Informationen zu den Gaspreisen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Gaspreis besteht grob zur Hälfte aus Beschaffung und Vertrieb, dazu rund 30 % für Steuern und Abgaben sowie etwa ein Fünftel Netzentgelte.
- Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – die Fristen sind aber oft kurz.
- Gegen hohe Kosten helfen vor allem ein Anbieterwechsel, eine effizientere Heizung und ein geringerer Verbrauch.

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Zusammensetzung der Gaspreise
Ähnlich wie die Preise für Strom setzen sich auch die Preise für Gas aus verschiedenen Faktoren zusammen. Für die Erdgaspreise sind das die folgenden Faktoren:
- Beschaffung und Vertrieb des Erdgases
- Umsatzsteuer (seit April 2024 wieder 19 %)
- Erdgassteuer
- Anteilige Förderabgabe und Konzessionsabgabe
- Netzentgelte
- CO2-Abgabe
- Gewinnmarge der Gasversorger

Den größten Anteil hat die Beschaffung und der Vertrieb des Erdgases, gefolgt von Steuern, Abgaben und Umlagen – darunter Erdgassteuer, CO₂-Preis und Umsatzsteuer – sowie den Netzentgelten. Die genauen Anteile schwanken je nach Verbrauch und Versorger; die folgende Grafik zeigt die typische Aufteilung.
Woraus sich der Gaspreis zusammensetzt
Ungefähre Anteile am Gaspreis für ein Einfamilienhaus (20.000 kWh/Jahr):
| Bestandteil | Anteil | Einordnung |
|---|---|---|
| Beschaffung & Vertrieb | 50 % | — |
| Steuern, Abgaben & Umlagen | 30 % | u. a. CO₂-Preis, Erdgassteuer, 19 % USt. |
| Netzentgelte | 20 % | — |
Ölpreisbindung
Eine Besonderheit der Gaspreise ist die Bindung an die Erdölpreise. Diese Preiskoppelung wurde in den 60er Jahren zwischen der Erdgas- und der Erdölindustrie vereinbart. Auf diese Weise sollten Preisschwankungen für Erdgas reduziert werden. Mit dieser Preisstabilisierung sollte eine langfristige Planungssicherheit vor allem für Investitionen im Erdgasbereich geschaffen werden.
Für die Preisbindung wurde der durchschnittliche Ölpreis innerhalb eines bestimmten Zeitraumes als Ausgangswert für den Erdgaspreis angesetzt. Dieser Durchschnittswert wurde mit einer zeitlichen Verzögerung für einen bestimmten Zeitraum als Referenzwert für die Erdgaspreise angesetzt. Die einzelnen Zeiträume für die Berechnung konnten variieren.
Im Laufe der Zeit kam es aber zu immer stärkerer Kritik an der Ölpreisbindung. Im März 2010 erklärte der Bundesgerichtshof eine reine Kopplung des Gaspreises an den Heizölpreis in Erdgas-Sonderkundenverträgen für unwirksam (BGH, Urteil vom 24. März 2010, Az. VIII ZR 178/08). Kommt es zu einer Preiserhöhung, muss der Versorger zudem ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

Entwicklung der Gaspreise
Lange Zeit hatte die Ölpreisbindung dafür gesorgt, dass die Preise für Erdgas kontinuierlich gestiegen sind. Mit einer zeitlichen Verzögerung folgte der Erdgaspreis den Preissteigerungen für Erdöl. Preissenkungen wurden dagegen oft nur langsam oder nicht in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergegeben.

Diese Preissteigerungen entsprachen aber nicht den tatsächlichen Preissteigerungen für die Förder- und Importkosten für Erdgas. Auf diese Weise lag der Erdgaspreis für Endverbraucher letztendlich deutlich über den Produktions- und Importkosten für Erdgas. Seit der Einschränkung reiner Heizöl-Preisklauseln orientieren sich die Endkundentarife stärker am Gasmarkt; eine ausschließliche Ölpreisbindung ist in Sonderkundenverträgen nicht mehr zulässig.

Entwicklung der Gaspreise im Vergleich, © Bild: C.A.R.M.E.N. e.V.
Der CO₂-Preis als Kostentreiber
Ein zunehmend wichtiger Bestandteil des Gaspreises ist der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe, der seit 2021 gilt und Jahr für Jahr steigt. 2026 bewegt er sich in einer Spanne von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ und macht beim Erdgas grob 1 bis 1,4 Cent pro Kilowattstunde aus. Ab 2028 wird der CO₂-Preis im EU-weiten Emissionshandel (ETS 2) marktbasiert gebildet – die Einführung wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Wie hoch er dann ausfällt, ist offen; steigende CO₂-Kosten sind aber möglich. Wer langfristig plant, sollte diesen Trend bei der Wahl der Heiztechnik berücksichtigen.
Preissteigerungen begegnen
Viele Jahre gab es recht günstige Erdgaspreise. Seit Anfang 2022 und mit der Versorgungskrise durch den Ukraine-Krieg legten die Preise allerdings erheblich zu. Inzwischen sind die Erdgaspreise wieder deutlich gefallen, weil sich der Markt andere Versorgungsländer erschlossen hat – vor allem über Flüssigerdgas (LNG). Für Neukunden liegt der Gaspreis Mitte 2026 im Schnitt bei rund 9 bis 10 Cent pro Kilowattstunde, in der Grundversorgung eher bei 13 bis 14 Cent (laut Verivox). Wie viel Gas Sie überhaupt verbrauchen und wie Sie Ihren Gasverbrauch einordnen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Jeder Endverbraucher sollte dringend darauf achten, dass die Verbrauchsgeräte, wie zum Beispiel der Heizkessel der Heizung, möglichst effizient arbeiten. Bei Neugeräten sollte besonders darauf geachtet werden, dass sie möglichst energiesparend arbeiten. Oft lohnt sich auch ein Austausch ineffizienter Geräte gegen sparsame. Gleichzeitig sollten Verbraucher auch alternative Möglichkeiten wie etwa den Einsatz von Wärmepumpen betrachten.
Neben der Effizienzsteigerung der Verbrauchsgeräte kann auch ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lohnend sein. Ein Preisvergleich zwischen den Anbietern lohnt sich in den meisten Fällen.
Drei Hebel gegen hohe Gaskosten
Diese drei Wege senken Ihre Gasrechnung – einzeln oder kombiniert.
Anbieter wechselnSchnell
Tarife vergleichen und zum günstigeren Versorger wechseln – oft die schnellste Ersparnis.
Geeignet fürAlle, die seit Jahren denselben Tarif haben
Heizung modernisierenLangfristig
Alten Gaskessel gegen effiziente Technik tauschen oder auf eine Wärmepumpe umsteigen.
Geeignet fürEigentümer mit alter Heizung
Verbrauch senkenSofort
Heizverhalten, Dämmung und die Einstellung der Heizung optimieren.
Geeignet fürMieter und Eigentümer

Anbieterwechsel bei Preiserhöhung
Kommt es von Seiten ihres Gasanbieters zu einer Preiserhöhung, ist er gesetzlich verpflichtet, seinen Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Dieses Sonder-Kündigungsrecht ermöglicht es Ihnen, kurzfristig den Anbieter zu wechseln. Diese Fristen sind jedoch je nach Anbieter zum Teil sehr kurz. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Anbieterwechsel nur zu den vertraglich geregelten Fristen möglich. Gerade wer sonst eine lange Kündigungsfrist hat, sollte sich in diesen Fällen schnell entscheiden.
Auch wenn mitunter Eile geboten ist, wenn vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden soll, sollten Sie nicht überstürzt kündigen. Vor der Kündigung sollten Sie sich gründlich informieren, ob es für Sie günstigere Anbieter gibt. Erst wenn Sie einen günstigeren Anbieter gefunden haben, sollten Sie auch wirklich den Anbieter wechseln.
Zusammensetzung der Gaspreise Die Gaspreise, die die Endverbraucher für eine kWh Erdgas zahlen müssen, setzen sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen.… weiterlesen




