Förderung und Zuschüsse für Holzheizungen (Stand 2025)
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein notwendiges Ziel im Rahmen des Klimaschutzes, darauf ist auch die staatliche Förderung zugeschnitten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bündelt auf Bundesebene die Fördermittel. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und deren Inkrafttreten zum 01.01.2024 haben sich erneut Änderungen ergeben. Holzheizungen als Biomasse-Heizungen kommen ebenfalls in den Genuss der Bundesförderung, die über die KfW abgewickelt wird.

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BAFA-Förderung für Holzheizungen
Bis Ende 2023 gab es nur noch vergleichsweise geringe Zuschüsse für Biomasseheizungen als Teil der BEG EM (Bundesförderung Einzelmaßnahmen) über das BAFA. Ab Januar 2024 wird der Austausch einer alten Heizung über die KfW abgewickelt. Nur bestimmte Optimierungsmaßnahmen laufen als Einzelmaßnahmen noch über das BAFA.
Hierzu zählen etwa ein hydraulischer Abgleich, die Dämmung von Rohrleitungen oder auch Maßnahmen zur Staubemissionsreduzierung. Die genauen förderfähigen Maßnahmen sind auf der Website des BAFA abrufbar.

Fördermittel nach der Novelle des GEG („Heizungsgesetz“) durch die KfW
Mit 01.01.2024 trat die Novelle des GEG und die entsprechend verabschiedeten Fördermittel für einen Heizungstausch in Kraft.
Die Voraussetzung für einen Erhalt der Fördermittel wird durch Holzheizungen erfüllt: Betrieb jeder neu eingebauten Heizung ab 2024 mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien.
Wer also eine neue Holzheizung plant, kommt in den Genuss der hohen Fördermittel:
- 30 % Grundförderung
- 2.500 Euro Zuschlag für Biomasseheizung mit geringen Staubemissionen
- 20 % Geschwindigkeitsbonus für den Austausch alter fossiler (und alter Biomasseheizungen) bis 2028
- 20 % Einkommensbonus bei maximalem Haushaltseinkommen von 40.000 Euro
Bundeslandbezogene Zuschüsse für Holzheizungen
In einigen Bundesländern gibt es neben der staatlichen Förderung noch weitere Förderprogramme für Betreiber einer effizienten Holzheizung. Sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich wird die Nutzung erneuerbarer Energien entweder in Form von Zuschüssen oder durch zinsgünstige Kredite forciert.
Oftmals in Verbindung mit einer energetischen Sanierung des Gebäudes sind die Fördermöglichkeiten von Bundesland zu Bundesland allerdings recht unterschiedlich. Ob und inwieweit diese existent sind, kann bei den jeweiligen Kommunen erfragt werden.

Eine gute Alternative: Der Steuerbonus

Angesichts der vielfältigen Änderungen und vor allem der Unsicherheiten, für welche Fördermittel noch Finanzmittel vorhanden sind, können beim Einbau einer neuen Heizung Steuervorteile eine gute Option sein.
Alternativ können nämlich die Kosten für eine Umrüstung oder den Einbau einer neuen Holzheizung, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, über drei Jahre und bis zu einer maximalen Höhe von 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr der Maßnahme und im zweiten Jahr können jeweils sieben Prozent, höchstens jedoch 14.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Im dritten Jahr sind es dann noch sechs Prozent beziehungsweise 12.000 Euro. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss das Haus mindestens zehn Jahre alt sein und der Eigentümer selbst darin wohnen. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist nicht möglich. Es heißt also: Entweder – Oder.

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Welche Förderung ist für mich die beste?
Die kurze Antwort: Das kommt darauf an. Die etwas längere: Sie sollten Ihr Projekt mit den individuell maßgeblichen Zahlen durchrechnen (lassen). Der Förderzeitpunkt ist wichtig: Während Zuschüsse und Kredite während des Projekts genutzt werden können, zahlt sich der Steuerbonus erst mit den folgenden Steuererklärungen aus. Andererseits ist die Beantragung der Fördermittel des BAFA bzw. der KfW mit hohem Aufwand verbunden. Es besteht gerade bezüglich der Fördermittel immer eine gewisse Unsicherheit, wie lange hierfür Mittel zur Verfügung stehen und ob die Mittel auch zukünftig beantragt werden können. Wer zudem die Voraussetzungen für die Förderungen aber beispielsweise nicht erfüllt, wird froh sein, mit der Steuerbonus-Alternative auch viel Geld sparen zu können.
Ein Beispiel verdeutlicht dies:
Austausch einer alten Ölheizung durch eine neue Holzheizung
Angenommene Kosten: 25.000 Euro
- Option 1:
KfW Förderung: 7.5000 Euro (Grundförderung von 30 Prozent)
Verbleibende Kosten: 18.500 Euro. (allerdings können unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördermittel möglich sein durch Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus) - Option 2:
Steuerbonus: 5.000 Euro (entspricht 7 Prozent, also 1.750 Euro in den ersten beiden Jahren und 6 Prozent, also 1.500 Euro im dritten Jahr)
Verbleibende Kosten: 20.000 Euro


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