Energielabel für Heizungen: Hintergrund, Infos und Kritikpunkte
Energielabel für Heizungen sehen genauso aus wie die Labels für Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Backofen oder Waschmaschine. Die Einführung der Energieeffizienz-Label wurde von der EU-Kommission beschlossen und gilt seit September 2015 für neue wie auch alte Heizungen. Ziel des Labels ist es, durch die Darstellung des Energieverbrauchs sowohl bei Verbrauchern als auch bei Herstellern das Bewusstsein für den Energieverbrauch von Heizungsanlagen zu steigern. Allerdings ist das Energielabel für Heizungen nicht so verbraucherfreundlich wie das für die klassischen Haushaltsgeräte. Daher finden Sie in diesem Artikel die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Heizungslabel:
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Hintergrund: Worum geht es bei dem Energieeffizienslabel für Heizungen?
Als Teil der Maßnahmen rund um das Thema Energiewende wurde von der EU-Kommission unter anderem die Einführung des Energieeffizienzlabels für Heizungen beschlossen. Seit September 2015 gilt – bis auf wenige Ausnahmen – eine Auszeichnungspflicht für alle Heizungen, sowohl für Neu-Heizungen als auch alte Bestandsheizungen. Das Etikett stellt die Energieeffizienz von Heizungsanlagen und Warmwasserbereitern dar. Die rechtliche Grundlage ist die EU-Effizienzrichtlinie für Raumheizgeräte.
Das Energieeffizienzlabel für Heizungen orientiert sich an dem bekannten Label für Elektro-Haushaltsgeräte. Der Aufkleber ähnelt im Design den Labeln, die sich auf Backöfen, Waschmaschinen und Kühlschränken finden. Über eine grafische Darstellung in Form einer Farbampel sowie den Kennzeichnungen von A+++ bis D werden die Heizungen den entsprechenden Energieeffizienz-Gruppen zugeordnet.
Ziel des Energielabels für Heizungen ist es, bei den Verbrauchern ein Bewusstsein für das Thema Energieverbrauch zu wecken beziehungsweise zu schärfen. Immerhin gehen fast 80 % des Energieverbrauchs in Haushalten auf das Konto Heizung und Warmwasserbereitung. Durch das Energieeffizienzlabel sollen Verbraucher motiviert werden, ein möglichst energieeffizientes Modell auszuwählen, um Kosten zu sparen. Denn energieeffiziente Heizungen schonen nicht nur den Geldbeutel der Verbraucher, sondern auch das Klima und die Umwelt. Hierdurch sollen gleichzeitig Hersteller motiviert werden, besonders sparsame Geräte zu entwickeln. Denn je größer die Nachfrage nach energieeffizienten Heizungen, desto größer ist die Bereitschaft der Hersteller zu ihrer Entwicklung.
Durch die konsequente Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie für Raumheizgeräte sollen jedes Jahr 110 Megatonnen CO2 in Europa eingespart werden – das ist die Menge an Energie, die im Jahr von fünf Großstädten verbraucht werden.
Das Label: Welche Informationen lassen sich aus dem Energielabel ablesen?
Das Energieeffizienzlabel enthält folgende Informationen:
- Hersteller- und Modellbezeichnung
- Funktion des Gerätes (z.B. Raumheizung oder Warmwasserbereiter)
- Angaben zur Effizienzklasse von A+++ bis G
- Skala zur Effizienzklasse in Ampelfarben (grün gleich sparsam bis rot gleich verschwenderisch)
- Lautstärkepegel (in Dezibel)
- Wärmenennleistung (kW, Kilowatt)
Bei Kombigeräten – also Heizungsanlagen, die aus mehreren Komponenten bestehen – finden sich darüberhinaus folgende Informationen:
- Angaben zur Effizienzklasse zu den unterschiedlichen Komponenten der Heizungsanlage (z.B. zur Raumheizung sowie zur Warmwasserbereitung)
- Weiterführende Informationen zu z.B. Solarkollektor, Warmwasserspeicher, Temperaturregler, zusätzlichem Heizgerät
Zusatzinformationen: Da das Heizungslabel allein nicht alle wichtigen Informationen transportieren kann, existiert zusätzlich zu jedem Gerät ein umfangreiches Datenblatt. Dieses enthält weiterführende Informationen zu Energieeffizienz, Heizleistung, Wirkungsgrad und Schallleistungspegel.
Heizkessel oder Kombigerät: Was sind Kombigeräte?
Kombigerät, Heizungsanlage oder Verbundanlage: All das sind unterschiedliche Bezeichnungen für ein und dieselbe Heizung. Es geht um „Heizungsanlagen“, die aus mehreren Komponenten bestehen. Es können verschiedene Geräte zu einer Verbundanlage zusammengefügt werden. Zu den gängigsten zählen:
- Kombitherme, bei der Raumwärme und Warmwasser in einem Gerät erzeugt werden
- Heizkessel mit Solaranlage
- Heizkessel mit Solaranlage und Wärmespeicher
- Wasserführender Kaminofen mit Heizkessel und Warmwasserspeicher
Energielabel-Pflicht: Welche Heizungen müssen mit einem Energielabel ausgestattet sein/werden?
Die Labelpflicht wurde schrittweise durchgeführt und bezieht sich sowohl auf Einzelgeräte als auch auf Verbundheizungen, die seit 2016 nach und nach ausgezeichnet wurden. Allerdings hat sich der Gesetzgeber für eine schrittweise Durchsetzung entschieden. Während die Ausstattung mit einem Energieeffizienzlabel für Heizungen mit Festbrennstoffen wie etwa Holzheizungen bis 2017 noch freiwillig war, müssen seit 2019 auch Pelletheizungen oder Hackschnitzelheizungen sowie Kamine mit dem Label gekennzeichnet sein. Biogasanlagen sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Neue Heizungen: Wie erfolgt die Auszeichnung bei Neu-Heizungen?
Für neue Heizungen und Verbundheizungen gilt – bis auf in den aufgeführten Ausnahmen – eine grundsätzliche Pflicht zur Auszeichnung mit einem Energieeffizienzlabel. Die Geräte werden werkseitig mit dem entsprechenden Label versehen.
Handelt es sich um eine Verbundanlage, so sieht das Vorgehen etwas anders aus: Bei einer Heizungsanlage mit mehreren Elementen, die vom gleichen Hersteller stammen und als Einheit verkauft werden, übernimmt in der Regel der Hersteller das Labeling. Das Etikett wird dann als so genanntes „Paketlabel“ abgebildet. Stellt ein Handwerksbetrieb die einzelnen Elemente der Verbundanlage zusammen, so ist auch dieser Handwerker dafür verantwortlich, die Anlage mit dem Label zu versehen.
Altanlagen im Bestand: Wie erfolgt die Auszeichnung mit einem Label bei alten, bereits im Betrieb befindlichen Heizungen?
Auch für alte Heizungen und Heizungsanlagen, die im Betrieb sind, besteht eine Labelpflicht. Zur Anbringung der Label sind verschiedene Akteure berechtigt:
- Berechtigte: Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater und Energieausweis-Ausstellungsberechtigte. Diese dürfen das Label an der Heizung anbringen, wenn ein Vertragsverhältnis mit dem Eigentümer besteht.
- Verpflichtete: Seit dem 1. Januar 2017 sind die zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zur Vergabe des Labels im Rahmen der Kontrolle der Heizung verpflichtet.
Andere Personenkreise sind nicht zur Anbringung des Energielabels zugelassen.
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Ausnahmen: Welche Heizungen müssen (noch) nicht mit einem Energielabel gekennzeichnet werden?
Es gibt einige Heizungsanlagen, die nach derzeitigem Stand nicht der Labelpflicht unterliegen. Hintergrund ist, dass hier zum Teil noch keine ausreichenden Untersuchungen für diese Heizungssysteme durchgeführt wurden. Auf der Basis dieser Ergebnisse sollen speziell zu geschnittene Richtlinien festgelegt werde.
Zu den Heizungen, für die keine Labelpflicht besteht, zählen:
- Heizanlagen auf Basis flüssiger Biomasse (z.B. Rapsöl)
- Heizanlagen auf Basis gasförmiger Biomasse (z.B. Biogas)
Einordnung: Was bedeuten die einzelnen Energieeffizienzklassen?
Die Energieeffizenzklassen reichen von C und D bis A+++. In der Praxis werden jedoch fast nur noch Heizungen verkauft, die die Energieklasse A oder besser aufweisen können. Hier ein kurzer Überblick über die Bedeutung hinter den Buchstaben:
- A+++: extrem effiziente Heizung oder Heizung, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird
- A++: besonders effiziente Heizung oder Heizung, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird
- A+: sehr effiziente Heizung oder Heizung, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird
- A: effiziente Heizung
- B: Heizung auf dem Stand
- C: ineffiziente Heizung
- D: veraltete Heizung
Einteilung von Heizungsanlagen nach Effizienzklasse
Effizienzklasse | Einordnung | Heiztechnologien (Beispiele) |
---|---|---|
A+++ | besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben |
|
A++ | besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben |
|
A+ | besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben |
|
A und B | effizient/Stand der Technik |
|
C | ineffizient/veraltet |
|
D | ineffizient/veraltet |
|
Quelle: BMWi
Kritik: Wie aussagekräftig ist das Energielabel für Verbraucher?
Für eine erste Verwirrung bei Käufern sorgte die Vereinheitlichung der Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten. Hier wurden 2020 die Klassen A+++, A++ und A+ in ein einheitliches „A“ überführt, während bei Heizungsanlagen seit 2019 zu A++ noch die bessere Klasse A+++ auf dem Energielabel zu finden ist.
Der Nutzen des Heizungslabels wird von unter anderem von den Verbraucherzentralen angezweifelt. Der Hauptkritikpunkt ist, dass sich das Konzept des Energielabels nicht einfach von einem Haushaltsgerät auf eine Heizungsanlage übertragen lässt. Denn anders als beispielsweise bei einem Kühlschrank, bei dem das Label den tatsächlichen Energieverbrauch kennzeichnet, hängt der Energieverbrauch einer Heizung neben der technischen Beschaffenheit des Gerätes von weiteren Faktoren ab. Hier spielt eine Rolle:
- ob die Heizung zu dem Gebäude passt
- wie gut die Dämmung der Heizungsanlage erfolgt
- wie stark das Gebäude gedämmt ist
- ob die Ausrichtung des Daches für die Solarthermieanlage geeignet ist
Daher lässt sich aufgrund der Energieeffizienzklasse einer Heizung in der Regel nicht vorhersagen, wie hoch die tatsächlichen Betriebskosten sein werden.
Kritisiert wird auch, dass die Umweltfreundlichkeit der Heizungsanlage nicht berücksichtigt wird. So können auch fossile Heizungen in Kombination mit Solarthermie A+ erreichen.
Ein weiterer großer Kritikpunkt der Energielabel sind die fehlenden Kontrollmechanismen bei der Einstufung in die entsprechenden Effizienzklassen. Es gibt keinerlei unabhängige Prüfungen oder Untersuchung durch den TÜV oder die SGS. Finden sich solche Prüfsiegel, ist dies freiwillig durch den Hersteller erfolgt. In allen anderen Fällen vergibt sich der Hersteller die Effizienzklasse selbst.
Auf einen Blick
Da die Informationen auf den vorhandene Energielabeln keineswegs ausreichen, um ein komplettes Heizungssystem energetisch einzuschätzen, bleibt eine kompetente Beratung durch einen Heizungsfachmann unerlässlich. In den meisten Fällen muss vor dem Heizungskauf ohnehin das individuell passende Heizungssystem von einem Fachbetrieb berechnet werden. Wer vorab unabhängige Informationen einholen möchte, kann auch einen Energieberater in Anspruch nehmen. Auch hier werden für die Bewertung der passenden Heizungsanlage die Bausubstanz sowie die wichtigsten Parameter beim Einbau berücksichtigt.
Fazit
- Grundsätzlich gilt die Labelpflicht für alle alten und neuen Heizungen
- Auch Verbundanlagen (Heizungsanlagen aus mehreren Komponenten) müssen mit dem Energieeffizienzlabel versehen werden.
- Alte Heizungen werden vom Betriebsschornsteinfeger gelabelt, 2024 werden alle Heizungen aus dem Baujahr 2009 gelabelt, von da an, alle Heizungen, die noch nicht gelabelt und älter als 15 Jahre sind.
- Energieeffizienzlabel für Heizungen sagen leider nichts über den tatsächlichen Energieverbrauch aus, da dieser stark von den örtlichen Bedingungen abhängt.
- Sogar fossile Heizungen können als Teil von Hybridheizungen eine gute A+ Klasse erzielen.
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