Gasrechnung

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Verständlich erklärt: der Aufbau einer Gasrechnung

Nicht für alle ist der Tag, an dem die Jahresabrechnung für Gas kommt, ein erfreulicher Tag. Das Plus oder das Minus vor der Gesamtforderung macht den Unterschied, denn es entscheidet über Nachzahlung oder Guthaben. Je nach Vertrag wird die Gasrechnung auf dem Postweg zugestellt oder als E-Mail verschickt. Verbraucher sollten auf jeden Fall einen prüfenden Blick auf die Jahresrechnung werfen. Wer die einzelnen Rechnungsposten versteht, kann die richtigen Schlüsse aus der Gesamtforderung ziehen.

Gasrechnung © blende11 photo, stock.adobe.com
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Die wichtigsten Angaben auf einer Gasrechnung

Ob Sie die Rechnung online einsehen oder sie Ihnen in Papierform vorliegt, ändert nichts an den erforderlichen Angaben, die sie enthalten muss. Einige Punkte sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Informationen, die Sie auf jeder Jahresabrechnung für Gas finden, gehören:

Die Gasrechnung sollte leicht verständlich sein
Die Gasrechnung sollte leicht verständlich sein

Postempfänger/Vertragspartner

Hinter jedem Gasvertrag stecken ein Vertragspartner und ein Rechnungsempfänger. Das kann, muss aber nicht dieselbe Person sein. Manchmal zahlen zum Beispiel die Eltern die Rechnung für einen Gasvertrag, den ihre Kinder abgeschlossen haben.

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Lieferanschrift

Die genaue Adresse des Orts, an dem die Energie verbraucht und an den das Gas geliefert wird, nennt sich Lieferanschrift. Sie kann, muss aber nicht identisch mit der Rechnungsadresse sein.

Kundennummer/Rechnungsnummer

Verbraucher, die einen Vertrag mit einem Gasanbieter abschließen, erhalten eine Kunden- oder Vertragsnummer. Damit ein Kunde schnell identifizierbar ist, sollte er die Nummer immer parat haben, beispielsweise bei Rückfragen zur Rechnung. Ebenfalls wichtig: die Rechnungsnummer. Jede Rechnung hat eine eigene Nummer, damit sie schnell auffindbar ist und nicht mit einer anderen verwechselt werden kann.

Abrechnungszeitraum

Die berechnete Gesamtforderung des Gasverbrauchs bezieht sich auf den Zeitraum, der als Abrechnungszeitraum auf dem Dokument angegeben ist.

Gesamtforderung und ihre Zusammensetzung

Die reinen Energiekosten für Gas zuzüglich der Umsatzsteuer ergeben zunächst einmal den Rechnungsbetrag, Da Kunden eines Gasvertrages jedoch im Vorfeld monatlich Abschlagszahlungen leisten, werden diese bei der Berechnung der Gesamtforderung natürlich berücksichtigt. Es ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Gaszähler © kathrin39, stock.adobe.com
Gaskosten setzen sich in der Regel aus einer Grundgebühr und einem verbrauchsabhängigen Tarif zusammen © kathrin39, stock.adobe.com

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Abschlagsbetrag und Fälligkeit

Je nachdem, ob die Gesamtforderung eine Nachzahlung oder ein Guthaben ist, werden die zukünftigen Abschlagsraten entsprechend nach oben oder nach unten hin angepasst. Die neue Abschlagsrate sowie ihre Fälligkeiten sind unter der Rechnungsaufstellung aufgeführt.

Weitere Bestandteile einer Gasrechnung

Die erste Seite der Gasrechnung ist in der Regel eine Zusammenfassung der Rechnung. Möchte der Verbraucher die Abrechnungsdetails wissen, kann er sie den Folgeseiten entnehmen. Auf ihnen werden beispielsweise die Zählernummer, die Zählerstände, die Ableseart sowie die Grundpreise pro Jahr und die Gaspreise pro Kilowattstunde aufgeführt. Oft wird auch der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr abgebildet. Jede Gasrechnung muss den Kunden außerdem über seine Rechte als Verbraucher und über das Streitbeilegungsverfahren informieren.

Gut zu wissen: „Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.“ – so steht es in Paragraf 40 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für Strom- und Gasrechnungen bzw. Tarife geschrieben.

Gasrechnung trotzdem noch unklar?

Häufig genügt ein prüfender Blick, um die Gasrechnung zu verstehen. Aber manchmal bleiben Sie immer wieder an einem Posten hängen, den Sie nicht ganz nachvollziehen können. Gehen Sie Ihrer Skepsis auf den Grund, denn es ist Ihr gutes Recht, die Gasrechnung verstehen zu wollen. Immerhin ist es auch Ihr Konto, von dem im Falle einer Forderung der Rechnungsbetrag abgezogen wird. Doch an wen können Sie sich wenden, wenn es Unklarheiten bei der Gasrechnung gibt?

Anruf beim Gasanbieter

Der beste Ansprechpartner ist der Gasanbieter selbst. Er hat die Rechnung immerhin erstellt und sollte sie deshalb auch am besten erklären können. Damit der Mitarbeiter Sie bei einem Anruf direkt dem richtigen Vertragskonto zuordnen kann, halten Sie sowohl Kunden- als auch Rechnungsnummer bereit. Sobald Ihr Kundenkonto geöffnet ist, können Sie Ihre Frage stellen und sich die Rechnungsposten erklären lassen.

Freunde und Familie

Manchmal sind es nur kleine Fragen, die beim Studieren der Gasrechnung auftauchen. In einem ersten Schritt können Sie sich auch vertrauensvoll an Ihr Umfeld wenden. Fast jeder Haushalt wird jährlich mit einer Gasrechnung konfrontiert, sodass Freunde und Familie sicher schon weiterhelfen können – selbst, wenn sie ihr Gas von einem anderen Anbieter beziehen. Rechnungen folgen letztendlich alle demselben Muster.

Ratgeber Internet

Das Internet weiß fast alles. Auf seriösen Portalen und Webseiten bekommen Sie viele nützliche Informationen. Doch selbst, wenn Sie eine ganz konkrete Frage in der Suchmaschine eingeben, erhalten Sie unendlich viele Antworten. Es kann viel Zeit und Nerven kosten, sich aus dieser Menge die richtige rauszusuchen. Bei Fragen zu Ihrer Gasrechnung sollten Sie daher den kürzeren Weg nehmen und direkt bei Ihrem Anbieter anrufen, anstatt sich in einer Recherche zu verlieren.

Gut zu wissen: Die Homepages vieler Gasanbieter halten für ihre Kunden nützliche Informationen bereit, darunter oft die Erklärung der unternehmenseigenen Rechnung. Ausführliche Antworten auf die sogenannten „Häufig gestellten Fragen“ bekommen Verbraucher zudem in den „Frequently Asked Questions“ (FAQs).
Gasflamme © Ingo Bartussek, fotolia.com
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