Heizen in der Mietwohnung

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Wer zur Miete wohnt, kann nicht selbst bestimmen, wann die Heizung an ist und wann nicht. Immer wieder kommt es hier zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.

Völlig willkürlich ist das Heizen in Mietwohnungen allerdings nicht. Der Mieter hat ein Recht auf eine angenehm warme Wohnung und auf warmes Wasser. Welche Pflichten Vermieter und Mieter haben, und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Heizung wird nicht warm © Andrey Popov, stock.adobe.com
Heizung wird nicht warm: Vermieter muss Abhilfe schaffen © Andrey Popov, stock.adobe.com
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Heizen während der Heizperiode

Die Heizperiode geht in unseren Breitengraden in der Regel von Oktober bis Ende April. In dieser Zeit muss der Vermieter die Heizung angeschaltet haben, sodass in der Mietwohnung Raumtemperaturen von 20 bis 22°C erreicht werden können.

Dieser Heizpflicht muss der Vermieter aber nicht rund um die Uhr nachkommen. Nachts zwischen 24 Uhr und 6 Uhr morgens kann er die Heizung drosseln, sodass in der Mietwohnung nur noch 18°C herrschen. Da die Experten des Umweltbundesamtes sowieso eine Nachtabsenkung der optimalen Raumtemperaturen empfehlen, ist diese zulässig.

Tipp: Der Vermieter ist verpflichtet, die Heizungsanlage so einzustellen, dass die oben genannten vorgegebenen Raumtemperaturen erreicht werden können. Andere Abmachungen, die davon abweichen, sind laut dem Deutschen Mieterbund nicht gültig.
Heizung: Pflichten von Mietern und Vermietern
Heizung: Pflichten von Mietern und Vermietern

Mietminderung bei zu kalter Wohnung

Können die vorgeschriebenen Raumtemperaturen von tagsüber 20 bis 22°C und nachts 18°C in der Mietwohnung nicht erreicht werden, kann der Mieter die Miete kürzen. Der Mieter muss dem Vermieter melden, dass die Heizung nicht oder nicht richtig funktioniert. Dann ist dieser verpflichtet, den Wohnungsmangel zu beheben.

Mietrecht © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
Mietrecht © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
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Pflichten des Mieters

Der Mieter ist theoretisch nicht verpflichtet zu heizen. Allerdings muss er gewährleisten, dass die Wasserrohre nicht einfrieren, die Bausubstanz keinen Schaden nimmt und Schimmelbildung vermieden wird. Um dies zu verhindern, ist ein ausgeglichenes Raumklima notwendig. Das erreicht der Mieter durch sachgerechtes Heizen und Lüften. Besonders das richtige Heizen in der Übergangszeit ist von großer Bedeutung.

Zudem muss der Mieter einen Heizungsmangel oder gar -ausfall sowie weitere Schäden unverzüglich dem Vermieter melden. Denn nur so kann der Vermieter schnell Abhilfe schaffen.

Tipp: Meldet der Mieter einen Heizungsschaden nicht an den Vermieter und daraus entsteht ein Schaden in der Wohnung, muss der Mieter dafür haften.
Die Heizung wird nicht warm: Das können Mieter machen
Die Heizung wird nicht warm: Im Notfall können auch Mieter einen Handwerker rufen

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Warmwasser muss immer verfügbar sein

Badezimmer © contrastwerkstatt, stock.adobe.com
Warmwasser muss immer verfügbar sein © contrastwerkstatt, stock.adobe.com

Anders als bei den Raumtemperaturen, muss warmes Trinkwasser das ganze Jahr über rund um die Uhr verfügbar sein. Da dies nicht nur eine Sache des Komforts, sondern auch zum Schutz vor Legionellen und anderen Keimen im Wasser unumgänglich ist, gilt Warmwasser als die Grundvoraussetzung für eine mängelfreie Mietwohnung.

Der Vermieter muss also immer schauen, dass die Trinkwassererwärmung entsprechend funktioniert.

Heizen im Sommer

An kalten Tagen außerhalb der Heizperiode dürfen die Temperaturen auch tagsüber einmal kurz auf 18°C sinken. Allerdings ist der Vermieter bei länger anhaltenden oder gar weiter sinkenden Temperaturen verpflichtet, die Heizung anzuschalten.

Tipp: Fallen die Raumtemperaturen schlagartig auf unter 16°C, muss der Vermieter die Heizung sofort anstellen.
Tipp: Häufige Fragen und Antworten zum Thema haben wir hier zusammengefasst: Heizen in der Mietwohnung: Fragen und Antworten
Richtig heizen im Sommer und Winter © Delphotostock, stock.adobe.com
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