Home » Preisvergleich Energie » Gas » Gas Ratgeber » Gasvertrag und Kündigungsfristen

Gasvertrag und Kündigungsfristen

Diese Fristen müssen Sie beim Gaswechsel beachten

Es ist immer gut, sich mit der eigenen Energielieferung auseinander zu setzen. Sowohl Strom- als auch Gaslieferanten bewegen sich auf dem freien Markt, weshalb diese sich um die Gunst der Nutzer bemühen müssen. Es lohnt sich also von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel lohnt.

Gaszähler © kathrin39, stock.adobe.com
Gaszähler © kathrin39, stock.adobe.com
Unzufrieden, Umzug, Preiserhöhung - Sie können den Gasanbieter wechseln
Unzufrieden, Umzug, Preiserhöhung – Sie können den Gasanbieter wechseln

Gaswechsel: Hier gibt es einiges zu beachten

Sie sollten allerdings beim Wechsel nicht zu voreilig vorgehen. Wenn Sie mit Ihrem alten Vertrag nicht mehr zufrieden sind und sich das Ende der Laufzeit naht, sollten Sie zunächst einmal die anderen Angebote in Ihrer Region überprüfen. Dazu können Sie unseren Gasrechner nutzen. Haben Sie ein attraktives Angebot ausfindig gemacht, können Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen.

Kündigung: Grundversorgung vs. Sondervertrag

MerkmalGrundversorgungSondervertrag
Mindestlaufzeitkeineoft 12 Monate (höchstens 24)
Kündigungsfristzwei Wochen (§ 20 GasGVV)Neuverträge ab 1.3.2022: höchstens ein Monat zum Laufzeitende (§ 309 Nr. 9 BGB); Altverträge: Vertrag prüfen
Nach Erstlaufzeitjederzeit kündbarVerlängerung; ab 1.3.2022 nur unbefristet + monatlich kündbar (§ 309 BGB)
§ 20 GasGVV, § 309 Nr. 9 BGB

Hat der neue Anbieter die Lieferung bestätigt, gehört zu den Service-Leistungen oft auch ein Kündigungsservice. Die Kündigung Ihres alten Gasvertrags übernimmt der neue Anbieter im Normalfall, wenn Sie ihn dafür bevollmächtigen. Bei sehr kurzen Fristen, Sonderkündigung oder Umzug sollten Sie die Kündigung selbst anstoßen und sich den Zugang bestätigen lassen. Allerdings ist eine Kündigung Ihres alten Gasvertrags nicht jederzeit möglich. Wir klären Sie über die gesetzlichen Regelungen auf.

Den Gasvertrag fristgerecht kündigen
Den Gasvertrag fristgerecht kündigen
Denken Sie rechtzeitig an Ihre Kündigungsfristen
Denken Sie rechtzeitig an Ihre Kündigungsfristen

Kündigung in der Grundversorgung

Wenn Sie nicht eigenständig einen Vertrag mit einem Gasanbieter abgeschlossen haben, befinden Sie sich zurzeit in der sogenannten Grundversorgung. Hierbei handelt es sich meist um den größten Anbieter in der Region. Die Tarife in der Grundversorgung sind meist teurer als Sonderverträge mit ausgewählten Anbietern. Daher bietet sich ein Wechsel in diesem Fall jederzeit an. Die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen (§ 20 GasGVV). Hier können Sie also jederzeit tätig werden und den Vertrag mit Ihrem Grundversorger aufkündigen, sobald Sie ein besseres Angebot gefunden haben.

Unser Tipp: Die Kündigung muss in Textform geschehen. Sie können diese also postalisch, per Fax oder per E-Mail vornehmen. Fordern Sie eine Kündigungsbestätigung an, um auf Nummer sicher zu gehen!

Kündigung eines Sondervertrags

Bei Sonderverträgen gelten zunächst die vereinbarten Fristen. Die Erstlaufzeit beträgt häufig 12 Monate und darf in Verbraucherverträgen höchstens 24 Monate betragen. Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit höchstens einen Monat betragen (§ 309 Nr. 9 BGB); bei älteren Verträgen können längere Fristen aus den Vertragsbedingungen noch relevant sein. Kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag bei Neuverträgen nur auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar; bei Altverträgen können andere Verlängerungsregeln vereinbart sein.

Läuft Ihr Vertrag also zum Jahresende ab, sollten Sie sich bereits im Herbst Gedanken über den Wechsel machen. Am besten ist es, den Stichtag für die Kündigungsfrist im Kalender zu notieren. Beachten Sie bei postalischer Kündigung, dass hier der Eingang Ihrer Sendung beim Gasversorger zählt. Es ist also besser, das Schreiben ein paar Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist wegzuschicken.

Bei der Kündigung beachten

  • Eingangsdatum zähltbei postalischer Kündigung kommt es auf den Eingang beim Versorger an, nicht auf den Poststempel.
  • Stichtag notierenFrist im Kalender markieren und das Schreiben ein paar Tage früher absenden.
  • Textform genügtBrief, Fax oder E-Mail reichen; fordern Sie eine Kündigungsbestätigung an.

Unabhängig von der regulären Frist gibt es Sonderkündigungsrechte: Erhöht der Anbieter die Preise oder ändert die Vertragsbedingungen, können Sie nach § 41 EnWG zum Wirksamwerden der Änderung ohne Frist kündigen; bei einem Umzug greift ein Sonderkündigungsrecht nach § 41b EnWG. Wer ganz wechseln will, findet passende Tarife über den Anbieterwechsel.

Vertrag kündigen © Wolfilser, stock.adobe.com
Vertrag kündigen © Wolfilser, stock.adobe.com
Unser Tipp: Bei einem Sondervertrag empfehlen wir die Kündigung selbst vorzunehmen und nicht den neuen Anbieter mit der Aufgabe zu betrauen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Kündigung fristgerecht beim alten Anbieter eingeht.

Sollten Sie die Kündigungsfrist verstreichen lassen, verlängert sich der Vertrag bei Abschlüssen ab dem 1. März 2022 nur auf unbestimmte Zeit und bleibt danach mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei älteren Verträgen kann eine Verlängerung um bis zu ein Jahr vereinbart sein; prüfen Sie außerdem, ob Bonus- oder Prämienbedingungen an eine volle Belieferungszeit gekoppelt sind.

Sonderkündigungsrecht

In zwei Fällen haben Sie auch die Möglichkeit vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit den Vertrag mit Ihrem Gasversorger zu kündigen:

  1. Preiserhöhung
  2. Umzug
Vom Gasanbieter müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen
Vom Gasanbieter müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen

Sonderkündigung bei Preiserhöhung

Wenn der Gasanbieter die Preise oder andere Vertragsbedingungen einseitig ändert, muss er Sie vorab informieren: in Sonderverträgen bei Haushaltskunden spätestens einen Monat vor Wirksamwerden (§ 41 Abs. 5 EnWG), in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen vor der Änderung (§ 5 GasGVV). Sie können dann ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; die Kündigung sollte ausdrücklich auf die Preis- oder Vertragsänderung Bezug nehmen.

Gaspreise © FedotovAnatoly, stock.adobe.com
Gaspreise © FedotovAnatoly, stock.adobe.com

Sonderkündigung bei Umzug

Bei einem Wohnsitzwechsel können Haushaltskunden ihren bisherigen Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung außerordentlich mit einer Frist von sechs Wochen kündigen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Teilen Sie dem Anbieter in der Kündigung Ihre künftige Anschrift oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle mit; bietet er binnen zwei Wochen die Fortsetzung am neuen Wohnort zu den bisherigen Vertragsbedingungen an und ist die Belieferung dort möglich, greift dieses Sonderkündigungsrecht nicht.

Wenn Ihr alter Gasanbieter kein Gas an Ihren neuen Wohnort liefert, ist eine weitere Versorgung über den alten Anbieter prinzipiell gar nicht möglich, selbst wenn Sie es wünschen. Mehr Infos zum Thema „Umzug und Gasanbieter“ finden Sie übrigens hier.

Gasvertrag und Umzug
Gasvertrag und Umzug
Heizkosten sparen © Digitalpress, fotolia.com
Die 20 besten Tipps zum Heizkosten sparen

So senken Sie Ihre Heizkosten - die 20 besten Tipps haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengefasst weiterlesen

Energiepreise vergleichen und sparen

Strom Preisvergleich

Strom Preisvergleich
Postleitzahl
Jahresverbrauch

Gas Preisvergleich

Gas Preisvergleich
Postleitzahl
Wohnfläche