Gasheizung Schornsteinfeger
Der Schornsteinfeger kommt auch bei Brennwert-Gasheizungen in regelmäßigen Abständen bzw. muss vom Hausbesitzer beauftragt werden. Zwar besteht für den Eigentümer freie Wahl des Schornsteinfegers, die Aufgaben des Schornsteinfegers stehen aber fest. Sie sind durch Bundesimmissionsschutz-Gesetz und Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) geregelt.
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Aber schon bevor die Heizung überhaupt in Betrieb genommen werden darf, muss der Schornsteinfeger konsultiert werden.
Aufgabe des Schornsteinfegers vor Inbetriebnahme der Heizung
Bevor eine Abgasleitung für eine Gasheizung in Betrieb genommen werden darf, besteht die Pflicht zur baulichen Abnahme der Anlage. Diese Aufgabe übernimmt in Deutschland der Schornsteinfeger. Schlampig ausgeführte Abgasleitungen, etwa unsaubere Verbindungsstücke, falsche Ausführungen oder Anschlüsse können nicht nur die Bausubstanz beschädigen – etwa durch austretendes aggressives Kondensat. Durch Austritt von Kohlenmonoxid oder Gasexplosionen können tödliche Gefahren entstehen.
Diese Abnahme hat übrigens nichts zu tun mit der sogenannten Feuerstättenschau.
Regelmäßige Feuerstättenschau auch bei Gasheizungen
Im Zeitraum von 7 Jahren wird zwei Mal im Abstand von mindestens drei Jahren eine so genannte Feuerstättenschau durchgeführt und auf ihrer Basis ein Feuerstättenbescheid erstellt. Darin legt der Schornsteinfeger fest, welche Reinigungsarbeiten und welche Messungen im jeweiligen Haus durchgeführt werden müssen und auch, in welchen Abständen dies zu erfolgen hat. Dieser Feuerstättenbescheid informiert den Hauseigentümer über die verpflichtenden Messungen und Reinigungen, die er dann in eigener Verantwortung in Auftrag geben muss.
Kehrungen und Sicherheitsüberprüfung nach der KÜO
In der KÜO sind die Intervalle, in denen der Hauseigentümer einen Schornsteinfeger für Kehren und Überprüfen beauftragen muss, festgelegt. Für Gasheizungen gibt es unterschiedliche Fristen, je nach Ausführung.
Messungen nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)
Auch die erforderlichen Messungen nach der 1. BImSchV hängen von der Art der Gasheizung ab. Wir haben die Fristen in einer Tabelle zusammengefasst. Auch für die Durchführung dieser Messungen ist der Hauseigentümer verantwortlich. Sie können von jedem Schornsteinfeger durchgeführt werden, müssen dem Bezirksschornsteinfeger aber auf jeden Fall nachgewiesen werden, um Bußgelder zu vermeiden. Der Bezirksschornsteinfeger kann alle diese Aufgaben auch selbst durchführen und kümmert sich dann normalerweise auch um die korrekte Einhaltung aller Fristen, d.h. er kommt auf den Eigentümer aktiv zu, wenn wieder eine Frist einzuhalten ist.
Art der Gasheizung | Häufigkeit für Kehren und Überprüfen nach KÜO | Häufigkeit für Messungen nach 1. BImSchV |
---|---|---|
herkömmlicher Gasheizkessel älter als 12 Jahre | jährlich | alle 3 Jahre |
herkömmlicher Gasheizkessel jünger als 12 Jahre | jährlich | alle 2 Jahre |
herkömmlicher Gasheizkessel älter als 12 Jahre – raumluftunabhängig – | alle 2 Jahre | alle 3 Jahre |
herkömmlicher Gasheizkessel jünger als 12 Jahre – raumluftunabhängig – | alle 2 Jahre | alle 2 Jahre |
Gasbrennwerttherme | alle 2 Jahre | nicht notwendig |
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Kosten der Arbeiten des Schornsteinfegers
Auch wenn viel darüber diskutiert wird, ob Schornsteinfeger zu viel kosten oder berechnen, ist es eigentlich ganz klar. Die zu berechnenden Kosten sind in der KÜO festgelegt. Um es nicht zu einfach zu machen, werden in der KÜO Arbeitswerte für die jeweiligen Aufgaben genannt und jeder Arbeitswert wird mit 1,20 Euro + MwSt berechnet. Die Gebühren für Kehren und Überprüfen nach 1. BImSchV legen jedoch die Bundesländer fest. Sie unterscheiden sich also (leicht).
Hier ein grober Überblick über die ungefähren Kosten. Die genauen Arbeitswerte finden sich in der KÜO. Die anderen Werte sind durchschnittliche Beiträge, die je nach Bundesland leicht nach oben (z.B. Hamburg) oder leicht nach unten (z.B. Baden-Württemberg, Berlin oder NRW) abweichen können.
Aufgabe | Arbeitswerte (x je nach Bundesland ca. 1,1 + MwSt) | Ungefähre Gesamtkosten |
---|---|---|
Feuerstättenbescheid bis 3 Anlagen | 10 | 12,00 € |
Feuerstättenschau Einfamilienhaus | 11,7 | 15,00 € |
Emissionsmessung nach 1. BImSchV herkömmlicher Gaskessel | 45,00 € | |
Emissionsmessung nach 1. BImSchV Brennwertkessel | 25,00 € |
Verglichen mit anderen Kosten, die auf Hauseigentümer zukommen, fallen also die Rechnungen des Schornsteinfegers nicht besonders hoch aus. Jeder sollte wirklich bedenken, dass es sowohl bei der Feuerstättenschau als auch bei Kehrungen und Emissionsmessungen um die eigene Sicherheit geht. Einspar-Möglichkeiten ergeben sich zudem durch die freie Wahl des Schornsteinfegers.
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