraucherberatung oder einem Mieterverein erfolgen.
Heiznebenkosten und Abrechnung
Ratgeber zu Heiznebenkosten und Heizkostenabrechnung Nicht nur der Brennstoff selbst wird in der Heizkostenabrechnung aufgeführt, sondern auch die sogenannten Heiznebenkosten.… weiterlesen