Das sollten Sie bezüglich Ihres Gasvertrags bei Ihrem Umzug beachten
Bei einem Umzug kann eine To-do-Liste ein hilfreiches Werkzeug sein. Neben dem Mieten eines Transporters oder dem Anheuern einer Umzugsfirma müssen nämlich zahlreiche Posten um- oder abgemeldet werden. Deshalb bedarf es nicht nur des Gangs zum Einwohnermeldeamt, um Ihre neue Anschrift offiziell zu machen. Auch Ihre Bank, Ihren Arbeitgeber und Ihren Strom- und Gasanbieter müssen Sie über den Umzug informieren.
Wenn Sie Ihren alten Gasvertrag nicht behalten wollen, weil Sie bereits auf ein besseres Angebot gestoßen sind oder nicht zufrieden mit dem Service Ihres Anbieters waren, ist ein Umzug ein guter Zeitpunkt, um zu wechseln. Wenn Sie wissen wollen, welche Gasanbieter in Ihrer Umgebung die besten Angebote für Sie haben, können Sie dazu unseren Gasrechner nutzen.
Gasvertrag nicht vergessen: Das kann sonst teuer werden
Egal, ob Sie Ihren Gasanbieter wechseln oder an Ihrem alten Tarif festhalten wollen – in jedem Fall sollten Sie sich mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen. Wenn Sie Ihren Anbieter nämlich nicht über den Wohnortwechsel informieren, kann es passieren, dass mit dem Umzug in die neue Wohnung ein zweiter Vertrag automatisch beginnt und Sie dann erhebliche Mehrkosten durch eine doppelte Vertragsführung haben.
Sie sollten also bereits vor Ihrem Umzug darüber nachdenken, wie Sie in Zukunft mit der Gasversorgung verfahren wollen. Das gibt Ihnen genügend Zeit Ihren alten Vertrag zu kündigen bzw. Ihren Anbieter über den Wechsel Ihres Wohnorts zu informieren.
Wann kann ich meinen Gasvertrag wechseln?
Als Mieter sind Sie – anders als bei der Stromlieferung – teilweise gar nicht der Vertragspartner bei der Gaslieferung. Daher müssen Sie sich beim Umzug womöglich gar nicht um den Gasvertrag kümmern. Den Zählerstand sollten Sie beim Umzug jedoch auf jeden Fall notieren, damit Sie am Ende nicht mehr Gas bezahlen, als Sie tatsächlich in der alten Wohnung verbraucht haben.
Wenn Sie allerdings selbst einen Vertrag mit dem Gasanbieter abgeschlossen haben, gibt es beim Umzug zwei Möglichkeiten – den alten Gasvertrag mitnehmen oder einen neuen Gasvertrag abschließen. Bei den Bedingungen hinsichtlich Ihrer Kündigung ist es entscheidend, in welcher Versorgung Sie sich befinden und unter welchen Umständen Sie umziehen.
Kündigung in der Grundversorgung
Wenn Sie sich bisher nicht eigenständig um einen Gasanbieter gekümmert haben, werden Sie automatisch vom Grundversorger mit Energie beliefert. In diesem Fall ist der Gaswechsel recht unproblematisch, da Sie in einer Frist von zwei Wochen Ihren Vertrag kündigen können.
Sonderkündigung bei selbst gewähltem Anbieter
Wenn Sie über einen sogenannten Sondervertrag verfügen – das gilt für alle, die eigenständig einen Vertrag mit einem selbst gewählten Anbieter abgeschlossen haben – sind die Kündigungsbedingungen ein wenig anders. Bei einem Umzug haben Sie die Möglichkeit, Ihren Gasvertrag mindestens sechs Wochen vor dem Umzug zu kündigen. Bietet Ihnen Ihr alter Anbieter – sofern er auch in Ihren neuen Wohnort Gas liefert – eine weitere Belieferung zu den gleichen Bedingungen an, sind Sie verpflichtet, den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit fortzuführen.
In diesem Fall ist es aber sehr wichtig, dass Sie darauf achten, wirklich die gleichen Bedingungen zu erhalten. Sobald Ihr alter Anbieter einen neuen Preis ansetzt oder die Laufzeit des Vertrags ändert, haben Sie das Recht, den Vertrag aufzulösen.
In wenigen Fällen ist im Gasvertrag festgelegt, dass die Lieferung mit dem Wohnortwechsel endet. Wenn Sie genau wissen wollen, wie es mit Ihrem Anbieter bei einem Umzug läuft, sollten Sie einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen.
Kündigung bei Haushaltszusammenlegung oder neuem Heizsystem
Neben Ihrem Gasvertrag spielen auch die Umstände in Ihrer neuen Wohnung eine entscheidende Rolle. Ihr Gasanbieter darf nicht auf eine Weiterführung des Vertrags bestehen, wenn es sich beim Umzug um eine Haushaltszusammenlegung handelt und Ihr Partner, Ihre Partnerin oder Ihre Mitbewohner bereits über einen Gasvertrag verfügen. Auch wenn Sie in eine Wohnung ziehen, die über ein Heizsystem besteht, das ohne Gas auskommt, ist eine Weiterführung des Vertrags natürlich nicht nötig.
Zählerstand am Tag des Umzugs notieren
Egal, ob Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden haben oder Ihren alten Gasvertrag fortführen wollen – notieren Sie am Tag des Auszugs unbedingt Ihre Zählernummer und Ihren Zählerstand! Diese Angaben übermitteln Sie an Ihren alten Anbieter, damit er die Abrechnung für den Gasverbrauch in Ihrer alten Wohnung erstellen kann.
Neuer Gasvertrag in der neuen Wohnung
Wenn Sie Ihren alten Gasvertrag nicht weiterführen, sollten Sie noch vor Ihrem Umzug einen neuen Anbieter finden und einen Vertrag mit diesem abschließen. So können Sie als Vertragsbeginn nämlich das Umzugsdatum angeben und der Wechsel vollzieht sich ganz übergangslos vom alten zum neuen Anbieter. Haben Sie dies versäumt, springt in der neuen Wohnung automatisch der Grundversorger ein. Dies ist meist sehr teuer, weshalb es nicht empfehlenswert ist, in diesem Vertrag zu bleiben.
Wenn Sie sich erst nach Ihrem Umzug um einen neuen Anbieter kümmern, ist dies aber auch kein Problem. Der neue Anbieter übernimmt oft die Kündigung des Vertrags, der automatisch mit dem Grundversorger zustande gekommen ist. Und das sogar rückwirkend bis zu sechs Wochen nach Ihrem Umzug. Heutzutage ist die Anmeldung bei Ihrem neuen Gasanbieter übrigens ganz einfach möglich. Gehen Sie einfach auf die Website Ihres Wunschanbieters, wählen Sie den passenden Vertrag aus und geben Sie Ihre Daten durch!
Als Hauseigentümer auch mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen
Hauseigentümer verfügen nicht nur über einen Liefer-, sondern auch einen Netzanschlussvertrag. Daher müssen Hauseigentümer auch mit dem Netzbetreiber Kontakt aufnehmen. Wenn Ihr alter Netzbetreiber auch an den neuen Wohnort liefert, können Sie den Vertrag mit der neuen Adresse einfach weiterführen. Liefert er nicht an die neue Adresse, müssen Sie mit dem dortigen Netzbetreiber einen neuen Vertrag abschließen.
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