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Heizperiode: Wann muss die Heizung laufen?

Ganz gleich, ob Sie mit Gas, Öl, Holz oder erneuerbaren Energien heizen, wenn es kalt wird, möchten wir es zu Hause warm haben. Wir zeigen Ihnen, wann die Heizperiode startet und was Mieter ebenso wie Vermieter beachten müssen. Sie erfahren außerdem, welche Zimmertemperatur empfehlenswert ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Heizperiode ist gesetzlich nicht fix; oft gelten Mietvertrag oder Rechtsprechung mit 1. Oktober bis 30. April als Orientierung.
  • Vermieter müssen Wohnräume in dieser Zeit auf rund 20–22 °C beheizbar halten; sonst kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein.
  • Im Eigenheim zählt das Wohlbefinden – witterungsgeführte Heizungen regeln den Start ohnehin automatisch.
  • Genutzte Räume nicht dauerhaft stark auskühlen lassen; unter 16–18 °C steigt je nach Bauzustand das Schimmelrisiko.
Die Heizperiode geht los © Tamara, stock.adobe.com
Wann wird geheizt? Alles Wichtige zur Heizperiode erfahren Sie hier. © Tamara, stock.adobe.com
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Beginn und Ende der Heizperiode

Als Heizperiode wird die Zeitspanne bezeichnet, in der ein Heizsystem für die Wärmeerzeugung genutzt werden muss, um sich in einem Wohngebäude auch bei kalten Temperaturen aufhalten zu können.

Eine gesetzlich festgelegte Heizperiode gibt es nicht. In Mietverhältnissen ergeben sich Heizpflichten vor allem aus Mietvertrag und Rechtsprechung: Häufig wird der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April angesetzt; tagsüber gelten in Wohnräumen meist etwa 20 bis 22 Grad Celsius als Maßstab.

Diese mietrechtliche Orientierung betrifft vor allem vermietete Wohnungen. Wer im Eigenheim lebt, ist theoretisch nicht an eine feste Heizperiode gebunden. Allerdings gibt es neben dem Wohnkomfort noch weitere Gründe, die für das Heizen in der kalten Jahreszeit sprechen.

Heizungsanlage © R. R. Hundt, stock.adobe.com
Heizungsanlage © R. R. Hundt, stock.adobe.com

Was Sie vor der Heizperiode tun sollten

Um bei kalten Temperaturen möglichst energiesparend zu heizen, sollten Sie Ihr Heizsystem vor Beginn der Heizperiode am besten warten lassen. Ein SHK-Betrieb kann dabei fachmännisch kontrollieren, ob Verschleißteile ersetzt werden müssen oder ob z. B. Heizungswasser nachgefüllt werden muss.

Die Wartung außerhalb der Heizsaison ergibt auch deshalb Sinn, weil Termine in dieser Zeit meist schneller und leichter zu finden sind. Im Winter sind Heizungsfachbetriebe in der Regel über Wochen ausgebucht und Sie müssten entsprechend lang auf einen Wartungstermin warten.

Heizung fit für die Heizperiode

Heizung vom Fachbetrieb warten und einstellen lassen – am besten vor dem Termin des Schornsteinfegers.
Heizkörper entlüften, damit kein Luftpolster die Wärme blockiert.
Wasserdruck prüfen und bei Bedarf Heizungswasser nachfüllen lassen.
Heizkurve bzw. witterungsgeführte Regelung kontrollieren, damit die Vorlauftemperatur passt.
Thermostate und programmierbare Regler auf den Winterbetrieb umstellen.

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Tipp: Legen Sie die Heizungswartung am besten immer vor den nächsten Prüftermin des Schornsteinfegers. So können mögliche Einstellungs- oder Verbrennungsprobleme vor der Schornsteinfegerprüfung eher auffallen.

Was außerhalb der Heizsaison zu beachten ist

Im Sommer und in den wärmeren Monaten werden Sie Ihre Heizung meist nicht benötigen. Gibt es eine entsprechende Funktion wie „Sommer-Betriebsmodus“, sollten Sie diese einstellen. Ein solches Programm stellt sicher, dass die Heizung energieeffizient Warmwasser bereitstellt und sich bei stark fallenden Temperaturen am Tag automatisch anschaltet.

Auch von Mai bis September kann es kühle Tage geben
Auch von Mai bis September kann es kühle Tage geben

In genutzten Räumen sollten die Temperaturen dauerhaft nicht deutlich unter 16 bis 18 °C fallen; bei schlecht gedämmten Wohnungen kann schon früher Schimmelrisiko entstehen.

Raumtemperatur individuell via Smartphone regeln © Andrey Popov, stock.adobe.com

Wird Ihre Heizung über einen Außentemperatursensor geregelt, müssen Sie meist gar nichts Spezielles tun. Ihr Heizsystem passt seine Leistung dann automatisch an die Witterungsverhältnisse an. Ob gerade „offizielle Heizperiode“ ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist dabei, dass die Heizkurve Ihrer Heizungsanlage zuvor korrekt eingestellt wurde.

Die Heizperiode ist nicht primär entscheidend, wann Sie heizen oder nicht

Wer im Eigenheim lebt, sollte immer dann heizen, wenn er oder sie sich in Bezug auf die Raumtemperatur nicht mehr wohlfühlt.

Als Richtwerte gelten folgende Raumtemperaturen:

Empfohlene Raumtemperatur nach Zimmer

Flur 15–18 °C
Schlafzimmer 16–20 °C
Küche 18–20 °C
Wohn-/Arbeitszimmer 20–22 °C
Kinderzimmer 20–23 °C
Bad 20–24 °C

Die Spannen sind Komfort-Orientierung (Mittel aus Behaglichkeit und Energiesparen), keine gesetzlichen Mindestwerte. Als Faustregel spart jedes Grad weniger rund sechs Prozent Heizenergie.

Quelle: typische Komfort-Richtwerte (Heizsparer-Redaktion)
Nicht jeder Raum benötigt die gleichen Temperaturen
Nicht jeder Raum benötigt die gleichen Temperaturen

Natürlich ist das Wärme- oder Kälteempfinden individuell von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Doch die hier angegebenen Temperaturspannen stellen ein Mittelmaß aus Wohnkomfort und Energieeinsparung dar.

Die Wohlfühltemperatur ist unterschiedlich
Die Wohlfühltemperatur ist unterschiedlich

Gleichzeitig ist es wichtig, im Winter zu heizen. Denn wenn die Temperaturen in Wohnräumen sehr stark fallen, kühlen die Wände ab. Dadurch kann sich Luftfeuchtigkeit absetzen und die Mauern durchfeuchten. In der Folge kann es zu Schimmelbildung kommen. Heizen in der Heizperiode ist somit auch eine wichtige Prävention vor Schimmelbefall.

Heizen ist auch Schimmelprävention
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Mietrecht © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
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Vermieter müssen ein funktionierendes Heizsystem bereitstellen

Können Mieter während der Heizperiode nicht heizen, haben sie laut BGB das Recht auf Mietminderung. Denn bei einer defekten Heizung liegt ein Mangel am Mietobjekt vor. Eine einseitige Kürzung der Miete ohne vorherige Kontaktaufnahme mit Hinweis auf dem Mangel sollten Mieter jedoch nicht vornehmen. Denn wenn durch das Einbehalten der Miete Mietschulden entstehen, kann im schlimmsten Fall eine Kündigung drohen: § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB nennt dafür Rückstände bei zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen oder einen Rückstand von zwei Monatsmieten über mehr als zwei Termine.

Heizung: Pflichten von Mietern und Vermietern
Heizung: Pflichten von Mietern und Vermietern

Doch nicht nur Vermieter haben Pflichten während der Heizperiode, sondern auch Mieter. Sie müssen das Mietobjekt, also Wohnung oder Haus, vor Schäden bewahren. Diese können entstehen, wenn sich z. B. Schimmel bildet, weil die Heizung vom Mieter nicht angeschaltet wurde.

Nicht Heizen in der Heizsaison ist keine Lösung

Hohe Energiepreise verleiten Mieter wie Eigentümer schnell dazu, die Heizung im Winter während der Heizperiode aus zu lassen. Doch damit tut sich niemand einen Gefallen. Denn wer aus Spargründen für Schimmel in den eigenen vier Wänden sorgt, muss letztlich mit weit höheren Kosten für die Beseitigung rechnen.

Darüber hinaus können Schimmelpilze auch die Gesundheit beeinträchtigen und zu ernsten Atemwegserkrankungen führen. Deshalb sollten sich Mieter wie Hausbesitzer an die Heizperiode halten und bei sinkenden Temperaturen nicht nur aus Gründen des Wohnkomforts heizen.

Fazit: nach Bedarf heizen statt nach Kalender

Die Heizperiode ist eine hilfreiche Orientierung, aber kein starrer Fahrplan. Entscheidend ist, ob die Räume auskühlen: Sinkt die Innentemperatur dauerhaft unter den Wohlfühlbereich, sollte geheizt werden – im Oktober ebenso wie an einem kühlen Augusttag. Wer eine witterungsgeführte Regelung mit korrekt eingestellter Heizkurve nutzt, muss sich um den genauen Kalendertag ohnehin kaum kümmern: Die Anlage springt an, wenn es nötig ist. Wichtig bleibt nur, die Wohnung nicht vollständig auskühlen zu lassen – aus Komfortgründen und als Schutz vor Schimmel.

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