Förderung von Fernwärme (Stand: 2025)
Fernwärme bedeutet für den Verbraucher, dass er keine eigene Heizanlage im Gebäude hat, sondern seine Energie von einem Fernwärme-Anbieter bezieht. Im Jahr 2023 wurden rund ein Viertel der Haushalte in Deutschland über Fernwärme beheizt. Produziert werden kann die Fernwärme durch Kraft-Wärme-Kopplung, dabei wird mit Brennstoffen verschiedenster Art gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Der Ausbau der Fernwärme, bei der dann erneuerbare Energien genutzt werden, ist ein Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Fernwärme gilt als umweltfreundlich und es gibt Förderprogramme für Eigentümer, die ihr Gebäude an ein Wärmenetz anschließen möchten.

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Wer fördert Fernwärmeheizungen?
Der eigentliche Ausbau der Wärmenetze ist Teil der seit 2024 stattfindenden Wärmeplanung in Städten und Gemeinden. Die Erstellung eines Wärmeplans ist für die Kommunen Pflicht, in Großstädten muss diese bis Ende 2026, in kleineren Kommunen bis Ende 2028 erledigt sein. In diesem Wärmeplan wird dargestellt, welche Viertel oder Straßenzüge sich für den Anschluss an ein Wärmenetz eignen. Auch die Errichtung von Fern- und Nah-Wärmenetzen wird gefördert, das kann für Eigentümergemeinschaften, die ein Wärmenetz errichten wollen, interessant sein.

Eigentümer, die ihr Haus an ein Wärmenetz (das kann auch ein sogenanntes Nah-Wärmenetz sein) anschließen möchten, können hierfür ebenso Fördermittel beantragen. Interessant ist für Eigentümer der Anschluss an ein Wärmenetz, da die Forderung aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach einem Anteil von mindestens 65 % erneuerbare Energien automatisch erfüllt ist.
Über die BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude – können Zuschüsse für den Anschluss an ein Wärmenetz bei der KFW beantragt werden. In dem Programm 458 sind die Konditionen für den Austausch einer Heizung in Bestandsgebäuden geregelt.
Gefördert werden alle Arbeiten, die mit dem Anschluss an ein Fernwärmenetz zusammenhängen. Dazu zählen etwa Arbeiten an der Hausanschlussleitung, der erstmalige Einbau einer Wärmeübergabestation oder der Ersatz einer alten Station durch eine neue.
Eigentümer können dafür 30 % Zuschuss sowie weitere 30 % Geschwindigkeitsbonus erhalten. Dabei ist die Investitionssumme auf 30.000 Euro begrenzet. Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro können weitere 20 % Fördermittel beantragt werden.

Regionale Förderprogramme
Die örtlichen Stadtwerke fördern die Fernwärme auf sehr unterschiedliche Weise: In manchen Städten erfolgt sie in Form eines einmaligen Zuschusses oder je nach Anschlussleistung, in anderen werden Pauschalbeträge gezahlt.
Auch die einzelnen Länder haben teilweise spezielle Förderprogramme für Fernwärme. Nachfragen lohnt sich!
Umstellung auf Fernwärme im Bestand
Wer auf Fernwärme umstellen möchte, benötigt eine Übergabestation im Gebäude. Meist werden vom Fernwärmeversorgungsunternehmen Kompaktstationen installiert, die in etwa die Größe eines Koffers haben und hängend montiert werden.

Über die in Frage kommenden Fördermittel können die jeweiligen Versorger Auskunft geben. In nahezu jedem Bundesland gibt es mehrere entsprechende Programme. Wichtig ist, dass der Antrag vor Durchführung der Maßnahme beantragt wird.
Fernwärme im Neubau
Der Aufwand für einen Fernwärme-Anschluss ist vergleichsweise gering, da kein Schornstein benötigt und lediglich eine Übergabestation installiert wird. Über einen Wärmetauscher wird die Wärme an den Heizkreislauf des Hauses übertragen.
In Neubau-Siedlungen mit Fernwärme-Versorgung ist ein Anschluss oft Pflicht, sodass mit dem Bauplatz auch der Fernwärme-Anschluss gewählt wird. Auch hier informieren die Versorgungsunternehmen über Fördermöglichkeiten.
Steuerbonus
Alternativ zu den Fördermitteln können Kosten für den Anschluss an das Fernwärmenetz auch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. In zwei aufeinanderfolgenden Jahren können je 7 %, im dritten Jahr noch einmal 6 % der Kosten von der Steuerlast abgezogen werden. Damit können also insgesamt 20 % der Investitionssumme geltend gemacht werden.


Fernwärme Wirtschaftlichkeit
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