Fernwärmeabrechnung: Eine Überprüfung kann sich lohnen
Eine Heizkostenabrechnung muss klar verständlich und für den Verbraucher nachvollziehbar sein, so steht es in der Heizkostenverordnung. Häufig jedoch, das zeigte unter anderem eine Überprüfung von Finanztip im Herbst 2018, sind Abrechnungen fehlerhaft oder enthalten sogar überhöhte Kosten.

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Eine Überprüfung lohnt sich daher in jedem Falle. Wir zeigen Ihnen, wie eine Abrechnung aussehen sollte und worauf Sie achten müssen.
Aufbau einer Fernwärme Heizkostenabrechnung
Die Heizkosten dürfen nicht nur in der Nebenkostenabrechnung als eine Kostenstelle von vielen enthalten sein, sie müssen auch separat und detailliert aufgeführt werden. Dabei sind die Energiekosten zur Erwärmung von Räumen getrennt von den Kosten für Warmwasser aufzuführen.
Vermieter müssen zudem angeben, welche Grundkosten sie berechnen. Diese sind unabhängig vom Verbrauch und dürfen bis zu 50 Prozent betragen.
Die Verbrauchswerte für die Beheizung von Räumen und Warmwasser müssen gemessen und abgelesen und in der Abrechnung aufgeführt sein.
Laut oben genannter Stichprobe von Finanztip kommt es immer wieder vor, dass besonders die Warmwasserwerte geschätzt und nicht abgelesen werden. Und dies, obwohl teilweise ein Zähler in der Wohnung installiert ist.

Der Vermieter kann die Kosten für den Betrieb und Wartung der Heizungsanlage sowie der Zähler auf die Mieter umlegen. Die Kosten müssen jedoch einzeln auf der Rechnung nachvollzogen werden können. Kosten, die nur einmalig anfallen wie beispielsweise eine Reparatur, dürfen laut Heizkostenverordnung nicht enthalten sein.
Was tun, wenn die Fernwärmeabrechnung fehlerhaft ist?
Rechnet der Vermieter die Kosten fürs Heizen der Räume und für Warmwasser nicht nach dem genau gemessenen Verbrauch ab, können Sie die berechneten Kosten um pauschal 15 Prozent kürzen. Dies ist in der Verordnung über die Heizkostenabrechnung im §12 als Kürzungsrecht bei nicht verbrauchsabhängigen Abrechnungen festgeschrieben.
Sind Ihre Fernwärmekosten nicht nach tatsächlich verbrauchten Wärmemengen- und Wasserverbrauchswerten aufgeführt, können Sie zudem der Abrechnung widersprechen und eine korrekte Aufführung sowie den Einbau von entsprechenden Messgeräten fordern.
Grundsätzlich lohnt es sich, die Zahlen in der Abrechnung zu überprüfen. So sollten Sie schauen, ob die Messwerte in den weiterführenden Berechnungen auch wiederverwendet werden.
Manchmal kann es auch vorkommen, dass die Messgeräte nicht richtig funktionieren und falsche Werte liefern. Ein Anzeichen kann zum Beispiel sein, wenn Sie einen sehr hohen Anteil am Gesamtheizenergieverbrauch haben, der nicht ihrem Wohnflächenanteil im Gebäude entspricht.

Entweder Sie haben dann tatsächlich so viel mehr Energie verbraucht, dann sollten Sie sich über Einsparmaßnahmen informieren, oder aber die Messgeräte messen tatsächlich nicht korrekt. Wenn Sie sich den hohen Energieverbrauch nicht erklären können, dann informieren Sie den Vermieter und bitten um eine Überprüfung der Messgeräte.
Beim Bezug von Fernwärme kommt es immer wieder aufgrund einer zu großen Anschlussleistung zu überhöhten Kosten. In der Optimierung der Anschlussleistung liegt oftmals ein gutes Einsparpotential. Kann der Vermieter die Anschlussleistung nicht konkret belegen, ist er verpflichtet, eine Überprüfung zu veranlassen.

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