Gasheizung Förderung (Stand 2021)

Für Gasheizungen können entweder bei der KfW oder dem BAFA Fördermittel beantragt werden. Sie hängen von verschiedenen Voraussetzungen und Faktoren ab. Wie Öl hat allerdings auch Gas als Heizstoff an Boden verloren, da gesellschaftlich zunehmend regenerative Energien bevorzugt werden. Das zeigt sich auch an den Fördermöglichkeiten, die deutlich zurückgefahren wurden. Hier ein kurzer Überblick.

Förderung von Gasheizungen durch Kredite der Bankengruppe KfW
Aufgrund des Klimaschutzpaketes hat die KfW die Förderung für Gasbrennwert-Heizungen zurückgefahren. Dennoch hebt die Förderbank hervor, dass „jede neue Gasheizung deutlich umweltfreundlicher als eine fossile Heizung ist, die schon viele Jahre läuft“. Deshalb werden moderne Gas-Heizungen in vielen Fällen weiterhin gefördert.
Zum einen ist allerdings die Förderung von reinen Gasbrennwert-Heizungen entfallen. Zum anderen ist die Heizungsförderung von Einzelmaßnahmen in die Händen des BAFA übergegangen. Die KfW bietet jedoch beispielsweise über das Programm 167 (Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit) dazu passende zinsgünstige Förderkredite von bis zu 50.000 Euro an, sofern die Voraussetzungen einer BAFA-Förderung erfüllt sind. Der Kredit kann allerdings nur noch bis 30. Juni 2021 beantragt werden, danach tritt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an seine Stelle. Zum Zuschuss für Einzelmaßnahmen dieser Förderung, die zum Jahresbeginn 2021 starteten, kann er bereits jetzt ergänzend in Anspruch genommen werden.

Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Die Förderung von Einzelmaßnahmen – wie etwa der Einbau einer neuen Gasheizung – ist mittlerweile nicht mehr Sache der KfW, sondern des BAFA. Reine Gasheizungen stehen jedoch auch bei ihm auf dem Abstellgleis. Gefördert werden Gas-Hybridheizungen, die eine neue Gasheizung mit einem oder mehreren Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien über eine gemeinsame Steuer- und Regelungstechnik verbinden. Dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein – etwa der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage. Außerdem muss der regenerative Wärmeerzeuger mindestens 25 Prozent der Heizlast dienen. Sind alle Bedingungen erfüllt, können sich Immobilienbesitzer über eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten freuen – für die gesamte Anlage inklusive der erneuerbaren Wärmeerzeuger. Der Höchst-Förderbetrag liegt bei 15.000 Euro. Wird dabei zusätzlich eine alte Ölheizung ersetzt, erhöht sich die Förderung auf 40 Prozent beziehungsweise maximal 20.000 Euro.
Gefördert werden darüber hinaus Gasbrennwert-Heizungen, die zumindest auf die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind – sogenannte „Renewable Ready“-Modelle. Sie müssen spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbaren Energien nutzen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn zunächst nur ein Gasbrennwertkessel eingebaut wird und die erneuerbaren Energien in einem späteren Schritt integriert werden sollen. Wird die Steuer- und Regelungstechnik bereits am Anfang integriert, kann die Installation des Kessels bereits gefördert werden. Die Förderung beträgt in diesem Fall bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 Euro. Eine Förderung für den Austausch einer Ölheizung gibt es in diesem Fall aber nicht.

Eine gute Alternative: der Steuerbonus
Mit dem Klimapaket steht eine Alternative zur BAFA und KfW-Förderung bereit, die sich beim Einbau einer Gasbrennwertheizung für den Bauherren gegebenenfalls noch mehr lohnen kann: der Steuerbonus. Er wurde als Ergänzung zu den Förderprogrammen eingeführt, kann aber nicht mit ihnen kombiniert werden. Pro Wohneinheit können 20 Prozent der Ausgaben über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden. In den ersten beiden Jahren können sieben Prozent, im dritten dann noch sechs Prozent angesetzt werden. Insgesamt ist ein Förderbetrag von bis zu 40.000 Euro möglich – sofern das Haus mindestens zehn Jahre alt ist und der Steuerzahler selbst darin wohnt. Außerdem richten sich die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Steuerbonus nach den Vorgaben des BAFA. Wer beispielsweise lediglich seine alte Ölheizung durch eine herkömmliche Gasbrennwertanlage ersetzt, geht leer aus.

Die Hürden sind bewusst niedrig gehalten: Beim Finanzamt muss lediglich eine Bescheinigung von einem Fachunternehmen vorgelegt werden, das bestätigt, die Arbeiten nach den geltenden Anforderungen umgesetzt zu haben.
Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Optionen
Angenommen, eine alte Ölheizung soll durch eine Gas-Hybridheizung, die mindestens 25 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt, ersetzt werden:
Austausch der alten Ölheizung durch eine moderne Gas-Hybridheizung, Kosten: 10.000 Euro
- BAFA-Förderung (30 Prozent plus 10 Prozent für den Ölheizungsaustausch): 4.000 Euro
Verbleibender Eigenanteil: 6.000 Euro - Alternative Steuerbonus (20 Prozent der Kosten steuerlich absetzbar): 2.000 Euro über drei Jahre
Verbleibender Eigenanteil: 8.000 Euro
In diesem Beispiel ergibt sich ein klarer Vorteil von 2.000 Euro bei der Inanspruchnahme der BAFA-Förderung, zumal der Rückfluss über die Steuererklärung erst in den kommenden Jahren erfolgt. Selbst wenn keine Ölheizung ersetzt wird und die Förderung somit nur 30 Prozent betragen würde, bliebe immer noch ein Vorteil von 1.000 Euro. Aufgrund der momentan hohen Förderquoten dürfte die direkte Förderung meist im Vorteil sein. Trotzdem gehört es natürlich zu einer gewissenhaften Projektvorbereitung, die Modelle mit Ihren individuellen Zahlen und Daten durchzurechnen oder dies von einem Experten übernehmen zu lassen.
