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Energielabel für Heizungen

Energielabel für Heizungen: Hintergrund, Infos und Kritikpunkte

Energielabel für Heizungen sehen genauso aus wie die Labels für Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Backofen oder Waschmaschine. Die Einführung der Energieeffizienz-Label wurde von der EU-Kommission beschlossen; seit dem 26. September 2015 gilt sie für neu in Verkehr gebrachte Raum- und Kombiheizgeräte, während Altanlagen in Deutschland gesondert nach EnVKG gelabelt werden. Ziel des Labels ist es, durch die Darstellung des Energieverbrauchs sowohl bei Verbrauchern als auch bei Herstellern das Bewusstsein für den Energieverbrauch von Heizungsanlagen zu steigern. Allerdings ist das Energielabel für Heizungen nicht so verbraucherfreundlich wie das für die klassischen Haushaltsgeräte. Daher finden Sie in diesem Artikel die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Heizungslabel:

Das Wichtigste in Kürze

  • Für neue Raum- und Kombiheizgeräte gilt seit 2015 eine EU-Labelpflicht; die Skalen unterscheiden sich je nach Gerät und Funktion.
  • Über die tatsächlichen Heizkosten sagt es wenig aus – diese hängen stark von Gebäude, Dämmung und Auslegung ab.
  • Die meisten Hersteller stufen ihre Geräte selbst ein; unabhängige Prüfungen sind freiwillig.
  • Die EU-Kommission plant ein A-bis-G-Label mit QR-Code; ein fester Starttermin ist noch offen.
EU-Energielabel für Heizungen © Robert Kneschke, stock.adobe.com
EU-Energielabel für Heizungen © Robert Kneschke, stock.adobe.com
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Hintergrund: Worum geht es bei dem Energieeffizienslabel für Heizungen?

Als Teil der Maßnahmen rund um das Thema Energiewende wurde von der EU-Kommission unter anderem die Einführung des Energieeffizienzlabels für Heizungen beschlossen. Seit dem 26. September 2015 müssen neue Raum- und Kombiheizgeräte im EU-Regelungsbereich ein Energielabel tragen. Für bestimmte alte Gas- und Öl-Heizkessel im Bestand gibt es in Deutschland zusätzlich ein gesondertes nationales Label nach EnVKG. Das Etikett stellt die Energieeffizienz von Heizungsanlagen und Warmwasserbereitern dar. Rechtliche Grundlage für das EU-Heizungslabel ist insbesondere die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 811/2013; die Ökodesign-Anforderungen sind separat geregelt.

Das Energieeffizienzlabel für Heizungen orientiert sich an dem bekannten Label für Elektro-Haushaltsgeräte. Der Aufkleber ähnelt im Design den Labeln, die sich auf Backöfen, Waschmaschinen und Kühlschränken finden. Über eine grafische Darstellung in Form einer Farbampel sowie Effizienzklassen werden die Geräte eingeordnet; je nach Produktgruppe und Funktion reicht die Skala etwa von A+++ bis D, A+ bis F oder A+++ bis G.

Ziel des Energielabels für Heizungen ist es, bei den Verbrauchern ein Bewusstsein für das Thema Energieverbrauch zu wecken beziehungsweise zu schärfen. Immerhin entfallen über 80 % des Energieverbrauchs privater Haushalte auf Raumwärme und Warmwasser (Umweltbundesamt). Durch das Energieeffizienzlabel sollen Verbraucher motiviert werden, ein möglichst energieeffizientes Modell auszuwählen, um Kosten zu sparen. Denn energieeffiziente Heizungen schonen nicht nur den Geldbeutel der Verbraucher, sondern auch das Klima und die Umwelt. Hierdurch sollen gleichzeitig Hersteller motiviert werden, besonders sparsame Geräte zu entwickeln. Denn je größer die Nachfrage nach energieeffizienten Heizungen, desto größer ist die Bereitschaft der Hersteller zu ihrer Entwicklung.

Nach Schätzungen der EU-Kommission soll die konsequente Umsetzung der EU-Effizienzvorgaben für Raumheizgeräte europaweit erhebliche Mengen CO2 einsparen.

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Das Label: Welche Informationen lassen sich aus dem Energielabel ablesen?

Das Energieeffizienzlabel enthält folgende Informationen:

  • Hersteller- und Modellbezeichnung
  • Funktion des Gerätes (z.B. Raumheizung oder Warmwasserbereiter)
  • Angaben zur Effizienzklasse – je nach Gerät und Funktion etwa A+++ bis D, A+ bis F oder A+++ bis G
  • Skala zur Effizienzklasse in Ampelfarben (grün gleich sparsam bis rot gleich verschwenderisch)
  • Lautstärkepegel (in Dezibel)
  • Wärmenennleistung (kW, Kilowatt)

Bei Kombigeräten – also Heizungsanlagen, die aus mehreren Komponenten bestehen – finden sich darüberhinaus folgende Informationen:

  • Angaben zur Effizienzklasse zu den unterschiedlichen Komponenten der Heizungsanlage (z.B. zur Raumheizung sowie zur Warmwasserbereitung)
  • Weiterführende Informationen zu z.B. Solarkollektor, Warmwasserspeicher, Temperaturregler, zusätzlichem Heizgerät

Zusatzinformationen: Da das Heizungslabel allein nicht alle wichtigen Informationen transportieren kann, existiert zusätzlich zu jedem Gerät ein umfangreiches Datenblatt. Dieses enthält weiterführende Informationen zu Energieeffizienz, Heizleistung, Wirkungsgrad und Schallleistungspegel.

Energieeffizienzlabel für Heizungen © IWO
Energieeffizienzlabel für alte Heizungen © IWO

Heizkessel oder Kombigerät: Was sind Kombigeräte?

Kombigerät und Verbundanlage bezeichnen nicht dasselbe: Ein Kombiheizgerät liefert Raumwärme und Warmwasser in einem Gerät. Eine Verbundanlage ist ein Paket aus mehreren Komponenten, etwa Heizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung. Zu den gängigsten zählen:

  • Kombitherme, bei der Raumwärme und Warmwasser in einem Gerät erzeugt werden
  • Heizkessel mit Solaranlage
  • Heizkessel mit Solaranlage und Wärmespeicher
  • Wasserführender Kaminofen mit Heizkessel und Warmwasserspeicher

Energielabel-Pflicht: Welche Heizungen müssen mit einem Energielabel ausgestattet sein/werden?

Die Labelpflicht wurde schrittweise durchgeführt und bezieht sich sowohl auf Einzelgeräte als auch auf Verbundheizungen, die seit 2016 nach und nach ausgezeichnet wurden. Allerdings hat sich der Gesetzgeber für eine schrittweise Durchsetzung entschieden. Bei Heizungen mit Festbrennstoffen wurde die Kennzeichnung schrittweise eingeführt: Festbrennstoffkessel bis 70 Kilowatt – etwa Pellet- oder Hackschnitzelkessel – tragen seit April 2017 ein Energielabel (EU-Verordnung 2015/1187), Einzelraumheizgeräte wie Kaminöfen und Pelletöfen seit Januar 2018 (EU-Verordnung 2015/1186). Ausgenommen sind dagegen Heizgeräte, die speziell für überwiegend gasförmige oder flüssige Biomasse-Brennstoffe ausgelegt sind.

Neue Heizungen: Wie erfolgt die Auszeichnung bei Neu-Heizungen?

Für neue Heizungen und Verbundheizungen gilt – bis auf in den aufgeführten Ausnahmen – eine grundsätzliche Pflicht zur Auszeichnung mit einem Energieeffizienzlabel. Die Geräte werden werkseitig mit dem entsprechenden Label versehen.

Handelt es sich um eine Verbundanlage, so sieht das Vorgehen etwas anders aus: Bei einer Heizungsanlage mit mehreren Elementen, die vom gleichen Hersteller stammen und als Einheit verkauft werden, übernimmt in der Regel der Hersteller das Labeling. Das Etikett wird dann als so genanntes „Paketlabel“ abgebildet. Stellt ein Handwerksbetrieb die einzelnen Elemente der Verbundanlage zusammen, so ist auch dieser Handwerker dafür verantwortlich, die Anlage mit dem Label zu versehen.

Wichtig: Bei einer Verbundanlage, die vom Handwerker gelabelt wird, ist es ratsam, die ermittelte Energieeffizienzklasse zum Vertragsinhalt zu machen. Dann trägt der Handwerker das Risiko, falls die angegebene Energieeffizienzklasse nicht stimmt.

Altanlagen im Bestand: Wie erfolgt die Auszeichnung mit einem Label bei alten, bereits im Betrieb befindlichen Heizungen?

Für bestimmte alte, gas- oder flüssig befeuerte Heizkessel im Bestand besteht nach EnVKG derzeit noch eine nationale Labelpflicht; sie soll 2026 entfallen. Zur Anbringung der Label sind verschiedene Akteure berechtigt:

  • Berechtigte: Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater und Energieausweis-Ausstellungsberechtigte. Diese dürfen das Label an der Heizung anbringen, wenn ein Vertragsverhältnis mit dem Eigentümer besteht.
  • Verpflichtete: Seit dem 1. Januar 2017 sind die zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zur Vergabe des Labels im Rahmen der Kontrolle der Heizung verpflichtet.

Andere Personenkreise sind nicht zur Anbringung des Energielabels zugelassen.

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Ausnahmen: Welche Heizungen müssen (noch) nicht mit einem Energielabel gekennzeichnet werden?

Es gibt weiterhin Heizgeräte außerhalb des jeweiligen EU-Label-Regelungsbereichs. Das liegt heute vor allem an den konkreten Produktgruppen und Brennstoffen der EU-Verordnungen – nicht daran, dass pauschal noch Untersuchungen für diese Heizungssysteme fehlen.

Zu den Heizungen, für die keine Labelpflicht besteht, zählen:

  • Heizgeräte, die speziell für überwiegend flüssige Biomasse ausgelegt sind (z. B. Rapsöl)
  • Heizgeräte, die speziell für überwiegend gasförmige Biomasse ausgelegt sind (z. B. Biogas)

Einordnung: Was bedeuten die einzelnen Energieeffizienzklassen?

Die Energieeffizienzklassen unterscheiden sich je nach Produktgruppe und Funktion. Die folgende Einordnung ist nur eine grobe Orientierung: Die Klasse beschreibt die normierte Geräte- oder Paket-Effizienz, nicht automatisch die späteren Heizkosten oder die Klimawirkung im konkreten Gebäude. Die besten Klassen erreichen vor allem sehr effiziente Geräte und Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Effizienzklassen auf einen Blick

A+++ extrem effizient / erneuerbar
A++ besonders effizient
A+ sehr effizient
A effizient
B Stand der Technik
C ineffizient
D veraltet

Ampelfarben: grün = sparsam, rot = verschwenderisch. Je nach Produktgruppe reicht die Skala von A+++ bis D, A+ bis F oder A+++ bis G; die EU stellt das Label künftig auf A bis G um.

Energieverbrauch Skala © Shawn Hempel, stock.adobe.com
Energieverbrauch Skala © Shawn Hempel, stock.adobe.com

Einteilung von Heizungsanlagen nach Effizienzklasse

EffizienzklasseEinordnungHeiztechnologien (Beispiele)
A+++besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben
  • Wärmepumpe in Verbindung mit Erdwärme
  • Brennwertkessel für Holz in Verbindung mit Solarwärme-Anlage
  • kleines Blockheizkraftwerk für Holz (bis 50 Kilowatt Leistung)
A++besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben
  • Luft-Wärmepumpe
  • kleines Blockheizkraftwerk (bis 50 Kilowatt Leistung)
  • Brennwertkessel für Holz
  • Niedertemperaturkessel für Holz in Verbindung mit Solarwärme-Anlage
A+besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben

  • Brennwertkessel für Öl oder Gas in Verbindung mit Solarthermie-Anlage

  • Luft-Wärmepumpe

  • kleines Blockheizkraftwerk (bis 50 Kilowatt Leistung)

  • Niedertemperaturkessel für Holz

A und Beffizient/Stand der Technik
  • Brennwertkessel für Gas und Öl
Cineffizient/veraltet
  • alte Brennwertkessel für Gas und Öl
  • Niedertemperaturkessel für Gas und Öl
Dineffizient/veraltet
  • Standardkessel für Gas und Öl
Einordnung der Effizienzklassen

Quelle: BMWi

Kritik: Wie aussagekräftig ist das Energielabel für Verbraucher?

Für eine erste Verwirrung bei Käufern sorgte die Vereinheitlichung der Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten. Hier gilt seit 2021 für viele Produktgruppen eine neue A-bis-G-Skala ohne Pluszeichen; die früheren Klassen A+++ bis A+ wurden dabei nicht einfach in ein „A“ überführt, sondern die Skala wurde neu definiert. Bei Heizungen gilt die alte Skala mit A+++ als bester Klasse vorerst weiter.

Der Nutzen des Heizungslabels wird von unter anderem von den Verbraucherzentralen angezweifelt. Der Hauptkritikpunkt ist, dass sich das Konzept des Energielabels nicht einfach von einem Haushaltsgerät auf eine Heizungsanlage übertragen lässt. Denn anders als beispielsweise bei einem Kühlschrank, bei dem das Label den tatsächlichen Energieverbrauch kennzeichnet, hängt der Energieverbrauch einer Heizung neben der technischen Beschaffenheit des Gerätes von weiteren Faktoren ab. Hier spielt eine Rolle:

  • ob die Heizung zu dem Gebäude passt
  • wie gut die Dämmung der Heizungsanlage erfolgt
  • wie stark das Gebäude gedämmt ist
  • ob die Ausrichtung des Daches für die Solarthermieanlage geeignet ist
Wichtig: Die Heizung muss auch zum Gebäude passen
Wichtig: Die Heizung muss auch zum Gebäude passen

Daher lässt sich aufgrund der Energieeffizienzklasse einer Heizung in der Regel nicht vorhersagen, wie hoch die tatsächlichen Betriebskosten sein werden.

Energielabel für Heizungen: Stärken und Grenzen

Vorteile

  • Macht Effizienzklassen über eine einheitliche Farbskala auf einen Blick vergleichbar.
  • Weist genormte Pflichtangaben aus – etwa Wärmenennleistung und Schallleistungspegel.
  • Setzt Anreize für Hersteller, sparsamere Geräte zu entwickeln.

Nachteile

  • Sagt wenig über die tatsächlichen Betriebskosten – die hängen stark von Gebäude und Dämmung ab.
  • Hersteller stufen sich meist selbst ein; unabhängige Prüfungen (z. B. TÜV) sind freiwillig.
  • Die Umweltwirkung fließt kaum ein – auch fossile Hybridgeräte erreichen gute Klassen.

Kritisiert wird auch, dass die Umweltfreundlichkeit der Heizungsanlage nicht berücksichtigt wird. So können auch fossile Heizungen in Kombination mit Solarthermie A+ erreichen.

Ein weiterer Kritikpunkt sind begrenzte Kontrollmechanismen vor dem Inverkehrbringen. Lieferanten müssen Label, Produktdatenblatt und technische Unterlagen bereitstellen; Marktüberwachungsbehörden können Stichproben und Laborprüfungen durchführen. Eine unabhängige TÜV- oder SGS-Prüfung vor dem Verkauf ist für das heutige Heizungslabel aber nicht der Regelfall, entsprechende Prüfsiegel sind zusätzliche freiwillige Nachweise.

Ausblick: Das Energielabel für Heizungen wird überarbeitet

Beim Energielabel für Heizungen stehen 2026 zwei Änderungen an. Erstens schafft Deutschland das nationale Effizienzlabel für Heizungs-Altanlagen wieder ab: Der Bundestag hat die entsprechende Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) im Juni 2026 beschlossen; nach abschließender Befassung im Bundesrat soll die Etikettierungspflicht 2026 entfallen. Begründet wird der Schritt mit hohem Bürokratieaufwand bei nur geringem Effekt auf den Heizungstausch. Nach Zustimmung des Bundesrats und Inkrafttreten würde die Pflicht der Schornsteinfeger entfallen, alte Gas- und Ölkessel zu etikettieren. Zweitens arbeitet die EU-Kommission an einer Modernisierung des Labels für neue Heizgeräte: Vorgesehen ist die Umstellung auf die einfachere Skala von A bis G – wie bei vielen Haushaltsgeräten seit 2021 – samt QR-Code mit Zugang zur EU-Produktdatenbank EPREL und zusätzlichen Symbolen, etwa für den Geräuschpegel. Ein fester Starttermin für das neue EU-Label steht noch nicht fest. Für Verbraucher bleibt die wichtigste Botschaft gleich: Die Effizienzklasse allein ersetzt keine fachliche Beratung.

Auf einen Blick

Da die Informationen auf den vorhandenen Energielabeln keineswegs ausreichen, um ein komplettes Heizungssystem energetisch einzuschätzen, bleibt eine kompetente Beratung durch einen Heizungsfachmann unerlässlich. In den meisten Fällen muss vor dem Heizungskauf ohnehin das individuell passende Heizungssystem von einem Fachbetrieb berechnet werden. Wer vorab unabhängige Informationen einholen möchte, kann auch einen Energieberater in Anspruch nehmen. Auch hier werden für die Bewertung der passenden Heizungsanlage die Bausubstanz sowie die wichtigsten Parameter beim Einbau berücksichtigt.

Fazit

  • Für neue Heizgeräte im EU-Regelungsbereich besteht eine Labelpflicht; Bestandskessel werden in Deutschland nur nach den EnVKG-Vorgaben erfasst.
  • Auch Verbundanlagen (Heizungsanlagen aus mehreren Komponenten) müssen mit dem Energieeffizienzlabel versehen werden.
  • Bei Bestandsanlagen versieht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nach § 17 EnVKG betroffene gas- oder flüssig befeuerte Heizkessel mit Labeln, wenn sie bei der Feuerstättenschau mindestens 15 Jahre alt sind und noch nicht etikettiert wurden – dieses nationale Altanlagen-Label soll 2026 jedoch entfallen.
  • Energieeffizienzlabel für Heizungen sagen leider nichts über den tatsächlichen Energieverbrauch aus, da dieser stark von den örtlichen Bedingungen abhängt.
  • Sogar fossile Heizungen können als Teil von Hybridheizungen eine gute A+ Klasse erzielen.
Energieberatung © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
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