Energielabel für Heizungen

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Energielabel für Heizungen: Hintergrund, Infos und Kritikpunkte

Das Energielabel für Heizungen sieht aus wie die Energielabel-Aufkleber, die Verbraucher bereits von vielen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank, Backofen oder Waschmaschine kennen. Die Einführung des Labels wurde von der EU-Kommission beschlossen und gilt seit September 2015 für neue wie auch alte Heizungen. Ziel des Labels ist es, sowohl bei den Verbrauchern als auch bei den Herstellern das Bewusstsein für den Energieverbrauch von Heizungsanlagen zu steigern. So soll die Energiewende weiter vorangetrieben werden. Allerdings ist das Energielabel für Heizungen nicht so verbraucherfreundlich wie das für die klassischen Haushaltsgeräte. Daher finden Sie in diesem Artikel die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Heizungslabel:

EU-Energielabel für Heizungen © Robert Kneschke, stock.adobe.com
EU-Energielabel für Heizungen © Robert Kneschke, stock.adobe.com
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Hintergrund: Worum geht es bei dem Energielabel für Heizungen?

Als Teil der Maßnahmen rund um das Thema Energiewende wurde von der EU-Kommission unter anderem die Einführung des Energielabels für Heizungen beschlossen. Seit September 2015 gilt – bis auf wenige Ausnahmen – eine Auszeichnungspflicht für alle Heizungen, sowohl für Neu-Heizungen als auch alte Bestandsheizungen. Das Etikett bezieht sich auf die Energieeffizienz von Heizungsanlagen und Warmwasserbereitern. Die rechtliche Grundlage ist die EU-Effizienzrichtlinie für Raumheizgeräte.

Das Energielabel für Heizungen orientiert sich an dem bereits seit längerem bekannten Label für Elektro-Haushaltsgeräte. Optisch ähnelt der Aufkleber denn auch den Stickern, die sich auf Backöfen, Waschmaschinen und Kühlschränken finden. Über eine grafische Darstellung in Form einer Farbampel sowie den Kennzeichnungen von A+++ bis D werden die Heizungen den entsprechenden Energieeffizienz-Gruppen zugeordnet.

Ziel des Energielabels für Heizungen ist es, bei den Verbrauchern ein Bewusstsein für das Thema Energieverbrauch zu wecken beziehungsweise zu schärfen. Verbraucher sollen motiviert werden, ein möglichst energieeffizientes Modell auszuwählen, um Kosten zu sparen. Denn energieeffiziente Heizungen schonen nicht nur den Geldbeutel der Verbraucher, sondern auch das Klima und die Umwelt. Hierdurch wird indirekt auch die Motivation der Hersteller erhöht, energieeffiziente Geräte zu entwickeln. Denn je größer die Nachfrage nach diesen Heizungen durch die Verbraucher, desto größer ist die Bereitschaft der Hersteller zur Entwicklung immer energieeffizienterer Heizungen.

Durch die konsequente Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie für Raumheizgeräte sollen jedes Jahr 110 Megatonnen CO2 in Europa eingespart werden – das ist die Menge an Energie, die im Jahr von fünf Großstädten verbraucht werden.

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Das Label: Welche Informationen lassen sich aus dem Energielabel ablesen?

Bei dem Heizungslabel handelt es sich um einen Aufkleber. Optisch erinnert er an die Label auf Elektro-Haushaltsgeräten, die hier seit langem Pflicht sind. In dem Label enthalten sind folgende Informationen:

  • Hersteller- und Modellbezeichnung
  • Angaben zur Effizienzklasse
  • Grafische Darstellung in Form eines Ampel-Diagramms (grün gleich sparsam bis rot gleich verschwenderisch)
  • Auflistung der unterschiedlichen Effizienzklassen in Schriftform
  • Schallleistungspegel (in dB; Dezibel)
  • Wärmenennleistung (kW, Kilowatt)

Bei Kombigeräten – also Heizungsanlagen, die aus mehreren Komponenten bestehen – finden sich zudem folgende Informationen:

  • Hersteller- und Modellbezeichnung
  • Angaben zur Effizienzklasse zu den unterschiedlichen Komponenten der Heizungsanlage (z.B. zur Raumheizung sowie zur Warmwasserbereitung)
  • Grafische Darstellung in Form eines Ampel-Diagramms
  • Auflistung der unterschiedlichen Effizienzklassen in Schriftform
  • Schallleistungspegel (in dB; Dezibel)
  • Wärmenennleistung (kW, Kilowatt)
  • Weiterführende Informationen zu z.B. Sonnenkollektor, Warmwasserspeicher, Temperaturregler, zusätzlichem Heizgerät

Zusatzinformationen: Da das Heizungslabel alleine nicht alle wichtigen Informationen transportieren kann, existiert zusätzlich zu jedem Gerät ein umfangreiches Datenblatt. Dieses enthält weiterführende Informationen zu Energieeffizienz, Heizleistung, Wirkungsgrad und Schallleistungspegel.

Energieeffizienzlabel für Heizungen © IWO
Energieeffizienzlabel für Heizungen © IWO

Heizkessel oder Kombigerät: Was sind Kombigeräte?

Kombigerät, Heizungsanlage oder Verbundanlage: All das sind unterschiedliche Bezeichnungen für die gleiche Sache. Es geht um „Heizungen“, die aus mehreren Komponenten bestehen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, welche Geräte zu einer Verbundanlage zusammengefügt werden. Zu den gängigsten zählen:

  • Kombitherme, bei der Raumwärme und Warmwasser in einem Gerät erzeugt werden
  • Heizkessel mit Solaranlage
  • Heizkessel mit Solaranlage und Wärmespeicher
  • Wasserführender Kaminofen mit Heizkessel und Warmwasserspeicher

Energielabel-Pflicht: Welche Heizungen müssen mit einem Energielabel ausgestattet sein/werden?

Grundsätzlich soll für möglichst viele Heizungen und Heizungsanlagen auf Dauer die Pflicht zur Auszeichnung mit dem Energielabel gelten. Die Labelpflicht bezieht sich sowohl auf Einzelgeräte als auch auf Verbundheizungen. Allerdings hat sich der Gesetzgeber für eine schrittweise Durchsetzung entschieden. Daher gilt derzeit eine Pflicht zur Ausstattung mit einem Energielabel für die Hersteller von Wärmeerzeugern in folgenden Fällen:

  • Warmwasserheizungen
  • Gas- und Ölheizungen
  • Systeme, die mit Strom betrieben werden (z.B. Wärmepumpen)
  • Festbrennstoff-Heizkessel (z.B. Pellet- und Scheitholzkessel)
  • Solarthermie-Anlagen, wenn sie Teil einer Verbundanlage sind

Neue Heizungen: Wie erfolgt die Auszeichnung bei Neu-Heizungen?

Für neue Heizungen und Verbundheizungen gilt – bis auf in den aufgeführten Ausnahmen – eine grundsätzliche Pflicht zur Auszeichnung mit einem Energielabel. Die Hersteller sind verpflichtet, die Geräte mit dem entsprechenden Label zu verkaufen.

Handelt es sich um eine Verbundanlage, so sieht das Vorgehen etwas anders aus: Bei einer Heizungsanlage mit mehreren Elementen, die vom gleichen Hersteller stammen und als Einheit verkauft werden, so übernimmt in der Regel der Hersteller das Labeling. Das Etikett wird dann als so genanntes „Paketlabel“ abgebildet. Stellt ein Handwerksbetrieb die einzelnen Elemente der Verbundanlage zusammen, so ist auch dieser Handwerker für das Labeling verantwortlich.

Wichtig: Bei einer Verbundanlage, die vom Handwerker gelabelt wird, ist es ratsam, die ermittelte Energieeffizienzklasse zum Vertragsinhalt zu machen. Dann trägt der Handwerker das Risiko, falls die angegebene Energieeffizienzklasse nicht stimmt.

Altanlagen im Bestand: Wie erfolgt die Auszeichnung mit einem Label bei alten, bereits im Betrieb befindlichen Heizungen?

Auch für alte Heizungen und Heizungsanlagen, die im Betrieb sind, besteht eine Labelpflicht. Die Ausstellung kann durch unterschiedliche Stellen erfolgen:

  • Berechtigte: Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater und Energieausweis-Ausstellungsberechtigte. Diese dürfen das Label an der Heizung anbringen, wenn ein Vertragsverhältnis mit dem Eigentümer besteht.
  • Verpflichtete: Seit dem 1. Januar 2017 sind die zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zur Vergabe des Labels im Rahmen der Kontrolle der Heizung verpflichtet.

Andere Personenkreise sind nicht zur Anbringung des Energielabels zugelassen.

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Ausnahmen: Welche Heizungen müssen (noch) nicht mit einem Energielabel gekennzeichnet werden?

Es gibt einige Heizungsanlagen, die nach derzeitigem Stand nicht der Labelpflicht unterliegen. Hintergrund ist, dass hier zum Teil noch keine ausreichenden Untersuchungen für diese Heizungssysteme durchgeführt wurden. Auf der Basis dieser Ergebnisse sollen speziell zu geschnittene Richtlinien festgelegt werde.

Zu den Heizungen, für die keine Labelpflicht besteht, zählen:

  • Heizanlagen auf Basis flüssiger Biomasse (z.B. Rapsöl)
  • Heizanlagen auf Basis gasförmiger Biomasse (z.B. Biogas)

Einordnung: Was bedeuten die einzelnen Energieeffizienzklassen?

Die Energieeffizenzklassen reichen von C und D bis A+++. In der Praxis werden jedoch fast nur noch Heizungen verkauft, die die Energieklasse A oder besser aufweisen können. Hier ein kurzer Überblick über die Bedeutung hinter den Buchstaben:

  • A+++: extrem effiziente Heizung oder Heizung, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird
  • A++: besonders effiziente Heizung oder Heizung, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird
  • A+: sehr effiziente Heizung oder Heizung, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird
  • A: effiziente Heizung
  • B: Heizung auf dem Stand
  • C: ineffiziente Heizung
  • D: veraltete Heizung
Energieverbrauch Skala © Shawn Hempel, stock.adobe.com
Energieverbrauch Skala © Shawn Hempel, stock.adobe.com

Einteilung von Heizungsanlagen nach Effizienzklasse

Effizienzklasse Einordnung Heiztechnologien
A+++ besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben
  • Wärmepumpe in Verbindung mit Erdwärme
  • Brennwertkessel für Holz in Verbindung mit Solarwärme-Anlage
  • kleines Blockheizkraftwerk für Holz (bis 50 Kilowatt Leistung)
A++ besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben
  • Luft-Wärmepumpe
  • kleines Blockheizkraftwerk (bis 50 Kilowatt Leistung)
  • Brennwertkessel für Holz
  • Niedertemperaturkessel für Holz in Verbindung mit Solarwärme-Anlage
A+ besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben
  • Brennwertkessel für Öl oder Gas in Verbindung mit Solarwärme-Anlage
  • Luft-Wärmepumpe
  • kleines Blockheizkraftwerk (bis 50 Kilowatt Leistung)
  • Niedertemperaturkessel für Holz
A und B effizient/Stand der Technik
  • Brennwertkessel für Gas und Öl
C ineffizient/veraltet
  • alte Brennwertkessel für Gas und Öl
  • Niedertemperaturkessel für Gas und Öl
D ineffizient/veraltet
  • Standardkessel für Gas und Öl

Quelle: BMWi

Energielable für Warmwasserbereitung und Verbundanlagen

Zusätzlich gibt es auch noch Energielable für Heizungssysteme aus mehreren Einzelgeräten – sogenannte Verbundanlagen. So ist es möglich, zum einen Heizung und Warmwasserbereitung zusammen einzustufen. Zum anderen die Kombinationen mit Solarthermie, Speichern, bestimmten Steuerungen oder weiteren Wärmeerzeugern zu berücksichtigen.

Wird beispielsweise eine Heizungsanlage mit einem Brennwertkessel der Klasse A zusammen mit einer Solaranlage kombiniert, kann das Heizungssystem auf diese Weise ein A+ erreichen. Solche Energielable werden allerdings nur dann zur Kennzeichnung der Energieeffizienz verwendet, wenn alle Komponenten von einem Hersteller kommen. Denn diese „Kombinationsetiketten“ werden vom Hersteller selbst ausgestellt. Aber auch Heizungsfachbetriebe oder der Handel, der Heizungssysteme verkauft, kann auf Basis der Herstellerangaben, solche Lable erstellen.

Label für eine „Verbundanlage“: Heizung und Warmwasserbereitung, die mit Solarthermie, Warmwasserspeicher, Steuerung oder einer Zusatzheizung kombiniert werden kann. Das X im Kästchen neben dem jeweiligen Symbol zeigt die Heizungskomponenten an. Der rechte Bereich gibt die Effizienzklasse der Gesamtanlage oder, wie in diesem Fall, jeweils für Heizung und Warmwasserbereitung an. Maximal erreichbar ist auch hier die Klasse A+++ bei der Effizienz.

Die Energieeffizienzlable für Heizungsanlagen sind vorranging nur für Warmwasserheizungen vorgesehen. Also Heizungsanlagen, die ihre Heizwärme über Warmwasser in Rohrleitungen im Heizungssystem verteilen.

Anwendung findet das Energielabel bei Gas- und Ölheizungen sowie mit Strom betriebenen Systeme, wie zum Beispiel Wärmepumpen. Seit 2017 erhalten auch Festbrennstoff-Heizkessel bis 70 kW ein Label, wie beispielsweise Holz- oder Pellet-Heizkessel. Geräte, deren Leistung oberhalb von 70 Kilowatt liegt, erhalten hingegen kein Label.

Mit den gleichen Einschränkungen werden auch zentrale oder dezentrale Warmwasserbereiter etikettiert. Das schließt elektrische Durchlauferhitzer, Warmwasserspeicher mit einer Füllmenge bis 500 Liter und Heizungs-Warmwasser-Kombigeräte ein. Für Solarthermie-Anlagen gibt es kein Label. Sie werden aber, wie beschrieben, im Verbund mit anderen Wärmeerzeugern berücksichtigt und verbessern dabei in der Regel die Energie-Einstufung der gesamten Heizungsanlage.

Kritik: Wie aussagekräftig ist das Energielabel für den Verbraucher?

Für eine erste Verwirrung bei Käufern sorgte die Vereinheitlichung der Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten. Seit 2020 sind die Klassen A+++, A++ und A+ in ein einheitliches „A“ überführt worden, während bei Heizungsanlagen eine „feinere Abstufung“ eingeführt wurde. So gibt es hier seit 2019 die Klasse A+++ auf dem Energielable.

Der Nutzen des Heizungslabels wird von mehreren Stellen, unter anderem der Verbraucherzentrale, angezweifelt. Der Hauptkritikpunkt ist, dass sich das Konzept des Energielabels nicht einfach von einem Haushaltsgerät auf eine Heizungsanlage übertragen lässt. Denn anders als beispielsweise bei einem Kühlschrank, sind die Unterschiede in Bezug auf die Energieeffizienz unter Prüfbedingungen nicht mit denen in der Einbausituation zu vergleichen. Denn die Energieeffizienz einer Heizung hängt, neben der technischen Beschaffenheit des Gerätes, unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Ob die Heizung zu dem Gebäude passt
  • Wie gut die Dämmung der Heizungsanlage erfolgt
  • Wie stakt das Gebäude gedämmt ist
  • Ob bei einer Solaranlage die Ausrichtung des Daches für eine solche Anlage geeignet ist
Wichtig: Die Heizung muss auch zum Gebäude passen
Wichtig: Die Heizung muss auch zum Gebäude passen

Daher lässt sich aufgrund der Energieeffizienzklasse einer Heizung in der Regel nicht vorhersagen, wie hoch die tatsächlichen Betriebskosten sein werden.

Ein weiterer großer Kritikpunkt der Energielabel sind die fehlenden Kontrollmechanismen bei der Einstufung in die entsprechenden Effizienzklassen. Es gibt keinerlei unabhängige Prüfungen oder Untersuchung durch den TÜV oder die SGS. Finden sich solche Prüfsiegel, ist dies freiwillig durch den Hersteller erfolgt. In allen anderen Fällen vergibt sich der Hersteller die Effizienzklasse selbst.

Auf einen Blick

Da die Informationen auf den vorhandene Energielabeln keineswegs ausreichen, um ein komplettes Heizungssystem energetisch einzuschätzen, bleibt eine kompetente Beratung durch einen Heizungsfachmann unerlässlich. In den meisten Fällen muss vor dem Heizungskauf ohnehin das individuell passende Heizungssystem von einem Fachbetrieb berechnet werden. Wer vorab unabhängige Informationen einholen möchte, kann auch einen Energieberater in Anspruch nehmen. Auch hier wird für die Bewertung die Bausubstanz sowie die wichtigsten Parameter beim Einbau berücksichtigt.

Hier das Wichtigste im Überblick:

  • Grundsätzlich gilt die Labelpflicht für alle alten und neuen Heizungen
  • Auch Heizungsanlagen (aus mehreren Komponenten) müssen mit Energielabel versehen werden.
  • Alte Heizungen werden vom Betriebsschornsteinfeger gelabelt – es entstehen dem Eigentümer keine Kosten.
Energieberatung © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
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