Verständlich erklärt: der Aufbau einer Gasrechnung
Nicht für alle ist der Tag, an dem die Jahresabrechnung für Gas kommt, ein erfreulicher Tag. Das Plus oder das Minus vor der Gesamtforderung macht den Unterschied, denn es entscheidet über Nachzahlung oder Guthaben. Je nach Vertrag wird die Gasrechnung auf dem Postweg zugestellt oder als E-Mail verschickt. Verbraucher sollten auf jeden Fall einen prüfenden Blick auf die Jahresrechnung werfen. Wer die einzelnen Rechnungsposten versteht, kann die richtigen Schlüsse aus der Gesamtforderung ziehen.

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Die wichtigsten Angaben auf einer Gasrechnung
Ob Sie die Rechnung online einsehen oder sie Ihnen in Papierform vorliegt, ändert nichts an den erforderlichen Angaben, die sie enthalten muss. Einige Punkte sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Informationen, die Sie auf jeder Jahresabrechnung für Gas finden, gehören:
Diese Angaben sollten Sie auf Ihrer Gasrechnung prüfen

Postempfänger/Vertragspartner
Hinter jedem Gasvertrag stecken ein Vertragspartner und ein Rechnungsempfänger. Das kann, muss aber nicht dieselbe Person sein. Manchmal zahlen zum Beispiel die Eltern die Rechnung für einen Gasvertrag, den ihre Kinder abgeschlossen haben.
Lieferanschrift
Die genaue Adresse des Orts, an dem die Energie verbraucht und an den das Gas geliefert wird, nennt sich Lieferanschrift. Sie kann, muss aber nicht identisch mit der Rechnungsadresse sein.
Kundennummer/Rechnungsnummer
Verbraucher, die einen Vertrag mit einem Gasanbieter abschließen, erhalten eine Kunden- oder Vertragsnummer. Damit ein Kunde schnell identifizierbar ist, sollte er die Nummer immer parat haben, beispielsweise bei Rückfragen zur Rechnung. Ebenfalls wichtig: die Rechnungsnummer. Jede Rechnung hat eine eigene Nummer, damit sie schnell auffindbar ist und nicht mit einer anderen verwechselt werden kann.
Abrechnungszeitraum
Die berechnete Gesamtforderung des Gasverbrauchs bezieht sich auf den Zeitraum, der als Abrechnungszeitraum auf dem Dokument angegeben ist.
Gesamtforderung und ihre Zusammensetzung
Der Rechnungsbetrag setzt sich aus dem vereinbarten Grundpreis, dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und enthaltenen Preisbestandteilen wie Netzentgelten, Messentgelten, Konzessionsabgabe, Energiesteuer sowie Umsatzsteuer zusammen. Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden davon abgezogen; dadurch ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Abschlagsbetrag und Fälligkeit
Je nachdem, ob die Gesamtforderung eine Nachzahlung oder ein Guthaben ist, werden die zukünftigen Abschlagsraten entsprechend nach oben oder nach unten hin angepasst. Die neue Abschlagsrate sowie ihre Fälligkeiten sind unter der Rechnungsaufstellung aufgeführt.
Lohnenswert ist ein kurzer Plausibilitäts-Check: Vergleichen Sie den Verbrauch mit dem Vorjahr, prüfen Sie Anfangs- und Endzählerstand sowie die Ableseart (abgelesen oder geschätzt). Weicht der Verbrauch stark ab oder wurde nur geschätzt, lohnt eine Rückfrage – ebenso, wenn der neue Abschlag deutlich höher liegt, als es Ihr tatsächlicher Jahresverbrauch erwarten lässt.
Weitere Bestandteile einer Gasrechnung
Die erste Seite der Gasrechnung ist in der Regel eine Zusammenfassung der Rechnung. Möchte der Verbraucher die Abrechnungsdetails wissen, kann er sie den Folgeseiten entnehmen. Auf ihnen werden beispielsweise die Zählernummer, die Zählerstände, die Ableseart sowie die Grundpreise pro Jahr und die Gaspreise pro Kilowattstunde aufgeführt. Bei Verbrauchsabrechnungen verlangt § 40 EnWG außerdem grafische Vergleiche mit dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum und mit Vergleichskundengruppen. Jede Gasrechnung muss außerdem über Streitbeilegungsrechte informieren, einschließlich der Schlichtungsstelle Energie mit Anschrift; die Pflicht steht in § 40 Abs. 2 Nr. 9 EnWG. Zusätzlich sind die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur auszuweisen.
Gasrechnung trotzdem noch unklar?
Häufig genügt ein prüfender Blick, um die Gasrechnung zu verstehen. Aber manchmal bleiben Sie immer wieder an einem Posten hängen, den Sie nicht ganz nachvollziehen können. Gehen Sie Ihrer Skepsis auf den Grund, denn es ist Ihr gutes Recht, die Gasrechnung verstehen zu wollen. Immerhin ist es auch Ihr Konto, von dem im Falle einer Forderung der Rechnungsbetrag abgezogen wird. Doch an wen können Sie sich wenden, wenn es Unklarheiten bei der Gasrechnung gibt?
Gasrechnung unklar oder falsch? So gehen Sie vor
Selbst prüfen
Zählerstände, Ableseart und den Vorjahresvergleich checken – oft klärt sich die Frage schon hier.
Beim Anbieter nachfragen
mit Kunden- und Rechnungsnummer anrufen; der Anbieter hat die Rechnung erstellt und muss sie erklären können.
Schlichtungsstelle einschalten kostenlos
Hilft der Anbieter nicht ab oder reagiert er 4 Wochen nicht, ist die Schlichtung für Verbraucher kostenlos.
Anruf beim Gasanbieter
Der beste Ansprechpartner ist der Gasanbieter selbst. Er hat die Rechnung immerhin erstellt und sollte sie deshalb auch am besten erklären können. Damit der Mitarbeiter Sie bei einem Anruf direkt dem richtigen Vertragskonto zuordnen kann, halten Sie sowohl Kunden- als auch Rechnungsnummer bereit. Sobald Ihr Kundenkonto geöffnet ist, können Sie Ihre Frage stellen und sich die Rechnungsposten erklären lassen.
Freunde und Familie
Manchmal sind es nur kleine Fragen, die beim Studieren der Gasrechnung auftauchen. In einem ersten Schritt können Sie sich auch vertrauensvoll an Ihr Umfeld wenden. Fast jeder Haushalt wird jährlich mit einer Gasrechnung konfrontiert, sodass Freunde und Familie sicher schon weiterhelfen können – selbst, wenn sie ihr Gas von einem anderen Anbieter beziehen. Rechnungen folgen letztendlich alle demselben Muster.
Ratgeber Internet
Das Internet weiß fast alles. Auf seriösen Portalen und Webseiten bekommen Sie viele nützliche Informationen. Doch selbst, wenn Sie eine ganz konkrete Frage in der Suchmaschine eingeben, erhalten Sie unendlich viele Antworten. Es kann viel Zeit und Nerven kosten, sich aus dieser Menge die richtige rauszusuchen. Bei Fragen zu Ihrer Gasrechnung sollten Sie daher den kürzeren Weg nehmen und direkt bei Ihrem Anbieter anrufen, anstatt sich in einer Recherche zu verlieren.
So funktioniert der Gasanbieterwechsel Die Möglichkeit, den Gasanbieter zu wechseln, gibt es grundsätzlich schon seit dem Jahre 1998. Dies blieb… weiterlesen



