Fördermöglichkeiten für Solarthermieanlagen (Stand 2026)
Hilfe bei der Finanzierung von Solarthermieanlagen
Solarthermie-Anlagen sind eine hervorragende Möglichkeit, Heizung und Warmwasserbereitung mit solarer Energie zu unterstützen. Wer in eine Solarthermie-Anlage investieren will, der sollte sich vorher über mögliche Fördermittel vom Staat informieren. Allerdings ist es derzeit nicht einfach, den Überblick zu behalten und die richtigen Angebote für den individuellen Bedarf zu identifizieren.
Dies liegt vor allem daran, dass die Voraussetzungen und Konditionen der verschiedenen Förderprogramme häufig wechseln und teilweise Förderprogramme gekürzt oder beendet wurden, unter anderem aufgrund der vorherrschenden politischen Rahmenbedingungen und der aktuellen Finanzlage des Haushalts. Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

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Solarthermie Förderung durch die BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weiterhin Zuschüsse für Einzelmaßnahmen ab – zum Beispiel an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik (außer Heizung) oder für Heizungsoptimierungen. Anlagen zur Wärmeerzeugung und Heizungsunterstützung – dazu zählen auch Solarthermieanlagen – werden dagegen seit 2024 über die KfW gefördert.
Für Solarthermie kann insbesondere die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458) relevant sein. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten; je nach Ausgangssituation sind zusätzliche Boni möglich – insgesamt ist die Förderung auf maximal 70 % gedeckelt.
Weitere Informationen sowie Formulare zur Antragstellung sind auf der BAFA Webseite abrufbar.

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Solarthermie Förderung durch die KfW
Förderungen rund um Heizungen und Anlagen zur Heizungsunterstützung – dazu zählt auch Solarthermie – werden seit 2024 über die KfW abgewickelt. Für viele Hausbesitzer ist dabei vor allem die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) relevant. Zusätzlich kann Solarthermie auch im Rahmen einer umfassenden Effizienzhaus-Sanierung über das Programm KfW 261 gefördert werden. Hier werden unter anderem Maßnahmen gefördert, mit denen ein Haus umfassend saniert wird und danach die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erzielt.
Gefördert werden in diesem Rahmen Solarthermieanlagen zur Heizungsunterstützung. Allerdings gibt es die Fördermittel nicht mehr für sogenannte Hybridheizungen, also Gasheizungen, die kombiniert werden mit Solarthermie oder auch mit Wärmepumpen.
Das Programm KfW 261 (Wohngebäude – Kredit) unterstützt die Sanierung zum Effizienzhaus mit einem Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe reduziert ein Tilgungszuschuss von 5 % bis 45 % den zurückzuzahlenden Kreditbetrag. Für die Förderung ist die Einbindung einer Expertin bzw. eines Experten für Energieeffizienz erforderlich.
Nicht uninteressant für versierte Heimwerker und dem Handwerker-Mangel geschuldet: Es werden inzwischen auch nur Materialkosten gefördert, wenn der Ein- und Umbau in Eigenleistung erfolgt.
Die Bewilligung der KfW-Mittel hängt immer von der aktuellen Haushaltssituation ab. So hat es ja in den letzten Jahren schon kurzfristige Förderstopps gegeben.

Weitere Fördermöglichkeiten für Solarthermie
Neben den bundesweiten Fördermöglichkeiten gibt es eine Vielzahl an weiteren öffentlichen Stellen, die mit kommunalen Programmen umweltfreundliche Technologien wie die Solarthermie unterstützen. Auch mancher Energieversorger fördert den Einbau moderner Heizungsanlagen bei seinen Kunden. Fragen kostet nichts, daher sollten Sie sowohl beim Umweltreferat ihrer Stadt als auch bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale vorstellig werden und nach aktuellen Förderprogrammen fragen.
Zwar kostet eine Energieberatung Geld, das ist jedoch gut angelegt. Zusätzlich erfahren Sie meist viel Wissenswertes aus der Praxis, da die Mitarbeiter unmittelbar erfahren, an welchen Stellen es häufiger hakt oder welche Dinge oft vernachlässigt werden. Ohnehin sollten Sie bei der Investition in eine Solarthermie-Anlage professionelle Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen. Je nach Förderprogramm kann die Einbindung einer Expertin bzw. eines Experten für Energieeffizienz erforderlich oder zumindest sehr sinnvoll sein – insbesondere bei umfassenden Sanierungen. Die Kosten hierfür werden zu 50 % gefördert. Die Vielzahl an komplexen Zusammenhängen und Faktoren, die letztlich über die Effizienz der Anlage entscheiden, kann in der Regel nur ein Fachmann komplett überblicken.
Die Alternative: der Steuerbonus

Seit 2020 besteht auch die Möglichkeit, Sanierungskosten von der Einkommensteuer abzusetzen. Geregelt wird dies in § 35 c des Einkommensteuergesetzes. Danach können bei selbst genutztem Wohneigentum bis zu 20 % der Kosten von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden:
Zwei Jahre lang können je 7 % der angefallenen Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden. Im dritten Jahr gilt dies nochmal für 6 % der entstandenen Kosten. Maximal förderfähig sind 200.000 Euro, hier können also bis zu 40.000 Euro von der Steuer abgezogen werden.
Gut zu wissen: Den Steuerbonus gibt es nur, wenn keine anderen Fördermittel beantragt werden.
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