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Gasheizung Förderung

Gasheizung Förderung

Gasheizungen galten lange als vergleichsweise CO₂-arme Technik und wurden deshalb jahrelang vom Staat gefördert. Für Gasheizungen konnten entweder bei der KfW oder dem BAFA Fördermittel beantragt werden. Allerdings ist das Ziel Energiewende und die Klimaneutralität nur mit regenerativen Energien zu schaffen. Deshalb wurden auch die Förderungen für Gasheizungen gestrichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für eine neue reine Gasheizung gibt es keine staatliche Förderung mehr.
  • Förderfähig sind klimafreundliche Heizungen über die KfW und einzelne Effizienzmaßnahmen über das BAFA.
  • Statt einer Förderung ist für energetische Sanierungen ein Steuerbonus möglich – nicht jedoch für eine reine Gasheizung.
Fördermittel nutzen © DOC RABE MEDIA, stock.adobe.com
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Förderung von Gasheizungen durch Kredite der Bankengruppe KfW

Die Bundesregierung hat die Förderungen, die bisher noch bei der KfW für Gasbrennwert-Heizungen bereitstanden, gestrichen.

Zum einen ist die Förderung von Gasbrennwert-Heizungen entfallen. Einzelmaßnahmen wie Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch) laufen weiterhin über das BAFA – die Förderung für den Heizungstausch („Anlagen zur Wärmeerzeugung“) wird dagegen über die KfW abgewickelt.

Mit der letzten Novelle des Gebäudeenergie-Gesetzes (bekannt unter „Heizungsgesetz“) wurde die Förderlandschaft erneut umgebaut. Für den Einbau von Gasheizungen gibt es keine Fördermittel mehr.

Hinweis: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226) und gilt im Kern seit dem 29. Juli 2026. Die frühere 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien und die daran gekoppelten Wärmeplanungs-Fristen sind damit entfallen – neue Gasheizungen dürfen wieder ohne diese Auflage eingebaut werden. An der Förderlage ändert das nichts: Für reine Gasheizungen gibt es weiterhin keine Zuschüsse.

Neue Pflicht für Gasheizungen ab 2029: die Bio-Treppe

Wer sich trotz fehlender Förderung für eine neue Gasheizung entscheidet, sollte eine neue Vorgabe des GModG einplanen: Für nach dem 29. Juli 2026 in Bestandsgebäude eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen gilt ein steigender Mindestanteil zugelassener klimafreundlicherer Brennstoffe (§ 43 GModG) – unter anderem Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff: Ab 2029 müssen 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus solchen Brennstoffen stammen. Als gesonderte gesetzliche Erfüllungsoptionen gelten daneben Solarthermie- oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, wenn die gesetzlichen technischen Voraussetzungen eingehalten sind. Das frühere Betriebsverbot für fossile Heizkessel ab Ende 2044 ist entfallen; das Klimaneutralitätsziel 2045 bleibt jedoch bestehen – vorgesehen ist, dass Brennstoffe für die Gebäudeheizung ab 2045 vollständig klimaneutral sein müssen (die Details regelt ein bis Ende 2026 angekündigtes Gesetz). Diese absehbaren Mehrkosten gehören in jeden ehrlichen Vergleich mit einer geförderten erneuerbaren Heizung.

Tipp: Für die energetische Berechnung zu einem KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger weiterhin berücksichtigt werden.

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Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Das BAFA stellt im Rahmen des Programms BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen) auch ab 2024 Fördermittel zur Verfügung. Reine Gasheizungen erhalten danach aber keine Fördermittel mehr.

Für reine Optimierungsmaßnahmen an der bestehenden Gasheizung gilt: Der Wärmeerzeuger muss älter als zwei Jahre und bei fossilem Betrieb höchstens 20 Jahre alt sein. Maßnahmen zur Anlageneffizienz sind bei Wohngebäuden zudem auf Gebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten begrenzt.

Bezuschusst werden zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich, der Einbau einer Hocheffizienzpumpe oder der Austausch gegen Niedrigtemperatur-Heizkörper, die mit einer Vorlauftemperatur unter 55 Grad auskommen. Die genauen Fördersätze – und ein möglicher Zusatzbonus im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans – ändern sich regelmäßig; die aktuellen Werte stehen im Fördermittel-Ratgeber.

Für Solarthermieanlagen (z. B. zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung) ist in der Regel die KfW zuständig – über die Heizungsförderung für Privatpersonen. Diese besteht aus einer Grundförderung und mehreren Boni; die jeweils gültigen Sätze und Höchstgrenzen finden Sie im Fördermittel-Ratgeber.

Als Alternativen zur Gasheizung werden zum Beispiel eine Wärmepumpe oder bestimmte Biomasse-Heizungen über die KfW gefördert. Diese gelten auch nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz als klimafreundliche Heizungsoptionen; Biomasse-Heizungen werden vor allem für Bestandsgebäude empfohlen.

Gasheizung mit erneuerbaren Energien kombinieren: Fördermittel können verfügbar sein
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1. Wollen Sie eine reine Gasheizung einbauen?

GasheizungDafür gibt es keine staatliche Förderung mehr – die Kosten tragen Sie vollständig selbst.
Förderfähige klimafreundliche HeizungBeim Heizungstausch kommen bei der KfW Förderungen infrage, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

2. Tauschen Sie die Heizung gegen ein erneuerbares System (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie)?

Ja, HeizungstauschDer Heizungstausch wird über die KfW gefördert. Die aktuellen Sätze stehen im Fördermittel-Ratgeber.
Nur OptimierungEinzelmaßnahmen wie hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch werden über die BAFA bezuschusst.
EmpfehlungFür eine reine Gasheizung gibt es keine Förderung. Wer auf erneuerbare Wärme umsteigt oder seine Anlage optimiert, wird gefördert – die jeweils gültigen Konditionen stehen im Fördermittel-Ratgeber.

Eine gute Alternative: der Steuerbonus

Eine Alternative zur Zuschuss- und Kreditförderung ist der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum (§ 35c EStG). Er kann nicht mit der staatlichen Förderung für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Über mehrere Jahre lässt sich ein Teil der Ausgaben direkt von der Steuerschuld abziehen – die genauen Prozentsätze und Höchstbeträge stehen im Fördermittel-Ratgeber.

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Voraussetzung ist, dass das Haus mindestens zehn Jahre alt ist und der Steuerzahler selbst darin wohnt; außerdem muss die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Wer lediglich seine alte Gasheizung durch eine neuere Gas-Brennwertanlage ersetzt, geht dabei leer aus – eine reine Gasheizung ist weder förderfähig noch steuerlich begünstigt.

Förderung für Heizungen: Günstige Kredite oder Steuervorteil
Förderung für Heizungen: Günstige Kredite oder Steuervorteil

Eine vorherige Antragstellung ist beim Steuerbonus nicht nötig. Für das Finanzamt brauchen Sie jedoch Rechnung, unbare Zahlung und die Bescheinigung nach amtlichem Muster.

Wer also eine Modernisierung seiner Heizungsanlage plant oder umweltfreundlich seine Gasheizung durch Solarthermie ergänzen will, dann gehört es natürlich zu einer gewissenhaften Projektvorbereitung, die beiden Modelle Fördermittel oder Steuerbonus mit den individuellen Zahlen und Daten durchzurechnen oder dies von einem Experten übernehmen zu lassen.

In den letzten Jahren wurden Förderprogramme teilweise kurzfristig angepasst. Wer Planungssicherheit braucht, kann neben Zuschüssen und Krediten auch den Steuerbonus als Alternative prüfen – eine Kombination mit der staatlichen Förderung für dieselbe Maßnahme ist allerdings nicht möglich.

Wo Sie die aktuellen Förderkonditionen finden

Die Förderlandschaft ändert sich häufig – Sätze, Boni und Höchstbeträge werden regelmäßig angepasst. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf einzelne Prozentzahlen, sondern prüfen Sie vor jeder Maßnahme den aktuellen Stand. Einen laufend gepflegten Überblick über alle Programme für Heizung und Sanierung bietet unser Fördermittel-Ratgeber; für den Umstieg auf erneuerbare Wärme lohnt zusätzlich der Blick auf die Wärmepumpen-Förderung.

Häufige Förder-Irrtümer

  • „Die Gasheizung wird gefördert“Für eine neue reine Gasheizung gibt es keine staatliche Förderung mehr.
  • Vertrag ohne Förderklausel abschließenBei der KfW muss der Vertrag vor dem Antrag eine aufschiebende oder auflösende Förderklausel enthalten; die Arbeiten beginnen erst nach dem Antrag.Besser: Vertrag mit Förderklausel abschließen, dann den KfW-Antrag stellen.
  • Förderung und Steuerbonus kombinierenFür dieselbe Maßnahme geht nur eines von beidem – nicht beides zusammen.
Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden
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