Gasheizung Förderung (Stand 2026)
Gasheizungen wurden jahrelang als umweltfreundliche Heizung, die vergleichsweise wenig CO2 emittiert, vom Staat gefördert. Für Gasheizungen konnten entweder bei der KfW oder dem BAFA Fördermittel beantragt werden. Allerdings ist das Ziel Energiewende und die Klimaneutralität nur mit regenerativen Energien zu schaffen. Deshalb wurden auch die Förderungen für Gasheizungen gestrichen.

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Förderung von Gasheizungen durch Kredite der Bankengruppe KfW
Die Bundesregierung hat die Förderungen, die bisher noch bei der KfW für Gasbrennwert-Heizungen bereitstanden, gestrichen.
Zum einen ist die Förderung von Gasbrennwert-Heizungen entfallen. Einzelmaßnahmen wie Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch) laufen weiterhin über das BAFA – die Förderung für den Heizungstausch („Anlagen zur Wärmeerzeugung“) wird dagegen über die KfW abgewickelt.
Mit der letzten Novelle des Gebäudeenergie-Gesetzes (bekannt unter „Heizungsgesetz“) wurde die Förderlandschaft erneut umgebaut. Für den Einbau von Gasheizungen gibt es keine Fördermittel mehr.
Hinweis: Übergangsregeln im Gebäudeenergiegesetz sind an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt – ab Juli 2026 (Großstädte) bzw. Juli 2028 (kleinere Kommunen) gelten bei neu eingebauten Heizungen in vielen Fällen strengere Vorgaben (65 % erneuerbare Energien).
Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA stellt im Rahmen des Programms BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen) auch ab 2024 Fördermittel zur Verfügung. Reine Gasheizungen erhalten danach aber keine Fördermittel mehr.
Wer aber seine Gasheizung modernisieren möchte, der kann Fördermittel beantragen, wenn die Heizung nicht älter als 20 Jahre ist.
Mittel gibt es zum Beispiel, wenn ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird, eine Hocheffizienzpumpe eingebaut wird oder Heizkörper ausgetauscht werden gegen Niedrigtemperatur-Heizkörper, die mit einer Vorlauftemperatur von unter 55 Grad C auskommen. Es können hierfür 15 % Fördermittel beantragt werden, erfolgen die Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans, kann man weitere 5 % Fördermittel erhalten.
Für Solarthermieanlagen (z. B. zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung) ist seit 2024 in der Regel die KfW zuständig. Im Rahmen der Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) beträgt die Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten; je nach Ausgangssituation können zusätzliche Boni hinzukommen – insgesamt ist die Förderung auf maximal 70 % gedeckelt.
Als Alternativen für Gasheizungen sind etwa für eine Wärmepumpe über die KfW Fördermittel in Höhe von bis zu 70 % erhältlich, das gilt auch für bestimmte Biomasse-Heizungen. Biomasse-Heizungen erfüllen die Anforderungen des GEG, allerdings werden sie vor allem für Bestandsgebäude empfohlen.

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Eine gute Alternative: der Steuerbonus
Mit dem Klimapaket steht eine Alternative zur BAFA und KfW-Förderung bereit, die sich für den Bauherren gegebenenfalls noch mehr lohnen kann: der Steuerbonus. Er wurde als Ergänzung zu den Förderprogrammen eingeführt, kann aber nicht mit ihnen kombiniert werden. Pro Wohneinheit können 20 Prozent der Ausgaben über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden.
In den ersten beiden Jahren können sieben Prozent, im dritten dann noch sechs Prozent angesetzt werden. Insgesamt ist ein Förderbetrag von bis zu 40.000 Euro pro Wohneinheit möglich – sofern das Haus mindestens zehn Jahre alt ist und der Steuerzahler selbst darin wohnt. Außerdem richten sich die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Steuerbonus nach den Vorgaben des BAFA. Die 20 % Steuerbonus sind also an die oben genannten Vorgaben gebunden. Wer beispielsweise lediglich seine alte Gasheizung durch eine neuere Gasbrennwertanlage ersetzt, geht leer aus.

Die Hürden andererseits sind bewusst niedrig gehalten: Beim Finanzamt muss lediglich eine Bescheinigung von einem Fachunternehmen vorgelegt werden, das bestätigt, die Arbeiten nach den geltenden Anforderungen umgesetzt zu haben.
Wer also eine Modernisierung seiner Heizungsanlage plant oder umweltfreundlich seine Gasheizung durch Solarthermie ergänzen will, dann gehört es natürlich zu einer gewissenhaften Projektvorbereitung, die beiden Modelle Fördermittel oder Steuerbonus mit den individuellen Zahlen und Daten durchzurechnen oder dies von einem Experten übernehmen zu lassen.
In den letzten Jahren wurden Förderprogramme teilweise kurzfristig angepasst. Wer Planungssicherheit braucht, kann neben Zuschüssen und Krediten auch den Steuerbonus als Alternative prüfen – eine Kombination mit der Förderförderung für dieselbe Maßnahme ist allerdings nicht möglich.

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