Richtig heizen im Sommer

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Richtig heizen im Sommer: Darauf müssen Sie achten

Sommer, Sonne, Wärme – in der warmen Jahreszeit wird in der Regel nicht geheizt. Die Heizungen sind auf Sommerbetrieb, das heißt es wird noch so viel Wärme produziert, dass der Warmwasserbedarf gedeckt ist. Für warmes Heizungswasser ist in dieser Periode kein Bedarf, deshalb wird dafür auch keine Energie verwendet.

Solaranlage © Smileus, fotolia.com
Richtig heizen im Sommer © Smileus, fotolia.com
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Doch auch in den Sommermonaten gibt es Schlechtwetter-Phasen, in denen es im Wohnraum empfindlich kühl werden kann. Normalerweise rechnet man mit einer Heizperiode von Oktober bis April. Was ist, wenn auch dazwischen niedrige Temperaturen herrschen, die das Wohlfühlklima im Wohnraum beeinträchtigen?

Auch von Mai bis September kann es kühle Tage geben
Auch von Mai bis September kann es kühle Tage geben

Moderne Regelungstechnik bietet ganzjährigen Komfort

Moderne Heizungsanlagen werden über Sensoren geführt, die die Raumtemperatur erfassen. Das heißt, die Heizung wird nicht nach den Jahreszeiten, sondern nach den tatsächlichen Raumtemperaturen geregelt.

Smarthome Bedienung © goodluz, fotolia.com
Smarthome Bedienung: Moderne Steuerung der Heizungsanlage © goodluz, fotolia.com

Sinkt die Temperatur im Wohnbereich unter einen eingegebenen Wert, springt die Heizung an. Egal, ob es Winter oder Sommer ist. Je nach individuellem Empfinden, wird ein Schwellenwert von 14 bis 16 Grad Celsius empfohlen.

Es gibt auch Heizungen, die über eine Außentemperatur geführte Regelung verfügen. Hier wird also nicht die Raumtemperatur, sondern die Außentemperatur herangezogen, um die Anlage zu regeln.

Bei beiden Systemen muss nicht eingegriffen werden, die Technik erkennt die Notwendigkeit wärmerer Temperaturen selbst und schaltet die Heizung ein.

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Ältere Heizungen können manuell gesteuert werden

Ist das Heizungssystem schon etwas in die Jahre gekommen, dann gibt es diese Regeltechnik noch nicht. Die Heizungen haben meistens höhere Vorlauftemperaturen von bis zu 80 Grad. Im Sommer werden diese Heizungen ausgeschaltet oder heruntergeregelt, um Energie zu sparen.

Tipp: Damit trotz Sommerbetrieb der Heizung die Versorgung mit Warmwasser für das Trinkwasser ausreichend gewährleistet ist, sollte die Regelung von einem Fachmann eingestellt werden.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass man an kalten Sommertagen frieren muss. Denn, was manuell abgestellt wurde, kann ebenso manuell wieder angestellt werden. Bei einer längeren Kälteperiode, ist dies sinnvoll, damit im Wohnbereich angenehme Temperaturen herrschen.

Umwälzpumpe im Sommer ebenfalls ausschalten

Bei modernen Heizungsanlagen mit Sensor gesteuerter Regelungstechnik wird mit der Heizung normalerweise auch die Umwälzpumpe automatisch abgeschaltet. Zur Sicherheit sollte man nachschauen, ob dies auch wirklich passiert ist. Ansonsten wird hier unnötig Strom verbraucht, der teuer bezahlt werden muss.

Heizungspumpe © Andre Reichardt, fotolia.com
Heizungspumpe © Andre Reichardt, fotolia.com

Bei älteren Heizungen, die in den warmen Monaten manuell abgeschaltet werden, muss auch die Umwälzpumpe eigenhändig ausgeschaltet werden. Dafür gibt es in der Regel einen Schalter am Gerät selbst oder man zieht den Stecker aus der Steckdose.

Damit die Bereitstellung von Warmwasser auch im Sommer garantiert ist, sollte nur die Umwälzpumpe abgeschaltet werden, die für den Wasserkreislauf in die Heizkörper zuständig ist. In den meisten Heizungen gibt es mehrere Heizungspumpen. Im Zweifelsfall immer den Heizungsinstallateur fragen, bevor man böse Überraschungen erlebt.

Tipp: Damit die Umwälzpumpe sich während der ausgeschalteten Phase im Sommer nicht festsetzt, sollte sie in gewissen Abständen immer wieder einmal eingeschaltet werden. Bei modernen Regelungstechniken geschieht dies automatisch.

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Sparen bei der Zirkulationspumpe

Da man auch in der warmen Jahreszeit Warmwasser benötigt, darf die dafür zuständige Zirkulationspumpe auf keinen Fall abgeschaltet werden. Sie sorgt dafür, dass bei Bedarf schnell warmes Wasser aus dem Hahn läuft.

Für diese Funktion muss sie eingeschaltet bleiben, auch wenn sie nicht den ganzen Tag gebraucht wird. Dafür wird Strom benötigt. Außerdem wird das nicht benötigte Warmwasser immer wieder herunter gekühlt, was ebenfalls Energie verbraucht.

Dieser Pingpong-Effekt kann dazu führen, dass die Kosten für die Zirkulationspumpe die Einsparungen durch die Abschaltung der Heizung aufwiegen.

Die mögliche Lösung: Mithilfe von Zeitschaltuhren kann der Arbeitszeitraum der Zirkulationspumpe auf bestimmte Zeiten reduziert werden. Damit wird der Energieverbrauch reduziert.

Zirkulationspumpe: Eine Zeitschaltuhr hilft beim Energie sparen
Zirkulationspumpe: Eine Zeitschaltuhr hilft beim Energie sparen
Tipp: Wenden Sie sich bei Fragen zum Einsparpotential ihrer Heizung an einen Fachbetrieb. Die Experten helfen ihnen gerne weiter.
Warmes Wasser am Wasserhahn © maridav, stock.adobe.com
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Gibt es eine Heizpflicht im Sommer bei Vermietung?

Die Heizperiode, in der der Vermieter verpflichtet ist, für angenehme Temperaturen in den Wohnräumen zu sorgen, ist nicht gesetzlich festgelegt. Das heißt, dieser Zeitraum wird entweder im Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter festgeschrieben oder es wird die allgemein übliche Zeitspanne von Oktober bis April als Heizphase angesehen.

Doch auch außerhalb dieser Heizperiode kann der Vermieter dazu verpflichtet sein, die Heizung einzuschalten. Allerdings gelten außerhalb dieser Hauptheizperiode andere Zimmertemperaturen als Richtwerte.

Heizung: Pflichten von Mietern und Vermietern
Heizung: Pflichten von Mietern und Vermietern

Im Sommer müssen keine 20 Grad Celsius im Wohnraum gewährleistet sein, es genügen laut Mietrecht auch drei Grad weniger. Erst wenn die Wettervorhersage Temperaturen unter 16 Grad Celsius meldet, muss der Vermieter die Heizung anschalten.

Hinweis: Werden die Grenztemperaturen nicht unterschritten, ist der Vermieter im Sommer nicht verpflichtet, die Heizung einzuschalten. Dann muss sich der Mieter, wenn ihm die Räume zu kalt sind, mit Radiatoren aushelfen und die Kosten dafür selbst tragen.
Mietrecht © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
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