Gasheizung: Regelmäßige Wartung erhöht die Lebensdauer
Eine Gasheizung muss wie alle technischen Geräte regelmäßig gewartet werden. Das verlängert nicht nur die Lebensdauer der Therme, sondern sorgt auch für eine hohe Sicherheit und vor allem für einen möglichst niedrigen Gasverbrauch.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine regelmäßige fachkundige Wartung hält die Gasheizung effizient, sicher und langlebig und senkt den Gasverbrauch.
- Ein Wartungsvertrag sichert feste Intervalle und oft einen bevorzugten Notdienst – meist günstiger als einzelne Aufträge.
- Die Wartung ersetzt nicht den Schornsteinfeger: Dessen Feuerstättenschau ist gesetzlich vorgeschrieben.

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Viele Heizungsunternehmen bieten für die Wartung einen Wartungsvertrag an. Dabei hat es durchaus einige Vorteile, einen Wartungsvertrag abzuschließen, um nur einige zu nennen:
- regelmäßige Überprüfung erhöht die Lebensdauer der Heizung
- beim Wartungsvertrag sorgt der Fachbetrieb für eine Einhaltung der Wartungsintervalle
- bei Notfällen wie ungewöhnliche Geräusche oder sogar Gasgeruch, Heizungsausfällen u.Ä. ist der Fachbetrieb erreichbar und Kunden mit Wartungsvertrag werden oft bei der Terminwahl bevorzugt
- die regelmäßige, laut Wartungsvertrag jährliche Wartung senkt den Gasverbrauch der Heizung
- freiwillige Herstellergarantien sind oft an eine nachgewiesene regelmäßige Wartung geknüpft
Die Kosten für einen Wartungsvertrag variieren je nach Leistung der Heizung. Bei kleineren Gasthermen liegen die Kosten niedriger. Im Durchschnitt liegen die Kosten für eine einzelne Wartung bei rund 100 bis 250 Euro. Bei einem Wartungsvertrag sind die Kosten oft geringer, auch, weil der Fachbetrieb hier leichter planen kann und bei jährlicher Wartung ein geringerer Aufwand entsteht, als wenn etwa nur alle zwei Jahre die Wartung durchgeführt wird.

Jeder Fachbetrieb hat vorgefertigte Angebote für einen Wartungsvertrag, die sich im Großen und Ganzen ähneln und auf die jeweilige Heizung angepasst werden.
Woran Sie einen guten Wartungsvertrag erkennen

Was umfasst die Wartung einer Gasheizung?
Der Umfang der Gasheizungswartung ist in dem Wartungsvertrag festgelegt. Neben der reinen Inspektion (Blickprüfung über den Zustand der Heizung), gehören je nach Gerät, Herstellerangaben und Vertrag vor allem folgende Tätigkeiten zu einer ordnungsgemäßen Wartung der Gasheizung:
- Dichtheitsüberprüfung aller Teile der Heizungsanlage (wie Ventile, Steuerung, Temperatureinstellung, etc.)
- Korrosionsüberprüfung aller Teile der Gastherme
- Überprüfung und Reinigung von Brenner und Zündanlage
- Überprüfung und Reinigung des Brennraums
- Austausch von Verschleißteilen
- Nachfüllen des Wassers in der Anlage
- Entlüftung der Heizungsanlage
- Abgas- beziehungsweise Verbrennungsanalyse zur Einstellung
- Wartungsprotokoll

Wartung oder Schornsteinfeger – was ist Pflicht?
Die Wartung durch eine fachkundige Person und der Besuch des Schornsteinfegers sind zwei verschiedene Dinge: Das eine hält die Heizung effizient und sicher, das andere erfüllt eigene gesetzliche Prüfpflichten. Was sich dahinter verbirgt, zeigt die folgende Übersicht.
Wartung oder Schornsteinfeger?
Wartung (Fachbetrieb)
Eine regelmäßige fachkundige Wartung ist gesetzliche Betreiberpflicht; nur ein fester Wartungsvertrag ist freiwillig. Typisch sind Reinigung, Dichtheits- und Funktionsprüfung, Austausch von Verschleißteilen sowie Abgasanalyse und Einstellung. Das hält die Heizung effizient und sicher.
Schornsteinfeger (gesetzlich) Gesetzliche Pflicht
Gesetzliche Pflichtaufgaben sind die Feuerstättenschau und die regelmäßige Abgaswegeüberprüfung samt CO-Messung. Bei Gas-Brennwertgeräten entfällt die Abgasverlustmessung, die Abgasanlage wird aber weiter überprüft.
Gasheizung Schornsteinfeger Der Schornsteinfeger kommt auch bei Brennwert-Gasheizungen in regelmäßigen Abständen bzw. muss vom Hausbesitzer beauftragt werden. Für den Eigentümer… weiterlesen




