Zentrale Warmwasserbereitung: Immer warmes Wasser durch eine Zirkulationsleitung
Zentrale Warmwasseranlagen mit einer einfachen Warm- und Kaltwasserleitung zu den Zapfstellen haben einen bekannten Nachteil: Beim Aufdrehen des Hahns oder der Dusche dauert es, bis warmes Wasser kommt. Der Grund ist simpel — das Wasser in der Warmwasserleitung kühlt ab, solange niemand zapft. Erst wenn das ausgekühlte Wasser abgeflossen ist, kommt warmes Wasser vom Wärmeerzeuger nach. Eine Zirkulationsleitung löst dieses Problem: Sie führt das Warmwasser in einem ständigen Kreis vom Speicher zu den Zapfstellen und zurück. Das kostet Wärme und Pumpenstrom — und ist bei größeren Anlagen aus Hygienegründen nicht optional, sondern Stand der Technik.
Das Wichtigste in Kürze
- 3-Liter-Regel: Fasst die Leitung bis zur Zapfstelle mehr als 3 Liter, ist eine Zirkulation vorzusehen.
- 60 °C am Speicheraustritt, mindestens 55 °C im Kreis — für Wärmepumpen gibt es keine Ausnahme.
- Die Pumpe darf einmal täglich höchstens 8 Stunden pausieren; die Temperatur dauerhaft absenken darf man nicht.
- Zirkulationsleitungen sind nach GEG Anlage 8 dämmpflichtig — ungedämmt verlieren sie rund um die Uhr Wärme.

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Zirkulationsleitung – Ja oder Nein?
Ob der Einbau oder die Nachrüstung einer Zirkulationsleitung sinnvoll ist, daran scheiden sich die Geister. Viele halten den Einbau einer Zirkulationsleitung in einem Einfamilienhaus für puren Luxus und unnötig. Eine Nachrüstung hat den Nachteil, dass eine zusätzliche Leitung verlegt werden muss und möglicherweise umfangreiche Bauarbeiten nach sich zieht.
Dem steht der Verbrauch von sehr viel ungenutztem Wasser gegenüber. Ein Zirkulationssystem erhöht den Komfort und spart Wasser. Die notwendige Zirkulationspumpe für dieses System verbraucht allerdings elektrische Energie.
In einem Punkt hört die Geschmacksfrage allerdings auf: bei der Hygiene. Die Trinkwasserverordnung regelt vor allem Betreiber- und Untersuchungspflichten; Temperaturvorgaben macht sie nicht. Für Planung und Betrieb sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik maßgeblich, insbesondere DVGW-Arbeitsblatt W 551 und DIN 1988-200. Dort gilt die sogenannte 3-Liter-Regel: Fasst die Leitung zwischen dem Austritt des Trinkwassererwärmers und der entferntesten Entnahmestelle mehr als 3 Liter, ist eine Zirkulationsleitung oder eine selbstregelnde Begleitheizung vorzusehen. Als Kleinanlagen — mit deutlich geringeren Anforderungen — gelten Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Anlagen mit einem Speicher bis 400 Liter und höchstens 3 Litern Inhalt je Leitung. Alles darüber ist technisch eine Großanlage; regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen werden aber erst relevant, wenn Trinkwasser im Rahmen öffentlicher oder gewerblicher Tätigkeit abgegeben wird, etwa in vermieteten Mehrfamilienhäusern.
Brauchen Sie eine Zirkulationsleitung?
1. Fasst die Warmwasserleitung vom Speicher bis zur entferntesten Zapfstelle mehr als 3 Liter?
2. Erwärmt eine Wärmepumpe das Trinkwasser?
3. Soll die Zirkulation nachgerüstet werden?
So funktioniert eine Zirkulationsleitung
In der Regel führt vom Warmwasserspeicher eine Kalt- und Warmwasserleitung zur Entnahmestelle.

Die Zirkulationsleitung verläuft parallel zur Warmwasserleitung und führt das Wasser zum Speicher zurück. Wichtig ist, dass sie möglichst dicht an der Entnahmestelle abzweigt — denn nur der Teil der Leitung, der im Kreis durchströmt wird, bleibt warm. Für die Stichleitung dahinter gilt wieder die 3-Liter-Grenze. Richtwerte für Rohrdurchmesser und Auslegung enthält DIN 1988-300. Eine Zirkulationspumpe hält das Wasser im Kreis in Bewegung; nachgeheizt wird es im Trinkwassererwärmer.
Für die Temperatur gilt: Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 verlangt am Austritt des Trinkwassererwärmers 60 °C; im Zirkulationskreis darf das Wasser an keiner Stelle unter 55 °C fallen, die Rücklauftemperatur zum Speicher also nicht mehr als 5 Kelvin abfallen. Der Grund ist die Legionellen-Vermehrung, die vor allem zwischen etwa 25 °C und 45 °C stattfindet. Eine Ausnahme für Wärmepumpen gibt es dabei nicht — auch eine Wärmepumpenanlage muss diese Temperaturen erreichen, notfalls über einen Elektroheizstab. Was für Ein- und Zweifamilienhäuser entfällt, ist lediglich die regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen, die für Großanlagen gilt. Die Temperaturempfehlung bleibt.

Zwischen Hygiene und Energiesparen liegt hier ein echter Zielkonflikt — und er lässt sich auflösen. Das Regelwerk erlaubt, die Zirkulation zeitweise abzuschalten: In Großanlagen darf die Unterbrechung bis zu acht Stunden am Tag betragen, üblicherweise nachts. Eine Zeitschaltuhr oder bedarfsgeführte Regelung ist damit möglich, muss aber die Temperaturhaltung sichern; der DVGW empfiehlt aus Hygiene- und Komfortgründen grundsätzlich Dauerbetrieb. Was nicht funktioniert: die Temperatur dauerhaft absenken. Energetisch fällt vor allem die Pumpe ins Gewicht — moderne Zirkulationspumpen nehmen 5 bis 30 Watt auf, laufen aber viele Stunden. Auch das Gebäudeenergiegesetz greift hier: Nach § 64 GEG muss eine Zirkulationspumpe beim Einbau in eine Warmwasseranlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zum Ein- und Ausschalten ausgestattet sein. Zu groß dimensionierte Pumpen verbrauchen unnötig Strom und stören den hydraulischen Abgleich der Stränge. Und ein Rückschlagventil gehört dazu: Es verhindert, dass bei stehender Pumpe kaltes Wasser über die Zirkulationsleitung in die Warmwasserleitung zurückdrückt.
Darauf sollte man bei einer Zirkulationsleitung achten
Eine Zirkulationsleitung hält den Speicher permanent auf hohem Temperaturniveau und schickt vergleichsweise warmes Wasser zurück. Das kostet Effizienz — bei Wärmepumpen besonders, weil ihre Arbeitszahl mit jedem Grad Speichertemperatur sinkt, teils auch bei Brennwertkesseln, deren Kondensationsgewinn eine niedrige Rücklauftemperatur braucht. Bei einer Solarthermieanlage fällt der Verlust im Sommer weniger ins Gewicht, weil dann ohnehin Überschüsse anfallen. Wer eine Wärmepumpe betreibt, sollte die Zirkulation deshalb besonders sorgfältig planen: kurze, gut gedämmte Leitungen, bedarfsgeführte Pumpe — oder gleich eine Frischwasserstation, die das Trinkwasser erst beim Zapfen erwärmt.
Der größte Hebel gegen die Verluste ist die Dämmung — und sie ist keine Kür: Nach Anlage 8 zum Gebäudeenergiegesetz sind Warmwasser- und Zirkulationsleitungen zu dämmen; die Mindest-Dämmschichtdicke richtet sich nach dem Rohr-Innendurchmesser (bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m·K)): bis 22 mm Innendurchmesser 20 mm Dämmung, über 22 bis 35 mm dann 30 mm, über 35 bis 100 mm so viel wie der Innendurchmesser. Grenzt die Leitung an Außenluft, gilt die doppelte Dicke. Ungedämmte Zirkulationsleitungen geben rund um die Uhr Wärme ab — bei einer Leitung, die dauerhaft 55 °C führt, summiert sich das über das Jahr erheblich. Zu achten ist außerdem auf:
- kurze Warmwasserleitungen
- Vermeidung von Installationen in Außenwänden
- vollständige Dämmung nach GEG Anlage 8 — auch an Armaturen, Bögen und Wanddurchbrüchen
- Vermeidung von Wärmebrücken
Zirkulation sparsam und hygienisch betreiben

Aufgepasst: Zirkulation und Durchlauferhitzer passen selten zusammen. Ein Durchlauferhitzer erwärmt das Wasser erst beim Zapfen und hat keinen Speicher, aus dem sich ein Kreislauf speisen ließe — die meisten Geräte sind für den Zirkulationsbetrieb schlicht nicht vorgesehen. Bei Gas-Durchlauferhitzern führt der ständige kleine Volumenstrom zu häufigem Takten, elektronische Elektrogeräte reagieren auf vorgewärmtes Zulaufwasser mit Regelproblemen. Wer beides kombinieren will, braucht ein ausdrücklich dafür freigegebenes Gerät — und lässt die Eignung vorher vom Fachbetrieb prüfen. In der Praxis ist die dezentrale Warmwasserbereitung die Alternative zur Zirkulation, nicht ihre Ergänzung: Wo das Gerät direkt an der Zapfstelle sitzt, sind die Leitungswege ohnehin kurz.
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