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Solarthermie Förderung

Fördermöglichkeiten für Solarthermieanlagen

Hilfe bei der Finanzierung von Solarthermieanlagen

Solarthermie-Anlagen sind eine hervorragende Möglichkeit, Heizung und Warmwasserbereitung mit solarer Energie zu unterstützen. Wer in eine Solarthermie-Anlage investieren will, der sollte sich vorher über mögliche Fördermittel vom Staat informieren. Allerdings ist es derzeit nicht einfach, den Überblick zu behalten und die richtigen Angebote für den individuellen Bedarf zu identifizieren.

Dies liegt vor allem daran, dass die Voraussetzungen und Konditionen der verschiedenen Förderprogramme häufig wechseln und teilweise Förderprogramme gekürzt oder beendet wurden, unter anderem aufgrund der vorherrschenden politischen Rahmenbedingungen und der aktuellen Finanzlage des Haushalts. Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Solarthermie wird über die KfW-Heizungsförderung bezuschusst: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni meist bis 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 %.
  • Den Zuschuss immer vor dem Vorhabensbeginn im Portal „Meine KfW“ beantragen – nachträglich gestellte Anträge gehen leer aus.
  • Alternative für Selbstnutzer: der Steuerbonus nach § 35c EStG – 20 % über drei Jahre, nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar.
Fördermittel nutzen © tech_studio, stock.adobe.com
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BAFA oder KfW: Wer fördert Solarthermie?

Fördermittel BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weiterhin Zuschüsse für Einzelmaßnahmen ab – zum Beispiel an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik (außer Heizung) oder für Heizungsoptimierungen. Anlagen zur Wärmeerzeugung und Heizungsunterstützung – dazu zählen auch Solarthermieanlagen – werden dagegen seit 2024 über die KfW gefördert.

Für Solarthermie kann insbesondere die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458) relevant sein. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten; beim Einfamilienhaus werden seit dem 21. Juli 2026 Kosten bis 28.000 Euro berücksichtigt. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % erhalten – vorausgesetzt, eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung beziehungsweise eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung wird dabei ausgetauscht und fachgerecht entsorgt – sowie den Einkommensbonus, der seit der BEG-Reform nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen gestaffelt ist: 40 % (bis 30.000 Euro), 30 % (bis 40.000 Euro) oder 10 % (bis 50.000 Euro); mit mindestens einem minderjährigen kindergeldberechtigten Kind erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Insgesamt ist die Förderung in der Regel auf 70 % gedeckelt – nur bei sehr niedrigen Einkommen sind bis zu 80 % und damit beim Einfamilienhaus höchstens 22.400 Euro Zuschuss möglich. Der frühere Effizienzbonus von 5 % ist mit der Reform ganz entfallen.

Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden und läuft online über das Kundenportal „Meine KfW“.

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Weitere Informationen und den Online-Antrag finden Sie auf der KfW-Seite zum Programm 458; BAFA-Formulare sind für diese Heizungsförderung nicht der Antragsweg.

Ausblick: Warum sich frühes Beantragen lohnt

Die Förderkonditionen werden schrittweise zurückgefahren: Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten (aktuell 28.000 Euro für die erste Wohneinheit) sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro, und der Klimageschwindigkeitsbonus wird halbjährlich um vier Prozentpunkte abgesenkt, bis er für Anträge ab dem 1. August 2028 ganz entfällt. Wer eine Solarthermie-Anlage ohnehin plant, fährt mit einer früheren Antragstellung daher in der Regel besser.

Solarthermie: Informieren Sie sich vor der Umsetzung über Fördermittel
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Solarthermie Förderung durch die KfW

Förderungen rund um Heizungen und Anlagen zur Heizungsunterstützung – dazu zählt auch Solarthermie – werden seit 2024 über die KfW abgewickelt. Für viele Hausbesitzer ist dabei vor allem die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) relevant. Zusätzlich kann Solarthermie auch im Rahmen einer umfassenden Effizienzhaus-Sanierung über das Programm KfW 261 gefördert werden. Seit dem 21. Juli 2026 sind dort nur noch Sanierungen förderfähig, die eine Effizienzhaus-Stufe mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH) erreichen.

Gefördert werden Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung. Nicht mehr förderfähig ist dagegen der fossile Teil einer Hybridlösung – etwa ein neuer Gaskessel, der mit Solarthermie kombiniert wird: Bezuschusst wird nur der erneuerbare Anteil.

Das Programm KfW 261 (Wohngebäude – Kredit) unterstützt die Sanierung zum Effizienzhaus mit einem Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit – die EE- oder NH-Klasse ist dabei seit dem 21. Juli 2026 Fördervoraussetzung. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe reduziert ein Tilgungszuschuss den zurückzuzahlenden Kreditbetrag; die Tilgungszuschüsse wurden mit der BEG-Anpassung pauschal um 10 Prozentpunkte abgesenkt, der frühere Zusatzbonus von 5 Prozentpunkten für die EE-Klasse ist entfallen. Für die Förderung ist die Einbindung einer Expertin bzw. eines Experten für Energieeffizienz erforderlich.

Bei Eigenleistung können Materialkosten förderfähig sein, wenn ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise ein -Experte die fachgerechte Durchführung und die Materialkosten bestätigt; eigene Arbeitszeit wird nicht bezuschusst.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf die KfW-Mittel besteht grundsätzlich nicht.

Tipp: Informieren Sie sich über die Homepage der KfW-Bankengruppe über das aktuelle Angebot.
Wichtig: KfW 458 beantragen Sie vor Vorhabensbeginn direkt in „Meine KfW“; KfW 261 läuft vor Beginn über einen Finanzierungspartner.
Eine ausführliche Beratung ist Gold wert
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Rechnen Sie Ihre Förderung durch

Ob für Sie der KfW-Zuschuss oder der Steuerbonus günstiger ist, hängt vom Einsatzzweck, den Boni und der Investitionssumme ab. Mit unserem Förderrechner spielen Sie Ihre Situation direkt durch; die konkreten Konditionen und Fristen bündelt der zentrale Fördermittel-Ratgeber.

Wann ist eine Solarthermie-Anlage förderfähig?

Die KfW-Heizungsförderung setzt technische Mindestanforderungen voraus: Solarthermie-Kollektoren müssen die einschlägigen Förderanforderungen erfüllen; insbesondere sind Solar-Keymark-Prüfung, der geforderte Kollektorertrag und die Einhaltung der BEG-Vorgaben über die Bestätigung zum Antrag nachzuweisen. Nach den Technischen FAQ zur BEG EM ist die Förderfähigkeit einer Solarkollektoranlage nicht von einer Mindestkollektorfläche oder einem Mindestspeichervolumen abhängig. Das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein (maßgeblich sind Bauantrag oder Bauanzeige). Bei solarer Heizungsunterstützung ist der Einbau mit einer Optimierung des Heizungsverteilsystems inklusive hydraulischem Abgleich verbunden; bei ausschließlicher Trinkwarmwasserbereitung ist der hydraulische Abgleich nach TFAQ 8.03 nicht erforderlich. Umgesetzt und bestätigt wird das Vorhaben durch ein Fachunternehmen oder eine Expertin beziehungsweise einen Experten für Energieeffizienz.

Weitere Fördermöglichkeiten für Solarthermie

Neben den bundesweiten Fördermöglichkeiten gibt es eine Vielzahl an weiteren öffentlichen Stellen, die mit kommunalen Programmen umweltfreundliche Technologien wie die Solarthermie unterstützen. Auch mancher Energieversorger fördert den Einbau moderner Heizungsanlagen bei seinen Kunden. Fragen kostet nichts, daher sollten Sie sowohl beim Umweltreferat ihrer Stadt als auch bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale vorstellig werden und nach aktuellen Förderprogrammen fragen.

Zwar kostet eine Energieberatung Geld, das ist jedoch gut angelegt. Zusätzlich erfahren Sie meist viel Wissenswertes aus der Praxis, da die Mitarbeiter unmittelbar erfahren, an welchen Stellen es häufiger hakt oder welche Dinge oft vernachlässigt werden. Ohnehin sollten Sie bei der Investition in eine Solarthermie-Anlage professionelle Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen. Je nach Förderprogramm kann die Einbindung einer Expertin bzw. eines Experten für Energieeffizienz erforderlich oder zumindest sehr sinnvoll sein – insbesondere bei umfassenden Sanierungen. Eine Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst das BAFA mit 50 % des Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Vielzahl an komplexen Zusammenhängen und Faktoren, die letztlich über die Effizienz der Anlage entscheiden, kann in der Regel nur ein Fachmann komplett überblicken.

Die Alternative: der Steuerbonus

Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden
Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden

Seit 2020 besteht auch die Möglichkeit, Sanierungskosten von der Einkommensteuer abzusetzen – geregelt in § 35c des Einkommensteuergesetzes, befristet für Maßnahmen, die bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Voraussetzungen: Das selbst genutzte Wohngebäude ist älter als zehn Jahre, und ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und bescheinigt sie nach amtlichem Muster. Dann können bis zu 20 % der Kosten von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden:

Zwei Jahre lang können je 7 % der angefallenen Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden. Im dritten Jahr gilt dies nochmal für 6 % der entstandenen Kosten. Maximal förderfähig sind 200.000 Euro, hier können also bis zu 40.000 Euro von der Steuer abgezogen werden.

Was das Gesetz sagt: § 35c EStG

Für energetische Maßnahmen an einem […] zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer […] im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 12 000 Euro für das begünstigte Objekt. (§ 35c Abs. 1 Satz 1 EStG)

Quelle: gesetze-im-internet.de

Gut zu wissen: Den Steuerbonus gibt es nur, wenn für dieselbe Maßnahme keine anderen öffentlichen Fördermittel – Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite – in Anspruch genommen werden. Rechnen Sie deshalb vorher durch, welcher Förderweg für Sie günstiger ist.

Drei Förderwege für Solarthermie im Vergleich

FörderwegArtHöheGeeignet für
KfW 458 (Heizungsförderung)Zuschuss30–70 % der förderfähigen Kosten (bei sehr niedrigem Einkommen bis 80 %), beim Einfamilienhaus max. 22.400 €Einbau einer Solarthermie-Anlage im Bestand
KfW 261 (Wohngebäude – Kredit)Kredit + TilgungszuschussKredit bis 150.000 € je Wohneinheit; nur Effizienzhaus-Stufen mit EE- oder NH-Klasse, Tilgungszuschuss je nach StufeKomplettsanierung zum Effizienzhaus
Steuerbonus § 35c EStGSteuerermäßigung20 % über drei Jahre, max. 40.000 €Selbstnutzer ohne Zuschuss für dieselbe Maßnahme
Quelle: KfW, gesetze-im-internet.de – Stand: Juli 2026
Solarthermie Wirtschaftlichkeit © Frank Peters, stock.adobe.com
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