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Kaminofen Einsatzmöglichkeiten

Kaminofen – Einsatzmöglichkeiten und Voraussetzungen

Schon seit Jahrhunderten begleitet der Kaminofen den Menschen und sorgt für eine angenehme Temperierung des Wohnraums. Bevor ein Kaminofen in der heutigen Zeit in die eigenen vier Wänden einzieht, sollten allerdings ein paar grundsätzliche Überlegungen getätigt werden, denn einige Voraussetzungen müssen erfüllt werden! Hierzu zählen nicht nur die richtige Dimensionierung des Kaminofens und die vorhandenen räumlichen Gegebenheiten, sondern auch die Anforderungen, die an den Schornstein, die Sicherheit und die Emissionshöchstgrenze gestellt werden, wenn ein Kaminofen betrieben wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne passenden Schornstein geht nichts – Durchmesser und Zug müssen zum Ofen passen.
  • Die Bodenplatte reicht 50 cm nach vorn und 30 cm zur Seite über die Feuerraumöffnung hinaus.
  • Verbindlich sind die Abstände aus der Aufstellanleitung des Herstellers; ohne Angabe gelten 40 cm.
  • Vor der ersten Inbetriebnahme nimmt die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den Ofen ab.
Kaminofen © maho, stock.adobe.com
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Kaminofen: Bauliche Voraussetzungen

Je nach Bauart kann ein Kaminofen ein recht hohes Gewicht erreichen. Gerade alte Gebäude sind für solche Lasten nicht immer ausgelegt, was mitunter zu statischen Problemen führen kann. Ob die Zimmerdecke der Last des Kaminofens standhält, sollte daher unbedingt durch einen Fachmann abgeklärt werden. Eine weitere Frage, die vor der Anschaffung eines Kaminofens stehen sollte, ist die Frage nach dem Schornstein. Ist er für den Anschluss eines Kaminofens geeignet?

Hier gilt: Der Schornstein muss zum Kaminofen passen. Ein zu großer oder zu kleiner Schornsteindurchmesser wirkt sich negativ auf den Zug und das Abbrennverhalten des Kaminofens aus. Rauchrohrdurchmesser von 150 mm oder 180 mm sind bei Kaminöfen verbreitet; ob der Schornstein passt, zeigt aber erst die Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384 anhand von Leistung, Abgastemperatur, Förderdruck, Höhe und Belegung.

Ist am Aufstellort kein Schornsteinanschluss vorhanden oder möglich, so muss auch dann nicht zwangsläufig auf einen gemütlichen Kaminofen verzichtet werden. Abhilfe schafft hier die Montage eines Edelstahlschornsteins. Will man den Kaminofen während einer Heizperiode regelmäßig betreiben, so sollten ebenso zwischen 3 und 5 Raummeter Holz einkalkuliert werden. Die Lagermöglichkeit für das Kaminholz (oder Briketts) sollte also gleichenfalls vorab bedacht werden.

Vor dem Kauf: Was am Aufstellort geklärt sein muss

Schornstein prüfen lassen Durchmesser, Zug und freier Anschluss müssen zur Leistung des Ofens passen. Der Schornsteinfegerbetrieb sagt vorab, ob der Zug reicht.
Statik im Blick behalten Speicheröfen können mehrere hundert Kilogramm wiegen – in Altbauten mit Holzbalkendecken vorab prüfen lassen.
Bodenschutz einplanen Auf brennbarem Boden ist eine Platte Pflicht: 50 cm nach vorn, 30 cm zur Seite, gemessen ab der Feuerraumöffnung.
Verbrennungsluft klären In dichten Häusern mit Lüftungsanlage oder Abluft-Dunstabzug muss der gemeinsame Betrieb abgesichert werden – etwa mit raumluftunabhängigem Gerät, Fensterkontakt oder Unterdruckwächter.
Holzlager organisieren Für eine Heizperiode mit regelmäßigem Betrieb sind 3 bis 5 Raummeter Holz einzuplanen – trocken und luftig gelagert.
Abnahme einplanen Ohne Abnahme durch den Schornsteinfegerbetrieb darf der Ofen nicht in Betrieb gehen.
Kaminofen: Die Voraussetzungen müssen stimmen
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Kaminofen: Standortwahl

Der spätere Standort für den Kaminofen will mit Bedacht gewählt sein. Die Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien in Ofennähe sind verbindlich einzuhalten – sie stehen in der Aufstellanleitung des Herstellers und ergeben sich zusätzlich aus den Vorschriften der Feuerungsverordnungen. Wie groß sie ausfallen, hängt von der Bauart und vom geprüften Gerät ab; ein pauschaler Wert für alle Öfen existiert nicht.

Überdies muss der Boden unter dem Kaminofen den feuerschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Steht der Ofen auf einem nicht brennbaren Belag – etwa Fliesen oder Estrich –, erübrigt sich eine Bodenplatte. Auf Holz, Laminat, PVC oder Teppich ist sie dagegen Pflicht. Sie kann aus Stahl, Naturstein oder feuerfestem Glas bestehen und muss sich nach den Feuerungsverordnungen der Länder mindestens 50 cm nach vorn und 30 cm zur Seite über die Feuerraumöffnung hinaus erstrecken. Maßgeblich ist dabei die Öffnung des Feuerraums, nicht die Außenkante des Ofens – die Platte fällt deshalb meist größer aus, als viele erwarten.

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Achtung! Nach dem Aufstellen und vor der Inbetriebnahme muss der Kaminofen vom zuständigen Schornsteinfegerbetrieb abgenommen werden – erst mit der Abnahme ist der Betrieb freigegeben.
Kaminofen mit Gasheizung kombinieren © digitalstock, stock.adobe.com
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Gesetzliches zum Betrieb eines Kaminofens

Ein Kaminofen ist ein Bauprodukt: Er trägt eine CE-Kennzeichnung und muss eine Typprüfung nach der einschlägigen Produktnorm bestanden haben. In der 1. BImSchV wird für Raumheizer mit Flachfeuerung noch DIN EN 13240 genannt; produktnormenseitig wurde DIN EN 13240 durch die Normenreihe DIN EN 16510 ersetzt. Die Prüfbescheinigung des Herstellers weist nach, dass das Gerät die Emissionsgrenzwerte einhält. Die Schornsteinfegerin oder der Schornsteinfeger prüft bei der Abnahme genau das – und zusätzlich, ob der Brandschutz stimmt.

Für die Sicherheitsabstände gilt: Verbindlich sind die Angaben in der Aufstellanleitung des Herstellers, die auf der Typprüfung beruhen. Fehlen sie, greift der Mindestabstand von 40 cm zu brennbaren Bauteilen aus den Feuerungsverordnungen der Länder. Vor der Sichtscheibe – im sogenannten Strahlungsbereich – sind größere Abstände nötig, in der Regel 80 cm. Wo sich das nicht einhalten lässt, müssen brennbare Bauteile durch eine belüftete, nicht brennbare Abschirmung geschützt werden. Weil die Feuerungsverordnung Ländersache ist, lohnt im Zweifel die Rückfrage beim zuständigen Schornsteinfegerbetrieb.

Auch der Boden ist durch eine nicht brennbare Bodenplatte vor Funkenflug und somit vor Brandgefahr zu schützen, sofern es sich nicht ohnehin um einen nicht brennbaren Boden, etwa einen Fliesenboden, handelt. Bei brennbaren Böden muss der nicht brennbare Belag mindestens 50 cm nach vorn und 30 cm seitlich über die Feuerungsöffnung hinausreichen; zusätzliche Herstellerangaben gehen vor.

Maßgeblich für den Betrieb ist die 1. BImSchV, die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Bei der Verbrennung von Holz entstehen neben Kohlendioxid und Wasserdampf auch Kohlenmonoxid, Stickoxide, organische Verbindungen und – besonders relevant – Feinstaub. Die Verordnung begrenzt deshalb den Staub- und den Kohlenmonoxid-Ausstoß und schreibt einen Mindestwirkungsgrad vor.

Für klassische Kaminöfen (Raumheizer mit Flachfeuerung), die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden, gilt die Stufe 2 der Anlage 4: höchstens 0,04 g/m³ Staub (40 mg/m³) und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid (1.250 mg/m³). Bei anderen Bauarten weichen einzelne Werte ab, etwa bei Herden und Pelletöfen. Beim Mindestwirkungsgrad verlangt die Verordnung nach Bauart 73 Prozent für Raumheizer mit Flachfeuerung, 75 Prozent für Speicheröfen und Kamineinsätze, 80 Prozent für Kachelofeneinsätze, 85 Prozent für Pelletöfen ohne Wassertasche und 90 Prozent für Pelletöfen mit Wassertasche. Die oft pauschal genannten „75 Prozent für alle Öfen“ sind also nicht korrekt.

Wer einen gebrauchten Ofen übernimmt oder einen alten weiterbetreibt, muss zusätzlich § 26 der Verordnung beachten: Geräte, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, dürfen – soweit keine Ausnahme greift – nur laufen, wenn sie höchstens 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid ausstoßen; der Nachweis erfolgt über eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder eine Messung durch den Schornsteinfegerbetrieb. Ohne Nachweis mussten diese Öfen gestaffelt nach dem Datum auf dem Typschild nachgerüstet oder stillgelegt werden; die letzte Frist ist am 31. Dezember 2024 abgelaufen. Ein günstiger Gebrauchtofen vom Kleinanzeigenportal kann deshalb schnell zum Fehlkauf werden.

Vom Angebot bis zum ersten Feuer

1

Bedarf und Leistung bestimmen

Die Nennwärmeleistung richtet sich nach Raumgröße und Dämmstandard. Zu große Öfen laufen im Schwelbetrieb – das ist der häufigste Planungsfehler.

2

Schornsteinfegerbetrieb einbinden vor dem Kauf

Vor dem Kauf klären: Ist der Schornstein geeignet, reicht die Verbrennungsluft, sind die Abstände einhaltbar?

3

Gerät auswählen

Auf CE-Kennzeichnung und Typprüfung achten: Produktnorm ist heute die Reihe DIN EN 16510; die 1. BImSchV nennt für Raumheizer weiterhin DIN EN 13240. Die Prüfbescheinigung gehört zum Gerät.

4

Aufstellen und anschließen lassen

Bodenplatte, Sicherheitsabstände und Anschluss ans Rauchrohr nach Aufstellanleitung ausführen.

5

Abnahme und Feuerstättenbescheid Pflicht

Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nimmt die Feuerstätte ab und gibt den Betrieb frei. Erst danach darf der Ofen brennen.

Kaminofen mit Bodenplatte aus Glas © Lilli, stock.adobe.com
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