Das sollten Sie beim Ablesen Ihres Gaszählers beachten
Einmal im Jahr muss der Gasverbrauch an den Netzvertreiber übermittelt werden, damit dieser die Abrechnung anfertigen kann und Sie die zu viel gezahlten Abschläge zurückbekommen bzw. die Differenz gegenüber den zu wenig gezahlten Abschlägen zahlen können.
In einigen Fällen übernimmt ein Mitarbeiter Ihres Netzbetreibers das Ablesen des Zählerstands. Möglicherweise werden aber auch Sie dazu aufgefordert, die verbrauchte Gasmenge an den Netzbetreiber zu übermitteln. Dann erhalten Sie rechtzeitig eine Ablesekarte, die Sie ausfüllen und innerhalb einer zeitlichen Frist an den Netzbetreiber zurücksenden müssen.
Damit beim Ablesen nichts schiefgeht, zeigen wir Ihnen, worauf Sie dabei achten müssen.
Wo befindet sich der Gaszähler?
Wenn Sie es bereits häufiger getan haben, wissen Sie, wo Sie Ihren Gaszähler finden. Aber gerade nach einem Umzug ist es nicht immer einfach, den richtigen Zähler ausfindig zu machen. Anders als der Stromzähler ist der Gaszähler über zwei Rohre mit dem Netz verbunden.
Meist befindet er sich in einem grauen oder weißen Gehäuse im Keller oder Hausflur in unmittelbarer Nähe des Gasanschlusses. Ein weiterer Unterschied zum Stromzähler: Er gibt die verbrauchte Energie nicht in Kilowattstunden, sondern in Kubikmetern, an. Das liegt daran, dass es sich beim gelieferten Gas um ein Naturprodukt handelt. Es enthält also nicht stets die gleiche Energie. Daher ist es fairer bei der zugelieferten Menge in Kubikmeter die tatsächlich enthaltene Energie zu ermitteln.
Die richtige Zählernummer ausfindig machen
Gerade in einer Mietwohnung ist es wichtig, dass Sie die Werte für die Jahresendabrechnung dem richtigen Zähler entnehmen. Zur Identifikation dient die Zählernummer. Die sechs- bis achtstellige Nummer finden Sie in der Nähe des Barcodes. Wenn Sie sich bezüglich Ihrer Zählernummer nicht sicher sind, können Sie einen Blick in Ihre letzte Jahresendabrechnung werfen.
Den Zählerstand ablesen
Wenn Sie den Gaszähler ausfindig gemacht haben, können Sie nun den Zählerstand im Schreiben des Netzbetreibers eintragen. Das Zählwerk, das im Sichtfenster Ihres Zählers angebracht ist, gibt Ihnen die verbrauchte Energiemenge in Kubikmetern an. Beim Eintragen des Zählerstands kommt es nur auf die Vorkommastellen an. Die rot eingerahmten Nachkommastellen können Sie beim Ablesen ignorieren.
Für das Weiterleiten des Zählerstands stehen Ihnen zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können den Wert zum einen per Ablesekarte auf dem Postweg übermitteln. Ihnen steht es aber auch frei, Ihre verbrauchten Kubikmeter über das Kundenportal auf der Website des Netzbetreibers weiterzuleiten.
Jahresendabrechnung überprüfen
Wer den Zählerstand an den Netzbetreiber übermittelt hat, erhält wenig später eine Endabrechnung, in der die verbrauchte Energiemenge aufgeführt ist und je nach Abschlagshöhe über eine Gutschrift oder eine Nachzahlung informiert wird. Da auf der Jahresendabrechnung die verbrauchte Energie in Kilowattstunden und nicht in Kubikmetern wie auf dem Zähler angegeben wird, wollen wir Ihnen eine Formel an die Hand geben, die es Ihnen ermöglicht, die Kubikmeter eigenständig in Kilowattstunden umzurechnen:
Gasverbrauch in Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl = Gasverbrauch in Kilowattstunden
Nun können Sie die Werte auf der Jahresendabrechnung nachvollziehen und die Angaben überprüfen und sich bei einer gegebenenfalls fehlerhaften Abrechnung an Ihren Netzbetreiber wenden.
Gasrechnung: Wieso wird Gas in Kubikmeter abgelesen und in Kilowattstunden berechnet?
Damit Sie Ihren Gasverbrauch im Blick behalten und Gastarife vergleichen und wenn nötig zu einem anderen Anbieter wechseln können, müssen… weiterlesen