Probleme beim Gasanbieterwechsel – die Schlichtungsstelle Energie hilft
Der liberalisierte Energiemarkt hat viele neue Gasanbieter entstehen lassen, die mit günstigen Tarifen um die Gunst der Verbraucher buhlen. Ein Anbieterwechsel ist einfach, viele Menschen profitieren bereits von der Wahlmöglichkeit und sparen so häufig einen beträchtlichen Teil an Energiekosten ein. Doch nicht immer verläuft der an sich einfache Wechsel zu einem anderen Gasanbieter ohne Probleme – es kommt vor, dass die Unternehmen aus Verbrauchersicht unberechtigte Nachzahlungen verlangen oder den Wechseltermin mit Verweis auf unvollständig ausgefüllte Formulare verschieben. Welcher Art das Problem auch immer ist, für die Verbraucher sind Auseinandersetzungen mit den Energieunternehmen meist nervenaufreibend und langwierig – und nicht selten sehen sich die Konfliktparteien dann vor Gericht wieder.

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Gasanbieterwechsel: Probleme sollen künftig einfacher gelöst werden
Um eine zentrale Anlaufstelle bei Problemen mit den Energieversorgern zu bieten, wurde die Schlichtungsstelle Energie gegründet, an die sich seit November 2011 Verbraucher wenden können. Träger der Schlichtungsstelle Energie sind gemeinsam der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie Verbände der Energiewirtschaft.
Die ausgewogene Interessenvertretung der involvierten Parteien soll eine objektive Entscheidungsfindung garantieren. Die als gemeinnütziger Verein organisierte Schlichtungsstelle Energie wird von einer unabhängigen Ombudsperson geleitet. Der langjährige Ombudsmann Jürgen Kipp ist im Januar 2026 verstorben; die Position wird neu besetzt.
Schlichtungsstelle Energie vermittelt bei Problemen zwischen Anbietern und Kunden
Um die Vermittlungsdienste der Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Gaskunde zunächst mit einer Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG an den Gasanbieter wenden. Reagiert das Unternehmen vier Wochen lang nicht oder hilft es der Beschwerde nicht ab, steht dem Verbraucher der Gang zur Schlichtungsstelle offen, die sich der Sache auf Antrag des Verbrauchers annimmt. Sind die Konfliktparteien mit der Streitsache schon vor Gericht, kann die Schlichtungsstelle allerdings nichts mehr ausrichten – ein Schlichterspruch soll gerade die gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden und eine für beide Seiten akzeptable Lösung präsentieren.
Der Weg zur Schlichtung – Schritt für Schritt
Zuerst beim Anbieter beschweren Pflicht-Schritt
Schildern Sie das Problem schriftlich. Erst wenn das erfolglos bleibt, ist der Weg zur Schlichtung frei.
Schlichtungsstelle Energie einschalten
Kostenloser, schriftlicher Antrag. Das Unternehmen ist zur Teilnahme verpflichtet; das Verfahren soll in der Regel innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Einigung – oder Gericht
Erkennen beide Seiten den Vorschlag an, ist er bindend. Sonst bleibt der Gang vor Gericht offen; läuft bereits ein Gerichtsverfahren, ist die Schlichtung ausgeschlossen.

Am Ende eines Schlichtungsverfahrens ergeht eine Handlungsempfehlung an Kunde und Gasanbieter. Wenn eine Einigung erreicht wird, ist diese für beide bindend, sie hat denselben Status wie eine zivilrechtliche Schlichtung. Erkennt aber einer der beiden Parteien den Vorschlag nicht an, so können Gaskunden auch nach einem Schlichtungsverfahren die Streitsache vor Gericht bringen.
Schlichtung: Für Verbraucher entstehen keine Kosten
Die Schlichtungsstelle Energie wird komplett durch die Energiewirtschaft finanziert. Wenden sich die Verbraucher mit Problemen an die Schlichtungsstelle, entstehen ihnen keine Kosten, um keine Zugangshürde zu dieser Instanz zu schaffen.
Schlichtungsstelle Energie auf einen Blick
Hilft das Unternehmen einer Verbraucherbeschwerde nicht ab, muss es die Gründe in Textform darlegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG mit Anschrift und Webseite der Schlichtungsstelle hinweisen.

Schlichtungsstelle Energie: Eine verbraucherfreundliche Idee
Die Schlichtungsstelle Energie verspricht den Verbrauchern zunächst einen klaren Vorteil – erspart sie doch die langwierigen Auseinandersetzungen mit den Energieunternehmen. Allerdings repräsentiert sie gleichermaßen die Interessen der Energieunternehmen wie die der Verbraucher.
Seit November 2011 steht die Schlichtungsstelle Energie allen Verbrauchern mit einem berechtigten Anliegen offen. Ein Schlichtungsverfahren soll nach Angaben der Stelle in der Regel innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Voraussetzung ist, dass Sie sich zuvor erfolglos beim Energieunternehmen beschwert haben; das Verfahren ist nur für private Verbraucher offen, nicht für gewerbliche Kunden. Geht es dagegen um Fragen zu Netzanschluss, Messung oder dem technischen Ablauf des Lieferantenwechsels, ist zusätzlich der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur die richtige Anlaufstelle.
Wenn Sie sich von Ihrem Gasanbieter benachteiligt fühlen und keine einvernehmliche Einigung in Sicht ist, können Sie mit der Schlichtungsstelle Energie unter folgender Adresse Kontakt aufnehmen.
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