Ganz gleich, ob Sie mit Gas, Öl, Holz oder erneuerbaren Energien heizen, wenn es kalt wird, möchten wir es zu Hause warm haben. Wir zeigen Ihnen, wann die Heizperiode startet und was Mieter ebenso wie Vermieter beachten müssen. Sie erfahren außerdem, welche Zimmertemperatur empfehlenswert ist.
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Beginn und Ende der Heizperiode
Als Heizperiode wird die Zeitspanne bezeichnet, in der ein Heizsystem für die Wärmeerzeugung genutzt werden muss, um sich in einem Wohngebäude auch bei kalten Temperaturen aufhalten zu können.
Tatsächlich gibt es aber keine konkrete gesetzliche Grundlage für den Beginn und das Ende der Heizperiode. Tatsächlich wird die Heizperiode im Mietrecht indirekt definiert. Demnach müssen Vermieter sicherstellen, dass Wohnräume zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April auf 20 bis 22 Grad Celsius erwärmt werden können.
Diese Regelung ist jedoch nur für vermietete Wohnungen verbindlich. Wer im Eigenheim lebt, ist theoretisch nicht an eine feste Heizperiode gebunden. Allerdings gibt es neben dem Wohnkomfort noch weitere Gründe, die für das Heizen in der kalten Jahreszeit sprechen.
Was Sie vor der Heizperiode tun sollten
Um bei kalten Temperaturen möglichst energiesparend zu heizen, sollten Sie Ihr Heizsystem vor Beginn der Heizperiode am besten warten lassen. Ein SHK-Betrieb kann dabei fachmännisch kontrollieren, ob Verschleißteile ersetzt werden müssen oder ob z. B. Heizungswasser nachgefüllt werden muss.
Die Wartung außerhalb der Heizsaison ergibt auch deshalb Sinn, weil Termine in dieser Zeit meist schneller und leichter zu finden sind. Im Winter sind Heizungsfachbetriebe in der Regel über Wochen ausgebucht und Sie müssten entsprechend lang auf einen Wartungstermin warten.
Was außerhalb der Heizsaison zu beachten ist
Im Sommer und in den wärmeren Monaten werden Sie Ihre Heizung meist nicht benötigen. Gibt es eine entsprechende Funktion wie „Sommer-Betriebsmodus“, sollten Sie diese einstellen. Ein solches Programm stellt sicher, dass die Heizung energieeffizient Warmwasser bereitstellt und sich bei stark fallenden Temperaturen am Tag automatisch anschaltet.
Als empfehlenswert gilt es, die Raumtemperatur nicht unter 18 °C fallen zu lassen.
Wird Ihre Heizung über einen Außentemperatursensor geregelt, müssen Sie meist gar nichts Spezielles tun. Ihr Heizsystem passt seine Leistung dann automatisch an die Witterungsverhältnisse an. Ob gerade „offizielle Heizperiode“ ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist dabei, dass die Heizkurve Ihrer Heizungsanlage zuvor korrekt eingestellt wurde.
Die Heizperiode ist nicht primär entscheidend, wann Sie heizen oder nicht
Wer im Eigenheim lebt, sollte immer dann heizen, wenn er oder sie sich in Bezug auf die Raumtemperatur nicht mehr wohlfühlt.
Als Richtwerte gelten folgende Raumtemperaturen:
Zimmer | empfohlene Raumtemperatur |
---|---|
Kinderzimmer und Wohnzimmer | 20 – 23 °C |
Schlafzimmer | 16 – 20 °C |
Bäder | 20 – 24 °C |
Küche | 18 – 20 °C |
Flure | 15 – 18 °C |
Arbeitsplatz | 20 – 22 °C |
Natürlich ist das Wärme- oder Kälteempfinden individuell von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Doch die hier angegebenen Temperaturspannen stellen ein Mittelmaß aus Wohnkomfort und Energieeinsparung dar.
Gleichzeitig ist es wichtig, im Winter zu heizen. Denn wenn die Temperaturen in Wohnräumen sehr stark fallen, kühlen die Wände ab. Dadurch kann sich Luftfeuchtigkeit absetzen und die Mauern durchfeuchten. In der Folge kann es zu Schimmelbildung kommen. Heizen in der Heizperiode ist somit auch eine wichtige Prävention vor Schimmelbefall.
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Vermieter müssen ein funktionierendes Heizsystem bereitstellen
Können Mieter während der Heizperiode nicht heizen, haben sie laut BGB das Recht auf Mietminderung. Denn bei einer defekten Heizung liegt ein Mangel am Mietobjekt vor. Eine einseitige Kürzung der Miete ohne vorherige Kontaktaufnahme mit Hinweis auf dem Mangel sollten Mieter jedoch nicht vornehmen. Denn wenn durch das Einbehalten der Miete Mietschulden entstehen, kann der Vermieter im schlimmsten Fall die Wohnung kündigen, sobald der Rückstand mehr als zwei Monatsmieten beträgt.
Doch nicht nur Vermieter haben Pflichten während der Heizperiode, sondern auch Mieter. Sie müssen das Mietobjekt, also Wohnung oder Haus, vor Schäden bewahren. Diese können entstehen, wenn sich z. B. Schimmel bildet, weil die Heizung vom Mieter nicht angeschaltet wurde.
Nicht Heizen in der Heizsaison ist keine Lösung
Hohe Energiepreise verleiten Mieter wie Eigentümer schnell dazu, die Heizung im Winter während der Heizperiode aus zu lassen. Doch damit tut sich niemand einen Gefallen. Denn wer aus Spargründen für Schimmel in den eigenen vier Wänden sorgt, muss letztlich mit weit höheren Kosten für die Beseitigung rechnen.
Darüber hinaus können Schimmelpilze auch die Gesundheit beeinträchtigen und zu ernsten Atemwegserkrankungen führen. Deshalb sollten sich Mieter wie Hausbesitzer an die Heizperiode halten und bei sinkenden Temperaturen nicht nur aus Gründen des Wohnkomforts heizen.
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