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Feuerstättenschau

Feuerstättenschau: Das müssen Sie wissen

Wer in Deutschland eine sogenannte „Feuerstätte“ betreibt, muss diese regelmäßig begutachten lassen. Doch was genau wird bei der Feuerstättenschau geprüft, wer führt sie durch und wie läuft diese Prüfung ab? Diese und andere Fragen beantworten wir im Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Feuerstättenschau ist Pflicht: Der Bezirksschornsteinfeger prüft Brand- und Betriebssicherheit aller Feuerstätten (SchfHwG).
  • Sie findet zweimal in sieben Jahren statt — frühestens nach drei, in der Regel spätestens nach fünf Jahren.
  • Der Feuerstättenbescheid legt verbindlich fest, welche Arbeiten bis wann anstehen — Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.

Was ist eine Feuerstättenschau und warum ist sie verpflichtend?

Formular Ankündigung Intermissionsschutzmessung © Anja Götz, stock.adobe.com
Der Bezirksschornsteinfeger kommt zur Feuerstättenschau © Anja Götz, stock.adobe.com
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In Deutschland schreibt das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vor, dass Feuerungssysteme, wie Kaminöfen oder mit Brennstoff betriebene Heizungsanlagen regelmäßig oder vor Inbetriebnahme begutachtet werden müssen. Verantwortlich für die sogenannte „Feuerstättenschau“ ist der Bezirksschornsteinfeger. Die Feuerstättenschau gehört somit zu den sogenannten „hoheitlichen“ Aufgaben der Schornsteinfeger. Sie darf nicht von einem freien oder selbständigen Schornsteinfeger in einem anderen Kehrbezirk als seinem eigenen durchgeführt werden.

Nach der Feuerstättenschau erlässt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den Feuerstättenbescheid. Er legt fest, welche Schornsteinfegerarbeiten in welchen Zeiträumen zu erledigen sind; zusätzlich erhält der Eigentümer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Schau.

Damit ist schon der Zweck der Feuerstättenschau genannt. Denn diese Prüfung ist wichtig, um die Sicherheit einer Feuerstätte sicherzustellen. Das gilt nicht nur für neue Anlagen, nachdem sie installiert worden sind, sondern auch für Heizsysteme im Bestand, die z.B. durch Verschleiß oder Defekte nicht mehr sicher sein könnten.

Die Feuerstättenschau: Wichtige Infos
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Um die Sicherheit von Feuerungsanlagen deutschlandweit zu gewährleisten, ist die Feuerstättenschau eine Pflicht für Hausbesitzer.

Die Feuerstättenschau im Überblick

2× in 7 JahrenPrüfintervall der Bestellperiode
Bezirks­schornsteinfegerallein zuständig (hoheitlich)
§ 14 SchfHwGRechtsgrundlage

1Worum es geht

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger besichtigt alle Feuerstätten eines Gebäudes und prüft ihre Betriebs- und Brandsicherheit. Das Ergebnis der Schau wird bescheinigt; daneben legt der Feuerstättenbescheid fest, welche Schornsteinfegerarbeiten in welchen Zeiträumen anstehen.

2Das wird geprüft

Funktion aller Feuerstätten und Zustand der Abgasanlagen
Abstände zu brennbaren Bauteilen
Aufstellraum, Belüftung und Brennstoffversorgung
Anlagenalter und Einträge im Kehrbuch

3Fristen & Zuständigkeit

Abstand zwischen zwei Schauenfrühestens 3, i. d. R. spätestens 5 Jahre
Änderung oder Stilllegung der Feuerstätteunverzüglich mitteilen
Mängel beheben + nachweisen6 Wochen nach Bescheid-Frist
Kosten trägtEigentümer (Umlage nur falls vereinbart)
Merksatz

Feuerstättenschau und jährliche Abgasmessung zusammenlegen — das spart einen Termin, ändert aber nichts an den gesetzlichen Fristen.

Rechtsgrundlagen: § 5, § 14 SchfHwG; Gebühren nach KÜO · Stand: Juni 2026

Was kontrolliert der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau?

Die Feuerstättenschau findet überall dort statt, wo ein Brennstoff für die Wärmegewinnung verbrannt wird. Somit ist es für die Feuerstättenschau unerheblich, welcher Brennstoff in der Heizung zum Einsatz kommt, sondern nur, dass ein Heizkessel verwendet wird.

Heizung: Druckprüfung vor Inbetriebnahme © anatoliy_gleb, stock.adobe.com
Die mit Brennstoff betriebene Heizung gilt als Feuerstätte und muss regelmäßig einer Feuerstättenschau unterzogen werden © anatoliy_gleb, stock.adobe.com

Ebenso spielt es keine Rolle, wie häufig die Heizungsanlage in Betrieb ist. Das Gesetz gibt die Prüfintervalle vor. Diese müssen eingehalten werden.

Das wird kontrolliert:

  1. Funktionsprüfung aller Feuerstätten in einem Haus
  2. Kontrolle der Abgassysteme (Schornsteine) und Lüftungsanlagen
  3. Abstände zu brennbaren Bauteilen
  4. Aufstellraum der Feuerungsanlage und Belüftung des Raums
  5. Versorgung mit Brennstoffen
  6. Feuerungsöffnungen
  7. Alter der Heizung, Eintragungen Kehrbuch
  8. Dachtritte und Dachluken für Schornsteinfeger

Der Fokus der Kontrolle liegt dabei vor allem auf der Sicherheit der einzelnen Bauteile oder Komponenten des Heizsystems.

Feuerstättenschau: Sicherheitsrelevante Bereiche werden gecheckt
Feuerstättenschau: Sicherheitsrelevante Bereiche werden gecheckt

Das steht im Feuerstättenbescheid

Der Feuerstättenbescheid wird vom Bezirksschornsteinfeger ausgefüllt. Dabei handelt es sich um eine tabellarisch geführte Liste, in welcher Sie folgende Informationen finden:

  1. Durchzuführende Schornsteinfegerarbeiten pro Anlage
  2. Anzahl der Arbeiten im Kalenderjahr sowie Fristbeginn und Fristende
  3. Auflistung der Feuerungsanlagen mit Nummerierung zur besseren Übersicht
  4. Termine für die Wartungsarbeiten
Wichtig: Eigentümer als Betreiber der Feuerstätte sind verantwortlich für die Einhaltung der im Feuerstättenbescheid aufgeführten Fristen. Bei Nichteinhaltung der Fristen droht ein Bußgeld.

Wie oft muss die Feuerstättenschau erfolgen?

Wie häufig der Schornsteinfeger bei Ihnen eine Feuerstättenschau durchführt, hängt vom Alter und der Art der Feuerungsanlage ab. Die Intervalle ergeben sich aus dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG).

Beratung durch den Schornsteinfeger © pholidito, stock.adobe.com
Der Schornsteinfeger führt Arbeiten am Kamin durch © pholidito, stock.adobe.com

Wichtigste Regel: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger muss während seiner siebenjährigen Bestellung zweimal eine Feuerstättenschau durchführen. Zwischen zwei Feuerstättenschauen müssen mindestens drei Jahre liegen; spätestens nach fünf Jahren soll die nächste erfolgen (§ 14 SchfHwG).

Hinweis: Wenn Sie Änderungen an Ihrer Feuerstätte vornehmen, z.B. eine Anpassung des Kaminofens oder eine Stilllegung, müssen Sie dies unverzüglich dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mitteilen. Je nach Änderung kann eine anlassbezogene Prüfung oder eine Änderung des Feuerstättenbescheids erforderlich werden.

Vereinbaren Sie mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger am besten immer zur jährlichen Abgasmessung gleich die Feuerstättenschau. So sparen Sie sich einen Termin.

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Was passiert, wenn der Schornsteinfeger Mängel feststellt?

Stellt der Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau Mängel fest, müssen Eigentümer diese beheben lassen und die Behebung nachweisen — als Frist nennt das Gesetz sechs Wochen nach dem im Feuerstättenbescheid festgesetzten Termin (§ 5 SchfHwG). Geschieht das nicht, meldet der Bezirksschornsteinfeger die Mängel der zuständigen Behörde, die die Umsetzung durchsetzen kann. Ist eine Anlage nicht betriebs- oder brandsicher und besteht Gefahr im Verzug, darf der Bezirksschornsteinfeger sogar sofort die nötigen vorläufigen Maßnahmen treffen (§ 14 Abs. 2 SchfHwG) — bis hin zur Stilllegung der Feuerstätte. Wer Mängel zügig beheben lässt, vermeidet also nicht nur Bußgelder, sondern auch Ärger mit der Behörde.

Wer führt die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten durch?

Während die Feuerstättenschau Aufgabe des Bezirksschornsteinfegers ist, können die im Feuerstättenbescheid aufgelisteten Arbeiten auch von einem anderen Schornsteinfeger durchgeführt werden. Seit der Novelle des Schornsteinfegergesetzes 2013 haben Eigentümer die freie Schornsteinfegerwahl für bestimmte Arbeiten. Allerdings sollten Sie immer überlegen, ob sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand wirklich lohnt und ob Sie so tatsächlich Kosten sparen.

Wie teuer ist eine Feuerstättenschau?

Die Kosten für die Feuerstättenschau sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt. Der bundesrechtliche Arbeitswert beträgt derzeit 1,40 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; landesrechtliche Abweichungen können im Einzelfall bestehen.

Für die Abrechnung werden je nach Tätigkeit unterschiedliche Arbeitswerte angesetzt. Zehn Arbeitswerte gelten zum Beispiel für den Feuerstättenbescheid bei bis zu drei Feuerungsanlagen — nicht für die Feuerstättenschau selbst.

Gemütlicher Kaminofen mit Brennholz © rh2010, stock.adobe.com
Der Kamin gilt als Feuerstätte © rh2010, stock.adobe.com

Für den Feuerstättenbescheid sind bei bis zu drei Feuerungsanlagen 10 Arbeitswerte vorgesehen; bei mehr Anlagen höchstens 30 Arbeitswerte. Bei 1,40 Euro je Arbeitswert zuzüglich Umsatzsteuer sind das maximal rund 50 Euro brutto je Bescheid.

Die Kosten für die Feuerstättenschau setzen sich vor allem aus dem Grundwert für das Gebäude einschließlich erster Nutzungseinheit (11,7 Arbeitswerte), weiteren Nutzungseinheiten (je 4 Arbeitswerte), berechenbaren Metern der Abgasanlage (je 1 Arbeitswert) und dem Zuschlag je Feuerstätte (6 Arbeitswerte) zusammen.

Wie sich die Gebühr konkret zusammensetzt, zeigt die Beispielrechnung — maßgeblich sind die Arbeitswerte der KÜO-Anlage 3 und der Gebührensatz von 1,40 Euro je Arbeitswert zuzüglich Umsatzsteuer:

Beispielrechnung: Was kostet die Feuerstättenschau?

Grundwert Gebäude inkl. 1. Nutzungseinheit11,7 AW
plus
Zuschlag 3 Feuerstätten × 6,0 AW18,0 AW
plus
10 m senkrechte Abgasanlage × 1,0 AW10,0 AW
39,7 AW × 1,40 € zzgl. UStca. 66 € brutto
Annahmen: Einfamilienhaus (eine Nutzungseinheit) mit 3 Feuerstätten und 10 Metern Abgasanlage; Arbeitswert 1,40 € zzgl. USt nach § 6 KÜO, Stand der 3. Änderungsverordnung 2025.
Arbeitswerte nach KÜO Anlage 3 (Nr. 2.1–2.4); Gebührensatz § 6 KÜO

Die genauen Kosten der Feuerstättenschau werden vom Schornsteinfeger genau aufgeschlüsselt.

Die Kosten der Feuerstättenschau tragen die Eigentümer

Wenn Sie Eigentümer sind, müssen Sie die Feuerstättenschau bezahlen. Vermieten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus, lassen sich umlagefähige Kosten nur bei entsprechender Betriebskostenvereinbarung über die Nebenkosten abrechnen. Diese Kosten müssen dann aber wie alle Nebenkosten genau in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt werden.

Allerdings sollten Sie sich als Vermieter fragen, ob das Übertragen der Kosten sinnvoll ist, denn wie alle Handwerkerleistungen lassen sich die Arbeiten des Schornsteinfegers von der Steuer absetzen. Tragen Mieter die Kosten über die Nebenkostenabrechnung, können sie ihren ausgewiesenen Arbeitskostenanteil steuerlich geltend machen; Vermieter können umgelegte Kosten nicht zusätzlich nach § 35a EStG absetzen.

Hinweis: Absetzbar sind nur die reinen Arbeitskosten. Kosten für Material oder Geräte sind nicht absetzbar.
Schornsteinfeger © pholidito, fotolia.com
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