Probleme beim Gasanbieterwechsel – die Schlichtungsstelle Energie hilft
Der liberalisierte Energiemarkt hat viele neue Gasanbieter entstehen lassen, die mit günstigen Tarifen um die Gunst der Verbraucher buhlen. Ein Anbieterwechsel ist einfach, viele Menschen profitieren bereits von der Wahlmöglichkeit und sparen so häufig einen beträchtlichen Teil an Energiekosten ein. Doch nicht immer verläuft der an sich einfache Wechsel zu einem anderen Gasanbieter ohne Probleme – es kommt vor, dass die Unternehmen aus Verbrauchersicht unberechtigte Nachzahlungen verlangen oder den Wechseltermin mit Verweis auf unvollständig ausgefüllte Formulare verschieben. Welcher Art das Problem auch immer ist, für die Verbraucher sind Auseinandersetzungen mit den Energieunternehmen meist nervenaufreibend und langwierig – und nicht selten sehen sich die Konfliktparteien dann vor Gericht wieder.

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Gasanbieterwechsel: Probleme sollen künftig einfacher gelöst werden
Um eine zentrale Anlaufstelle bei Problemen mit den Energieversorgern zu bieten, wurde die Schlichtungsstelle Energie gegründet, an die sich seit November 2011 Verbraucher wenden können. Träger der Schlichtungsstelle Energie sind gemeinsam der Bundesverband der Verbraucherzentralen sowie die Verbände der Energiewirtschaft..
Die ausgewogene Interessenvertretung der involvierten Parteien soll eine objektive Entscheidungsfindung garantieren. Zusätzlich steht der als Verein organisierten Schlichtungsstelle Energie als Ombudsmann Jürgen Kipp – ein ehemaliger Präsident eines Oberverwaltungsgerichts (Berlin-Brandenburg) – vor.
Schlichtungsstelle Energie vermittelt bei Problemen zwischen Anbietern und Kunden
Um die Vermittlungsdienste der Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Gaskunde zunächst mit dem Problem an den Gasanbieter wenden. Kommt es zu keiner zufriedenstellenden Bearbeitung des Anliegens, steht dem Verbraucher der Gang zur Schlichtungsstelle offen, die sich der Sache auf Antrag des Verbrauchers annimmt. Sind die Konfliktparteien mit der Streitsache schon vor Gericht, kann die Schlichtungsstelle allerdings nichts mehr ausrichten – ein Schlichterspruch soll gerade die gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden und eine für beide Seiten akzeptable Lösung präsentieren.

Am Ende eines Schlichtungsverfahrens ergeht eine Handlungsempfehlung an Kunde und Gasanbieter. Wenn eine Einigung erreicht wird, ist diese für beide bindend, sie hat denselben Status wie eine zivilrechtliche Schlichtung. Erkennt aber einer der beiden Parteien den Vorschlag nicht an, so können Gaskunden auch nach einem Schlichtungsverfahren die Streitsache vor Gericht bringen.
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Schlichtung: Für Verbraucher entstehen keine Kosten
Die Schlichtungsstelle Energie wird komplett durch die Energiewirtschaft finanziert. Wenden sich die Verbraucher mit Problemen an die Schlichtungsstelle, entstehen ihnen keine Kosten, um keine Zugangshürde zu dieser Instanz zu schaffen.
Die Energieunternehmen sind übrigens verpflichtet, ihre Kunden schriftlich auf die Schlichtungsstelle mitsamt Kontaktdaten hinzuweisen.

Schlichtungsstelle Energie: Eine verbraucherfreundliche Idee
Die Schlichtungsstelle Energie verspricht den Verbrauchern zunächst einen klaren Vorteil – erspart sie doch die langwierigen Auseinandersetzungen mit den Energieunternehmen. Allerdings repräsentiert sie gleichermaßen die Interessen der Energieunternehmen wie die der Verbraucher.
Seit November 2011 steht die Schlichtungsstelle Energie allen Verbrauchern mit einem berechtigten Anliegen offen. Ein Schlichtungsverfahren wird nach Angaben der Stelle maximal 3 Monate dauern.
Wenn Sie sich von Ihrem Gasanbieter benachteiligt fühlen und keine einvernehmliche Einigung in Sicht ist, können Sie mit der Schlichtungsstelle Energie unter folgender Adresse Kontakt aufnehmen.

Probleme Gaswechsel: Ansprechpartner
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