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Gaswechsel FAQ

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Häufige Fragen zum Gasanbieterwechsel

Die gängigsten Fragen zum Gasanbieterwechsel haben wir hier übersichtlich zusammengefasst und geben damit adäquate Hilfestellung schon vor dem Anbieterwechsel.

Gaswechsel – kurz beantwortet

Was kostet der Gasanbieterwechsel?
Nichts – der Wechsel ist für Verbraucher kostenlos. Viele Anbieter zahlen sogar einen Neukundenbonus.
Wie lange dauert der Wechsel?
Der gesamte Vorgang dauert meist einige Wochen (die Anmeldung erfolgt einige Werktage vorab). Der rein technische Lieferantenwechsel muss bei Gas seit dem 1. Januar 2026 aber binnen 24 Stunden vollzogen werden und ist an jedem Werktag möglich (§ 20a EnWG).
Ist die Versorgung beim Wechsel sicher?
Ja. Die Gaslieferung läuft über dasselbe Netz weiter; fällt ein Anbieter aus, springt der Grundversorger als Ersatzversorger ein.
Worauf muss ich bei einer Preiserhöhung achten?
Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit kurzer Frist – kündigen Sie in diesem Fall besser selbst und informieren Sie den neuen Anbieter.
Was müssen Mieter beachten?
Wechseln kann nur, wer einen eigenen Gasvertrag und Zähler hat. Liegt der Vertrag beim Vermieter, kann nur dieser den Anbieter wechseln.
Häufige Fragen und Antworten © Zerbor, stock.adobe.com
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Kosten für den Gasanbieterwechsel?

Ein Gasanbieterwechsel ist immer kostenfrei für den Verbraucher. Weder der alte Gasanbieter noch der neue stellen ihren Kunden die Kosten für den erfolgten Wechsel bzw. für die Kündigung in Rechnung.

Häufig ist sogar das Gegenteil der Fall, denn einige Gasanbieter honorieren den neuen Vertragsabschluss mit einem Bonus, der oftmals mit der ersten Jahresrechnung verrechnet wird.

Ob ein Bonus gewährt wird und wenn Ja, wie hoch dieser ausfällt, kann der Kunde über den Tarifrechner oder die Webseite des Anbieters erfahren.

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Wie kündigt man den Gasanbieter richtig?

Vertrag kündigen © Wolfilser, stock.adobe.com
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In der Regel übernimmt der neue Gasanbieter die Kündigung des alten Gasanbieters im Namen des Kunden. Verbraucher müssen sich dadurch nicht mit der Kündigung befassen. Allerdings stellt sich die Situation anders dar, wenn dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht, z.B. weil der aktuelle Gasanbieter die Preise erhöht. Da in diesem Fall die Sonderkündigungsfristen in der Regel relativ kurz sind, sollten Kunden in diesem Fall besser selbst kündigen und dies dem neuen Gasanbieter unverzüglich mitteilen.

Den Gasvertrag fristgerecht kündigen
Den Gasvertrag fristgerecht kündigen

Risiko Gasanbieterwechsel?

Niemand braucht Angst vor einem Anbieterwechsel und vor einer möglichen Nichtversorgung zu haben. Sämtliche technischen Voraussetzungen bleiben auch nach dem Gasanbieterwechsel unberührt, sodass zu jeder Zeit eine Gaslieferung gewährleistet bleibt. Dies ist auch gesetzlich geregelt und somit sind hier jegliche Bedenken unbegründet. Bei Problemen springt der Grundversorger ein, sodass eine Gaslieferung immer gesichert ist.

Gasanbieterwechsel: Die Grundversorgung ist sicher
Gasanbieterwechsel: Die Grundversorgung ist sicher

Wie funktioniert der Gasanbieterwechsel?

Der Gasanbieterwechsel erfordert keine Vorkenntnisse. Verbraucher sollten neben Jahresverbrauch und Zählernummer vor allem die Marktlokations-ID bereithalten; falls sie fehlt: Name, Adresse, bisheriger Lieferant und Kundennummer. Wer wechseln will und bereits den vermeintlich richtigen Anbieter und Tarif gefunden hat, der kann sich mit dem neuen Anbieter in Verbindung setzen. Mithilfe unseres Tarifrechners können Sie für viele Anbieter direkt Unterlagen anfordern.

Der Gasanbieterwechsel ist kinderleicht
Der Gasanbieterwechsel ist kinderleicht

Die Dauer des Gasanbieterwechsels?

Der gesamte Wechsel dauert meist einige Wochen, weil die Anmeldung in der Regel einige Werktage vor dem gewünschten Lieferbeginn erfolgt. Der rein technische Lieferantenwechsel muss bei Gas seit dem 1. Januar 2026 aber binnen 24 Stunden vollzogen werden und ist an jedem Werktag möglich (§ 20a EnWG). Erhält der Verbraucher nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine Vertragsbestätigung, ist er nicht mehr an seinen Auftrag gebunden und kann schriftlich zurücktreten.

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Gasanbieter wechseln – was müssen Mieter beachten?

Voraussetzung für den Wechsel ist, dass der Mieter auch schon zuvor einen eigenen Vertrag mit einem Gasanbieter unterhalten hat. Ist hingegen der Vermieter der Vertragspartner des Gaslieferanten, so kann entsprechend dann auch nur der Vermieter einen Gasanbieterwechsel in die Wege leiten. Wenn für die Wohnung ein eigener Gaszähler vorhanden ist, kann der Mieter aber in der Regel den Gasanbieter wechseln.

Online Tarifrechner nutzen © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
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Was passiert mit bereits geleistete Zahlungen und Abschlägen?

Viele Verbraucher lassen sich von einem Wechsel des Gasanbieters abhalten, weil ihnen nicht klar ist, was mit den bereits zuvor gezahlten Abschlägen geschehen wird. Einige Verbraucher vermuten fälschlicherweise, dass diese Abschlagszahlungen dann nicht mehr berücksichtigt werden, sondern verfallen. Das ist jedoch nicht der Fall: Alle bereits gezahlten monatlichen Beiträge werden im Rahmen einer Endabrechnung verrechnet. Wurde mehr gezahlt als verbraucht, so erhält der Kunde die Differenz zurückerstattet.

Bei zu hohen Abschlagszahlungen wird die Differenz erstattet
Bei zu hohen Abschlagszahlungen wird die Differenz erstattet

Was passiert bei einer Insolvenz des Gasanbieters?

Vor einer Insolvenz des Gasanbieters braucht kein Kunde Angst zu haben, da gesetzlich geregelt ist, dass jeder Kunde zu jeder Zeit mit Gas beliefert wird, auch wenn der Lieferant nicht mehr liquide ist. In diesen Fällen springt dann der örtliche Grundversorger ein. Eventuelle Zahlungen an den Gasanbieter sind jedoch unter Umständen gefährdet. Vorkasse-Tarife sollten daher nur bei Anbietern abgeschlossen werden die sehr genau auf ihre Liquidität überprüft worden sind.

Diese Punkte sollten Sie nicht übersehen

  • Vorkasse-Tarife meidenBei einer Insolvenz des Anbieters sind im Voraus gezahlte Beträge gefährdet.
  • Sonderkündigungsfristen sind kurzBei einer Preiserhöhung rechtzeitig und am besten selbst kündigen, statt auf den neuen Anbieter zu warten.
  • Zählerstand dokumentierenAm Wechseltag den Zählerstand notieren oder fotografieren – idealerweise mit einem Zeugen.
Bei der Insolvenz des Gasanbieters gibt es zwei Optionen
Bei der Insolvenz des Gasanbieters gibt es zwei Optionen

Wann sollte der Gas-Zählerstand notiert werden?

Ist der Gasanbieterwechsel schriftlich erfolgt und die Kündigung bei alten Lieferanten getätigt, so sollte jeder Kunde am Tag des Wechsels auch den Zählerstand notieren. Dieser Zählerstand dient dem neuen Gasanbieter dann zur taggenauen Ermittlung der anfallenden Kosten und ist diesem zeitnah zu übermitteln. Beim Ablesen des Gaszählers sollte man am besten einen Zeugen mitnehmen oder den Zählerstand fotografieren.

Gaszähler richtig ablesen © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
Gaszähler richtig ablesen © Gerhard Seybert, stock.adobe.com

An wen kann ich mich bei Problemen zum Gasanbieterwechsel wenden?

Sollten sich wider Erwarten Probleme beim Gasanbieterwechsel ergeben, so kann sich der Verbraucher zunächst mit dem Kundenservice der Lieferanten in Verbindung setzten. Wenn dies nicht weiterhilft, können sich Verbraucher auch an die Schlichtungsstelle Energie oder die Verbraucherzentralen wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie ist für Verbraucher kostenlos
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Gasflamme © Ingo Bartussek, fotolia.com
Gaswechsel

So funktioniert der Gasanbieterwechsel Die Möglichkeit, den Gasanbieter zu wechseln, gibt es grundsätzlich schon seit dem Jahre 1998. Dies blieb… weiterlesen

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