Feuerstättenschau: Das müssen Sie wissen
Wer in Deutschland eine sogenannte „Feuerstätte“ betreibt, muss diese regelmäßig begutachten lassen. Doch was genau wird bei der Feuerstättenschau geprüft, wer führt sie durch und wie läuft diese Prüfung ab? Diese und andere Fragen beantworten wir im Ratgeber.
Was ist eine Feuerstättenschau und warum ist sie verpflichtend?

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In Deutschland schreibt das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vor, dass Feuerungssysteme, wie Kaminöfen oder mit Brennstoff betriebene Heizungsanlagen regelmäßig oder vor Inbetriebnahme begutachtet werden müssen. Verantwortlich für die sogenannte „Feuerstättenschau“ ist der Bezirksschornsteinfeger. Die Feuerstättenschau gehört somit zu den sogenannten „hoheitlichen“ Aufgaben der Schornsteinfeger. Sie darf nicht von einem freien oder selbständigen Schornsteinfeger in einem anderen Kehrbezirk als seinem eigenen durchgeführt werden.
Nach der Durchführung der Feuerstättenschau stellen Schornsteinfeger den Feuerstättenbescheid aus. Er gilt als Nachweis, dass die Feuerungsanlage die Anforderungen an Brandschutz, Umweltschutz und Betriebssicherheit erfüllt.
Damit ist schon der Zweck der Feuerstättenschau genannt. Denn diese Prüfung ist wichtig, um die Sicherheit einer Feuerstätte sicherzustellen. Das gilt nicht nur für neue Anlagen, nachdem sie installiert worden sind, sondern auch für Heizsysteme im Bestand, die z.B. durch Verschleiß oder Defekte nicht mehr sicher sein könnten.

Um die Sicherheit von Feuerungsanlagen deutschlandweit zu gewährleisten, ist die Feuerstättenschau eine Pflicht für Hausbesitzer.
Was kontrolliert der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau?
Die Feuerstättenschau findet überall dort statt, wo ein Brennstoff für die Wärmegewinnung verbrannt wird. Somit ist es für die Feuerstättenschau unerheblich, welcher Brennstoff in der Heizung zum Einsatz kommt, sondern nur, dass ein Heizkessel verwendet wird.

Ebenso spielt es keine Rolle, wie häufig die Heizungsanlage in Betrieb ist. Das Gesetz gibt die Prüfintervalle vor. Diese müssen eingehalten werden.
Das wird kontrolliert:
- Funktionsprüfung aller Feuerstätten in einem Haus
- Kontrolle der Abgassysteme (Schornsteine) und Lüftungsanlagen
- Abstände zu brennbaren Bauteilen
- Aufstellraum der Feuerungsanlage und Belüftung des Raums
- Versorgung mit Brennstoffen
- Feuerungsöffnungen
- Alter der Heizung, Eintragungen Kehrbuch
- Dachtritte und Dachluken für Schornsteinfeger
Der Fokus der Kontrolle liegt dabei vor allem auf der Sicherheit der einzelnen Bauteile oder Komponenten des Heizsystems.

Das steht im Feuerstättenbescheid
Der Feuerstättenbescheid wird vom Bezirksschornsteinfeger ausgefühlt. Dabei handelt es sich um eine tabellarisch geführte Liste, in welcher Sie folgende Informationen finden:
- Erforderliche Wartungsarbeiten pro geprüfte Feuerstätte
- Wartungsintervalle für die jeweilige Feuerstätte
- Auflistung der Feuerungsanlagen mit Nummerierung zur besseren Übersicht
- Termine für die Wartungsarbeiten
Wie oft muss die Feuerstättenschau erfolgen?
Wie häufig der Schornsteinfeger bei Ihnen eine Feuerstättenschau durchführt, hängt vom Alter und der Art der Feuerungsanlage ab. Die Intervalle werden im Schornsteinfeger-Handwerksgesetzt aufgeführt.

Wichtigste Regel: Innerhalb von sieben Jahren muss mindestens zwei Mal eine Feuerstättenschau erfolgen. Beide Termine dürfen maximal drei Jahre auseinanderliegen.
Vereinbaren Sie mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger am besten immer zur jährlichen Abgasmessung gleich die Feuerstättenschau. So sparen Sie sich einen Termin.
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Wer führt die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten durch?
Während die Feuerstättenschau Aufgabe des Bezirksschornsteinfegers ist, können die im Feuerstättenbescheid aufgelisteten Arbeiten auch von einem anderen Schornsteinfeger durchgeführt werden. Seit der Novelle des Schornsteinfegergesetzes 2013 haben Eigentümer die freie Schornsteinfegerwahl für bestimmte Arbeiten. Allerdings sollten Sie immer überlegen, ob sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand wirklich lohnt und ob Sie so tatsächlich Kosten sparen.
Wie teuer ist eine Feuerstättenschau?
Die Kosten für die Feuerstättenschau sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt. Sie können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen. Das liegt daran, dass für Bundesländer unterschiedliche „Arbeitswerte“ im Schornsteinfegerhandwerk existieren. Sie reichen von 0,92 bis 1,01. Sie entsprechen dem Preis in Euro.
Für die Abrechnung werden für Feuerstätten je nach ihrer Art und ihrem Alter unterschiedliche Arbeitswerte angesetzt. Die Feuerstättenschau von bis zu drei Feuerstätten wird z.B. mit zehn Arbeitswerten gleichgesetzt.

Pro Feuerstättenbescheid kann ein Schornsteinfeger maximal 30 Arbeitswerte berechnen. Ein Feuerstättenbescheid kostet somit maximal 30 Euro.
Die Kosten für die Feuerstättenschau setzen sich aus den Arbeitswerten für das Gebäude (11,7), die Nutzungseinheit (4) und lfd. Meter Abgasleitung (1) zusammen.
Gibt es in Ihrem Haus 3 Feuerstätten und 10 Meter Abgasleitung, würden sich Kosten von 33,70 Euro ergeben. (Die Rechnung dazu: 11,70 Gebäude + 4*3 Nutzungseinheiten + 10*1 lfd. Meter Schornstein)
Die genauen Kosten der Feuerstättenschau werden vom Schornsteinfeger genau aufgeschlüsselt.
Die Kosten der Feuerstättenschau tragen die Eigentümer
Wenn Sie Eigentümer sind, müssen Sie die Feuerstättenschau bezahlen. Vermieten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus, lassen sich die Kosten auf die Mieter übertragen. Diese Kosten müssen dann aber wie alle Nebenkosten genau in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt werden.
Allerdings sollten Sie sich als Vermieter fragen, ob das Übertragen der Kosten sinnvoll ist, denn wie alle Handwerkerleistungen lassen sich die Arbeiten des Schornsteinfegers von der Steuer absetzen. Bezahlen Ihre Mieter den Feuerstättenbescheid, haben Sie ebenfalls das Recht die Kosten dafür als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ von der Steuer abzusetzen.

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