Häufige Fragen zur Fernwärme
Das Wichtigste in Kürze
- Fernwärme kommt fertig ins Haus: keine eigene Heizung, kein Schornstein – aber Bindung an einen Versorger ohne Wechselmöglichkeit.
- Die Preise unterscheiden sich je nach Netz erheblich – eine zentrale Vergleichsplattform der Branchenverbände hilft seit 2024 beim Einordnen.
- Ein wichtiger Sparhebel ist die Anschlussleistung: Sie lässt sich einmal jährlich ohne Begründung um bis zu 50 Prozent reduzieren.

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Wir haben häufige Fragen zur Fernwärme zusammengefasst.
Daten und Fakten
- Was ist Fernwärme?
- Wo wird Fernwärme produziert?
- Wie wird die Fernwärme geliefert?
- Steht Fernwärme das ganze Jahr zur Verfügung?
- Welche Vorteile bringt die Fernwärme?
- Wie umweltfreundlich ist Fernwärme?
- Wie kommt die Fernwärme ins Haus?
- Woraus besteht die häusliche Fernwärmestation?
- Wie viel Platz braucht eine Fernwärme-Hausanschlussstation?
- Kann mit Fernwärme nur die Raumwärme abgedeckt werden?
- Wie ist der Fernwärmemarkt in Deutschland?
- Wie sicher ist Fernwärme?
- Was gibt es für Alternativen zu Fernwärme?
Kosten und Preise
- Wie setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?
- Wie errechnet sich der Grundpreis?
- Wie wird der Arbeitspreis ermittelt?
- Was kostet der Fernwärmeanschluss?
- Muss bei Fernwärme eine Wartung erfolgen und fallen dadurch Kosten an?
- Wieso unterscheiden sich die Fernwärmepreise in verschiedenen Städten teils erheblich?
- Wie können Fernwärmepreise verglichen werden?
- Was kostet die Umstellung auf Fernwärme?
- Was tun bei Preiserhöhungen?
- Können Fernwärmepreise zu hoch sein?
- Können Fernwärmepreise falsch berechnet sein?
- Fernwärme im Preisvergleich mit anderen Wärmesystemen
Vertrag und Kündigung
Verbrauch und Optimierung
- Wie wird der Verbrauch ermittelt und wie erfolgt die Abrechnung?
- Wirkt sich eine Gebäudesanierung auf die Anschlussleistung aus?
- Sind Anpassungen von Anschlusswerten möglich?
- Was ist die Anschlussleistung?
Technik
- Kann man Fernwärme mit anderen Techniken kombinieren?
- Ist eine Nachrüstung mit Fernwärme im Altbau möglich?
- Muss ein Warmwasserspeicher angeschlossen werden?
- Welchen Einfluss hat der Primärenergiefaktor der Fernwärme?
- Wie wird der Primärenergiefaktor von Fernwärme berechnet?
- Wer darf die Berechnung des Primärenergiefaktors durchführen?
- Was ist bei Fernwärme in Kombination mit einer Fußbodenheizung zu beachten?
Mieter
Antworten auf Fernwärme-Fragen zu Daten und Fakten
Was ist Fernwärme?
Unter Fernwärme versteht man die zentrale Versorgung von Privathäusern und Gewerbebauten mit Wärme. Meist wird dafür die Abwärme von Kraftwerken über Kraft-Wärme-Kopplung genutzt. Als Brennstoff können fossile Rohstoffe wie Öl und Kohle eingesetzt werden, aber auch erneuerbare Energien.

Die so gewonnene Wärme wird über ein Leitungsnetz zu den Kunden geleitet, die damit heizen oder Warmwasser erzeugen.
Wo wird Fernwärme produziert?
Fernwärme wird in Kraftwerken produziert. Hauptsächlich kommen Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung zum Einsatz, aber auch Blockheizkraftwerke, Fernheizwerke, Geothermiekraftwerke, Müllverbrennungs- oder Industrieanlagen sowie Solarthermische Kraftwerke.

Bei Kraft-Wärme-Kopplung wird die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme genutzt. Betrieben werden kann das Kraftwerk mit jedem zur Verfügung stehenden Brennstoff, egal, ob fossil oder erneuerbar.
Wie wird die Fernwärme geliefert?
Die im Kraftwerk meist durch Kraft-Wärme-Kopplung produzierte Wärme wird über ein wärmegedämmtes, in der Erde verlegtes Leitungsnetz in die Haushalte transportiert. Dort wird dann damit geheizt oder Wasser erwärmt.

Als Transportmedium wird meist Wasser eingesetzt. Teilweise gibt es auch noch Dampfnetze. Wie weit sich Fernwärme wirtschaftlich transportieren lässt, hängt dabei weniger von einer festen Kilometergrenze ab als von der Wärmedichte des Versorgungsgebiets – Großstadtnetze umfassen mehrere hundert Kilometer Trassenlänge.

Steht Fernwärme das ganze Jahr zur Verfügung?
Fernwärme steht in der Regel das ganze Jahr zur Verfügung. Die Temperatur der gelieferten Fernwärme hängt von der jeweiligen Außentemperatur ab.

Auch im Sommer wird Fernwärme geliefert, um Warmwasser zu erzeugen.
Welche Vorteile bringt die Fernwärme?
Da die Wärme im Kraftwerk erzeugt und über ein Rohrsystem schon „fertig“ zum Kunden geliefert wird, entfallen die Kosten, die gewöhnlich mit der örtlichen Wärmeerzeugung zusammenhängen. Etwa die Anschaffung, Errichtung und Wartung des Heizkessels, das Schaffen von Brennstofflagern oder die Schornsteinfegearbeiten.

Die laufenden Kosten sind bereits im Preis für die Fernwärme enthalten – dazu gehören neben den Verbrauchspreisen häufig auch die Wartungs- und Überprüfungsarbeiten an der Übergabestation. Die Erstellung des Anschlusses wird dagegen je nach Versorger einmalig berechnet oder über den Grundpreis verteilt. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Artikel Vorteile und Nachteile der Fernwärme.
Fernwärme auf einen Blick: Stärken und Schwächen
Vorteile
- Keine eigene Heizung im Haus – kein Kessel, kein Brennstofflager, kein Schornsteinfeger
- Platzsparende Übergabestation mit geringem Wartungsaufwand
- Hohe Versorgungssicherheit durch zentrale Erzeugung
- Beim Heizungstausch eine klimafreundliche Komplettlösung – ganz ohne eigene Brennstoff-Auflagen
Nachteile
- Kein Anbieterwechsel möglich – der Netzbetreiber hat ein Monopol
- Preisniveau je nach Netz hoch, Preisklauseln schwer nachvollziehbar
- Lange Vertragsbindung möglich (Erstlaufzeit bis zu zehn Jahre)
- Späterer Umstieg auf ein anderes Heizsystem ist aufwendig und teuer
Wie umweltfreundlich ist Fernwärme?
Bei der Stromerzeugung entsteht Wärme. Diese wird über Kraft-Wärme-Kopplung genutzt, sodass die Abwärme nicht einfach an die Umwelt verloren geht. Das ist ein ressourcenschonender und umweltverträglicher Ansatz.

Wie umweltfreundlich die Fernwärme tatsächlich ist, hängt vom eingesetzten Brennstoff und von der Kraftwerktechnik ab. Grundsätzlich arbeiten neue Kraftwerke effizienter und emissionsärmer. Mehr dazu können Sie im Artikel Ist Fernwärme wirklich Klima- und Umweltfreundlich? lesen.
Wie kommt die Fernwärme ins Haus?
Sofern ein Fernwärme-Anschluss für die gewünschte Adresse möglich ist, kann ein Umstieg vom herkömmlichen Heizsystem auf Fernwärme relativ unkompliziert erfolgen. Hierzu sind Erdarbeiten nötig, um den Hausanschluss von der Hauptleitung bis hin zum Gebäude zu verlegen. In der Hauswand werden zudem zwei Kernbohrungen (für Vor- und Rücklauf) vorgenommen, damit die Hausanschlussleitung bis in das Gebäude verlegt und an die Übergabestation angeschlossen werden kann.

Woraus besteht die häusliche Fernwärmestation?
Die kompakte und damit platzsparende Hausstation besteht aus einem Wärmetauscher und einem Wärmemengenzähler. Die ankommende Wärme, die über eine Bohrung im Mauerwerk (Vorlauf) aus den Rohrleitungen des Fernwärmelieferanten an die Hausstation übergeben wird, wird hierin an die Bedingungen des Heizkreislaufs anpasst. Der Zähler erfasst dabei genau die Wärmemenge, die in die Anlage fließt. Über die Hausstation wird dann das Wasser aus dem Heizungsrücklauf wieder an das Versorgernetz abgegeben, wofür eine zweite Bohrung im Mauerwerk (Rücklauf) nötig ist.
Wie viel Platz braucht eine Fernwärme-Hausanschlussstation?
Die Hausanschlussstation zur Wärmeübergabe im Haus besteht hauptsächlich aus einem Wärmetauscher. Meist werden Kompaktgeräte eingebaut, die alle Elemente außer dem Warmwasserspeicher enthalten.
Sie benötigen nur wenig Platz. Ein Heizkessel sowie ein Schornstein entfallen bei Fernwärme.

Kann mit Fernwärme nur die Raumwärme abgedeckt werden?
Nein. Bei vielen Fernwärmeanschlüssen kann auch die Warmwasserversorgung über die Hausstation erfolgen. Je nach Bedarf kommen Durchflusssysteme, Speichersysteme oder Speicher-Lade-Systeme infrage; ein separater Warmwasserspeicher ist also nicht immer nötig. Wird Warmwasser stattdessen dezentral erzeugt, kommen Durchlauferhitzer infrage, die dann zusätzlich Energie benötigen.

Wie ist der Fernwärmemarkt in Deutschland?
Fernwärme beheizt rund 15,5 Prozent der Wohnungen in Deutschland – vor allem in Großstädten wie Berlin und Hamburg. Insgesamt gibt es mehr als 3.800 Netze mit über 30.000 Kilometern Trassenlänge. Die Betreiber haben in ihrem Netzgebiet eine Monopolstellung: Ein Anbieterwechsel ist für Verbraucher nicht möglich. In Neubaugebieten gibt es teilweise einen Anschlusszwang.

Gleichzeitig sind die Preise regional sehr unterschiedlich. In dicht besiedelten Gebieten mit vielen Abnehmer ist der Fernwärmepreis wesentlich günstiger als im ländlichen dünn besiedelten Raum.
Auch die Verfügbarkeit von Fernwärme ist regional sehr unterschiedlich. Vor allem in Ballungsgebieten ist das Fernwärmenetz gut ausgebaut.
Wie sicher ist Fernwärme?
Fernwärme hat im Vergleich zu anderen Energieträgern eine hohe Versorgungssicherheit. Aufgrund der gut ausgebauten und überwachten Wärmenetze ist die Versorgung auch in langen, kalten Wintern in der Regel gewährleistet. Störungen werden meist früh erkannt und behoben, sodass Ausfälle selten sind.
Was gibt es für Alternativen zu Fernwärme?
Besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme, ist dieser für Hausbesitzer normalerweise bindend. Ob und unter welchen Bedingungen eine Befreiung möglich ist, regelt die jeweilige kommunale Satzung – etwa bei einem nachweislich klimafreundlicheren eigenen Heizsystem oder einer unzumutbaren Härte.
Ohne Anschlusszwang können Hausbesitzer das Heizsystem der Wahl einsetzen. Alternativen sind beispielsweise die Brennwerttechnik, Wärmepumpen oder solare Systeme.
Antworten auf Fernwärme-Fragen zu Kosten und Preisen
Wie setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?
Die Berechnung des zu entrichtenden Preises für die gelieferte Wärme setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Zum einen aus dem Grundpreis, der sich nach dem Wärmebedarf des Gebäudes richtet und eine fixe Größe bildet. Zum anderen aus dem Arbeitspreis, der sich durch den tatsächlichen Verbrauch ergibt.

Manche Anbieter führen auch noch einen Mess-, bzw. Dienstleistungspreis an, um die Kosten für Abrechnung und Messarbeiten abzudecken.
Der Fernwärmepreis wird in Cent pro Kilowattstunde angegeben. Der Anteil des Grundpreises an den Jahreskosten variiert je nach Netz erheblich und liegt häufig bei etwa 20 bis 40 Prozent.
Wie errechnet sich der Grundpreis?
Die aus dem Wärmebedarf des Gebäudes abgeleitete Anschlussleistung bildet die Basis für den Grundpreis. Der Betrag ist in der Regel in Euro je kW ausgewiesen und soll Raumwärme- und Warmwasserbedarf am Auslegungstag abdecken. Die Leistung wird geschätzt oder berechnet; genauer ist eine Heizlastberechnung.

Bei den meisten Anbietern gibt es bis zu einer gewissen Größe einen Mindestbetrag, der auch dann entrichtet werden muss, wenn der Heiz- und Warmwasserbedarf unter diesem Wert liegen.
Wie wird der Arbeitspreis ermittelt?
Wie hoch der Arbeitspreis liegt, hängt unter anderem von Brennstoffen, Erzeugungsanlagen und Preisänderungsklauseln ab. Der Versorger muss Preisregelungen, Preiskomponenten und verwendete Indizes veröffentlichen; interne Kalkulationen und Margen sind für Verbraucher jedoch meist nicht einsehbar.

Was kostet der Fernwärmeanschluss?
Zu den Verbrauchskosten kommen die einmaligen Anschlusskosten hinzu. Die Verbraucherzentrale nennt für die komplette Umstellung eines kleineren Hauses – Übergabestation und Hausanschluss – rund 8.000 bis 15.000 Euro; je nach Netznähe und Aufwand kann es auch weniger oder mehr sein. Teilweise berechnen Fernwärmeanbieter diesen Betrag über die Vertragslaufzeit in den Preis mit ein, teilweise wird er einmalig fällig.
Über die KfW, den Bund, die Länder und Gemeinden sowie einzelne Stadtwerke wird der Wechsel zu Fernwärme mit Zuschüssen unterstützt. Mehr zur Förderung von Fernwärme lesen Sie in unserem Artikel Förderung von Fernwärme.

Muss bei Fernwärme eine Wartung erfolgen und fallen dadurch Kosten an?
Da die Fernwärme fertig ins Haus geliefert wird und dort lediglich übertragen wird, findet keine Verbrennung im Gebäude statt. Aus diesem Grund ist auch keine aufwändige Wartung der Anlage nötig.
Für die Fernwärme-Hausstation wird jedoch eine regelmäßige Wartung einmal jährlich empfohlen. Diese sollte von geschulten Fachleuten durchgeführt werden. In diesem Rahmen werden auch die Wärmezähler überprüft und der Wärmetauscher inspiziert. Oft sind diese Wartungskosten bereits im Grundpreis enthalten.
Wieso unterscheiden sich die Fernwärmepreise in verschiedenen Städten teils erheblich?
Der Anteil des Grundpreises schwankt stark und liegt häufig zwischen rund 20 und 40 Prozent. Der Arbeitspreis hängt davon ab, mit welchen Kraftwerktypen der Versorger die Fernwärme erzeugt und wie wirtschaftlich die Fernwärmenetze betrieben werden.

Auch die Anzahl der Kunden eines Fernwärmenetzes ist für die Höhe des Grundpreises mitverantwortlich. Teilen sich mehr Kunden das Wärmenetz, kann der Versorger den Grundpreis pro Kunde geringer ansetzen.
Wie können Fernwärmepreise verglichen werden?
Lange Zeit waren Fernwärmepreise kaum vergleichbar. Seit 2024 gibt es die gemeinsame Preistransparenzplattform Fernwärme der Branchenverbände AGFW, BDEW und VKU. Sie zeigt für mehrere hundert Netze die Mischpreise typischer Abnahmefälle (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe) und deckt nach Angaben der Betreiber mehr als die Hälfte des deutschen Fernwärmeabsatzes ab.
Zur Einordnung: Eine Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Datenstand April 2025) ermittelte für ein typisches Mehrfamilienhaus einen mittleren Effektivpreis von 17 Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer – gut ein Viertel der Netze lag bei 20 Cent oder mehr. Da ein Anbieterwechsel nicht möglich ist, dient der Vergleich vor allem dazu, das eigene Netz einzuordnen und überhöhte Preise zu erkennen.
Was kostet die Umstellung auf Fernwärme?
Die anfallenden Kosten sind von Versorger zu Versorger unterschiedlich. Häufig fallen für den Hausanschluss einmalige Kosten an (Baukostenzuschuss und Hausanschlusskosten); manche Versorger verteilen sie stattdessen über den Grundpreis. Eine bestehende Zentralheizung kann zudem an die Fernwärmestation angebunden werden. Hierzu ist ein autorisierter Installationsbetrieb nötig, der vom Fernwärmekunden beauftragt und entsprechend bezahlt werden muss.
Was tun bei Preiserhöhungen?
Es kommt immer wieder vor, dass zu hohe Grundpreise berechnet werden. Oftmals liegt es daran, dass die Anschlussleistung nur geschätzt und nicht tatsächlich berechnet wird.
Dies kann der Verbraucher überprüfen oder überprüfen lassen und beim Versorger eine Korrektur beantragen.
Kommt die Preiserhöhung aufgrund steigender Kosten für den Betreiber der Fernwärmeanlage zustande und im Vertrag ist eine Anstiegsklausel dafür enthalten, dann ist die Preiserhöhung grundsätzlich zulässig. Die Preisänderungsklausel muss dafür allerdings die Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV erfüllen: Sie muss sowohl die Kostenentwicklung als auch die Verhältnisse am Wärmemarkt angemessen berücksichtigen und transparent sein. Wichtig: Gegen eine für unberechtigt gehaltene Preiserhöhung sollten Kunden innerhalb von drei Jahren nach Zugang der ersten Jahresabrechnung Widerspruch einlegen – und ihn binnen weiterer drei Jahre bekräftigen (BGH, Urteil vom 25.9.2024). Mehr zu Preiserhöhungen und wie Sie die Anschlussleistung selbst abschätzen können, finden Sie in unserem Artikel Fernwärme: Was tun bei überhöhten Preisen und Preiserhöhungen?
Können Fernwärmepreise zu hoch sein?
Überhöhte Fernwärmepreise können entstehen, wenn die Anschlussleistung zu hoch gewählt wurde. Diese richtet sich nach dem benötigen jährlichen Wärmebedarf. Wird dieser nur geschätzt und nicht genau berechnet oder nach einer energetischen Sanierung nicht angepasst, kann er zu hoch sein. Das verursacht unnötig hohe Fernwärmekosten.
Mehr dazu wie sie überhöhte Fernwärmepreise erkennen und was Sie dann tun können, erfahren Sie hier.
Können Fernwärmepreise falsch berechnet sein?
Für den Grundpreis wird meist eine bestimmte Anschlussleistung in Kilowatt mit dem Fernwärmeanbieter vereinbart. Wird diese Leistung nur geschätzt oder nach einer Sanierung nicht angepasst, kann der Grundpreis unnötig hoch ausfallen.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass die jährliche Wärmeleistung dem tatsächlichen Bedarf entspricht, können Sie einen unabhängigen Dienstleister mit einer Anschlussprüfung beauftragen.
Was Sie bei überhöhten Fernwärmepreisen tun können, lesen Sie hier.
Fernwärme im Preisvergleich mit anderen Wärmesystemen
Fernwärme ist im Vergleich zu anderen Wärmesystemen teuer. Nach dem Heizspiegel für Deutschland zahlten Bewohner einer 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus für das Abrechnungsjahr 2024 durchschnittlich 1.225 Euro für Fernwärme – mehr als für jeden anderen dort verglichenen Energieträger.
Das sind knapp 20 Prozent mehr, als Bewohner vergleichbarer Wohnungen mit Gas- oder Ölheizung zahlten (jeweils rund 1.030 Euro). Wärmepumpen (rund 680 Euro) und Pelletheizungen (rund 615 Euro) lagen noch deutlich darunter.

Antworten auf Fernwärme-Fragen zu Vertrag und Kündigung
Kann ich einen Fernwärmevertrag kündigen?
Wenn in Ihrem Wohngebiet ein Anschluss- und Benutzungszwang gilt, ist eine Kündigung in der Regel nicht möglich – Ausnahmen regelt die kommunale Satzung.
Ansonsten kann ein Fernwärmevertrag mit einer Frist von neun Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden; die Kündigung muss in Schriftform erfolgen (§ 32 AVBFernwärmeV). Die Erstlaufzeit darf höchstens zehn Jahre betragen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils bis zu fünf Jahre.
Kann ich etwas gegen den Benutzungszwang unternehmen?
Besteht in einem Wohngebiet ein Anschluss- und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz, müssen Hausbesitzer das grundsätzlich akzeptieren. Eine ordentliche Kündigung des Anschlusses ist dann in der Regel ausgeschlossen.
Ausnahmen sind aber möglich: Die kommunale Satzung regelt, unter welchen Bedingungen eine Befreiung in Betracht kommt – etwa wenn das eigene Heizsystem nachweislich klimafreundlicher ist als das Wärmenetz oder der Anschluss im Einzelfall eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
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Antworten auf Fernwärme-Fragen zu Verbrauch und Optimierung
Wie wird der Verbrauch ermittelt und wie erfolgt die Abrechnung?
Jede Fernwärme-Übergabestation ist mit einem geeichten Wärmemengenzähler versehen. Zur Verbrauchsermittlung wird der Zähler, der sich meistens im Keller oder Hauswirtschaftsraum des zu beheizenden Gebäudes befindet, einmal im Jahr abgelesen. Aus diesen tatsächlichen Verbräuchen wird dann die Endabrechnung erstellt und die monatlichen Abschlagszahlungen entsprechend angepasst.
Seit Oktober 2021 gilt zudem die Fernwärme-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV): Neu eingebaute Wärmemengenzähler müssen fernablesbar sein, Bestandszähler müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Bei fernablesbaren Zählern erhalten Kunden monatlich unentgeltliche Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen – das macht den eigenen Wärmeverbrauch deutlich transparenter.

Der Verbrauch von Fernwärme wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Er lässt sich auch in Kubikmeter (m3) Gas umrechnen, dabei entsprechen 100 kWh Fernwärme rund 10 m3 Erdgas.
Allerdings müssen bei Erdgas und Heizöl Umwandlungsverluste je nach Wirkungsgrad des Heizkessels hinzugerechnet werden. Der reine Zahlenvergleich bildet deshalb nicht die Realität ab: Weil die Wärme bereits fertig ins Haus kommt, liegt der gemessene Fernwärmeverbrauch typischerweise 10 bis 20 Prozent unter dem Brennstoffeinsatz einer vergleichbaren Kesselheizung.
Wirkt sich eine Gebäudesanierung auf die Anschlussleistung aus?
Die Anschlussleistung richtet sich nach dem tatsächlichen Wärmebedarf. Dieser sinkt bei einer energetischen Gebäudesanierung, bei der der Dämmstandard des Hauses verbessert wurde.
Nach den Sanierungsmaßnahmen sollte die Anschlussleistung entsprechend dem neuen Wärmebedarf geprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Sind Anpassungen von Anschlusswerten möglich?
Ja. Nach § 3 AVBFernwärmeV können Kunden die vertraglich vereinbarte Anschlussleistung einmal pro Kalenderjahr anpassen – mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats und ohne Begründung, solange die Leistung um nicht mehr als 50 Prozent sinkt. Vor einer Reduzierung sollte der tatsächliche Wärmebedarf fundiert ermittelt werden, etwa über eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 – das schützt vor einer zu knapp bemessenen Leistung.
Ihr Anpassungsrecht: § 3 AVBFernwärmeV
1Worum es geht
Kunden können die vertraglich vereinbarte Anschlussleistung ohne Begründung reduzieren – der Grundpreis sinkt entsprechend. Das Recht besteht seit Oktober 2021.
2Eckdaten
3Worauf achten
Bis 50 Prozent Reduzierung ist die Anpassung ein einseitiges Recht des Kunden ohne Nachweis – größere Schritte setzen den Umstieg auf erneuerbare Energien voraus.
Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen wird staatlich gefördert. Welche Programme aktuell gelten und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber Fördermittel für die Heizung.
Was ist die Anschlussleistung?
Die Anschlussleistung entspricht der maximalen Wärmeleistung einer Fernwärmestation im Haus. Sie ergibt sich aus dem Volumenstrom des Wassers und der Differenz von Vor- und Rücklauftemperatur am kältesten Tag, der in der Region zu erwarten ist.

Die vereinbarte maximale Wärmeleistung ist somit auf die kälteste Zeit im Jahr ausgelegt. Bei wärmeren Temperaturen wird nur ein Teil der Anschlussleistung zur Verfügung gestellt.
Bei weniger üblichen Dampfnetzen, in denen die Wärme in Form von Dampf transportiert wird, steht die maximale Wärmeleistung jederzeit zur Verfügung.
Fernwärme: Kosteneinsparung durch Anschlussoptimierung Wer Fernwärme bezieht, braucht keine Heizungsanlage und keinen Schornstein. Darüber hinaus muss kein Brennstoff gekauft oder… weiterlesen
Antworten auf Fernwärme-Fragen zur Technik
Kann man Fernwärme mit anderen Techniken kombinieren?
Ja, sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben sind oder geschaffen werden können – etwa eine Ergänzung um Solarthermie für das Warmwasser. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Die frühere 65-Prozent-Vorgabe ist entfallen. Der Anschluss an ein Wärmenetz bleibt eine klimafreundliche, staatlich geförderte Option beim Heizungstausch. Das frühere Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist darin aufgegangen. Einen Überblick gibt unser Artikel Vorschriften für Heizungen. Ob sich eine Kombination im Einzelfall lohnt, sollte fachlich geprüft werden.
Ist eine Nachrüstung mit Fernwärme im Altbau möglich?
Wenn ein Fernwärmenetz verfügbar ist, kann der Hausanschluss von Altbauten jederzeit auf Fernwärme nachgerüstet werden. In der Regel beantragt der Versorger die notwendigen Baugenehmigungen und informiert über Firmen, die die Umrüstung realisieren.

Wichtig ist, dass das Gebäude für den Umbau gut erreichbar ist.
Muss ein Warmwasserspeicher angeschlossen werden?
Je nachdem, wie der Warmwasserbedarf des Haushalts aussieht, gibt es verschiedene Systeme. Bei Durchflusssystemen wird das Trinkwasser erst bei der Zapfung über einen Wärmeübertrager erwärmt – vom Prinzip her wie bei einem Durchlauferhitzer, nur mit Fernwärme statt Strom. Ein Warmwasserspeicher ist dafür nicht nötig; das System eignet sich bei eher gleichmäßigem Verbrauch.
Für Familien mit großen Schwankungen im Warmwasserverbrauch eignen sich Speichersysteme. Das Wasser wird innerhalb des Speichers im Haus erwärmt und steht dann zur Verfügung. Damit auch morgens gleich Warmwasser aus der Leitung kommt, wird eine Zirkulation benötigt, die wiederum Strom braucht.
Ein Speicher-Lade-System kombiniert beide vorangegangenen Methoden. Dabei wird von einem Durchschnittswasserverbrauch ausgegangen.
Welchen Einfluss hat der Primärenergiefaktor der Fernwärme?
Der Primärenergiefaktor bezieht auch den Energiebedarf zur Förderung, Aufbereitung und Verteilung des Energieträgers mit ein. In Deutschland bestimmt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie hoch der Primärenergiebedarf eines Neubaus pro Jahr sein darf.

Die Primärenergiefaktoren für Fernwärmenetze müssen speziell berechnet werden, da Fernwärme aus sehr unterschiedlichen Energieträgern erzeugt wird.
Grundsätzlich gilt: Je geringer der Primärenergiefaktor, desto leichter gelingt der Nachweis des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs nach dem GModG. Die baulichen Anforderungen an die Gebäudehülle gelten davon unabhängig.
Wie wird der Primärenergiefaktor von Fernwärme berechnet?
Da bei Fernwärmenetzen die Wärmeerzeugung sehr unterschiedlich zusammengesetzt ist, muss der jeweilige Primärenergiefaktor berechnet werden. Die Berechnung wird nach dem Arbeitsblatt AGFW FW 309 Teil 1 (Ausgabe 2023) „Energetische Bewertung von Fernwärme – Bestimmung der spezifischen Primärenergiefaktoren für Fernwärmeversorgungssysteme“ vom Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. erstellt.
Bei Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas, Holz oder Biogas wird dagegen mit Pauschalfaktoren gearbeitet.
Für den Nachweis nach dem GModG maßgeblich ist der vom Versorger veröffentlichte, netzspezifisch bestimmte Wert. Liegt kein solcher Wert vor, dürfen ersatzweise die im Gesetz festgelegten Werte angesetzt werden (§ 22 Abs. 4 GModG).
Wer darf die Berechnung des Primärenergiefaktors durchführen?
Die Berechnung des Primärenergiefaktors eines Fernwärmenetzes nach AGFW FW 309-1 darf ausschließlich von einem geprüften „fp-Gutachter FW 609“ durchgeführt werden. Dieser muss eine gültige Prüfbescheinigung besitzen.
Was ist bei Fernwärme in Kombination mit einer Fußbodenheizung zu beachten?
Viele Fernwärmeversorger schreiben in ihren technischen Anschlussbedingungen eine maximale Rücklauftemperatur vor – häufig liegt diese Obergrenze bei etwa 45 bis 55 Grad Celsius. Fußbodenheizungen arbeiten mit Rücklauftemperaturen von etwa 35 bis 40 Grad Celsius und bleiben damit deutlich unter dieser Grenze.
Das ist im Betrieb ein Vorteil: Je kühler das Wasser ins Netz zurückfließt, desto besser wird die gelieferte Wärme ausgenutzt. Durch die größere Temperaturspreizung genügt ein geringerer Volumenstrom – oft kann dadurch sogar eine niedrigere Anschlussleistung vereinbart werden.
Antworten auf Fernwärme-Fragen für Mieter
Was können Mieter bei hohen Fernwärmerechnungen tun?
Wer in einem Miethaus mit Fernwärmeversorgung wohnt, hat als Mieter keinen Vertrag mit dem Energieversorger. Der Vertragspartner ist der Vermieter. Das hat zur Folge, dass der Mieter selbst, eine überhöhte Abrechnung aufgrund einer nicht optimalen Anschlussleistung nicht beanstanden kann.
Hierzu muss der Vermieter gewonnen werden, der dann den Antrag auf Korrektur der Anschlussleistung stellt. Deshalb ist es zu empfehlen, dass Mieter ihre Heizkostenabrechnung überprüfen. Wie eine Fernwärmeabrechnung aussehen sollte und worauf Sie achten müssen, lesen Sie in unserem Beitrag Fernwärmeabrechnung: Eine Überprüfung kann sich lohnen.
Seit 2023 gilt außerdem das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz: Die CO2-Kosten aus fossilen Brennstoffen werden über ein Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt – je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters. Das gilt auch bei Wärmelieferung über Fernwärme.
Kosten sparen: Im ersten Schritt der Fernwärme Beratung bieten wir Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihres Fernwärme – Anschlusses an. weiterlesen


