Richtig heizen im Sommer: Darauf müssen Sie achten
Sommer, Sonne, Wärme – in der warmen Jahreszeit wird in der Regel nicht geheizt. Die Heizungen sind auf Sommerbetrieb, das heißt es wird noch so viel Wärme produziert, dass der Warmwasserbedarf gedeckt ist. Für warmes Heizungswasser ist in dieser Periode kein Bedarf, deshalb wird dafür auch keine Energie verwendet.

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Doch auch in den Sommermonaten gibt es Schlechtwetter-Phasen, in denen es im Wohnraum empfindlich kühl werden kann. Normalerweise rechnet man mit einer Heizperiode von Oktober bis April. Was ist, wenn auch dazwischen niedrige Temperaturen herrschen, die das Wohlfühlklima im Wohnraum beeinträchtigen?

Heizpflicht im Sommer — was gilt für Vermieter und Mieter?
1Vermieter — Heizperiode
Übliche Heizperiode in Deutschland 1. Oktober bis 30. April (Gewohnheitsrecht, keine bundeseinheitliche gesetzliche Festlegung — Mietvertrag kann abweichen). Außerhalb dieser Zeit muss der Vermieter Heizung in der Regel bei kühlen Außentemperaturen und entsprechender Innen-Temperatur unter etwa 18 °C zumindest auf Mieter-Anforderung in Betrieb nehmen können.
2Mindesttemperatur
Tagsüber (6–23 Uhr) 20–22 °C in Wohnräumen sicherstellbar. Nachts 18 °C zulässig.
3Mieter — Heizen im Sommer
Keine generelle Pflicht zu heizen. Aber: Schimmelvermeidung erfordert Mindest-Heizen bei kühlen Sommertagen + ordentliches Stoßlüften.
4Heizungsausfall im Sommer
Schornsteinfegerprüfung/Wartung ist Vermieterpflicht. Bei längerem Heizungsausfall in der Heizperiode ist Mietminderung im Einzelfall möglich (Höhe nach Rechtsprechung je nach Schwere). Im Sommer ist die Anspruchslage deutlich enger.
Konkrete Mietvertrags-Klauseln gehen vor. Bei Streit Mietrechtsberatung oder Mieterbund einbinden.
Moderne Regelungstechnik bietet ganzjährigen Komfort
Moderne Heizungsanlagen werden über Sensoren geführt, die die Raumtemperatur erfassen. Das heißt, die Heizung wird nicht nach den Jahreszeiten, sondern nach den tatsächlichen Raumtemperaturen geregelt.

Sinkt die Temperatur unter den eingestellten Sollwert, schaltet die Regelung den Heizbetrieb zu. Für bewohnte Räume sind eher 18 bis 22 Grad Celsius als Komfortbereich üblich; in wenig genutzten Räumen sollte die Temperatur möglichst nicht dauerhaft unter 16 Grad Celsius fallen, weil sonst Feuchte- und Schimmelrisiken steigen. Die genaue Heizgrenze stellt der Fachbetrieb an Regelung und Heizkurve ein.
Es gibt auch Heizungen, die über eine Außentemperatur geführte Regelung verfügen. Hier wird also nicht die Raumtemperatur, sondern die Außentemperatur herangezogen, um die Anlage zu regeln.
Bei richtig eingestellter Regelung ist im Alltag meist kein Eingriff nötig. Wichtig ist aber: Eine witterungsgeführte Anlage reagiert auf die Außentemperatur und die eingestellte Heizkurve; ob es im Raum wirklich warm genug wird, prüfen weiterhin Thermostate, Raumfühler oder die Nutzer selbst.
Ältere Heizungen können manuell gesteuert werden
Ist das Heizungssystem schon etwas in die Jahre gekommen, dann gibt es diese Regeltechnik noch nicht. Die Heizungen haben meistens höhere Vorlauftemperaturen von bis zu 80 Grad. Im Sommer werden diese Heizungen ausgeschaltet oder heruntergeregelt, um Energie zu sparen.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass man an kalten Sommertagen frieren muss. Denn, was manuell abgestellt wurde, kann ebenso manuell wieder angestellt werden. Bei einer längeren Kälteperiode, ist dies sinnvoll, damit im Wohnbereich angenehme Temperaturen herrschen.
Umwälzpumpe im Sommer ebenfalls ausschalten
Bei modernen Heizungsanlagen mit Sensor gesteuerter Regelungstechnik wird mit der Heizung normalerweise auch die Umwälzpumpe automatisch abgeschaltet. Zur Sicherheit sollte man nachschauen, ob dies auch wirklich passiert ist. Ansonsten wird hier unnötig Strom verbraucht, der teuer bezahlt werden muss.

Bei älteren Heizungen, die in den warmen Monaten manuell abgeschaltet werden, muss die Heizkreispumpe häufig ebenfalls manuell abgestellt werden. Nutzen Sie dafür nur den vorgesehenen Schalter oder die Regelung der eindeutig identifizierten Heizkreispumpe. Wenn unklar ist, ob dieselbe Pumpe auch die Warmwasserbereitung versorgt, sollte der Fachbetrieb die richtige Einstellung prüfen.
Damit die Bereitstellung von Warmwasser auch im Sommer garantiert ist, sollte nur die Umwälzpumpe abgeschaltet werden, die für den Wasserkreislauf in die Heizkörper zuständig ist. In den meisten Heizungen gibt es mehrere Heizungspumpen. Im Zweifelsfall immer den Heizungsinstallateur fragen, bevor man böse Überraschungen erlebt.
Sparen bei der Zirkulationspumpe
Da man auch in der warmen Jahreszeit Warmwasser benötigt, sollte die dafür zuständige Zirkulationspumpe nicht dauerhaft oder beliebig abgeschaltet werden. Sie sorgt dafür, dass warmes Wasser schnell an den Zapfstellen ankommt; zugleich müssen bei Zirkulationssystemen die hygienischen Mindesttemperaturen und zulässigen Abschaltzeiten beachtet werden.
Für diese Funktion muss sie eingeschaltet bleiben, auch wenn sie nicht den ganzen Tag gebraucht wird. Dafür wird Strom benötigt. Außerdem wird das nicht benötigte Warmwasser immer wieder herunter gekühlt, was ebenfalls Energie verbraucht.
Dieser Pingpong-Effekt kann dazu führen, dass die Kosten für die Zirkulationspumpe die Einsparungen durch die Abschaltung der Heizung aufwiegen.
Die mögliche Lösung: Laufzeiten und Leistung der Zirkulationspumpe können – soweit hygienisch zulässig – reduziert werden, etwa über Rücklauf-Temperatursteuerung oder Zeitprogramme. Vor allem bei größeren Anlagen sollte ein Fachbetrieb prüfen, ob Mindesttemperaturen und zulässige Abschaltzeiten eingehalten werden.

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Gibt es eine Heizpflicht im Sommer bei Vermietung?
Die Heizperiode, in der der Vermieter verpflichtet ist, für angenehme Temperaturen in den Wohnräumen zu sorgen, ist nicht gesetzlich festgelegt. Das heißt, dieser Zeitraum wird entweder im Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter festgeschrieben oder es wird die allgemein übliche Zeitspanne von Oktober bis April als Heizphase angesehen.
Doch auch außerhalb dieser Heizperiode kann der Vermieter dazu verpflichtet sein, die Heizung einzuschalten. Allerdings gelten außerhalb dieser Hauptheizperiode andere Zimmertemperaturen als Richtwerte.

Außerhalb der üblichen Heizperiode gibt es keine starre gesetzliche Sommer-Temperatur. Nach der Rechtsprechung muss die Wohnung aber beheizbar sein, wenn die Raumtemperatur tagsüber unter etwa 18 Grad Celsius sinkt und die Kälte voraussichtlich länger als ein bis zwei Tage anhält. Sinkt die Raumtemperatur tagsüber sogar unter 16 Grad Celsius, kann eine sofortige Inbetriebnahme der Heizung erforderlich sein; einzelne Gerichte stellen stattdessen auf mehrere Tage mit sehr niedrigen Außentemperaturen ab.
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