Energiesparen bei der Warmwasserbereitung kann auch seine Schattenseiten haben. Wer bei seinem Warmwasserspeicher die Temperatur zu stark herunterregelt, läuft Gefahr, eine gefährliche Konzentration von Legionellen zu erzeugen, die bei Menschen schwere Krankheiten auslösen können. Das technische Regelwerk zieht deshalb eine klare Linie: 60 °C am Austritt des Trinkwassererwärmers, mindestens 55 °C in der Zirkulationsleitung.
Das Wichtigste in Kürze
- Legionellen vermehren sich vor allem zwischen 25 und 45 °C; ab 60 °C werden sie abgetötet — Speichertemperatur nicht absenken.
- Angesteckt wird man über eingeatmete Wassertröpfchen, nicht übers Trinken. Duschen ist der häufigste Infektionsweg.
- Untersuchungspflicht nur für Großanlagen bei gewerblicher oder öffentlicher Abgabe: vermietet in der Regel alle drei Jahre, öffentlich jährlich.
- Ab 100 KBE/100 ml meldet das Labor ans Gesundheitsamt; Betreiber müssen unverzüglich Ursache, Schutzmaßnahmen und Risikoabschätzung angehen.

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Legionellen: Gefahr aus dem Duschkopf
Legionellen – was ist das eigentlich?
Legionellen sind Bakterien – und es gibt über 50 verschiedene Legionellenarten. Sie gehören zu den sogenannten Umweltkeimen, sind also natürlichen Ursprungs und kommen in allen Gewässern und auch im Grundwasser vor. Unter natürlichen Bedingungen sind die Konzentrationen von Legionellen gering und in diesen geringen Konzentrationen sind sie auch nicht für Menschen schädlich.
Welche Krankheiten können durch Legionellen ausgelöst werden?
Durch Legionellen kann eine sogenannte Legionellose hervorgerufen werden. Dabei wird unterschieden zwischen
- Legionellen-Pneumonie (landläufig auch Legionärskrankheit)
Dabei handelt es sich um eine Lungenentzündung, die durchaus schwer verlaufen kann, aber mit Antibiotika gut behandelt werden kann, wenn sie erkannt wird. - Pontiac-Fieber
Das Pontiac-Fieber ruft Symptome wie bei einer Grippe hervor, heilt aber meist von alleine nach rund 7 Tagen ab.

Wie und wo kann man sich mit Legionellen anstecken?
Die Krankheitserreger, also die Legionellen, kommen wie beschrieben im Wasser vor. Allerdings wird man nicht durch das Trinken oder den Kontakt mit dem belasteten Wasser infiziert. Vielmehr erfolgt die Ansteckung über eine Tröpfcheninfektion, das heißt, Menschen atmen belastete, zerstäubte Wassertröpfchen ein. Das kann in der Dusche ebenso passieren wie durch Aerosole am Wasserhahn, im Schwimmbad, durch Luftbefeuchter, Inhalatoren, in Whirlpools, im Dampfbad oder durch Klimaanlagen.
Gut zu wissen: Von Mensch zu Mensch wird die Krankheit nicht übertragen.
Durch eine Legionellen-Pneumonie sind vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem gefährdet. Es trifft häufig ältere Menschen oder Raucher. Kinder werden selten krank.
Trinkwasserqualität und Analysepflicht
Die Qualität des Trinkwassers ist in Deutschland durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt — seit Juni 2023 in einer grundlegend neu gefassten Fassung. Darin sind nicht nur Grenzwerte für Bakterien festgelegt. Vielmehr wird auch festgeschrieben, wer die Qualität des Trinkwassers zu überprüfen hat. Für das Wasser bis zum Hausanschluss sind die Wasserversorger zuständig; innerhalb des Gebäudes trägt der Betreiber der Trinkwasser-Installation die Verantwortung. Wer eine Großanlage im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit betreibt — dazu zählt jede Vermietung —, muss das Warmwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen.
Eine Großanlage liegt vor, wenn der Trinkwassererwärmer mehr als 400 Liter fasst oder wenn in mindestens einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter Wasser stehen (Zirkulationsleitungen zählen dabei nicht mit). Ein- und Zweifamilienhäuser gelten unabhängig von der Nutzung immer als Kleinanlage und sind damit nie untersuchungspflichtig. Auch Mehrfamilienhäuser mit Gasetagenheizungen oder dezentralen Durchlauferhitzern fallen in der Regel nicht darunter, weil dort kein größerer Wasservorrat erwärmt wird. Keine Pflicht heißt aber nicht: keine Gefahr — die Temperaturregeln gelten für jede Anlage.
Wann vermehren sich Legionellen und werden gefährlich?
Gefährlich werden Legionellen für Menschen allerdings, wenn Bedingungen geschaffen werden, unter denen Legionellen sich vermehren und wohl fühlen und sie dann in hoher Konzentration im Wasser vorkommen.
Ab etwa 20 Grad beginnen sich Legionellen zu vermehren, richtig wohl fühlen sie sich zwischen 25 und 45 Grad. Oberhalb von 55 Grad wird die Vermehrung wirksam gehemmt; ab 60 Grad werden Legionellen abgetötet, bei 70 Grad deutlich schneller.
Legionellen und Temperatur: Wo es kritisch wird
Der hervorgehobene Bereich ist genau die Zone, in die ein zu stark abgesenkter Warmwasserspeicher fällt. 50 °C sind keine sichere Zwischenlösung: Dort vermehren sich Legionellen zwar langsamer, sterben aber nicht ab.
Vor allem drei Faktoren können deshalb zu einer erhöhten Konzentration an Legionellen beitragen:
- Warmwasser bleibt unter 55 Grad — der Speicher wird also nicht heiß genug
- Kaltwasser erwärmt sich auf über 25 Grad
- Trinkwasser bleibt längere Zeit in Leitungen stehen
Wird das warme Wasser in einer zentralen Trinkwasseranlage – vielleicht um Energie zu sparen – nur auf 50 Grad erwärmt, ist das riskant: Die Bakterien sterben dort nicht mehr zuverlässig ab. Ebenso gefährlich ist es, wenn sich das Wasser in den Kaltwasserleitungen auf über 25 Grad erwärmt – etwa durch fehlende Dämmung, benachbarte Warmwasserleitungen oder Sonneneinstrahlung. Auch während der Urlaubszeit, wenn kein Wasser entnommen wird, können sich in dem stehenden Wasser in den Leitungen Legionellen vermehren.

Prophylaxe – wie kann ich die Besiedelung mit Legionellen verhindern?
Aus den oben genannten Faktoren ergeben sich auch die Möglichkeiten, das Wachstum von Legionellen zu verhindern.
- Warmwassertemperatur: Am Austritt eines zentralen Trinkwassererwärmers gehören 60 Grad eingestellt, in der Zirkulation dürfen es nicht weniger als 55 Grad sein (DVGW-Arbeitsblatt W 551). Zwei Regeln werden dabei oft verwechselt: Die 3-Liter-Regel betrifft den Wasserinhalt der Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle — liegt er über 3 Litern, gilt die Anlage als Großanlage und braucht eine Zirkulation oder Begleitheizung. Die 30-Sekunden-Regel betrifft dagegen die Zapfstelle: Spätestens 30 Sekunden nach dem Aufdrehen müssen dort mindestens 55 Grad ankommen. Bei einer dezentralen Versorgung durch Durchlauferhitzer steht dagegen kein größerer Wasservorrat im Gerät. Die Auslauftemperatur darf deshalb niedriger liegen — der DVGW empfiehlt trotzdem rund 50 Grad, kurze Leitungen und eine regelmäßige Nutzung.
- Kaltwassertemperatur: Kaltes Trinkwasser soll 25 Grad nicht überschreiten; ab etwa 20 Grad können sich auch hier Legionellen vermehren. Deshalb sollten alle Kaltwasserleitungen, die zum Beispiel durch einen warmen Heizungskeller oder parallel zu Warmwasserleitungen führen, gedämmt werden.
- Stehendes Wasser: Hier kann jeder einfache Maßnahmen ergreifen. Einerseits sollte man nach einem längeren Urlaub (und übrigens prophylaktisch auch bei der Ankunft im Hotel/Ferienhaus) alle Wasserhähne aufdrehen und bei kaltem Wasser warten, bis es spürbar kalt wird und bei warmem Wasser auch warten, bis es richtig heiß ist. Sinnvoll ist, bei Abreise den Hauptwasserhahn zuzudrehen und bei der Heimkehr zu spülen, bis das Kaltwasser kalt und temperaturstabil bzw. das Warmwasser stabil heiß ist; nach einer längeren Betriebsunterbrechung sollte ein Fachbetrieb hinzugezogen werden.
- In der Wohnung bzw. im Haus sollten selten genutzte Entnahmestellen regelmäßig gespült werden; als Orientierung für bestimmungsgemäßen Betrieb gilt ein vollständiger Wasseraustausch spätestens alle 72 Stunden.
- Alte Leitungen, die nicht mehr benutzt werden (sogenannte Tot-Leitungen) sollten direkt an der Hauptleitung abgeklemmt werden, damit erst gar kein Wasser darin stehen kann.

Wie werden Legionellen nachgewiesen?
Wie oben erwähnt, sind Untersuchungen auf Legionellen in vermieteten Gebäuden mit Großanlage mindestens alle drei Jahre Pflicht. Darum muss sich der Vermieter kümmern. Anlagen, aus denen im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird — etwa in Schulen, Kitas oder Hotels —, werden jährlich untersucht. Nicht verpflichtet sind Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentümergemeinschaften mit ausschließlich selbst genutzten Wohnungen. Ratsam ist eine Analyse als Infektionsschutz trotzdem für alle.
Probenahme und Untersuchung dürfen nur von einer nach der Trinkwasserverordnung zugelassenen, akkreditierten Untersuchungsstelle durchgeführt werden — und beides gehört in eine Hand: Die Analyse darf nicht getrennt von der Probenahme beauftragt werden. Die Gesundheitsämter der Länder führen Listen der zugelassenen Stellen.
Für die Prüfung werden Proben an mehreren repräsentativen Stellen der Trinkwasser-Installation genommen. Dazu gehören der Austritt des Trinkwassererwärmers und der Rücklauf der Zirkulation sowie mindestens eine Entnahmestelle in jedem Steigstrang — üblicherweise die vom Speicher am weitesten entfernte.
Diese Proben werden dann in einem nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor auf Legionellen untersucht.
Was tun, wenn die Warmwasserleitung und der Warmwasserspeicher von Legionellen befallen ist?
Wird in einer Legionellenprüfung ein Befall mit den Bakterien festgestellt, muss schnell gehandelt werden.
Der sogenannte technische Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE pro 100 ml — KBE steht für koloniebildende Einheit. Wird er erreicht oder überschritten, meldet die zugelassene Untersuchungsstelle den Befund unverzüglich an das Gesundheitsamt; der Betreiber muss unverzüglich die Ursache klären, Schutzmaßnahmen einleiten und eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen.
Ab mehr als 1.000 KBE pro 100 ml spricht man von einer hohen Kontamination — dann sind sofort Maßnahmen zu ergreifen, in der Regel zusammen mit dem Gesundheitsamt.
Liegt das Testergebnis über 10.000 KBE pro 100 ml, liegt eine extrem hohe Kontamination des Trinkwassers vor. Dann ordnet das Gesundheitsamt Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr an — bis hin zu einem Duschverbot, weil die Bakterien über zerstäubte Wassertröpfchen in die Lunge gelangen.
In der Risikoabschätzung werden die Ursachen und Mängel dargestellt, die zum Legionellenbefall geführt haben; darauf aufbauend werden Maßnahmen zur Abhilfe aufgezeigt. Ergriffene Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen, die Risikoabschätzung ist auf Verlangen zu übermitteln.
Maßnahmenwert erreicht (ab 100 KBE/100 ml): Was jetzt zu tun ist
Meldung läuft automatisch
Die akkreditierte Untersuchungsstelle meldet den überschrittenen Maßnahmenwert unverzüglich selbst an das Gesundheitsamt. Als Betreiber müssen Sie nicht auf eine Aufforderung warten — die Pflicht zu handeln beginnt sofort.
Nutzer informieren, Duschen schützen
Bei hohen Befunden ordnet das Gesundheitsamt Maßnahmen an, bis hin zum Duschverbot. Informieren Sie Mieter und Nutzer schriftlich; Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind besonders gefährdet.
Risikoabschätzung unverzüglich erstellen
Ein Fachbetrieb oder Sachverständiger prüft Temperaturen, Totleitungen, Dämmung, Speichergröße und Zirkulation und benennt die Ursache. Ergriffene Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen; die Risikoabschätzung ist auf Verlangen zu übermitteln.
Ursache beheben, dann nachmessen
Erst die Mängel abstellen — Temperaturen einstellen, hydraulisch abgleichen, Totleitungen trennen, Kaltwasser dämmen. Eine Desinfektion allein wirkt nur kurz. Danach wird nachbeprobt.
Abhilfemaßnahmen bei Legionellenbefall
Aus der Gefährdungsanalyse ergeben sich meist Hinweise darauf, wieso es zum Legionellenbefall gekommen ist. Dies kann einerseits auf bauliche Mängel hindeuten. Hier kommen zum Beispiel ein überdimensioniertes Leitungsnetz, nicht entfernte Totleitungen oder ungedämmte Kaltwasserrohre infrage. Aber der Befall kann natürlich auch an falscher Bedienung, der unzureichenden Nutzung von bestimmten Entnahmestellen oder mangelhafter Instandhaltung liegen.
Legionellenschutz bei Wärmepumpe und niedrigen Temperaturen
Moderne Wärmeerzeuger arbeiten am liebsten mit niedrigen Temperaturen — eine Wärmepumpe verliert mit jedem Grad Speichertemperatur an Effizienz. Eine Ausnahme von den Hygieneregeln gibt es deswegen aber nicht: Auch eine Wärmepumpenanlage muss in Großanlagen 60 Grad am Austritt des Trinkwassererwärmers und mindestens 55 Grad in der Zirkulation sicherstellen; eine gelegentliche „Legionellenschaltung“ ersetzt diesen Dauerbetrieb nicht. Wer den Zielkonflikt technisch lösen will, hat zwei Wege: eine Frischwasserstation, die das Trinkwasser erst beim Zapfen im Durchfluss erwärmt und deshalb gar keinen großen Warmwasservorrat hält — oder kurze, klein dimensionierte Leitungen, die unter der 3-Liter-Grenze bleiben. Beides senkt das Legionellenrisiko konstruktiv, statt es mit hohen Temperaturen zu bekämpfen.
Darauf zielen dann die Abhilfemaßnahmen ab.
- Baumaßnahmen:
Zu den baulichen Maßnahmen gehört dann etwa, Totleitungen abzutrennen, aber auch, Kaltwasserleitungen zu isolieren. - Betriebstechnik
Betriebstechnische Maßnahmen zielen auf die fachgerechte Einstellung der Anlage: 60 Grad am Austritt des Trinkwassererwärmers, mindestens 55 Grad in der Zirkulation. Gleichzeitig sorgt ein hydraulischer Abgleich dafür, dass durch alle Stränge genug Wasser fließt und die Temperatur überall gehalten wird — kalte Ecken im Netz sind ein typischer Nährboden. - Membranen und Filter
Endständige Sterilfilter können als zeitlich begrenzte Sofortmaßnahme helfen, etwa bei Nutzungseinschränkungen. Ultrafiltration ist dagegen keine allgemeine Sanierungsmaßnahme: Neuinbetriebnahmen von Ultrafiltrationsanlagen in Trinkwasserinstallationen sind derzeit nicht zulässig; Ausnahmen gelten nur für bestimmte vor dem 24.06.2023 betriebene Anlagen. Wo eine solche Anlage läuft, gehören Planung und Freigabe zu Fachbetrieb und Gesundheitsamt. Filter ersetzen ohnehin nie die Beseitigung der Ursache. - Thermische Desinfektion
Bei der thermischen Desinfektion wird der gesamte Speicherinhalt auf mindestens 70 Grad erhitzt; anschließend muss das Wasser an jeder Entnahmestelle mindestens drei Minuten lang mit dieser Temperatur ablaufen. Das gehört in die Hand eines Fachbetriebs: Bei 70 Grad verbrüht man sich in Sekundenbruchteilen, und die Bewohner müssen vorher gewarnt werden. Wirksam ist die Maßnahme außerdem nur im Warmwassernetz — Legionellen in Kaltwasserleitungen erreicht sie nicht. - Chemische Desinfektion
Bei einer chemischen Desinfektion wird dem Trinkwasser ein zugelassenes Desinfektionsmittel zugesetzt, zum Beispiel Chlor oder Chlordioxid — auch als kurzzeitige Stoßdesinfektion in höherer Konzentration. Zulässig sind nur Stoffe von der Liste des Umweltbundesamtes, und die Anwendung ist Sache eines Fachbetriebs. Während der Desinfektion ist die Wasserversorgung unterbrochen; die Mittel müssen zu den Werkstoffen der Leitungen passen. - UV-Bestrahlung
UV-Desinfektion kann nur mit zugelassenen Verfahren und fachgerecht ausgelegten Geräten eingesetzt werden. Sie ersetzt keine Ursachenbeseitigung in Speicher, Zirkulation oder Totleitungen; Nutzen und Zulässigkeit sollte der Fachbetrieb mit dem Gesundheitsamt prüfen.

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