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Umzug und Gasanbieter

Das sollten Sie bezüglich Ihres Gasvertrags bei Ihrem Umzug beachten

Bei einem Umzug kann eine To-do-Liste ein hilfreiches Werkzeug sein. Neben dem Mieten eines Transporters oder dem Anheuern einer Umzugsfirma müssen nämlich zahlreiche Posten um- oder abgemeldet werden. Deshalb bedarf es nicht nur des Gangs zum Einwohnermeldeamt, um Ihre neue Anschrift offiziell zu machen. Auch Ihre Bank, Ihren Arbeitgeber und Ihren Strom- und Gasanbieter müssen Sie über den Umzug informieren.

Wenn Sie Ihren alten Gasvertrag nicht behalten wollen, weil Sie bereits auf ein besseres Angebot gestoßen sind oder nicht zufrieden mit dem Service Ihres Anbieters waren, ist ein Umzug ein guter Zeitpunkt, um zu wechseln. Wenn Sie wissen wollen, welche Gasanbieter in Ihrer Umgebung die besten Angebote für Sie haben, können Sie dazu unseren Gasrechner nutzen.

Gaspreise © FedotovAnatoly, stock.adobe.com
Gaspreise © FedotovAnatoly, stock.adobe.com

Gasvertrag nicht vergessen: Das kann sonst teuer werden

Egal, ob Sie Ihren Gasanbieter wechseln oder an Ihrem alten Tarif festhalten wollen – in beiden Fällen sollten Sie sich mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen. Wenn Sie Ihren Anbieter nämlich nicht über den Wohnortwechsel informieren, kann es passieren, dass mit dem Umzug in die neue Wohnung ein zweiter Vertrag automatisch beginnt und Sie dann erhebliche Mehrkosten durch eine doppelte Vertragsführung haben.

Sie sollten also bereits vor Ihrem Umzug darüber nachdenken, wie Sie in Zukunft mit der Gasversorgung verfahren wollen. Das gibt Ihnen genügend Zeit Ihren alten Vertrag zu kündigen bzw. Ihren Anbieter über den Wechsel Ihres Wohnorts zu informieren.

Beim Umzug den Gasvertrag nicht außer Acht lassen © JenkoAtaman, adobestok.com
Beim Umzug den Gasvertrag nicht außer Acht lassen © JenkoAtaman, adobestok.com

Wann kann ich meinen Gasvertrag wechseln?

Als Mieter sind Sie – anders als bei der Stromlieferung – teilweise gar nicht der Vertragspartner bei der Gaslieferung. Daher müssen Sie sich beim Umzug womöglich gar nicht um den Gasvertrag kümmern. Den Zählerstand sollten Sie beim Umzug jedoch auf jeden Fall notieren, damit Sie am Ende nicht mehr Gas bezahlen, als Sie tatsächlich in der alten Wohnung verbraucht haben.

Den Gasvertrag fristgerecht kündigen
Den Gasvertrag fristgerecht kündigen

Wenn Sie allerdings selbst einen Vertrag mit dem Gasanbieter abgeschlossen haben, gibt es beim Umzug zwei Möglichkeiten – den alten Gasvertrag mitnehmen oder einen neuen Gasvertrag abschließen. Bei den Bedingungen hinsichtlich Ihrer Kündigung ist es entscheidend, in welcher Versorgung Sie sich befinden und unter welchen Umständen Sie umziehen.

Umzug: Welche Kündigung gilt für Sie?

1. Haben Sie selbst einen Gasvertrag?

Nein – Vermieter ist VertragspartnerSie müssen sich nicht um den Vertrag kümmern. Notieren Sie nur den Zählerstand am Auszugstag.
Ja, eigener VertragWeiter zu Schritt 2.

2. In welcher Versorgung sind Sie?

GrundversorgungJederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar (§ 20 GasGVV).
SondervertragSonderkündigungsrecht beim Umzug nach § 41b EnWG, Frist sechs Wochen – weiter zu Schritt 3.

3. Liefert Ihr Anbieter am neuen Wohnort zu gleichen Bedingungen?

Der Anbieter kann die Sonderkündigung nur abwenden, wenn er binnen zwei Wochen die Weiterbelieferung zu gleichen Bedingungen anbietet.

Ja, gleiche BedingungenDer Vertrag läuft weiter, das Sonderkündigungsrecht entfällt – außer der Anbieter ändert Preis oder Laufzeit.
Nein / kein Gas am neuen OrtDie Sonderkündigung greift. Ebenso bei Haushaltszusammenlegung oder einer gaslosen Heizung.
EmpfehlungIn jedem Szenario gilt: Zählerstand notieren und den Anbieter rechtzeitig vor dem Umzug informieren.
Beim Umzug den Gasanbieter wechseln?
Beim Umzug den Gasanbieter wechseln?

Kündigung in der Grundversorgung

Wenn Sie sich bisher nicht eigenständig um einen Gasanbieter gekümmert haben, werden Sie automatisch vom Grundversorger mit Energie beliefert. In diesem Fall ist der Gaswechsel recht unproblematisch, da Sie in einer Frist von zwei Wochen Ihren Vertrag kündigen können.

Sonderkündigung bei selbst gewähltem Anbieter

Wenn Sie über einen sogenannten Sondervertrag verfügen – das gilt für alle, die eigenständig einen Vertrag mit einem selbst gewählten Anbieter abgeschlossen haben – sind die Kündigungsbedingungen ein wenig anders. Bei einem Umzug haben Sie nach § 41b EnWG ein Sonderkündigungsrecht: Sie können den Gasvertrag mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Ihr Anbieter kann das nur abwenden, indem er Ihnen binnen zwei Wochen anbietet, Sie am neuen Wohnort zu denselben Bedingungen weiterzubeliefern; nimmt er das wahr, läuft der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit weiter.

In diesem Fall ist es aber sehr wichtig, dass Sie darauf achten, wirklich die gleichen Bedingungen zu erhalten. Sobald Ihr alter Anbieter einen neuen Preis ansetzt oder die Laufzeit des Vertrags ändert, haben Sie das Recht, den Vertrag aufzulösen.

In wenigen Fällen ist im Gasvertrag festgelegt, dass die Lieferung mit dem Wohnortwechsel endet. Wenn Sie genau wissen wollen, wie es mit Ihrem Anbieter bei einem Umzug läuft, sollten Sie einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen.

Gasvertrag und Umzug
Gasvertrag und Umzug

Kündigung bei Haushaltszusammenlegung oder neuem Heizsystem

Neben Ihrem Gasvertrag spielen auch die Umstände in Ihrer neuen Wohnung eine entscheidende Rolle. Ihr Gasanbieter darf nicht auf eine Weiterführung des Vertrags bestehen, wenn es sich beim Umzug um eine Haushaltszusammenlegung handelt und Ihr Partner, Ihre Partnerin oder Ihre Mitbewohner bereits über einen Gasvertrag verfügen. Auch wenn Sie in eine Wohnung ziehen, die über ein Heizsystem besteht, das ohne Gas auskommt, ist eine Weiterführung des Vertrags natürlich nicht nötig.

Wärmepumpe macht alten Gasvertrag unnötig © Hermann, stock.adobe.com
Wärmepumpe macht alten Gasvertrag unnötig © Hermann, stock.adobe.com

Zählerstand am Tag des Umzugs notieren

Egal, ob Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden haben oder Ihren alten Gasvertrag fortführen wollen – notieren Sie am Tag des Auszugs unbedingt Ihre Zählernummer und Ihren Zählerstand! Diese Angaben übermitteln Sie an Ihren alten Anbieter, damit er die Abrechnung für den Gasverbrauch in Ihrer alten Wohnung erstellen kann.

Behalten Sie auch das Geld im Blick: Lassen Sie ein Guthaben aus der Schlussabrechnung auszahlen und prüfen Sie, ob der Abschlag beim neuen Anbieter zum erwarteten Verbrauch passt. Bei deutlich anderer Wohnungsgröße können Sie eine Anpassung des Abschlags verlangen, damit Sie weder zu viel vorauszahlen noch eine hohe Nachzahlung riskieren.

Der Zählerstand zeigt die verbrauchte Gasmenge an
Der Zählerstand zeigt die verbrauchte Gasmenge an

Neuer Gasvertrag in der neuen Wohnung

Wenn Sie Ihren alten Gasvertrag nicht weiterführen, sollten Sie noch vor Ihrem Umzug einen neuen Anbieter finden und einen Vertrag mit diesem abschließen. So können Sie als Vertragsbeginn nämlich das Umzugsdatum angeben und der Wechsel vollzieht sich ganz übergangslos vom alten zum neuen Anbieter. Haben Sie dies versäumt, springt in der neuen Wohnung automatisch der Grundversorger ein. Die Grundversorgung kann teurer sein als ein gut gewählter Sondervertrag; vergleichen Sie deshalb zügig die Konditionen.

Gastarife vergleichen beim Umzug © i-picture, stock.adobe.com
Gastarife vergleichen beim Umzug © i-picture, stock.adobe.com

Wenn Sie sich erst nach Ihrem Umzug um einen neuen Anbieter kümmern, sollten Sie schnell handeln: Ein neuer Liefervertrag wirkt in der Regel erst für die Zukunft. Bei Gas mit Standardlastprofil können Ein- und Auszugsmeldungen in bestimmten Fällen zwar bis zu sechs Wochen rückwirkend zugeordnet werden; ein echter Lieferantenwechsel ist nach den Marktprozessen aber nur für die Zukunft möglich. Gehen Sie daher auf die Website Ihres Wunschanbieters, wählen Sie den passenden Vertrag aus und geben Sie Zählernummer, Zählerstand und Einzugsdatum an.

Umzug mit Gasvertrag: Ihre To-dos

Anbieter rechtzeitig informieren vor dem Umzug, damit kein zweiter Vertrag automatisch startet.
Zählerstand und Zählernummer notieren am Auszugstag – Grundlage für die Schlussabrechnung.
Neuen Vertrag mit Umzugsdatum abschließen sonst springt am neuen Ort der meist teurere Grundversorger ein.
Als Eigentümer den Netzbetreiber kontaktieren Netzanschlussvertrag ggf. ummelden oder neu abschließen.

Als Hauseigentümer auch mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen

Hauseigentümer verfügen nicht nur über einen Liefer-, sondern auch einen Netzanschlussvertrag. Deshalb sollten Hauseigentümer den Netzbetreiber zum Auszug beziehungsweise Eigentumswechsel informieren. Liegt die neue Immobilie im Anschlussgebiet desselben Netzbetreibers, lässt sich der Netzanschlussvertrag gegebenenfalls umstellen; andernfalls ist der örtliche Netzbetreiber am neuen Wohnort zuständig.

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