Fördermöglichkeiten für Solaranlagen (Stand 2024)
Hilfe bei der Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage
Die Photovoltaik wird in Deutschland auf mehreren Wegen gefördert, da sie als regenerative Ressource eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielt. Die aktuelle Bundesregierung hat unter dem Schlagwort Energiewende das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2030 den Bruttostrombedarf zu 80 % aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.
Die Förderkonditionen haben sich in der letzten Zeit häufig geändert. Wir stellen hier die aktuellen Möglichkeiten vor, sich bei der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) vom Staat unterstützen zu lassen.
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Fördermittel von der KfW
Neben der Verfügbarkeit von Handwerkern und den Solarpanels ist die größte Hürde bei der Anschaffung einer PV-Anlage die Finanzierung der Investitionssumme. Schließlich liegen die Anschaffungskosten je nach Größe der Anlage zwischen 10.000 und 15.000 Euro bei einem Einfamilienhaus – mit einem zusätzlichen Stromspeicher liegen die Kosten noch höher. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten pro Kilowatt Peak (Spitzenleistung) sanken aber innerhalb der vergangenen Jahre von 5.000 auf derzeit etwa 1.200 bis 1.500 Euro.
Dieser Wert ist jedoch auch von der Größe der Anlage abhängig: Je größer sie ist, desto kleiner ist der Preis pro Kilowatt Peak, weil sich unter anderem die Montagekosten relativieren. Die staatliche KfW-Bankengruppe vergibt im Rahmen ihres Programms „Erneuerbare Energien – Standard“ (Nr. 270) langfristige und zinsgünstige Darlehen. Stand Januar 2024 werden Kredite ab einem effektiven Jahreszinssatz von 5,11 % effektivem Jahreszins angeboten. Das Programm richtet sich an Privatpersonen und an Unternehmen jeder Größe.
Weitere Kredite für die Photovoltaik-Finanzierung
Zahlreiche private Kreditinstitute vergeben ebenfalls besonders zinsgünstige Darlehen für die Errichtung einer PV-Anlage. Sie können günstige Konditionen anbieten, da die Rückzahlung der Raten durch den kontinuierlichen Ertrag der Anlage beziehungsweise die Vergütung des erzeugten Stroms gesichert ist. Abhängig von der Größe der Investition und der eigenen finanziellen Situation ist es jedoch durchaus möglich, dass die Bank zusätzliche Sicherheiten verlangt. Zu den Anbietern solcher PV- oder Solar-Kredite zählen unter anderem Sparkassen, Direktbanken und Energieversorger. Holen Sie am besten mehrere Angebote ein, um die Konditionen vergleichen zu können.
Eine Sonderstellung nehmen die Elektrizitätswerke Schönau ein. Der Energieversorger ist aus der Anti-Atomkraft-Bewegung hervorgegangen und unterstützt neue, kleine Stromerzeugungsanlagen seiner Kunden durch eine zusätzliche Förderung der Stromvergütung, um seinen Unternehmenszielen Nachdruck zu verleihen. Die Förderung kann erhalten, wer Strom von den Elektrizitätswerken Schönau bezieht. Die Förderung orientiert sich an der Leistung der PV-Anlage und beträgt 50 Euro pro kWp bis maximal 1000 Euro. Damit sollen Interessenten animiert werden, „alle Möglichkeiten des solaren Zubaus auszuschöpfen“. Die Anlage darf vor maximal 6 Monaten in Betrieb gegangen sein.
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Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
Der volle Name des EEG, Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, beschreibt den Sinn und Zweck der PV-Förderung. Es wurde mehrmals überarbeitet, zuletzt im Dezember 2023.
Die Förderung der Photovoltaik-Anlagen wird mit dem EEG und dem neu verabschiedeten EnUG (Energie-Umlagen-Gesetz) neu aufgestellt.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom fällt nun unterschiedlich hoch aus, abhängig davon, ob der erzeugte Strom komplett eingespeist wird oder teilweise selbst genutzt wird.
Die aktuellen Vergütungssätze, die seit Juli 2022 gelten und für Anlagen gelten, die bis 31.01.2024 in Betrieb genommen werden, ergeben sich nach den Vorschriften des EEG wie folgt:
Wenn Strom auch selbst verbraucht wird:
- 8,2 Cent/kWh für Anlagen bis zu 10 kWp
- 7,1 Cent/kWh für Anlagen größer 10 kWp
Bei Volleinspeisung:
- 13 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp
- 10,9 Cent/kWh für Anlagen größer 10 kWp
Diese Vergütungssätze gelten zunächst bis Ende 2024 und werden ab dann kontinuierlich jedes halbe Jahr um 1 % vermindert.
Neben der Vergütung für Photovoltaik-Strom gibt es weitere Änderungen, die indirekt die Erzeugung von Solarstrom fördern sollen:
Die Einnahmen aus dem Photovoltaik-Strom müssen für Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp nicht mehr als Einkommen versteuert werden.
Bei der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage wird für Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp keine Umsatzsteuer erhoben.
Jetzt vereinfacht: Mit der PV-Anlage zum Geschäftsmann
Mit der Einspeisung von Strom in das öffentliche Stromnetz werden Sie auf dem Papier zum Gewerbetreibenden. Grund ist die Einspeisevergütung: Der Unternehmer verkauft seinen selbst produzierten Strom und erhält dafür einen finanziellen Gegenwert. Aus diesem Grund muss dem Finanzamt die Inbetriebnahme mitgeteilt werden.
Nicht mehr notwendig ist die Versteuerung der Einnahmen aus der Photovoltaik-Anlage im Rahmen der Einkommensteuer. Da keine Umsatzsteuer mehr erhoben wird (Nullsteuersatz) entfällt auch das aufwendige Anmelden der Vorsteuer. Das hat noch andere Folgen für die individuelle steuerliche Situation. Der Betreiber kann nun nicht mehr einen Teil des Kaufpreises als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen und mit seinen Einkünften verrechnen. Darüber hinaus kann auch der Kaufpreis der Anlage nicht mehr abgeschrieben werden.
Photovoltaik Wirtschaftlichkeit
Finanzierung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen Mit welchen Kosten muss ich bei einer Solaranlage zur Stromerzeugung rechnen? Die Investitionskosten für eine… weiterlesen