Kombinationsmöglichkeit von Gasheizungen mit erneuerbaren Energien
Das Klimapaket der Bundesregierung sieht eine Förderung von Gasheizungen nur noch dann vor, wenn sie als Hybridheizungen mit Wärmepumpen oder Solarthermie-anlagen kombiniert werden. In Baden-Württemberg besteht für alle Neubauten schon länger die Pflicht, 15 % des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Das gilt auch für Gas-Brennwertheizungen, obwohl die bekanntermaßen besonders effizient, sauber und sparsam sind. Übrigens gilt diese Pflicht auch für die Fälle, in denen die Heizungsanlage erneuert wird. Um dieser im EEG vorgeschriebenen Pflicht zu entsprechen, haben Verbraucher unterschiedliche Wahlmöglichkeiten.
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Biogas
Biogas verbrennt Kohlendioxid neutral. Das heißt, es wird bei der Verbrennung von Biogas nicht mehr Kohlendioxid freigesetzt, als vorher durch seine Ausgangsstoffe (also zum Beispiel Pflanzen) gebunden wurde. Den Anteil an Biogas kann jeder relativ leicht erhöhen, indem er einen Gasanbieter wählt, der auch Biogas anbietet. Der Wechsel zu entsprechenden Tarifen ist einfach. Und die Gasheizung verbrennt Biogas ebenso gerne wie Erdgas. Es gibt eine große Anzahl von regional aktiven Biogas-Anbietern. Bundesweit sind allerdings nur sehr wenige Anbieter verfügbar. Einige Biogas-Anbieter haben zudem auch Erdgas im Angebot, dem in gewissem Umfang Biogas beigemengt wurde. Der Biogasanteil muss 15 % betragen, aber es gibt auch die Kombinationsmöglichkeit, 10 % Biogas und die Vorlage eines Sanierungsplans, mit dem die anderen 5 % abgedeckt sind.
Solarthermie
Eine Alternative stellt die Einbindung von Solarthermie in die Gasheizung dar. Dabei werden pro qm Wohnfläche eine Solarthermie-Fläche von 0,07 qm gefordert, umden Bestimmungen zu entsprechen.
Kosten der Nutzung von Solarthermie
Alle bekannten deutschen Hersteller von Gas-Brennwertheizungen bieten in ihrem Portfolio inzwischen auch Komplettsysteme, also Gas-Brennwertheizung, Solaranlage und die entsprechende Solarregelung sowie einen passenden Speicher.
Damit sind schon die Komponenten genannt, die zusätzlich installiert werden müssen: Einerseits die Solarkollektoren, andererseits ist eine andere Steuerung notwendig und schließlich muss ein bivalenter Speicher eingebaut werden, der sowohl über die Gasheizung wie auch über die Solarthermieanlage beheizt werden kann.
Wichtig bei der Entscheidung: Die hohen Fördermittel für Solarthermieanlagen bekommt nur, wer eine Anlage zur kombinierten Warmwasser- und Heizungsunterstützung einbaut. Die zusätzlichen Kosten für die Kombination der Gasheizung mit Solarthermie sind nicht zu knapp. Neben der gesamten Solarthermieanlage müssen ein entsprechend großer Speicher und vor allem die bessere (und teurere) Solarregelung kalkuliert werden. Insgesamt sollte mit rund 6.000 bis 12.000 Euro gerechnet werden.
Davon können die Fördermittel in Höhe von 90 Euro pro Quadratmeter aber wieder abgezogen werden. Auch wird tatsächlich eine ganze Menge Gas eingespart, denn gerade in der Übergangszeit oder auch im Sommer muss die Gasheizung selbst kaum noch anspringen. Diese Einsparungen sollten bei der Preisbetrachtung auch berücksichtigt werden.
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Kombination mit Holzheizung
Auch diese Kombination ist möglich. Dann muss die Pellet- oder Hackschnitzelheizung mindestens 15 % des Wärmebedarfs liefern.
Kombination mit Wärmepumpen
Möglich ist auch die Kombination von Gas-Brennwertheizungen mit Wärmepumpen. Allerdings muss deren Anteil an der Wärme dann 50 % betragen. Infrage kommen sowohl Erd- wie auch Wasser- oder Luft-Wärmepumpen. Die Investitionskosten sind recht hoch. Je nach Modell sind bis zu 20.000 Euro fällig. Auch bei Wärmepumpen müssen die Heizungsregelung und der Wärmespeicher entsprechend angepasst werden.
Luft-Wärmepumpen sind jedoch deutlich preiswerter, es ist aber fraglich, ob mit ihnen 50 % des Wärmebedarfs abgedeckt werden können. Auch für Wärmepumpen gibt es hohe Fördermittel. Gleichzeitig wird natürlich auch erheblich Gas eingespart. Das verkürzt zusätzlich die Amortisationszeit. Wärmepumpen sollten vor allem dann als Alternative in Betracht gezogen werden, wenn das Dach für eine Solarthermieanlage nicht geeignet ist.
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