Gasanschluss legen, Voraussetzungen, Kosten
Unabdingbare Voraussetzung für eine Erdgasheizung ist ein Anschluss an das Erdgasnetz der Gemeinde. Erdgas ist im Gebäudebestand nach wie vor der häufigste Heizenergieträger – rund die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland wird damit beheizt (BDEW, Stand 2026). Das deutsche Gasverteilnetz umfasst über 500.000 Kilometer Leitungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Den Hausanschluss bis zur Hauptabsperreinrichtung legt der Netzbetreiber – die Leitungen im Haus übernimmt ein Fachbetrieb.
- Die Kosten richten sich vor allem nach der Entfernung zur Gas-Hauptleitung und dem Netzgebiet; bis zu einer bestimmten Länge gilt oft ein Pauschalpreis.
- Seit dem 29. Juli 2026 gilt das GModG: keine 65-Prozent-Vorgabe mehr; für neu in Bestandsgebäude eingebaute Gasheizungen gelten ab 2029 steigende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe.

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Voraussetzung für Gasanschluss
Eine solche Erdgasleitung muss in der Nähe des Hauses liegen, um einen Erdgasanschluss zu ermöglichen. In Neubaugebieten ist ein Erdgasanschluss heute nicht mehr selbstverständlich; in bestehenden Wohngebieten kann die Lage der nächsten Hauptversorgungsleitung beim Netzbetreiber erfragt werden.
Für den Anschluss vom Haus an die Hauptversorgungsleitung in der jeweiligen Straße ist übrigens der Netzbetreiber zuständig, der sich das aber natürlich bezahlen lässt. Wird eine bestimmte Entfernung unterschritten, wird im Allgemeinen ein Pauschalpreis in Rechnung gestellt. Darüber hinaus berechnen die Netzbetreiber für jeden weiteren Meter die Verlegungskosten.

Der Netzbetreiber legt also auf Kosten des Eigentümers (bei Neubauten als ein Posten der Erschließungskosten) den Gasanschluss bis ins Haus. Nahe beim Mauerdurchbruch wird dann die Hauptabsperreinrichtung montiert. Ab dort muss sich der Hauseigentümer über einen Fachbetrieb die Leitungen im Haus legen lassen.
Schritt für Schritt zum Gasanschluss
Lage der Hauptleitung klären
Beim Netzbetreiber erfragen, ob und wie weit eine Gas-Hauptleitung in der Straße liegt. In Neubaugebieten ist ein Gasanschluss heute aber nicht mehr automatisch mitgeplant.
Anschluss beantragen und Angebot einholen
Den Netzanschluss beim zuständigen Netzbetreiber beantragen. Sie erhalten ein individuelles Angebot mit den genauen Kosten – die Pauschal- und Meterpreise in der Tabelle sind nur Anhaltswerte.
Hausanschluss legen lassen
Der Netzbetreiber führt die Leitung bis ins Gebäude und montiert nahe dem Mauerdurchbruch die Hauptabsperreinrichtung.
Innenleitung vom Fachbetrieb verlegen lassen
Ab der Hauptabsperreinrichtung verlegt ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragener Fachbetrieb die Gasleitungen im Haus bis zum Aufstellort der Heizung – Arbeiten an der Gasanlage sind nach § 13 NDAV keine Eigenleistung.
Zähler einbauen und in Betrieb nehmen
Der Messstellenbetreiber setzt den Gaszähler, die Anlage wird auf Dichtheit geprüft und schließlich in Betrieb genommen.
Kosten des Gasanschlusses

Die Anschlusskosten variieren von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Hier daher nur grob geschätzte Werte, alle Netzbetreiber machen aber nach Anfrage für den Gasanschluss ein Angebot, aus dem die genauen Preise hervorgehen.
| Netzanschluss/Standard-Hausanschluss je nach Netzgebiet und Anschlusslänge | ca. 1.800 – 5.000 Euro brutto, je nach Netzgebiet |
| Zuschlag pro zusätzlichem Meter nach Pauschallänge | ca. 50 – 85 Euro brutto, teils über 100 Euro |
| Inneninstallation durch Fachbetrieb (Leitungen im Haus bis zur Heizung) | ca. 1.000 – 2.500 Euro |
| Zählersetzen, Inbetriebsetzung und weitere Nebenkosten | ca. 50 – 150 Euro, teils im Pauschalpreis enthalten oder nach Aufwand |
Die Tabelle zeigt: Ein neuer Gasanschluss für eine Erdgasheizung kann sich heute schnell auf mehrere tausend Euro summieren; je nach Netzgebiet, Leitungslänge und Inneninstallation sind etwa 3.000 bis 7.000 Euro realistisch, in Einzelfällen auch mehr. Verbindlich sind aber nur die Angebote, die Netzbetreiber und Fachbetrieb für Ihr Gebäude erstellen.
Neuer Gasanschluss 2026: Lohnt sich das noch?
Bevor Sie einen neuen Gasanschluss legen lassen, lohnt ein Blick auf die Rahmenbedingungen. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) anstelle des früheren Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Die feste 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe für neue Heizungen ist entfallen, die Heizungsart kann wieder frei gewählt werden. Möglich sind damit die reine Gasheizung ebenso wie ein wasserstofffähiges Gerät oder ein Hybridsystem. Hinzu kommt der CO₂-Preis (2026 rund 55 bis 65 Euro je Tonne, ab 2028 voraussichtlich über den EU-Emissionshandel ETS 2), der die Gas-Betriebskosten absehbar steigen lässt. Ein neuer Anschluss kann dennoch sinnvoll sein – etwa wenn ohnehin ein Hybridsystem geplant ist –, sollte aber bewusst und mit Blick auf die nächsten Jahre entschieden werden. Vor einer Neuerschließung lohnt der Vergleich mit Wärmepumpe oder Fernwärme.
Neuer Gasanschluss: Wann ist er noch sinnvoll?
Ob sich eine Neuerschließung lohnt, hängt von Ihrer Ausgangslage ab. Die Übersicht ordnet typische Situationen ein – sie ersetzt keine individuelle Energieberatung.
WennIm Haus liegt bereits ein Gasanschluss und nur das Gerät wird getauscht
Dann Bestehenden Anschluss nutzen
Den vorhandenen Anschluss weiter zu nutzen ist einfach. Ob eine neue Gasheizung die richtige Wahl ist, hängt aber von der örtlichen Wärmeplanung und den ab 2029 steigenden Brennstoffanteilen ab.
WennSie wollen Gas mit erneuerbarer Wärme kombinieren
Dann Gas-Hybridheizung
Eine Gas-Hybridheizung mit führender Wärmepumpe senkt Verbrauch und CO₂-Kosten deutlich und deckt die ab 2029 steigenden Brennstoffanteile gleich mit; Solarthermie allein leistet das in der Regel nicht.
WennIn Ihrer Straße liegt oder entsteht ein Fernwärmenetz
Dann Fernwärme prüfen
Ein Anschluss ans Wärmenetz kann günstiger und zukunftssicherer sein als neues Gas. Vor der Erschließung lohnt der Vergleich.
WennSie planen einen Neubau oder eine Kernsanierung
Dann Wärmepumpe/Alternative bevorzugen
Im Neubau wird kaum noch Gas verbaut. Eine neue Gas-Erschließung ist hier meist die schlechtere Wahl gegenüber Wärmepumpe oder Fernwärme.
Faustregel: Welche Lösung wirklich passt, sollte ein Fachbetrieb oder eine Energieberatung anhand von Gebäude, Wärmeplanung und vorhandener Infrastruktur prüfen.
Heizen mit Flüssiggas Flüssiggas wird in Deutschland bisher in nur rund 1,4 % der Haushalte zum Heizen und für die… weiterlesen




