Was versteht man unter der Ölpreisbindung des Gaspreises?
Die Ölpreisbindung ist eine Koppelung des Erdgaspreises an die Preise für Erdöl. Es handelt sich dabei um eine brancheninterne Abmachung zwischen Erdgasproduzenten, -importeuren und -versorgern. Lange Zeit war diese Bindung das ausschlaggebende Kriterium für die Bildung der Erdgaspreise. Durch zunehmende Konkurrenz auf dem Weltmarkt für Erdgas hat der Wettbewerb zugenommen.
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Entstehung der Ölpreisbindung
Die Ölpreisbindung wurde in den 1960er Jahren eingeführt. Zu dieser Zeit begann die Erdgasförderung und durch die Bindung an den Ölpreis sollten die Erdgaspreise langfristig stabilisiert werden und die Versorgungsunternehmen eine gewisse Sicherheit für ihre hohen Investitionen in die Infrastruktur erhalten Auf diese Weise wurden günstige Rahmenbedingungen für die kostenintensiven Investitionen in die notwendigen Förderanlagen und Pipelines geschaffen.
Ein weiterer Aspekt war außerdem, dass vor allem viele Erdölproduzenten mit der Erdgasförderung begannen. Durch die Bindung der Gas- an die Erdölpreise sollte verhindert werden, dass Erdgas zu einem Konkurrenz-Produkt zum Erdöl wurde.
Entwicklung der Gaspreise im Vergleich, Bildquelle: C.A.R.M.E.N. e.V.
Funktionsweise der Ölpreisbindung
Für die Berechnung der gebundenen Gaspreise wird der durchschnittliche Ölpreis innerhalb eines bestimmten Zeitraumes herangezogen. Dieser Preis wird mit einer zeitlichen Verzögerung für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum festgeschrieben. Die jeweiligen herangezogenen Zeiträume unterscheiden sich je nach Regelung.
Die sogenannte 6/1/3-Regelung bedeutet zum Beispiel, dass ein Durchschnittswert aus einer Zeitspanne von sechs Monaten mit einer Verzögerung von einem Monat für die folgenden drei Monate als Referenzwert festgelegt wird.
Je nach Berechnungsgrundlage, die für die Ölpreisbindung herangezogen wird, folgt der Erdgaspreis mit einer bestimmten zeitlichen Verzögerung den Ölpreisen nach oben und auch wieder nach unten.
Auswirkungen für die Verbraucher
Ein Vorteil der Ölpreisbindung war lange Zeit, dass die Gaspreise stabil gehalten und starke Preisschwankungen vermieden wurden. Dieser Vorteil galt vor allem für die Produzenten und die Importeure von Erdgas. Für Endverbraucher entwickelte sich die Ölpreisbindung in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem Problem.
Neben der Bindung an die Rohölpreise, die vor allem auf den weltweiten Rohstoffmärkten gilt, legten auch die jeweiligen Zwischenhändler weitere Bindungen fest. So galten weitere Preisbindungen zwischen Importeuren und deren Kunden wie Regionalversorgern, Stadtwerken und industriellen Großabnehmern. Auch für die Preise zwischen Versorger und privatem Endabnehmer galten Preisbindungen.
Problematisch ist dabei vor allem, dass die jeweiligen Bindungen auf Grundlage unterschiedlicher Rohstoffpreise berechnet wurden. Als Referenzpreise wurden häufig die Preise der konkurrierenden Energieträger herangezogen. Die Preise, die Stadtwerke und Großnehmer für den Einkauf von Erdgas zahlen mussten, waren daher häufig an die Preise für Steinkohle und schweres Heizöl gebunden. Die Preise für Endverbraucher meistens an Brennstoffe wie zum Beispiel leichtes Heizöl.
Durch die Bindungen an verschiedene Energieträger kam es an vielen Stellen innerhalb der Lieferkette immer wieder zu Preiserhöhungen. Für die privaten Endverbraucher waren diese Ursachen oft nicht mehr nachvollziehbar. So kam es in der Vergangenheit oft zu enormen Preissteigerungen für Endverbraucher, obwohl die Weltmarktpreise nur geringfügig gestiegen waren.
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Einschränkungen der Wirksamkeit der Ölpreisbindung
Die Verbraucher sind diesen Preisentwicklung jedoch nicht schutzlos ausgesetzt. Im Frühjahr 2010 hat der Bundesgerichtshof die Ölpreisbindung in Endverbraucher-Verträgen eingeschränkt. Seitdem dürfen die Gaspreise nicht mehr an einen einzigen Energieträger gebunden sein. Außerdem sind Klauseln für unzulässig erklärt worden, durch die der Versorger die Preise aufgrund der Ölpreisentwicklung nachträglich für einen bestehenden Vertrag anpassen kann. Im Falle einer Preisanhebung muss der Versorger seinen Kunden seitdem immer ein Sonderkündigungs-Recht einräumen.
Langfristige Entwicklungen
Auch wenn die Auswirkungen der Ölpreisbindung für Endverbraucher eingeschränkt wurden, hat sie für die übrigen Lieferverträge wie zum Beispiel zwischen Importeuren und Stadtwerken nach wie vor eine große Bedeutung. Durch die Einschränkungen der Wirksamkeit der Ölpreisbindung für Endverbraucher drängen inzwischen aber auch zunehmend Anbieter mit günstigen Konditionen auf den Versorgermarkt.
Diese Tendenz wird durch das zunehmende Weltmarkt-Angebot von Erdgas ohne Preisbindung verstärkt. Zum Beispiel exportieren die USA zunehmend sogenanntes Fracking-Gas, das als Konkurrenzprodukt zum herkömmlichen Erdgas hergestellt wird. Immer mehr Gas wird an Börsen und Hubs unabhägnig von der Entwicklung der Heizölpreise gehandelt
Gaspreise
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