Home » Heizung » Kamin und Ofen » Kaminofen » Kaminofen: Staubabscheider und Feinstaubfilter nachrüsten

Kaminofen: Staubabscheider und Feinstaubfilter nachrüsten

Was tun, wenn der eigene Kaminofen die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht mehr einhält und die Stilllegung durch den Schornsteinfeger droht?

Die einzuhaltenden Grenzwerte stehen in § 26 der 1. BImSchV, der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Für Bestandsöfen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, liegen sie bei 4 g Kohlenmonoxid und maximal 0,15 g Staub je Kubikmeter Abgas.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zulässig sind Staubminderer mit Bauartzulassung und 50-%-Nachweis; in der Praxis meist elektrostatische Abscheider.
  • Ein Katalysator allein gilt nicht als Staubminderung nach dem Stand der Technik – er mindert vor allem Gase.
  • Mindestens 50 Prozent Abscheidegrad sind Pflicht; das Umweltbundesamt empfiehlt über 65 Prozent.

Für Öfen mit einem Typschild-Datum bis Ende 1994 lief die Frist bereits Ende 2020 ab. Seit dem 1. Januar 2025 gilt dasselbe für Geräte mit Typschild zwischen 1995 und dem 21. März 2010 – das war die letzte Stufe der Übergangsregelung.

Brennholz verbrennt © Bifi, stcok.adobe.com
Sinnvoll für alte Kaminöfen: Staubabscheider und Feinstaubfilter nachrüsten © Bifi, stcok.adobe.com
Kaminofen-Konfigurator:
 

Jetzt Kaminofen konfigurieren und Top-Angebote erhalten!

Kaminofen-Konfigurator

Die Stilllegung droht, wenn der Eigentümer nicht nachgewiesen hat, dass seine Anlage die Grenzwerte einhält.

Diesen Nachweis erbringt entweder eine Herstellerbescheinigung mit den Prüfstandswerten des Geräts oder eine Abgas-Messung des Bezirksschornsteinfegers vor Ort.

Deshalb muss ein Kaminofen aber nicht zwangsläufig stillgelegt werden: Als Alternative erlaubt § 26 Absatz 2 der 1. BImSchV die Nachrüstung mit einer „Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik“ – umgangssprachlich Staubabscheider oder Feinstaubfilter. Das hilft aber nur, wenn der fehlende Nachweis die Staubemissionen betrifft oder die Maßnahme auch die Kohlenmonoxid-Minderung nachweisbar erreicht. Ob das im Einzelfall technisch möglich ist, hängt vom Ofen, vom Schornstein und vom Aufstellort ab. Zum Vergleich: Neue Öfen der Stufe 2 dürfen nur noch 0,04 g Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen – gut ein Viertel des Werts, der für Altgeräte gilt.

Wie sieht ein Feinstaubfilter für Kaminöfen aus?

Zunächst eine Klarstellung: Was im Handel als „Feinstaubfilter“ verkauft wird, sind technisch Staubabscheider. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen, wie ihn die Richtlinie VDI 3670 (Ausgabe April 2016) beschreibt – dort ist für nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen ein Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent genannt. Zusätzlich braucht das Gerät eine Bauartzulassung, die in der Regel das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt.

Welche Geräte infrage kommen, wissen Fachbetrieb und Bezirksschornsteinfeger. Das DIBt führt auf seiner Website außerdem eine Liste der bauartzugelassenen Staubabscheider samt Geltungsdauer der Zulassung. Beziehen Sie den Schornsteinfeger früh in die Planung ein: Er beurteilt, ob der Ofen mit Abscheider die Grenzwerte überhaupt erreichen kann, und legt fest, wie oft gekehrt werden muss.

Welches System ist das richtige für meinen Kaminofen?

Der Handel unterscheidet „passive“ und „aktive“ Systeme. Entscheidend ist weniger die Werbekategorie als der Nachweis: Für § 26 zählt eine Staubminderungseinrichtung, wenn sie Bauartzulassung und den geforderten gravimetrischen Abscheidegrad nachweist. In der Praxis sind das häufig elektrostatische Staubabscheider; katalytische Tiefenfilter können nur infrage kommen, wenn sie ausdrücklich als Staubabscheider zugelassen sind und die Nachweise erfüllen.

Bis zu 30 % sparen

Kamin- und Ofenbauer – Angebote vergleichen

  • Bundesweit
  • Unverbindlich
  • Qualifizierte Anbieter
  • Top Preise

Passive Filter

Die passiven Filter werden im Ofenrohr eingebaut oder vor den Abgasstutzen. So wird der Rauch durch den Filter geleitet.

Diese passiven Systeme bestehen aus einem Katalysatormaterial. Es scheidet den Staub nicht ab, sondern setzt vor allem gasförmige Abgasbestandteile um: Kohlenmonoxid und unverbrannte Kohlenwasserstoffe reagieren zu Kohlendioxid und Wasser. Teilweise sinken dabei auch die Staubemissionen, vor allem der Rußanteil – die Wirkung darauf ist aber begrenzt.

Vorteile: Katalysatoren sind vergleichsweise günstig, passen auf viele Modelle und lassen sich einfach montieren. Nachteile: Sie setzen sich mit der Zeit zu, müssen regelmäßig gereinigt und nach einer bestimmten Zahl von Betriebsstunden oder Jahren ausgetauscht werden. Entscheidend ist aber ein anderer Punkt – siehe die Warnung unten.

Vorsicht bei „passiven Feinstaubfiltern“

  • Ein reiner Katalysator ohne Staubabscheider-Nachweis reicht nicht.Katalysatoren mindern vor allem gasförmige Bestandteile; als §-26-Nachrüstung zählt nur eine Staubminderungseinrichtung mit Bauartzulassung und nachgewiesenem Abscheidegrad. → Vor dem Kauf Zulassung, Prüfbericht und Bezirksschornsteinfeger prüfen; passive/katalytische Systeme nicht pauschal ausschließen.
  • Ohne Bauartzulassung geht gar nichts.Nachgerüstete Staubabscheider brauchen eine Bauartzulassung, die in der Regel das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. → Vor dem Kauf in der DIBt-Liste prüfen und den Bezirksschornsteinfeger einbinden.
  • Werbeversprechen zum Abscheidegrad prüfen.Angaben wie „bis zu 90 Prozent“ beziehen sich häufig auf die Partikelanzahl, nicht auf die Staubmasse. → Auf den vom Hersteller nachgewiesenen Abscheidegrad achten: mindestens 50 Prozent, empfohlen über 65 Prozent.
Quelle: Umweltbundesamt; § 26 der 1. BImSchV
Passiv oder aktiv - ein Feinstaubfilter für geringere Emissionen
Passiv oder aktiv – ein Feinstaubfilter für geringere Emissionen

Aktive Filter

Aktive Filter sind elektrostatische Abscheider: Ein starkes elektrisches Feld lädt die Partikel auf, die sich anschließend auf einer Niederschlagsfläche ablagern. Entscheidend ist der nachgewiesene Abscheidegrad – also der Anteil der Staubmasse, den das Gerät aus dem Abgas holt (die maßgeblichen Schwellen zeigt die Übersicht unten). Vorsicht bei Werbeangaben wie „bis zu 90 Prozent“: Sie beziehen sich meist auf die Partikelanzahl, nicht auf die Masse. Gasförmige Schadstoffe mindern sie nicht. Den abgelagerten Staub entfernt in der Regel der Schornsteinfeger bei der Kehrung.

Elektrostatische Abscheider brauchen einen Stromanschluss. Eingebaut werden sie zwischen Ofen und Schornstein oder auf der Schornsteinmündung – entscheidend sind die zugelassenen Einbaulagen und Materialien laut Bauartzulassung und Montageanleitung. Wegen Technik und Montage sind sie deutlich teurer als ein Katalysator.

Abscheidegrad: Woran Sie ein taugliches Gerät erkennen

unter 50 %: kein Stand der Technik
50 %: Mindestwert (VDI 3670)
65 %: Blauer Engel DE-UZ 222
über 65 %: Empfehlung des UBA

Der Abscheidegrad beschreibt, wie viel der Staubmasse das Gerät aus dem Abgas holt. Unterhalb von 50 Prozent gilt ein Abscheider nicht als Staubminderung nach dem Stand der Technik – er trägt den Nachweis nach § 26 dann nicht.

Quelle: Umweltbundesamt, Stand 2026; Blauer Engel DE-UZ 222
Richtig betrieben heizt der Kamin umweltfreundlich
Richtig betrieben heizt der Kamin umweltfreundlich

Spartipp

Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice

Angebote von Kachelofen- und Kaminofen-Fachbetrieben vergleichen und bis zu 30 Prozent sparen

Lohnt sich die Nachrüstung von aktiven oder passiven Filtern?

Vor dem Einbau gehört der Bezirksschornsteinfeger an den Tisch: Er beurteilt, ob der Ofen mit Abscheider die Grenzwerte erreichen kann. Bei den Kosten liegen katalytische oder filternde Systeme häufig bei einigen Hundert Euro, elektrostatische Abscheider eher im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich; Einbau, Zubehör, Abnahme und zusätzliche Reinigung kommen hinzu. Holen Sie deshalb vor der Entscheidung ein konkretes Angebot des Fachbetriebs ein. Für den §-26-Nachweis kommen in der Praxis vor allem elektrostatische Staubabscheider infrage. Passive oder katalytische Systeme sollten nur eingeplant werden, wenn Bauartzulassung, massebezogener Abscheidegrad von mindestens 50 % und die Zustimmung des Bezirksschornsteinfegers vorliegen. Die eigentliche Frage lautet deshalb: ein solches Gerät nachrüsten – oder gleich in einen neuen Ofen mit höherem Wirkungsgrad und niedrigen Emissionen investieren? Bei einem alten, kaum genutzten Ofen ist der Austausch oft die wirtschaftlichere Wahl.

Staubfilter nachrüsten oder neuen Kaminofen einbauen?
Staubfilter nachrüsten oder neuen Kaminofen einbauen?

Was ein Staubabscheider nicht leistet

Auch mit Abscheider bleibt der Kaminofen eine Emissionsquelle. Das Umweltbundesamt formuliert die Grenzen der Technik deutlich: Staubabscheider mindern die Partikel, nicht aber die gasförmigen Abgasbestandteile. Sie ersetzen daher weder eine emissionsarme Feuerungstechnik noch den sachgerechten Betrieb – trockenes Holz, sauberes Anzünden und eine richtig eingestellte Luftzufuhr bringen weiterhin den größten Effekt.

Praktischer Nebeneffekt, den viele übersehen: Weil sich im Schornstein mehr Staub und Ruß ablagern, kann je nach Nutzung eine zusätzliche Kehrung pro Heizsaison nötig werden – manchmal auch zwei. Darüber entscheidet der zuständige Bezirksschornsteinfeger; die Vorgaben der Bauartzulassung sind dabei bindend.

Kaminofen © Lilli, stock.adobe.com
Kaminofen richtig heizen, Bedienungsfehler vermeiden

Kaminofen richtig heizen, Bedienungsfehler vermeiden Mit dem Kaminofen zu heizen, ist nicht nur für die Seele gut – wer genießt… weiterlesen

Bis zu 30 % sparen

Kamin- und Ofenbauer – Angebote vergleichen

  • Unverbindlich
  • Qualifizierte Anbieter
  • Kostenlos