Fördermöglichkeiten für Solaranlagen (Stand 2026)
Hilfe bei der Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage
Photovoltaik-Anlagen werden in Deutschland auf mehreren Wegen gefördert, da sie als regenerative Ressource eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielen. Im Rahmen der angestrebten Energiewende wurde das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2030 den Bruttostrombedarf zu 80 % aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.
Die Förderkonditionen für Photovoltaik haben sich in der letzten Zeit häufig geändert. Wir stellen hier die aktuellen Möglichkeiten vor, sich bei der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) vom Staat unterstützen zu lassen.

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Fördermittel von der KfW
Neben der Verfügbarkeit von Handwerkern und den Solarpanels ist die größte Hürde bei der Anschaffung einer PV-Anlage die Finanzierung der Investitionssumme. Schließlich liegen die Anschaffungskosten je nach Größe der Anlage zwischen 10.000 und 15.000 Euro bei einem Einfamilienhaus – mit einem zusätzlichen Stromspeicher liegen die Kosten noch höher. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten pro Kilowatt Peak (Spitzenleistung) sanken aber innerhalb der vergangenen Jahre von 5.000 auf derzeit etwa 1.000 bis 1.500 Euro.
Dieser Wert ist jedoch auch von der Größe der Anlage abhängig: Je größer sie ist, desto kleiner ist der Preis pro Kilowatt Peak, weil sich unter anderem die Montagekosten relativieren. Die staatliche KfW-Bankengruppe vergibt im Rahmen ihres Programms „Erneuerbare Energien – Standard“ (Nr. 270) langfristige und zinsgünstige Darlehen. Stand Januar 2026 liegen die effektiven Jahreszinsen beim KfW-Programm 270 – je nach Laufzeit sowie Bonitäts- und Risikoklasse – ungefähr zwischen 3,48 % und 10,21 %.

Weitere Kredite für die Photovoltaik-Finanzierung
Zahlreiche private Kreditinstitute vergeben ebenfalls besonders zinsgünstige Darlehen für die Errichtung einer PV-Anlage. Sie können günstige Konditionen anbieten, da die Rückzahlung der Raten durch den kontinuierlichen Ertrag der Anlage beziehungsweise die Vergütung des erzeugten Stroms gesichert ist. Abhängig von der Größe der Investition und der eigenen finanziellen Situation ist es jedoch durchaus möglich, dass die Bank zusätzliche Sicherheiten verlangt. Zu den Anbietern solcher PV- oder Solar-Kredite zählen unter anderem Sparkassen, Direktbanken und Energieversorger. Holen Sie am besten mehrere Angebote ein, um die Konditionen vergleichen zu können.
Eine Sonderstellung nehmen die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) ein. Der Energieversorger unterstützt Kund:innen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Umsetzung von Photovoltaik-Anlagen und Speichern über ein eigenes Förderangebot. Je nach Modell sind dabei Zuschüsse von bis zu 2.000 € für die PV-Anlage sowie zusätzliche Förderungen für Batteriespeicher möglich. Die jeweils aktuellen Bedingungen sollten Interessierte direkt bei den EWS prüfen
In den meisten Kommunen werden kleinere Balkonkraftwerke durch Festzuschüsse gefördert.

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Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
Der volle Name des EEG, Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, beschreibt den Sinn und Zweck der PV-Förderung. Es wurde mehrmals überarbeitet, zuletzt im Dezember 2023.
Die Förderung der Photovoltaik-Anlagen wird im EEG geregelt und regelmäßig an neue Rahmenbedingungen angepasst.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom fällt nun unterschiedlich hoch aus, abhängig davon, ob der erzeugte Strom komplett eingespeist wird oder teilweise selbst genutzt wird.
Die Einspeisevergütung wird im EEG geregelt und hängt davon ab, ob der erzeugte Strom vollständig eingespeist wird oder (teilweise) selbst genutzt wird. Für Anlagen, die zwischen Februar und Ende Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten beispielsweise folgende Vergütungssätze:
Wenn Strom auch selbst verbraucht wird (Teileinspeisung):
- 7,78 Cent/kWh für Anlagen bis zu 10 kWp
- 6,73 Cent/kWh für Anlagen größer 10 kWp bis 40 kWp
- 5,50 Cent/kWh für Anlagen größer 40 kWp bis 100 kWp
Bei Volleinspeisung:
- 12,34 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp
- 10,35 Cent/kWh für Anlagen größer 10 kWp bis 100 kWp

Die Vergütungssätze gelten jeweils für das Inbetriebnahme-Datum einer Anlage und werden nach aktueller Regelung halbjährlich um 1 % angepasst (Degression).
Neben der Vergütung für Photovoltaik-Strom gab es weitere Änderungen, die indirekt die Erzeugung von Solarstrom fördern sollten:
- Die Einnahmen aus dem Photovoltaik-Strom müssen für Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp nicht mehr als Einkommen versteuert werden.
- Bei der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage wird für Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp keine Umsatzsteuer erhoben.
Jetzt vereinfacht: Mit der PV-Anlage zum Geschäftsmann
Mit der Einspeisung von Strom in das öffentliche Stromnetz werden Sie auf dem Papier zum Gewerbetreibenden. Grund ist die Einspeisevergütung: Der Unternehmer verkauft seinen selbst produzierten Strom und erhält dafür einen finanziellen Gegenwert. Aus diesem Grund muss dem Finanzamt die Inbetriebnahme mitgeteilt werden.
Nicht mehr notwendig ist die Versteuerung der Einnahmen aus der Photovoltaik-Anlage im Rahmen der Einkommensteuer. Da keine Umsatzsteuer mehr erhoben wird (Nullsteuersatz) entfällt auch das aufwendige Anmelden der Vorsteuer. Das hat noch andere Folgen für die individuelle steuerliche Situation. Der Betreiber kann nun nicht mehr einen Teil des Kaufpreises als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen und mit seinen Einkünften verrechnen. Darüber hinaus kann auch der Kaufpreis der Anlage nicht mehr abgeschrieben werden.

Photovoltaik Wirtschaftlichkeit
Finanzierung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen Mit welchen Kosten muss ich bei einer Solaranlage zur Stromerzeugung rechnen? Die Investitionskosten für eine… weiterlesen










