Schornsteinfeger: Welche Pflichten gibt es, welche Kosten entstehen für Hausbesitzer und Mieter?
Um die Sicherheit von Feuerstätten zu gewährleisten, gibt es das Schornsteinfegerhandwerk. Es hat eine sehr lange Tradition. Die Arbeit der Schornsteinfeger hat u.a. dazu beigetragen, Schornsteinbrände sowie durch unsichere Feuerstätten verursachte Brände in Deutschland auf ein Minimum zu reduzieren. Hausbesitzer sind verpflichtet, ihre Feuerstätten regelmäßig vom Schornsteinfeger kontrollieren zu lassen, z.B. im Rahmen der Feuerstättenschau.

Die Aufgaben des Schornsteinfegers
Schornsteinfeger haben die Aufgabe, die Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen und Feuerstätten sicherzustellen sowie die Brandsicherheit von Gebäuden zu gewährleisten. Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben von Kaminkehrern, die Emissionen von Feuerstätten zu kontrollieren und die Einhaltung von Grenzwerten zu überwachen.
Seit der Novelle des Schornsteinfegergesetzes im Jahr 2013 dürfen Hausbesitzer den Schornsteinfeger für Routinearbeiten innerhalb der Europäischen Union frei auswählen. Der ausgewählte Schornsteinfeger muss jedoch im Schornsteinfegerregister des Bafa aufgeführt sein.

Der „Schorni“ wird traditionell als Glücksbringer angesehen. Diese Verknüpfung ist historisch bedingt. Denn der Schornsteinfeger hat mit seiner Arbeit bereits im späten Mittelalter dazu beigetragen, dass es weniger gefährliche Schornsteinbrände gab. Da die Schornsteine wie das Gerüst von Gebäuden überwiegend aus Holz bestanden, konnte ein Schornsteinbrand ganze Stadtteile oder Dörfer auslöschen. Der Schornsteinfeger brachte aber nicht nur Glück durch die Abwehr von Bränden und Rauch, sondern er sorgte auch dafür, dass Wohnräume beheizt wurden und in der Küche als geschlossenem Raum gekocht werden konnte.

Schornsteinfeger: Intervalle für Kontrollen und Kehrarbeiten
Schornsteinanlagen und Heizungen müssen regelmäßig vom Schornsteinfeger kontrolliert werden. In welchen Intervallen diese Arbeiten erfolgen müssen, hängt von der Art und dem Alter des Heizkessels ab. Wer z.B. mit Holz heizt, wird den Schornsteinfeger mehrmals pro Jahr sehen müssen.
Überblick über Kehr- und Prüfintervalle des Schornsteinfegers:
Art der Heizung | Kehr- und Prüfarbeiten | Emissionsmessungen bei Kessel >12 Jahre | Emissionsmessungen bei Kessel <12 Jahre |
---|---|---|---|
Ölheizung | 1 x pro Jahr | 1 x in 2 Jahren | 1 x in 3 Jahren |
Ölbrennwertheizung | 1 x pro Jahr | 1 x in 2 Jahren | 1 x in 3 Jahren |
Gasheizung | 1 x pro Jahr | 1 x in 2 Jahren | 1 x in 3 Jahren |
Gasbrennwertheizung | 1 x pro Jahr | Nie | Nie |
Festbrennstoffkessel (Heizen mit Holz, Pellets, Hackschnitzel) | 3 x pro Jahr | ungefähr alle 3 Jahre | ungefähr alle 3 Jahre |
Kehrarbeiten können z.B. von einem anderen EU-Schornsteinfeger durchgeführt werden. Die Feuerstättenschau ist eine hoheitliche Aufgabe und dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
Pflichten für Eigentümer
Eigentümer müssen die vom Schornsteinfeger mitgeteilten Termine zur Kontrolle der Feuerstätte einhalten. Die Information über die Prüftermine erhalten Eigentümer per Post.
Vorgaben der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Seit 2013 werden die Tätigkeiten von Schornsteinfegern in der „Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen“, kurz KÜO festgelegt.
Neben den hoheitlichen Aufgaben des Kaminkehrers finden sich dort auch die Aufgaben, die an andere Schornsteinfeger vergeben werden können.
Arbeiten, die nur der Bezirksschornsteinfeger (Bezirksbevollmächtigter) durchführen darf:
- Führen des Kehrbuchs
- Eintrag von Heizungswartung und Instandhaltung in das Kehrbuch
- Setzen von Fristen zur Mängelbeseitigung oder Kehrintervallen
- Prüfen von Anlagen auf Betriebs- und Brandsicherheit
- Ausstellen des Feuerstättenbescheids
- Meldung von Mängeln an Feuerstätten an die zuständigen Behörden
- Abnahme von Feuerstätten gemäß der Landesbauordnung
Diese Arbeiten können auch von anderen Schornsteinfeger durchgeführt werden:
- Reinigen und Kehren von Schornsteinschächten
- Reinigung von Räucheranlagen sowie Luftleitungen
- Kontrolle von Gasheizungen und Brennstoffleitungen
- Emissionsmessungen bei Heizungen, die mit Brennstoffen betrieben werden

Bei der Feuerstättenschau handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle von Feuerungsanlagen in einem Gebäude. Sie muss vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Kontrolliert werden Feuerstätten wie Öl- und Gasheizkessel, Kamine oder Pelletöfen. Die Feuerstättenschau wird im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) geregelt. Nach erfolgreich durchgeführter Feuerstättenschau erhalten Hausbesitzer oder Mieter einen Feuerstättenbescheid. Er dient als Nachweis darüber, dass die Feuerstätte betriebssicher ist und die geltenden Emissionsgrenzwerte einhält.
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Häufige Fragen rund um die Feuerstättenschau
- Warum ist die Feuerstättenschau verpflichtend?
Die Feuerstättenschau stellt die Betriebs- und Brandsicherheit einer Feuerungsanlage bzw. eines Heizkessels sicher. Im Rahmen der Prüfung können Beschädigungen oder Verschleiß festgestellt werden, welche die Sicherheit der Heizung beeinträchtigen.
- Was prüft der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau?
Der Schornsteinfeger kontrolliert alle Feuerstätten im Gebäude sowie die dazugehörigen Abgsassysteme. Außerdem prüft der Schornsteinfeger, ob alle Abstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten werden und ob die Feuerstätte ausreichend Verbrennungsluft erhält. Auch Brandschutztüren sowie Emissionen der Heizungsanlage werden im Rahmen der Feuerstättenschau begutachtet.
- Was steht im Feuerstättenbescheid?
Der Feuerstättenbescheid führt auf, welche Kontrollen durchgeführt wurden und ob alles in Ordnung ist. Der Bescheid listet alle untersuchten Feuerungsanlagen auf. Gibt es Mängel, werden diese aufgeführt. Es folgt ein Hinweis auf erforderliche Arbeiten zur Mängelbeseitigung. Die Hauseigentümer sind verpflichtet, die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Mängel zu beheben.
- Was passiert, wenn Hausbesitzer die Mängel nicht beheben, die im Feuerstättenbescheid aufgeführt werden?
Werden die beanstandeten Mängel an der Heizung nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist behoben, droht Hausbesitzern ein Bußgeld. - Wie oft und wann wird eine Feuerstättenschau durchgeführt?
Im SchfHwG wird festgelegt, dass innerhalb von sieben Jahren mindestens zwei Mal eine Feuerstättenschau erfolgen muss.
Allerdings ist eine Feuerstättenschau auch dann Pflicht, wenn wesentliche Änderungen an der Feuerstätte erfolgen, z.B. ein neuer Schornstein gebaut oder ein neuer Heizkessel installiert wird. - Was kosten Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid?
Die Kosten sind abhängig vom Aufwand und liegen zwischen 60 und 100 Euro, bei größeren Heizungsanlagen und mehreren Feuerstätten können die Kosten auch höher sein.
- Kann ich selbst einen Schornsteinfeger für die Feuerstättenschau beauftragen?
Für die Feuerstättenschau ist grundsätzlich immer der Bezirksschornsteinfeger zuständig.
- Lassen sich die Kosten für den Schornsteinfeger steuerlich absetzen?
Die Kosten für das Kehren und Überprüfen von Abgasanlagen sowie die Kontrolle der Heizungsanlage lassen sich steuerlich als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen. Wichtig ist, dass Hausbesitzer für die Arbeiten eine Rechnung erhalten und die Rechnung bargeldlos bezahlt wird. Hausbesitzer können die Kosten für den Schornsteinfeger auf die Mieter umschlagen.
Fazit: Der Besuch des Schornsteinfegers ist Pflicht und sollte von Hausbesitzern ernst genommen werden. Der Schornsteinfeger ist mehr als nur ein folkloristischer Glücksbringer. Er sorgt heute immer noch für eine sichere Feuerstätte. Darüber hinaus übernimmt der Schornsteinfeger eine wichtige Kontrollfunktion in Bezug auf die Emissionen eine Feuerstätte. Somit sollten Hausbesitzer die regelmäßigen Kontrollintervalle ernst nehmen und die registrierten Mängel schnell beheben. Um unnötige Nacharbeiten sowie die Kosten für einen zweiten Kontrollbesuch des Schornsteinfegers zu verhindern, empfiehlt es sich, die jährliche Heizungswartung immer vor den Besuch des Schornsteinfegers zu legen.

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