Gasrechnung

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Verständlich erklärt: der Aufbau einer Gasrechnung

Nicht für alle ist der Tag, an dem die Jahresabrechnung für Gas kommt, ein erfreulicher Tag. Das Plus oder das Minus vor der Gesamtforderung macht den Unterschied, denn es entscheidet über Nachzahlung oder Guthaben. Je nach Vertrag wird die Gasrechnung auf dem Postweg zugestellt oder als E-Mail verschickt. Verbraucher sollten auf jeden Fall einen prüfenden Blick auf die Jahresrechnung werfen. Wer die einzelnen Rechnungsposten versteht, kann die richtigen Schlüsse aus der Gesamtforderung ziehen.

Gasrechnung © blende11 photo, stock.adobe.com
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Die wichtigsten Angaben auf einer Gasrechnung

Ob Sie die Rechnung online einsehen oder sie Ihnen in Papierform vorliegt, ändert nichts an den erforderlichen Angaben, die sie enthalten muss. Einige Punkte sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Informationen, die Sie auf jeder Jahresabrechnung für Gas finden, gehören:

Diese Angaben sollten Sie auf Ihrer Gasrechnung prüfen

Vertragspartner und Rechnungsempfänger
Lieferanschrift und Abrechnungszeitraum
Kunden- und Rechnungsnummer
Zählernummer, Zählerstände und Ableseart
Grundpreis pro Jahr und Arbeitspreis pro Kilowattstunde
geleistete Abschläge, Gesamtforderung und neuer Abschlag
Pflichtangabe Hinweis auf Verbraucherrechte und das Streitbeilegungsverfahren (§ 40, § 111b EnWG).
Die Gasrechnung sollte leicht verständlich sein
Die Gasrechnung sollte leicht verständlich sein

Postempfänger/Vertragspartner

Hinter jedem Gasvertrag stecken ein Vertragspartner und ein Rechnungsempfänger. Das kann, muss aber nicht dieselbe Person sein. Manchmal zahlen zum Beispiel die Eltern die Rechnung für einen Gasvertrag, den ihre Kinder abgeschlossen haben.

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Lieferanschrift

Die genaue Adresse des Orts, an dem die Energie verbraucht und an den das Gas geliefert wird, nennt sich Lieferanschrift. Sie kann, muss aber nicht identisch mit der Rechnungsadresse sein.

Kundennummer/Rechnungsnummer

Verbraucher, die einen Vertrag mit einem Gasanbieter abschließen, erhalten eine Kunden- oder Vertragsnummer. Damit ein Kunde schnell identifizierbar ist, sollte er die Nummer immer parat haben, beispielsweise bei Rückfragen zur Rechnung. Ebenfalls wichtig: die Rechnungsnummer. Jede Rechnung hat eine eigene Nummer, damit sie schnell auffindbar ist und nicht mit einer anderen verwechselt werden kann.

Abrechnungszeitraum

Die berechnete Gesamtforderung des Gasverbrauchs bezieht sich auf den Zeitraum, der als Abrechnungszeitraum auf dem Dokument angegeben ist.

Gesamtforderung und ihre Zusammensetzung

Der Rechnungsbetrag setzt sich aus dem vereinbarten Grundpreis, dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und enthaltenen Preisbestandteilen wie Netzentgelten, Messentgelten, Konzessionsabgabe, Energiesteuer sowie Umsatzsteuer zusammen. Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden davon abgezogen; dadurch ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Gaszähler © kathrin39, stock.adobe.com
Gaskosten setzen sich in der Regel aus einer Grundgebühr und einem verbrauchsabhängigen Tarif zusammen © kathrin39, stock.adobe.com

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Abschlagsbetrag und Fälligkeit

Je nachdem, ob die Gesamtforderung eine Nachzahlung oder ein Guthaben ist, werden die zukünftigen Abschlagsraten entsprechend nach oben oder nach unten hin angepasst. Die neue Abschlagsrate sowie ihre Fälligkeiten sind unter der Rechnungsaufstellung aufgeführt.

Lohnenswert ist ein kurzer Plausibilitäts-Check: Vergleichen Sie den Verbrauch mit dem Vorjahr, prüfen Sie Anfangs- und Endzählerstand sowie die Ableseart (abgelesen oder geschätzt). Weicht der Verbrauch stark ab oder wurde nur geschätzt, lohnt eine Rückfrage – ebenso, wenn der neue Abschlag deutlich höher liegt, als es Ihr tatsächlicher Jahresverbrauch erwarten lässt.

Weitere Bestandteile einer Gasrechnung

Die erste Seite der Gasrechnung ist in der Regel eine Zusammenfassung der Rechnung. Möchte der Verbraucher die Abrechnungsdetails wissen, kann er sie den Folgeseiten entnehmen. Auf ihnen werden beispielsweise die Zählernummer, die Zählerstände, die Ableseart sowie die Grundpreise pro Jahr und die Gaspreise pro Kilowattstunde aufgeführt. Bei Verbrauchsabrechnungen verlangt § 40 EnWG außerdem grafische Vergleiche mit dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum und mit Vergleichskundengruppen. Jede Gasrechnung muss außerdem über Streitbeilegungsrechte informieren, einschließlich der Schlichtungsstelle Energie mit Anschrift; die Pflicht steht in § 40 Abs. 2 Nr. 9 EnWG. Zusätzlich sind die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur auszuweisen.

Gut zu wissen: § 40 EnWG verlangt, dass Energierechnungen einfach und verständlich sind. Rechnungsbetrag und Fälligkeit müssen deutlich hervorgehoben werden; maßgebliche Berechnungsfaktoren sind vollständig und allgemein verständlich auszuweisen.

Gasrechnung trotzdem noch unklar?

Häufig genügt ein prüfender Blick, um die Gasrechnung zu verstehen. Aber manchmal bleiben Sie immer wieder an einem Posten hängen, den Sie nicht ganz nachvollziehen können. Gehen Sie Ihrer Skepsis auf den Grund, denn es ist Ihr gutes Recht, die Gasrechnung verstehen zu wollen. Immerhin ist es auch Ihr Konto, von dem im Falle einer Forderung der Rechnungsbetrag abgezogen wird. Doch an wen können Sie sich wenden, wenn es Unklarheiten bei der Gasrechnung gibt?

Gasrechnung unklar oder falsch? So gehen Sie vor

1

Selbst prüfen

Zählerstände, Ableseart und den Vorjahresvergleich checken – oft klärt sich die Frage schon hier.

2

Beim Anbieter nachfragen

mit Kunden- und Rechnungsnummer anrufen; der Anbieter hat die Rechnung erstellt und muss sie erklären können.

3

Schlichtungsstelle einschalten kostenlos

Hilft der Anbieter nicht ab oder reagiert er 4 Wochen nicht, ist die Schlichtung für Verbraucher kostenlos.

Anruf beim Gasanbieter

Der beste Ansprechpartner ist der Gasanbieter selbst. Er hat die Rechnung immerhin erstellt und sollte sie deshalb auch am besten erklären können. Damit der Mitarbeiter Sie bei einem Anruf direkt dem richtigen Vertragskonto zuordnen kann, halten Sie sowohl Kunden- als auch Rechnungsnummer bereit. Sobald Ihr Kundenkonto geöffnet ist, können Sie Ihre Frage stellen und sich die Rechnungsposten erklären lassen.

Freunde und Familie

Manchmal sind es nur kleine Fragen, die beim Studieren der Gasrechnung auftauchen. In einem ersten Schritt können Sie sich auch vertrauensvoll an Ihr Umfeld wenden. Fast jeder Haushalt wird jährlich mit einer Gasrechnung konfrontiert, sodass Freunde und Familie sicher schon weiterhelfen können – selbst, wenn sie ihr Gas von einem anderen Anbieter beziehen. Rechnungen folgen letztendlich alle demselben Muster.

Ratgeber Internet

Das Internet weiß fast alles. Auf seriösen Portalen und Webseiten bekommen Sie viele nützliche Informationen. Doch selbst, wenn Sie eine ganz konkrete Frage in der Suchmaschine eingeben, erhalten Sie unendlich viele Antworten. Es kann viel Zeit und Nerven kosten, sich aus dieser Menge die richtige rauszusuchen. Bei Fragen zu Ihrer Gasrechnung sollten Sie daher den kürzeren Weg nehmen und direkt bei Ihrem Anbieter anrufen, anstatt sich in einer Recherche zu verlieren.

Gut zu wissen: Die Homepages vieler Gasanbieter halten für ihre Kunden nützliche Informationen bereit, darunter oft die Erklärung der unternehmenseigenen Rechnung. Ausführliche Antworten auf die sogenannten „Häufig gestellten Fragen“ bekommen Verbraucher zudem in den „Frequently Asked Questions“ (FAQs).
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So funktioniert der Gasanbieterwechsel Die Möglichkeit, den Gasanbieter zu wechseln, gibt es grundsätzlich schon seit dem Jahre 1998. Dies blieb… weiterlesen

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