Heizung mieten

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Heizung mieten – wie funktioniert das?

Sie können Wohnungen, Maschinen oder Autos mieten, aber auch eine Heizung? Vielleicht haben Sie auch schon vom Begriff „Wärme-Contracting“ gehört, konnten sich aber nichts Näheres darunter vorstellen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine Heizung mieten können, welche Vor- und Nachteile das mit sich bringt und welche Kosten auf Sie zukommen können.

Heizkörper zu versetzen sollte durchdacht sein © Animaflora PicsStock , stock.adobe.com
Was tun, wenn man eine neue Heizung braucht? © Animaflora PicsStock , stock.adobe.com
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Eine neue Heizung ist immer mit hohen Investitionen verbunden

Wer seine Heizung austauschen muss und auf eine Erneuerbare-Energien-Heizung umstellt, kann trotz hoher Förderung über die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) mit einem fünfstelligen Betrag rechnen. Selbst eine einfache Gas-Brennwerttherme kostet rund 5.000 bis 6.000 Euro. Da Gasheizungen ohnehin nicht mehr zeitgemäß sind, ist eine fünfstellige Euro-Summe realistischer, wenn Sie eine neue Heizung planen.

Nicht jeder Hausbesitzer hat so viel Geld auf der hohen Kante oder kann eine Heizungsanlage problemlos finanzieren. In diesem Fall kann die Heizungsmiete eine mögliche Alternative sein.

Beim Contracting mieten Sie Wärme und nicht nur das Heizgerät

Anders als bei Fahrzeugen oder Immobilien handelt es sich bei der Heizungsmiete in der Regel um ein Komplettpaket, bei dem Sie Wärme geliefert bekommen. Deshalb wird es auch Wärme-Contracting genannt.

Wärme mieten © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
Beim Wärme Contracting kann man Wärme statt einer Heizung mieten © MQ-Illustrations, stock.adobe.com

So funktioniert das:

Sie wenden sich an einen Dienstleister, den sogenannten „Contractor“. Mit diesem planen Sie zusammen eine Heizungsanlage für Ihr Eigenheim. Die Heizung wird dann vom Contractor eingebaut und Sie schließen einen Vertrag mit ihm ab. Dabei zahlen Sie nicht nur die Miete für das Heizgerät, sondern für die gelieferte und von Ihnen genutzte Wärme.

In den Leasingkosten sind darüber hinaus die Kosten für die Wartung und Pflege der Heizungsanlage enthalten. Auch bei Heizungsausfall übernimmt der Contractor die Reparaturkosten bzw. die Kosten des Notdienstes. In der Praxis handelt es sich beim Vertrag um einen sogenannten „Wärmelieferungsvertrag“.

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Woraus setzt sich die Rate beim Wärme-Contracting zusammen?

Wie beim Leasing das Auto bleibt auch beim Wärme-Contracting die Heizungsanlage während der Vertragslaufzeit im Besitz des Contractors. Bei der Preisgestaltung gibt es unterschiedliche Modelle, die Sie nutzen können:

  • Verbrauchsabhängiges Preismodell: Bei dieser Variante richtet sich der sogenannte „Arbeitspreis“ nach den Kilowattstunden Wärme, die Sie innerhalb des Abrechnungszeitraums verbrauchen. Im Arbeitspreis sind eine Grundgebühr für die Bereitstellung von Brennstoffen bzw. Energie und die Kosten für die bereitgestellte Wärme enthalten.
  • Flatrate: Dieses Preismodell ermöglicht Ihnen, so viel Wärme zu beziehen, wie Sie benötigen, ohne dass Sie bei einem Mehrverbrauch auch mehr bezahlen müssen. Fixpreise haben den Vorteil, dass Sie eine konstante Rate über einen langen Zeitraum haben und Sie sich um den Verbrauch keine Gedanken machen müssen.
Die zwei Modelle beim Wärme-Contracting
Die zwei Modelle beim Wärme-Contracting

Die Raten setzen sich so zusammen:

  • Grundgebühr: Hierin sind die Kosten für die Heizung, deren Installation, Wartung und Pflege sowie die Kosten für die Kundenbetreuung und -verwaltung enthalten.
  • Arbeitspreis: Dieser Posten setzt sich aus den Kosten für Brennstoffe und der Wärmemenge zusammen.

Die monatlichen Raten werden ähnlich wie beim Gasversorger als Abschläge auf die Jahresabrechnung gezahlt.

Welche Heizungen können gemietet werden?

Klassischerweise wird Wärme-Contracting vor allem bei Fernwärme angeboten. Grundsätzlich kann jedes Heizsystem auch gemietet werden. Im Zuge der Energiewende sind Gas- und Ölheizungen nicht mehr gefragt und werden eher selten angeboten. Stattdessen lassen sich auch Wärmepumpen oder Solarthermie-Anlagen mieten und zum Wärmecontracting nutzen. Beim Wärmecontracting mit erneuerbaren Energien entfallen dann die Kosten für Brennstoffe in der Grundgebühr. Stattdessen kann z.B. auch eine PV-Anlage mit ins Wärme-Contracting integriert werden.

Fernwärme Heizkraftwerk © MHY Design, fotolia.com
Fernwärme Heizkraftwerk © MHY Design, fotolia.com

Vor- und Nachteile von Wärme-Contracting

Wie bei allen Heizsystemen und Abrechnungsmodellen hat auch die Heizungsmiete ihre Vor- und Nachteile, die wir hier kurz gegenüberstellen:

Vorteile:

  • Keine hohen Investitionskosten
  • Planbare Nebenkosten durch eine feste monatliche Rate (bei Flatrates)
  • Kein zusätzlicher Aufwand durch Heizungswartung und -pflege
  • Technisch einwandfreie Heizgeräte
  • Für Vermieter: Einfach umzulegende Kosten für die Heizung


Nachteile:

  • Aufgrund langer Laufzeiten hohe Abhängigkeit vom Anbieter
  • Kein Wechsel des Anbieters möglich
  • Bei verbrauchsabhängigen Preismodellen mögliche Kostenfalle

Worauf es beim Abschluss eines Wärme-Contracting-Vertrags ankommt

Wer sich für Wärme-Contracting entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass er mindestens zehn Jahre bei diesem Anbieter bleiben wird. So lange dauern die Mietverträge für Heizungen in der Regel mindestens. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld die Vertragsbedingungen zu beachten. Auf diese Punkte sollten Sie schauen:

Vertrag für Wärme Contracting unterzeichnen © Racle Fotodesign, stock.adobe.com
Vertrag für Wärme Contracting unterzeichnen © Racle Fotodesign, stock.adobe.com
  • Was ist alles im Leistungsumfang enthalten?

    Prüfen Sie genau, welche Leistungen der Contractor übernimmt. So sollte der Anbieter z.B. auch die Kosten für Ausbau und Entsorgung der alten Heizungsanlage übernehmen.

  • Wie hoch ist die Nennleistung der Heizungsanlage?

    Der Contractor sollte die Heizung richtig dimensionieren. So ist sichergestellt, dass Ihr Heizgerät im Winter ausreichend Wärme erzeugt und Sie aber gleichzeitig nicht zu viel verbrauchen. Ein SHK-Betrieb kann Sie bei der Ermittlung des Heizbedarfs unterstützen.

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  • Wie lange ist die Laufzeit?

    Ein Contracting-Vertrag darf nicht länger als zehn Jahre laufen. Wichtig ist: Manche Verträge verlängern sich automatisch um fünf weitere Jahre, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Einige Anbieter haben Kündigungsfristen von mehreren Monaten. Somit sollten Sie genau prüfen, wie lange Sie die Heizung mieten und wann Sie kündigen müssten.

  • Was passiert nach der Vertragslaufzeit?

    Je nach Vertragsmodell wird die Heizung nach Ablauf der Mietzeit wieder vom Contractor ausgebaut oder Sie können sie für den Restwert kaufen. Hier geht es um Details: Wer bezahlt den Ausbau? Wie wird der Restwert ermittelt? Es lohnt sich, genau in den Vertrag zu schauen, um „Überraschungen“ am Vertragsende zu vermeiden.

  • Was geschieht mit der Heizung, wenn Sie umziehen oder Ihr Haus verkaufen?

    Es ist von Vorteil, wenn Sie im Vertrag eine Klausel nutzen können, um sich aus dem Wärme-Contracting beim Hausverkauf „herauskaufen“ zu können. Denn nicht immer wird der neue Käufer das Contracting übernehmen wollen.

  • Wie passen sich Preise an?

    Schauen Sie im Vertrag, ob der Arbeitspreis auch bei sinkenden Brennstoffpreien sinkt und Sie nicht nur bei steigenden Preisen beteiligt werden.

  • Wie sorgt der Contractor für Ersatz bei ausbleibender Wärmelieferung?

    Sollte Ihre Heizung nicht funktionieren oder es Probleme bei der Brennstofflieferung geben, sollte Ihr Contractor eine Alternative bieten können. Das sollte auch im Vertrag festgehalten werden.

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Heizung wird nicht warm © Andrey Popov, stock.adobe.com
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Heizung mieten oder kaufen – was lohnt sich mehr?

Wärme-Contracting verspricht Bequemlichkeit für Hausbesitzer. Sie bezahlen eine monatliche Rate und damit sind Brennstoffkosten, Wartung und Reparaturen der Heizung abgedeckt. Für diesen Service müssen Sie jedoch auch bezahlen. So ist es in der Regel auf eine Laufzeit von 10 bis 15 Jahren günstiger, eine Heizung zu finanzieren als diese zu mieten. Gerade durch die hohen Förderungen über die BEG von bis zu 40 Prozent beim Umstieg auf ein neues Heizsystem mit Erneuerbaren Energien kann sich der Kauf lohnen.

Mit dem Heizungskauf sind Hausbesitzer flexibler. Sie können Energieversorger selbst auswählen und sind nicht zehn Jahre oder mehr an einen bestimmten Anbieter gebunden.

Anders sieht es wiederum für Vermieter aus. Sie können die Kosten für das Wärme-Contracting auf die Miete umlegen und sich so hohen Investitionsaufwand und viel Aufwand für die Wartung und Pflege der Heizung sparen.

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