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Kaminofen FAQ

Häufige Fragen zu Kaminofen

Das Wichtigste in Kürze

  • Klassische Scheitholz-Kaminöfen müssen die Stufe-2-Werte der 1. BImSchV einhalten: 40 mg/m³ Staub, 1.250 mg/m³ CO und je nach Bauart 70 bzw. 73 Prozent Wirkungsgrad.
  • Holz darf nur mit einem Feuchtegehalt unter 25 Prozent verfeuert werden – das ist keine Empfehlung, sondern Vorschrift.
  • Ein Kaminofen als Einzelraumfeuerung wird nicht gefördert; nur eingebundene wasserführende Anlagen können förderfähig sein.
Häufige Fragen und Antworten © Zerbor, stock.adobe.com
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Wir haben häufige Fragen zu Kaminofen zusammengefasst:

Welche gesetzlichen Grenzwerte muss ein neuer Kaminofen einhalten?

Maßgeblich ist nicht das Bundes-Immissionsschutzgesetz selbst, sondern die auf ihm beruhende 1. BImSchV – die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Kaminöfen, die nach dem 22. März 2010 errichtet wurden, müssen über die Typprüfung des Herstellers belegen, dass sie die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad einhalten. Für Geräte, die ab dem 1. Januar 2015 in Betrieb gehen, gilt die Stufe 2 der Anlage 4: höchstens 1.250 mg/m³ Kohlenmonoxid, höchstens 40 mg/m³ Staub und mindestens 73 Prozent Wirkungsgrad – diese Werte gelten für Raumheizer mit Flachfeuerung, der klassischen Bauart des Kaminofens. Bei anderen Bauarten weichen sie ab: Raumheizer mit Füllfeuerung müssen 70 Prozent erreichen, Speicheröfen und Kamineinsätze 75 Prozent, Kachelofeneinsätze 80 Prozent, Pelletöfen ohne Wassertasche 85 Prozent. Den Nachweis liefert die Prüfbescheinigung, die zum Gerät gehört – verlangen Sie sie beim Kauf, ohne sie wird die Abnahme schwierig.

Warum darf nur trockenes Holz in den Kaminofen?

Weil nasses Holz einen großen Teil seiner Energie damit verbraucht, das eigene Wasser zu verdampfen: Der Wirkungsgrad sinkt, die Verbrennungstemperatur fällt, und es entstehen deutlich mehr Ruß, Feinstaub und Kohlenmonoxid. Der Ruß setzt sich im Schornstein ab – im schlimmsten Fall droht ein Rußbrand. Deshalb ist die Trockenheit nicht nur eine Empfehlung, sondern Vorschrift: Nach der 1. BImSchV darf Holz nur verfeuert werden, wenn sein Feuchtegehalt unter 25 Prozent liegt (bezogen auf das Trockengewicht). Gut abgelagertes Kaminholz liegt darunter. Zur Orientierung: Frisch geschlagenes Holz besteht etwa zur Hälfte aus Wasser, nach einem Jahr Lagerung ist es noch spürbar feucht, nach zwei bis drei Jahren luftiger und regengeschützter Lagerung ist es ofenfertig. Ein Feuchtemessgerät aus dem Baumarkt kostet keine 20 Euro und beendet jede Diskussion.

Brennholz: Frisches Holz: Nein Danke!
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Was muss vor dem Aufstellen eines Kaminofens beachtet werden?

Bevor der Kaminofen ins Haus kommt, sind die baulichen Voraussetzungen zu prüfen. Dazu gehört der Schornstein, der für den Anschluss geeignet sein muss, und der Standort: Trägt der Boden das Gewicht? Sind Brandschutzmaßnahmen wie eine Bodenplatte oder feuerfeste Stellwände nötig, um die Umgebung vor Funkenflug und Hitze zu schützen? Entscheidend ist außerdem die Verbrennungsluft. Die Feuerungsverordnungen der Länder verlangen eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung – dafür gibt es mehrere Wege: einen ausreichend großen Aufstellraum, einen Luftverbund mit angrenzenden Räumen oder eine externe Verbrennungsluftzufuhr. In kleinen, sehr dichten Räumen oder im Zusammenspiel mit Lüftungs- und Dunstabzugsanlagen ist eine externe Verbrennungsluftzufuhr oder ein Sicherheitsschalter oft die praktikabelste Lösung. Ob die Versorgung ausreicht, prüft die Schornsteinfegerin oder der Schornsteinfeger bei der Abnahme.

Kaminofen: Doe Voraussetzungen müssen stimmen
Kaminofen: Doe Voraussetzungen müssen stimmen

Ist ein Kaminofen umweltfreundlich?

Teils. Beim Kohlendioxid ist die Bilanz günstig: Bei der Verbrennung wird im Kern nur so viel CO₂ frei, wie der Baum während des Wachstums gebunden hat – und fossile Energieträger braucht der Ofen nicht. Automatisch klimaneutral ist er damit trotzdem nicht: Ernte, Trocknung und Transport verursachen Emissionen, und der Kohlenstoff ist sofort in der Luft, während nachwachsende Bäume Jahrzehnte brauchen, um ihn wieder zu binden. Beim Feinstaub fällt die Bilanz sogar deutlich negativ aus: Auch unbehandeltes, trockenes Holz erzeugt beim Verbrennen Feinstaub. Nach Messungen des Umweltbundesamts tragen Holzfeuerungen im Winter typischerweise 10 bis 20 Prozent zur Feinstaubbelastung in Deutschland bei. Die Aussage „bei unbehandeltem Holz entstehen keine Schadstoffe“ ist also schlicht falsch. Das Umweltbundesamt rät deshalb dazu, reine Komfortkamine, die für die Beheizung der Wohnung nicht nötig sind, möglichst wenig zu nutzen.

Wenn Sie heizen, dann richtig: die vier häufigsten Fehler

  • Auf Sparflamme drosselnDer Klassiker. Wird die Luftzufuhr zu früh zugedreht, schwelt das Feuer statt zu brennen – Wirkungsgrad runter, Ruß und Kohlenmonoxid rauf, der Schornstein versottet. → Erst drosseln, wenn das Holz vollständig brennt.
  • Von unten anzündenAnzünder unter den Scheiten lässt das Holz von unten durchgasen, die Gase verbrennen unvollständig. → Von oben anzünden: Anzündmodul auf die Scheite, kleine Flamme arbeitet sich nach unten.
  • Zu viel Holz auf einmalEine überladene Brennkammer bekommt zu wenig Luft je Kilogramm Holz. → Lieber weniger Scheite und dafür rechtzeitig nachlegen, wenn die Grundglut steht.
  • Altgerät ohne Filter weiterbetreibenFür Öfen von vor dem 22. März 2010 sind die Nachrüst- und Austauschfristen abgelaufen, wenn kein Grenzwertnachweis vorliegt (höchstens 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ CO). → Nachweis klären; sonst Staubabscheider nachrüsten oder Gerät austauschen.
Quelle: Umweltbundesamt; 1. BImSchV
Der Baum bindet CO2, beim Verbrennen wird es wieder freigesetzt – klimaneutral ist Heizen mit Holz damit nicht automatisch
Der Baum bindet CO₂, beim Verbrennen wird es wieder freigesetzt – klimaneutral ist Heizen mit Holz damit nicht automatisch
Kaminofen © D. Ott, stock.adobe.com
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Sind Kaminöfen gefährlich?

Von jeder Verbrennung im Wohnraum geht ein Restrisiko aus – anders als bei einer Gasheizung im Keller findet sie beim Kaminofen im Wohnzimmer statt, und der Betreiber bedient sie selbst. Die drei realen Gefahren sind: Rußbrand im Schornstein (durch feuchtes Holz und Ablagerungen), Kohlenmonoxid im Raum (etwa bei Unterdruck durch eine Dunstabzugshaube oder bei zu früh geschlossener Luftklappe) und Verbrennungen an heißen Oberflächen. Alle drei lassen sich beherrschen: trockenes, unbehandeltes Holz, die Brennkammer nicht überladen, die Luftzufuhr nicht zu früh drosseln, Rauchrohr und Dichtungen regelmäßig kontrollieren – im Zweifel vom Fachbetrieb –, Kehrtermine einhalten – und einen Kohlenmonoxid-Melder installieren, denn CO ist geruchlos und nicht sichtbar.

Kaminofen: Die Sicherheitsempfehlungen müssen beachtet werden
Kaminofen: Die Sicherheitsempfehlungen müssen beachtet werden

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Gibt es Kaminöfen, mit denen sowohl das Brauchwasser-, als auch das Heizwasser erwärmt werden kann?

Ja! So genannte Wassertaschen sorgen dafür, dass ein Teil der Wärmeenergie zum Erwärmen des Wassers verwendet wird. Dieses Warmwasser wird mit Hilfe einer Umwälzpumpe in das Kreislaufsystem der Heizung eingebracht, bzw. innerhalb eines Pufferspeichers gesammelt. So kann die bestehende Heizungsanlage sinnvoll und effektiv unterstützt und Energiekosten gesenkt werden, allerdings nur dann, wenn der Kaminofen befeuert wird. Am effektivsten und umweltschonendsten arbeitet ein wassergeführter Kaminofen daher, wenn er zusammen mit anderen erneuerbaren Energien, etwa einer Solaranlage, betrieben wird.

Das Prinzip des wasserführenden Kaminofens
Das Prinzip des wasserführenden Kaminofens in Kombination mit einer Gasheizung

Wird ein Kaminofen staatlich gefördert?

Vorweg zur Einordnung: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat das nichts zu tun – das regelt die Stromerzeugung. Für Heizungen gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Und dort gilt: Ein klassischer Kaminofen als Einzelraumfeuerung wird nicht gefördert. Gefördert werden können Biomasseanlagen, die in das Heizsystem eingebunden sind – also etwa wasserführende Pelletöfen mit Wassertasche, wenn sie zusätzliche Anforderungen an Emissionen, Wirkungsgrad, Pufferspeicher und eine hocheffiziente Umwälzpumpe erfüllen. Weil sich Förderbedingungen häufig ändern, pflegen wir die Details zentral: Welche Programme es aktuell gibt und welche Anforderungen gelten, steht im Ratgeber Fördermittel für die Heizung.

Schema einer wasserführenden Anlage mit Kaminofen und Pufferspeicher
Nur wasserführende Anlagen speisen Wärme in den Heizkreis ein

Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen?

Das steht nicht im Ermessen des Betriebs, sondern in Anlage 1 der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) – und hängt davon ab, wie intensiv die Feuerstätte genutzt wird. Bei einem Kaminofen sind je nach Nutzung üblicherweise ein bis drei Kehrungen pro Jahr fällig – bei ganzjährig regelmäßiger Nutzung mehr als bei gelegentlichem Betrieb; hinzu kommt die wiederkehrende Überprüfung. Außerdem kommt die Schornsteinfegerin oder der Schornsteinfeger zur Feuerstättenschau ins Haus und legt im Feuerstättenbescheid fest, welche Arbeiten in welchem Zeitraum zu erledigen sind. Gut zu wissen: Für bestimmte, nicht regelmäßig genutzte Feuerstätten kann die Zahl der Kehrungen auf Antrag auf eine pro Kalenderjahr sinken, wenn unter anderem die Anforderungen der Stufe 2 der 1. BImSchV eingehalten werden und der Schornstein nur von dieser einen Feuerstätte belegt ist – fragen Sie beim nächsten Termin danach. Für Kehrung und Überprüfung zusammen sollten Sie im Einfamilienhaus grob 80 bis 180 Euro pro Jahr einplanen.

Vom Kauf bis zum ersten Feuer: die vier Pflichtstationen

1

Vor dem Kauf: Schornsteinfeger fragen

Ist der vorhandene Schornstein geeignet, reichen die Abstände, stimmt die Verbrennungsluft? Klären Sie das vor dem Kauf – diese eine Auskunft entscheidet über den größten Kostenblock.

2

Beim Kauf: Prüfbescheinigung sichern

Die Typprüfung nach Anlage 4 der 1. BImSchV gehört zum Gerät. Ohne sie wird die Abnahme schwierig – beim Kauf im Ausland ausdrücklich danach fragen.

3

Nach dem Aufstellen: Abnahme

Erst nach der Abnahme durch die Bezirksschornsteinfegerin oder den Bezirksschornsteinfeger darf der Ofen in Betrieb gehen. Kosten je nach Aufwand 50 bis 150 Euro.

4

Binnen eines Jahres: Beratung

Nach § 4 Absatz 8 der 1. BImSchV ist eine einmalige Beratung zu Betrieb, Brennstoff und Lagerung Pflicht – sie wird gern übersehen, weil sie nicht automatisch mit dem Kehrtermin kommt.

Quelle: 1. BImSchV; Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Kaminofen mit Bodenplatte aus Glas © Lilli, stock.adobe.com
Kaminofen Vorschriften

Kaminofen: gesetzliche Vorschriften und Betriebsdauer Beim Betrieb eines Kaminofens sind mehrere Regelwerke zu beachten. Die zentralen Vorgaben stehen in der… weiterlesen

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