Schornsteinfeger: Welche Pflichten gibt es, welche Kosten entstehen für Hausbesitzer und Mieter?
Um die Sicherheit von Feuerstätten zu gewährleisten, gibt es das Schornsteinfegerhandwerk. Es hat eine sehr lange Tradition. Die Arbeit der Schornsteinfeger hat u.a. dazu beigetragen, Schornsteinbrände sowie durch unsichere Feuerstätten verursachte Brände in Deutschland auf ein Minimum zu reduzieren. Hausbesitzer sind verpflichtet, ihre Feuerstätten regelmäßig vom Schornsteinfeger kontrollieren zu lassen, z.B. im Rahmen der Feuerstättenschau.
Das Wichtigste in Kürze
- Feuerstätten werden regelmäßig vom Schornsteinfeger geprüft – Grundlage ist die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).
- Hoheitliche Aufgaben wie Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid macht nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.
- Freie Tätigkeiten wie Kehren und Abgasmessung dürfen Sie an jeden im BAFA-Register eingetragenen Betrieb vergeben.
- Die Feuerstättenschau ist mindestens zweimal in sieben Jahren vorgeschrieben; Mängel aus dem Bescheid sind fristgerecht zu beheben.

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Die Aufgaben des Schornsteinfegers
Rechtsgrundlage der Arbeit von Schornsteinfegern bilden die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) sowie die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Schornsteinfeger haben die Aufgabe, die Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen und Feuerstätten sicherzustellen sowie die Brandsicherheit von Gebäuden zu gewährleisten. Darüber hinaus gehört es zu ihren Aufgaben, die Emissionen von Feuerstätten zu kontrollieren und die Einhaltung von Grenzwerten zu überwachen.
Seit der Novelle des Schornsteinfegergesetzes im Jahr 2013 dürfen Hausbesitzer den Schornsteinfeger für Routinearbeiten innerhalb der Europäischen Union frei auswählen. Der ausgewählte Schornsteinfeger muss jedoch im Schornsteinfegerregister des BAFA aufgeführt sein. Bestimmte Aufgaben dürfen aber nach wie vor nur vom Bezirksschornsteinfeger übernommen werden. Zu diesen hoheitlichen Aufgaben gehören die Feuerstättenschau, Bauabnahmen, die Abnahme von neu errichteten Feuerstätten (wie zum Beispiel offene Kamine) und das Führen des sogenannten Kehrbuchs.
Damit entfällt bei diesen Aufgaben der Wettbewerb und die Kosten für diese Arbeiten sind staatlich festgelegt.
Seit der GEG-Novelle 2024 prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zusätzlich, ob neue Heizungen die Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien einhalten. Diese Prüfung beschränkt sich auf die Vorlage entsprechender Nachweise und Belege.
Hoheitliche Aufgaben vs. freie Tätigkeiten
| Aufgabentyp | Wer darf das? | Beispiele | Kosten |
|---|---|---|---|
| Hoheitliche Aufgaben | nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger | Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Bauabnahme, Kehrbuch | bundeseinheitlich nach KÜO |
| Freie Tätigkeiten | jeder im BAFA-Register eingetragene Betrieb (freie Wahl) | Kehren, Abgasmessung, Reinigen, Überprüfen | frei verhandelbar |

Der „Schorni“ wird traditionell als Glücksbringer angesehen. Diese Verknüpfung ist historisch bedingt. Denn der Schornsteinfeger hat mit seiner Arbeit bereits im späten Mittelalter dazu beigetragen, dass es weniger gefährliche Schornsteinbrände gab. Da die Schornsteine wie das Gerüst von Gebäuden überwiegend aus Holz bestanden, konnte ein Schornsteinbrand ganze Stadtteile oder Dörfer auslöschen. Der Schornsteinfeger brachte aber nicht nur Glück durch die Abwehr von Bränden und Rauch, sondern er sorgte auch dafür, dass Wohnräume beheizt wurden und in der Küche als geschlossenem Raum gekocht werden konnte.

Schornsteinfeger: Intervalle für Kontrollen und Kehrarbeiten
Schornsteinanlagen und Heizungen müssen regelmäßig vom Schornsteinfeger kontrolliert werden. In welchen Intervallen diese Arbeiten erfolgen müssen, hängt von der Art und dem Alter des Heizkessels ab. Wer z.B. mit Holz heizt, wird den Schornsteinfeger mehrmals pro Jahr sehen müssen.
Überblick über Kehr- und Prüfintervalle des Schornsteinfegers:
| Anlage / Nutzung | Kehrung oder Überprüfung nach KÜO | Messung nach 1. BImSchV, sofern messpflichtig |
|---|---|---|
| Gasfeuerstätte, raumluftabhängig | Überprüfung einmal im Kalenderjahr | bei Öl-/Gasfeuerungen meist alle 2 Jahre, wenn die Anlage älter als 12 Jahre ist, sonst alle 3 Jahre |
| Gasfeuerstätte, raumluftunabhängig oder bestimmte Gas-Brennwertfeuerstätte | Überprüfung einmal in jedem zweiten Kalenderjahr; mit selbstkalibrierender Regelung einmal in jedem dritten Kalenderjahr | abhängig von Bauart und Feuerstättenbescheid |
| Ölfeuerstätte | je nach Bauart jährlich; bestimmte schwefelarme Öl-/Ölbrennwertanlagen alle 2 Jahre, mit selbstkalibrierender Regelung alle 3 Jahre | bei Öl-/Gasfeuerungen meist alle 2 Jahre, wenn die Anlage älter als 12 Jahre ist, sonst alle 3 Jahre |
| Feste Brennstoffe wie Holz, Pellets oder Hackschnitzel | je nach Nutzung 1- bis 4-mal jährlich; Pelletfeuerstätten typischerweise 2-mal jährlich | wiederkehrend zu überwachende Feuerstätten grundsätzlich einmal in jedem zweiten Kalenderjahr |
Pflichten für Eigentümer
Eigentümer müssen die vom Schornsteinfeger mitgeteilten Termine zur Kontrolle der Feuerstätte einhalten. Die Information über die Prüftermine erhalten Eigentümer per Post.
Vorgaben der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Seit 2013 werden die Tätigkeiten von Schornsteinfegern in der „Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen“, kurz KÜO festgelegt.
Neben den hoheitlichen Aufgaben des Kaminkehrers finden sich dort auch die Aufgaben, die an andere Schornsteinfeger vergeben werden können.
Arbeiten, die nur der Bezirksschornsteinfeger (Bezirksbevollmächtigter) durchführen darf:
- Führen des Kehrbuchs
- Eintrag von Heizungswartung und Instandhaltung in das Kehrbuch
- Setzen von Fristen zur Mängelbeseitigung oder Kehrintervallen
- Prüfen von Anlagen auf Betriebs- und Brandsicherheit
- Ausstellen des Feuerstättenbescheids
- Meldung von Mängeln an Feuerstätten an die zuständigen Behörden
- Abnahme von Feuerstätten gemäß der Landesbauordnung
Diese Arbeiten können auch von anderen Schornsteinfegern durchgeführt werden:
- Reinigen und Kehren von Schornsteinschächten
- Reinigung von Räucheranlagen sowie Luftleitungen
- Kontrolle von Gasheizungen und Brennstoffleitungen
- Emissionsmessungen bei Heizungen, die mit Brennstoffen betrieben werden

Bei der Feuerstättenschau handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle von Feuerungsanlagen in einem Gebäude. Sie muss vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Kontrolliert werden Feuerstätten wie Öl- und Gasheizkessel, Kamine oder Pelletöfen. Die Feuerstättenschau wird im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) geregelt. Nach der Feuerstättenschau stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine Bescheinigung aus und erlässt den Feuerstättenbescheid. Der Bescheid ist kein allgemeiner „Alles in Ordnung“-Nachweis, sondern legt fest, welche Schornsteinfegerarbeiten in welchen Fristen durchzuführen sind.
Kosten für Kehrarbeiten und Messungen sowie Kontrollen
Wie schon erwähnt, können für die Kehr- und Messarbeiten EU-weit Schornsteinfeger beauftragt werden. Die Feuerstättenschau ist dagegen keine sogenannte freie Tätigkeit, sondern eine hoheitliche Aufgabe und dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
Die Gebühren für die hoheitlichen Aufgaben sind in der KÜO festgelegt. In der Gebührenordnung sind Arbeitswerte festgelegt, die für die verschiedenen Tätigkeiten angesetzt werden können. Der Arbeitswert beträgt nach aktueller KÜO 1,40 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; je nach Fall können Zuschläge oder landesspezifische Besonderheiten hinzukommen. Hier eine Übersicht über ausgewählte Arbeitswerte und Kosten der wichtigsten Tätigkeiten. Zu den Kosten kommen 19 % Mehrwertsteuer noch hin.
| Tätigkeit | Arbeitswert | Gebühr netto in Euro nach KÜO |
|---|---|---|
| Feuerstättenbescheid (Ausstellung oder Änderung) | 10 | 14,00 |
| Zusätzlich für jede zusätzliche Feuerstätte (bei mehr als drei) | 2 | 2,80 |
| Feuerstättenschau Grundwert pro Gebäude incl. 1 Nutzungseinheit | 11,7 | 16,38 |
| Feuerstättenschau an Abgasanlagen senkrecht pro Meter | 1 | 1,40 |
| Kontrolle Feuchtegehalt fester Brennstoffe | 6 | 8,40 |
| Überprüfung Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen | 1,5 | 2,10 |
| Mahnung | 5 | 7,00 |
Die Übersicht zeigt, dass sich die Kosten für die hoheitlichen Aufgaben wirklich in Grenzen halten.
Trotz der Wahlfreiheit beauftragen wohl auch deshalb viele Eigentümer ihren Bezirksschornsteinfeger weiterhin mit den freien Tätigkeiten. Hier gibt es keine Gebührenordnung.
Für freie Tätigkeiten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Die Kosten hängen deshalb von Anlage, Aufwand, Anfahrt und Anbieter ab; lassen Sie sich Kehr-, Mess- und Abgaswegearbeiten vorab mit einzelnen Positionen nennen, wenn Sie Angebote vergleichen möchten.
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Häufige Fragen rund um die Feuerstättenschau
- Warum ist die Feuerstättenschau verpflichtend?
Die Feuerstättenschau stellt die Betriebs- und Brandsicherheit einer Feuerungsanlage bzw. eines Heizkessels sicher. Im Rahmen der Prüfung können Beschädigungen oder Verschleiß festgestellt werden, durch die die Sicherheit der Heizung beeinträchtigt werden könnte.
- Was prüft der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau?
Der Schornsteinfeger kontrolliert alle Feuerstätten im Gebäude sowie die dazugehörigen Abgassysteme. Außerdem prüft der Schornsteinfeger, ob alle Abstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten werden und ob die Feuerstätte ausreichend Verbrennungsluft erhält. Auch Brandschutztüren sowie Emissionen der Heizungsanlage werden im Rahmen der Feuerstättenschau begutachtet.

- Was steht im Feuerstättenbescheid?
Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten in welchem Zeitraum erledigt werden müssen. Mängel aus der Feuerstättenschau oder aus Schornsteinfegerarbeiten werden gesondert mitgeteilt; Eigentümer müssen deren Beseitigung fristgerecht nachweisen.
- Was passiert, wenn Hausbesitzer die Mängel nicht beheben, die im Feuerstättenbescheid aufgeführt werden?
Werden die beanstandeten Mängel an der Heizung nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist behoben, droht Hausbesitzern ein Bußgeld. - Wie oft und wann wird eine Feuerstättenschau durchgeführt?
Im SchfHwG wird festgelegt, dass innerhalb von sieben Jahren mindestens zwei Mal eine Feuerstättenschau erfolgen muss.
Allerdings ist eine Feuerstättenschau auch dann Pflicht, wenn wesentliche Änderungen an der Feuerstätte erfolgen, z.B. ein neuer Schornstein gebaut oder ein neuer Heizkessel installiert wird. - Was kosten Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid?
Die Kosten sind abhängig vom Aufwand und liegen zwischen 60 und 100 Euro, bei größeren Heizungsanlagen und mehreren Feuerstätten können die Kosten auch höher sein.
- Kann ich selbst einen Schornsteinfeger für die Feuerstättenschau beauftragen?
Für die Feuerstättenschau ist grundsätzlich immer der Bezirksschornsteinfeger zuständig.
- Lassen sich die Kosten für den Schornsteinfeger steuerlich absetzen?
Schornsteinfegerleistungen können nach § 35a EStG steuerlich begünstigt sein, in der Regel als Handwerkerleistungen. Begünstigt sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten einschließlich Umsatzsteuer; Voraussetzung sind Rechnung und Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Umlagefähige Schornsteinfegerkosten können Vermieter über Betriebs- oder Heizkosten abrechnen, Mieter nutzen dafür die Angaben aus der Nebenkostenabrechnung.
Fazit: Der Besuch des Schornsteinfegers ist Pflicht und sollte von Hausbesitzern ernst genommen werden. Der Schornsteinfeger ist mehr als nur ein folkloristischer Glücksbringer.
Er sorgt heute immer noch für eine sichere Feuerstätte. Darüber hinaus übernimmt der Schornsteinfeger eine wichtige Kontrollfunktion in Bezug auf die Emissionen einer Feuerstätte. Somit sollten Hausbesitzer die regelmäßigen Kontrollintervalle einhalten und die registrierten Mängel schnell beheben. Um unnötige Nacharbeiten sowie die Kosten für einen zweiten Kontrollbesuch des Schornsteinfegers zu verhindern, empfiehlt es sich, die jährliche Heizungswartung immer vor den Besuch des Schornsteinfegers zu legen.
Nach dem Feuerstättenbescheid: Ihre nächsten Schritte
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