Was versteht man unter der Ölpreisbindung des Gaspreises?
Die Ölpreisbindung ist eine Koppelung des Erdgaspreises an die Preise für Erdöl. Es handelt sich dabei um eine brancheninterne Abmachung zwischen Erdgasproduzenten, -importeuren und -versorgern. Lange Zeit war diese Bindung das ausschlaggebende Kriterium für die Bildung der Erdgaspreise. Durch zunehmende Konkurrenz auf dem Weltmarkt für Erdgas hat der Wettbewerb zugenommen.

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Entstehung der Ölpreisbindung
Die Ölpreisbindung wurde in den 1960er Jahren eingeführt. Zu dieser Zeit begann die Erdgasförderung und durch die Bindung an den Ölpreis sollten die Erdgaspreise langfristig stabilisiert werden und die Versorgungsunternehmen eine gewisse Sicherheit für ihre hohen Investitionen in die Infrastruktur erhalten Auf diese Weise wurden günstige Rahmenbedingungen für die kostenintensiven Investitionen in die notwendigen Förderanlagen und Pipelines geschaffen.

Ein weiterer Aspekt war außerdem, dass vor allem viele Erdölproduzenten mit der Erdgasförderung begannen. Durch die Bindung der Gas- an die Erdölpreise sollte verhindert werden, dass Erdgas zu einem Konkurrenz-Produkt zum Erdöl wurde.

Entwicklung der Gaspreise im Vergleich, Bildquelle: C.A.R.M.E.N. e.V.
Funktionsweise der Ölpreisbindung
Für die Berechnung der gebundenen Gaspreise wird der durchschnittliche Ölpreis innerhalb eines bestimmten Zeitraumes herangezogen. Dieser Preis wird mit einer zeitlichen Verzögerung für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum festgeschrieben. Die jeweiligen herangezogenen Zeiträume unterscheiden sich je nach Regelung.
Die sogenannte 6/1/3-Regelung bedeutet zum Beispiel, dass ein Durchschnittswert aus einer Zeitspanne von sechs Monaten mit einer Verzögerung von einem Monat für die folgenden drei Monate als Referenzwert festgelegt wird.
Je nach Berechnungsgrundlage, die für die Ölpreisbindung herangezogen wird, folgt der Erdgaspreis mit einer bestimmten zeitlichen Verzögerung den Ölpreisen nach oben und auch wieder nach unten.
Gaspreis: früher ölpreisgebunden, heute marktbasiert
| Merkmal | Früher | Heute |
|---|---|---|
| Preisbildung | an den Ölpreis gekoppelt (z. B. 6/1/3-Regel) | überwiegend Großhandel – Spot- und Terminmarkt, zunehmend LNG |
| Markt-Reaktion | verzögert, für Kunden oft intransparent | börsennah und schneller |
| Bindung an einen einzigen Energieträger | üblich | reine Heizöl-Kopplung in Verbraucher-Sonderverträgen unwirksam (BGH 2010) |
Auswirkungen für die Verbraucher
Ein Vorteil der Ölpreisbindung war lange Zeit, dass die Gaspreise stabil gehalten und starke Preisschwankungen vermieden wurden. Dieser Vorteil galt vor allem für die Produzenten und die Importeure von Erdgas. Für Endverbraucher entwickelte sich die Ölpreisbindung in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem Problem.
Neben der Bindung an die Rohölpreise, die vor allem auf den weltweiten Rohstoffmärkten gilt, legten auch die jeweiligen Zwischenhändler weitere Bindungen fest. So galten weitere Preisbindungen zwischen Importeuren und deren Kunden wie Regionalversorgern, Stadtwerken und industriellen Großabnehmern. Auch für die Preise zwischen Versorger und privatem Endabnehmer galten Preisbindungen.
Problematisch ist dabei vor allem, dass die jeweiligen Bindungen auf Grundlage unterschiedlicher Rohstoffpreise berechnet wurden. Als Referenzpreise wurden häufig die Preise der konkurrierenden Energieträger herangezogen. Die Preise, die Stadtwerke und Großnehmer für den Einkauf von Erdgas zahlen mussten, waren daher häufig an die Preise für Steinkohle und schweres Heizöl gebunden. Die Preise für Endverbraucher meistens an Brennstoffe wie zum Beispiel leichtes Heizöl.
Durch die Bindungen an verschiedene Energieträger kam es an vielen Stellen innerhalb der Lieferkette immer wieder zu Preiserhöhungen. Für die privaten Endverbraucher waren diese Ursachen oft nicht mehr nachvollziehbar. So kam es in der Vergangenheit oft zu enormen Preissteigerungen für Endverbraucher, obwohl die Weltmarktpreise nur geringfügig gestiegen waren.
Einschränkungen der Wirksamkeit der Ölpreisbindung
Die Verbraucher sind dieser Preisentwicklung jedoch nicht schutzlos ausgesetzt. Im März 2010 erklärte der Bundesgerichtshof Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für unwirksam, wenn der Arbeitspreis allein an den Preis für leichtes Heizöl gekoppelt war (BGH, Az. VIII ZR 178/08). Eine reine Ölpreisbindung ist für Haushaltskunden damit nicht mehr belastbar. Im Falle einer Preisanhebung muss der Versorger den Kunden nach § 41 EnWG ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Im Geschäftskundenbereich hat der BGH eine Ölpreisbindung 2014 dagegen anders beurteilt.

Langfristige Entwicklungen
Die Ölpreisbindung hat in deutschen Gaslieferverträgen deutlich an Bedeutung verloren. Zwischen Importeuren, Händlern und Stadtwerken dominieren heute stärker Großhandelsmärkte, Terminmarktgeschäfte und Portfolio-Beschaffung; einzelne langfristige Verträge können aber weiterhin Preisformeln enthalten.
Diese Tendenz wird durch ein größeres Weltmarkt-Angebot und den LNG-Handel verstärkt. Die USA exportieren Erdgas vor allem als Flüssigerdgas (LNG), das in Europa mit Pipeline-Gas konkurriert. Immer mehr Gas wird an Börsen und Hubs unabhängig von der Entwicklung der Heizölpreise gehandelt.
Ölpreisbindung – kurz erklärt
Was ist die Ölpreisbindung?
Gilt sie heute noch?
Was gilt bei einer Preiserhöhung?
Für Haushaltskunden spielt die Ölpreisbindung heute praktisch keine Rolle mehr: Der Gaspreis bildet sich überwiegend an den Großhandelsmärkten (Spot- und Terminmarkt), zunehmend beeinflusst durch LNG-Importe. Bei einer Preiserhöhung zählt für Verbraucher vor allem das Sonderkündigungsrecht – und der Anbieterwechsel.
Ähnlich wie die Preise für Strom setzen sich auch die Preise für Gas aus verschiedenen Faktoren zusammen. Für die Erdgaspreise… weiterlesen




